Sitzung: 08.12.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Stapel bittet Herrn Mosow, den Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz des Landkreises vorzustellen. Der Amtsleiter weist anfangs darauf hin, dass den Kreistagsmitgliedern zwischenzeitlich die Eröffnungsbilanz des Landkreises zum 01.01.2013, der Bericht zum Ergebnis der Prüfung der Bilanz und die Stellungnahme des Landrates zum Bericht vorliegen. Anschließend geht er auf den Ablauf und die Ergebnisse der Prüfung ein und stellt zusammenfassend fest, dass die Erfassung und Bewertung des Kreisvermögens für die Eröffnungsbilanz eine sehr zeitaufwendige Angelegenheit war, eine gute Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Prüfern den Prozess vereinfacht und beschleunigt hat und er im Ergebnis mit gutem Gewissen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aussprechen kann. Die vereinbarten Verfahrensspielregeln waren auch ein Garant dafür, dass die Eröffnungsbilanz innerhalb von zwei Jahren zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnte, kein anderer Landkreis in Sachsen-Anhalt hat das bisher in diesem Zeitrahmen geschafft. Die Bilanzsumme von 222 Mio. € liegt in der Größenordnung der Bilanzen anderer Landkreise unseres Bundeslandes, wobei ansonsten innerhalb der Bilanzpositionen zwischen den Landkreisen nicht nur stichtagsbedingt z.B. bei den Unternehmensbeteiligungen, den Rückstellungen oder den Forderungen deutliche Unterschiede zu verzeichnen sind. Darüber hinaus stellt der Amtsleiter zusammenfassend fest, dass die Doppikeinführung wegen des immensen Aufwandes und ergebnisverschlechternder Kostenfaktoren bisher eher als nachteilig für die Kommunen einzuschätzen ist und der Landesgesetzgeber dafür bisher weder im Regelwerk noch beim Finanzausgleich einen angemessenen Ausgleich geschaffen hat. Woher sollen denn bei einem ohnehin defizitären Kreishaushalt die nunmehr noch zusätzlich abzubildenden Abschreibungen ertragsseitig gedeckt werden? Frau Hoppe beziffert die jährlichen Ergebnisverschlechterungen daraus derzeit auf ca. 2 Mio. €. Herr Mosow stellt fest, dass die Eigenkapitalquote zum 01.01.2013 von unter einem Prozent auch ein Ausdruck der schlechten Finanzsituation des Landkreises in der Vergangenheit und der Gegenwart ist. Anschließend erläutert er anhand des Prüfberichts die sechs getroffenen Einwände und geht dabei insbesondere auf veränderte Wertminderungsfaktoren im Zuge der Gebäudebewertung, das hohe Niveau der Rekultivierungsrückstellungen, die Notwendigkeit der Umbewertung von Kanalvermögen und die Beschränkung innerer Verrechnungen zwischen den Ämtern der Kreisverwaltung auf ein sinnvolles Maß ein.
Im Anschluss an den Vortrag des Amtsleiters erläutert der Landrat seine Stellungnahme zum Prüfbericht. Herr Wulfänger geht dabei einleitend darauf ein, dass er u.a. bezüglich der Unterschiede bei Altersteilzeitrückstellungen bzw. der Werthaltigkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz die Kreisvergleiche für deren weitere Aufarbeitung nutzen möchte. Bezogen auf das Kanalvermögen kündigt er anschließend Korrekturen der Nutzungsdauern an und erläutert dann anhand des beweglichen Vermögens einige Probleme der bisherigen Inventuren die er mit der nächsten Inventur abstellen möchte. Bezogen auf die Milkowskistiftung lässt er gegenwärtig unter Beachtung des Stifterwillens und der Rechtslage Lösungsalternativen prüfen. Für die Durchführung innerer Verrechnungen zwischen den Ämtern der Kreisverwaltung wird die Kämmerei eine Regelung vorbereiten, die u.a. eine Wesentlichkeitsgrenze von 50.000 € und die Bereiche, für die innere Verrechnungen Sinn machen, beinhalten soll. Abschließend kündigt er die Erarbeitung eines Bewertungsleitfadens für den Landkreis an, der die Bewertungsregelungen des Landkreises im kommenden Jahr in einem Dokument zusammenfasst.
In der anschließenden Diskussion beantwortet der Amtsleiter eine Anfrage von Herrn Radtke zur verwendeten Software im Haushalts- und Kassenwesen so, dass in den acht durch sein Amt zu prüfenden Verbands- und Einheitsgemeinden fünf verschiedene Programme eingesetzt werden. Herr Radke stellt in diesem Zusammenhang die Vergleichbarkeit der Kommunen in Frage. Der Landrat erläutert daraufhin an Beispielen, dass die Vergleichbarkeit durch die Doppikeinführung verloren gegangen sei. Herr Reck fragt den Amtsleiter, ob er eine Wertberichtigung der Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen für notwendig hält. Herr Mosow bejaht dies. Herr Wulfänger informiert, dass der Landkreis Stendal im Vergleich mit anderen Landkreisen eine sehr gute Rückforderungsquote bei den Unterhaltsvorschüssen aufweist und die Forderungen nicht erlassen werden können. In der weiteren Diskussion benennt der Amtsleiter Ursachen für unterschiedliche Eigenkapitalquoten, die beispielsweise im Saalekreis ca. 25 % und in Magdeburg ca. 40 % betragen, und erläutert auf Anfrage von Herrn Hellmuth die Rückstellungen für Deponierekultivierungen in der Eröffnungsbilanz. Auf die Frage von Herr Wiese zur Absicherung der Forderungen des Landkreises antwortet Herr Wulfänger, dass sie bei einer Größenordnung ab 850,00 € im Grundbuch gesichert werden. Abschließend informiert der Landrat die Ausschussmitglieder auf eine Anfrage hin über den Stand der Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis.
Abschließend zum Tagesordnungspunkt 4 verweisen die Ausschussmitglieder die Eröffnungsbilanz nach der von Herrn Stapel vorgeschlagenen Abstimmung einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag.