Sitzung: 15.10.2008 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Frau Rütten: Die Arbeit mit der bestehenden Unterkunftsrichtlinie macht es erforderlich, dass diese in einigen Teilen geändert wird. Schwerpunktmäßig werden folgende Änderungen notwendig:
- Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (hier werden zur Zeit aktuelle Werte der Vermieter erhoben)
- Es werden Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der Einzelbestandteile zur Vermeidung von ungerechtfertigten Betriebs- und Heizkostennachzahlungen erarbeitet.
- Hinweise zur Dokumentation bei Einzelfallentscheidungen bei Abweichungen von Richtwerten
- Die Prüfung bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch (z.B. nur sehr geringer Wasserverbrauch, Heizung u.a.)
- Anteil der Warmwasseraufbereitung am Regelsatz
- Anpassung der Richtwerte Wasserverbrauch
- Heizung bei Einzelheizung
- Antragstellung bei notwendiger Instandhaltung
- Anschlussgebühren Wasser (z.B. an öff. Netz, Kleinkläranlagen)
- Vorrang Wohngeldanspruch
Insbesondere hinsichtlich der Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft wäre ein qualifizierter Mietspiegel wünschenswert. Dieser kann jedoch nicht durch das Sozialamt erstellt werden. Dafür fehlen dem Amt die personellen Kapazitäten. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses gab es den Hinweis, dass nunmehr viele Besitzer von Sammelgruben und Kleinkläranlagen durch das Umweltamt bzw. durch den Abwasserverband aufgefordert werden, bis zum 31.12.2009 ihre Anlagen zu sanieren. In Bezug auf die Übernahme dieser Kosten als Kosten der Unterkunft wird es in der Unterkunftskostenrichtlinie folgende Aussage geben: Anschlussbeiträge für Wasser, Abwasser und Straßen sowie Ausgaben für Verbesserungen (die Umrüstung einer Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage stellt eine Verbesserung und Modernisierung dar) gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft.
Herr Wulfänger: Die Umrüstung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben betrifft im Landkreis 2.600 Haushalte. Die IB-Bank gewährt zu diesem Zwecke Kredite für die Umrüstung in Höhe von 3.000 bis 25.000 EUR. Ich hatte heute ein Gespräch mit der IB-Bank, Hartz-IV-Empfänger sind danach nicht ausgeschlossen. Zur Zeit liegt dem Landkreis ein Einzelfall auf Übernahme der Kosten für ein Abwasseranschluss vor. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sanierung einer Kleinkläranlage, sondern um die Herstellung eines eigenen Anschlusses. Dieser könnte auch in Form einer Sammelgrube erfolgen. Verwaltung und Rechtsamt werden sich diesbezüglich einen Standpunkt erarbeiten, inwieweit diesem Antrag stattzugeben ist. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass aus Sicht des Umweltamtes nicht zwangsläufig Personen mit niedrigem Einkommen darin ein unlösbares Problem sehen, vielmehr werden Probleme mit z.B. Rechtsanwälten oder Ärzten geschildert, die hinsichtlich ihrer Einkommenssituation in der Lage wären, diese Umrüstung zu vollziehen.