Herr Wüst (Ordnungsamt) stellt die Arbeit der Rettungsleiststelle vor und erläutert, wie die Ausstattung in den vergangenen Jahren schrittweise verbessert wurde.

Herr Mehlkopf fragt nach, ob die Telefongespräche der Leitstelle aufgezeichnet werden. Dazu informiert Herr Wüst, dass jedes Telefonat für ein Jahr aufgezeichnet wird.

Herr Bausemer hinterfragt, wer über den Einsatz eines Rettungshubschrauber entscheidet. Herr Wüst stellt dar, dass der bearbeitende Leitstellenmitarbeiter nach der ihm telefonisch durchgegebenen Lage darüber entscheiden muss. In 99 % der Fälle wird ein örtliches Rettungsmittel eingesetzt. Im Bedarfsfall kann ein Hubschrauber innerhalb von  15 Minuten tagsüber im Landkreis Stendal zur Verfügung stehen.

Herr Mehlkopf stellt fest, dass die Mitarbeiter der Leitstelle eine verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben, da sie nur nach einem Telefonat die notwendigen Maßnahmen veranlassen müssen. Dazu erläutert Herr Wüst, dass jeder Mitarbeiter die notwendige Qualifikation hat. Im Einsatzfall dürfen die Mitarbeiter nicht an die entstehenden Kosten denken. Im Zweifel müssen sie für den Einsatz entscheiden.

Herr Stapel hinterfragt, ob eine Statistik besteht, wie viel veranlasste Einsätze nicht notwendig waren. Dazu berichtet Herr Wüst, dass so eine Statistik nicht existiert. Für die Leitstelle ist der Vorgang zu Ende, wenn der Bürger versorgt ist. Eine Rückmeldung, z.B. vom Krankenhaus, ob der Einsatz notwendig war, erfolgt nicht. Trotzdem wird von den Krankenkassen die Notwendigkeit so vieler Einsatzfahrten pauschal in Zweifel gezogen.