Herr Dr. Richter-Mendau übergibt dazu das Wort an Frau Hoppe.

 

Frau Hoppe erläutert, dass sie über die Veränderungen im Vergleich zum Beschluss vom 18.12.2014 sprechen wird. Zur Beschlussfassung am 16.04.2015 werden die vollständigen Unterlagen in der Fassung, wie laut Umfrage gewünscht, in Papierausdruck bzw. online per Einstellung in Session, zur Verfügung gestellt.

(siehe Anlage 1: Landkreis Stendal Haushaltsplan 2015 SSKA 17.03.2015)

 

Sie nimmt Bezug auf die Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 29.01.2015 zur Haushaltssatzung 2015 sowie zum Haushaltskonsolidierungskonzept. Beanstandet werden der unausgeglichene Ergebnishaushalt 2014, die Kreisumlage, die Überschuldung, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Liquiditätsrahmen.

 

In der Kritik des Landesverwaltungsamtes stehen seit Jahren auch die Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule, da die Kostendeckungsgrade deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen. Es wird gefordert, hier die finanzielle Situation zu verbessern.

 

Frau Braun fragt an, wie mit dieser Kritik weiter zu verfahren ist, sollen die Angebote der beiden Schulen reduziert werden?

 

Herr Dr. Gruber antwortet darauf, dass ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet wird.

 

Frau Hoppe verweist auch darauf, dass für die Jahre 2017 und 2018 mit sinkenden Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz zu rechnen ist. Man gehe davon aus, dass das Defizit im Haushalt 2018 rund 8,7 Millionen Euro ausmacht. Ein Defizit, dass gemäß des Konsolidierungskonzeptes bis 2023 abgebaut werden soll. Dabei sollen verschiedene Wege beschritten werden. Unter anderem sollen in den Jahren 2019 bis 2023 jährlich 100 000 Euro beim Personal eingespart werden. Auch eine weitere Erhöhung der Kreisumlage steht im Konsolidierungskonzept. So soll der Hebesatz 2015 neu auf 45,20 % erhöht werden.

 

Herr Dr. Richter-Mendau dankt Frau Hoppe für die ausführlichen Darstellungen und die Bemühungen, dass Zahlenwerk für alle zu erläutern. Der Fleiß und die Akribie sind hoch anzuerkennen. Er eröffnet die Diskussion.

 

Frau Braun stellt die Frage, wie es sein kann, dass die Schülerbeförderungskosten um 300.000 Euro reduziert werden können. Das kann nur folgendermaßen erklärt werden:

a)      War der Ansatz zu hoch?

b)      Ist weniger Bedarf da?

c)      Kann die Schülerbeförderung unter der Einsparung realisiert werden?

 

Dr. Gruber antwortet darauf, dass die Kosten auf 850.000€ geschätzt wurden. Inzwischen liegt  der Ergebnishaushalt 2014 vor und eine Reduzierung auf 550.000 € kann erfolgen, auch unter Berücksichtigung der Migrantenkinder.

Die Schülerbeförderung kann auch unter der Einsparung abgesichert werden.

 

Herr Prange wird dem Haushalt nicht zustimmen können.

Er spricht sowohl als Bürgermeister der „Altmärkischen Höhe“, als auch als langjähriges Kreistagsmitglied und kritisiert die Erhöhung der Kreisumlage als Mittel des Landkreises, denn diese Entwicklung schadet den Kommunen. Es kann so nicht weiter gehen, sondern man müsse an das Land herantreten und klar machen, dass die kommunale Selbstverwaltung so nicht mehr funktioniert. Man stehe der Bevölkerung gegenüber in der Pflicht und komme durch immer weniger finanzielle Mittel in eine Zwangslage. Wie lange soll diese Zahlenspiel noch so gehen?

 

Herr Dr. Richter Mendau dankt für die Diskussion und meint, die Vorwürfe sind an das Land zu richten.

 

Herr Dr. Gruber erklärt, dass die Kreisumlage in den letzten Jahren nicht ausgereizt wurde und der Landkreis keine andere Möglichkeit hat, als diese erstens zu erhöhen und zweitens in den Folgejahren Einsparungen bei den Personalkosten vorzunehmen.

 

Herr Dr. Richter-Mendau weist die Behauptung zurück, dass die Kreisumlage in den letzten Jahren nicht ausgereizt wurde, denn die Stadt Stendal als Oberzentrum ist ebenfalls am Limit.

 

Herr Staudt stellt fest, dass die Stadt Tangermünde durch Ausnahmeregelung einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorweisen kann und eine positive Eigenkapitaldeckung hat und bis 2016 so rechnen darf.

 

Frau Braun berichtet, dass die Stadt Tangerhütte noch nicht einmal die 1. Haushaltslesung durchgeführt hat, sondern morgen erst die Zahlen vorgestellt werden.

Zunächst  richtet Sie ein großes Lob an Frau Hoppe und honoriert ihren Fleiß, den vorliegenden Haushalt so aufzustellen.

Wird ein Haushalt nicht bestätigt, ist das gleichzusetzen mit Investitionsstau und es passiert nichts mehr. Aufträge an Gewerke fehlen und man weiß nicht mehr, wie Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu erfüllen sind.  Man kommt hier in die Bredouille, dem Haushalt zuzustimmen oder nicht. Stimmt man nicht zu, ist der Landkreis handlungsunfähig.

 

Herrn Dr. Gruber fordert sie auf, dem Landrat mitzuteilen, dass mit dem Land „Tacheles“ zu reden ist, weil es so nicht weiter gehen kann. Man dürfe nicht nachgeben, sondern müsse auch Aufgaben ablehnen und zurück ans Land geben.

 

Hinter den 838.000 € einzusparenden Personalkosten stehen Menschenschicksale und es ist nicht so einfach, darüber zu entscheiden. Außerdem hat der Landkreis eine  Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern, dass die Aufgaben auch erfüllt werden.

Man hat ja schon begonnen, Personal zu sparen, indem die Dezernenten auch gleichzeitig Amtsleiterfunktionen mit übernehmen und einige Amtsleiterposten gibt es gar nicht mehr. Dies geht ihrer Meinung nach gar nicht und ist nicht vertretbar, da wichtige Informationen und Aufgaben in den entsprechenden Ämtern verloren gehen.

Man muss darum kämpfen, dass der Haushalt 2015 vom Land genehmigt wird.

 

Herr Dr. Richter- Mendau dankt Frau Braun für den Beitrag und bittet um weitere Wortmeldungen.

 

Herr Dr. Gruber äußert, wenn dem Haushalt nicht zugestimmt wird, kommt der Landkreis in eine dramatische Situation und kann die geplanten Investitionen vergessen, wie z.B. den Anbau einer Mensa am Markgraf-Albrecht-Gymnasium Osterburg, Straßenbaumaßnahmen u.a.

 

Herr Prange äußert noch einmal seine Ängste, dass sich auch 2016 die Kreisumlage weiter erhöhen wird und die Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind.

 

Herr Zimmermann stimmt seinen Vorrednern zu.

Er stellt fest, dass das Altmärkische Heimatfest im Juli 2015 gestrichen wurde und nun mit 5.000 Euro ein Zuschuss für eine Fachtagung zum 200. Geburtstag Fürst Otto von Bismarck geplant ist.

 

Frau Dr. Bergmann erläutert,  dass es bereits vor zwei Jahren Gespräche gab, das

19. Altmärkische Heimatfest unter Bezug auf diesen Geburtstag in Schönhausen durchzuführen.

 

Herr Staudt äußert, dass allein die Erhöhung der Kreisumlage den Landkreis nicht retten kann.

Man sollte politische Kräfte mobilisieren, über Landtagsabgeordnete Druck machen und sich beim Land Gehör verschaffen. Es gibt gegenüber der Kreisumlage viel größere Posten, die vom Land an den Kreis übertragen werden, wie z.B. die Grundsicherung Arbeitssuchende und Mehrbelastungsausgleich Asylbewerber.

 

Frau Friedebold ist auch der Meinung, dass die ständige Erhöhung der Kreisumlage, die auch im Konsolidierungskonzept verankert ist, nicht der richtige Weg sein kann, denn schon jetzt haben die Kommunen große Finanznöte.

 

Herr Dr. Richter-Mendau dankt allen Diskussionsrednern für den regen Meinungsaustausch mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung für die Genehmigung des Haushaltes kämpfen muss.

Der Unmut der Kreispolitiker ist über den Landrat an das Land weiterzuleiten.

Da es keine weiteren Anfragen und Anregungen an Frau Hoppe gibt, verlässt sie die Sitzung um ca. 18.00 Uhr.

 

Die Drucksache 099/2015 wird zur Kenntnis genommen.