Frau Rütten: Die Rahmenzuwendungsrichtlinie des Landkreises Stendal vom 23.11.2009 wird erläutert. Insbesondere die Bewilligungsvoraussetzungen gem. § 2 der Richtlinie werden noch einmal herausgestellt. Z. B. erhebliches Interesse, rechtzeitige Antragstellung bis zum 31.10. des dem Bewilligungszeitraumes vorausgehenden Jahres, Finanzierung und Nachweis der Förderung. Problematisch ist die Tatsache, dass die Höhe der Zuwendungen im Rahmen der freiwilligen Leistungen seit nunmehr 10 Jahren immer in Höhe von 64.000 € im Haushalt des Sozialamtes veranschlagt werden. Darunter fallen auch so wichtige Vorhaben wie z. B. das Frauenhaus und Landesberatungsstellen für Sinnesbehinderte. Die beantragten Summen übersteigen oft die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Es besteht kaum Spielraum neue Vorhaben und Projekte zu fördern.

 

Herr Graubner: Für die soziale Arbeit gibt es immer weniger Geld. Teilweise nur für Projekte, deshalb leisten viele Vereine ehrenamtliche Arbeit. Bei der Antragstellung für Zuwendungen des Landkreises müssen wir uns die Arbeit der Vereine anschauen. Auch der Kreistag muss die Mittel für freiwillige Leistungen erhöhen, insbesondere die Vereinsarbeit der kleinen Vereine sind die Landkreis Mittel wesentlich.

 

Frau Paschke: Für die Erledigung ihrer Aufgaben benötigen die Vereine und Verbände mehr Unterstützung durch den Kreistag. Hier wird ein großer Teil wichtiger sozialer Arbeit geleistet.