Beschluss: einstimmig zugestimmt

Hintergrund der Beschlussvorlage, so der Landrat, sind die geänderten Förderbedingungen des Programms STARK III für die Sanierung der Schulen im Landkreis. Sie führen dazu, dass nicht nur viele Schulen der Gemeinden, sondern auch die Schulen des Landkreises größtenteils nicht förderfähig sind. Welche Schulen dies betrifft soll nun unter anderem im Finanzausschuss erläutert werden. Hierzu übergibt der Landrat das Wort an Herrn Dr. Gruber.

Herr Dr. Gruber stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Beschlussvorlage vor.

Daraus ergibt sich, dass folgende Schulen nach derzeitigem Stand förderfähig sind:

            Markgraf-Albrecht-Gymnasium Osterburg

            Adolf Dieserweg Gymnasium Tangermünde

Folgende Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht förderfähig:

            Rudolf-Hildebrand-Gymnasium Stendal

            Sekundarschule "Wladimir Komarow" Stendal

            Sekundarschule "Wilhelm Wundt" Tangerhütte

            Sekundarschule "Geschwister Scholl" Goldbeck

            Sekundarschule Bismark

Herr Dr. Gruber erklärt, dass die steigende Anzahl an Flüchtlingskindern bei der Mindestschülerzahl keine Berücksichtigung findet. Herr Kühnel fragt daraufhin, inwieweit der Status der Duldung darauf hinwirken könnte, dass die Zahl berücksichtigt wird. Laut Herrn Dr. Gruber ändert auch dies nichts daran, dass Asylbewerber nicht in die förderrelevanten Daten einfließen. Herr Kühnel merkt an, dass die Schulentwicklungsplanung alle 5 Jahre neu angepasst wird. Im STARK III Programm werden die Zahlen jedoch für die nächsten 15 Jahre fest angenommen. Eventuelle positive Entwicklungen bleiben somit unberücksichtigt. Herr Wulfänger erklärt, dass die Schulentwicklungsplanung und die STARK III Förderung über unterschiedliche Ministerien laufen. An diesem Punkt setzt auch die Resolution an, da der Landkreis als untere Grenze nicht die 180, sondern die 120 Schüler aus der Schulentwicklungsplanung festlegen lassen will. Aus den Regelungen wird deutlich, dass das Versprechen, dass bis 2020 alle Schulen im Land saniert werden sollen, für den Landkreis Stendal nicht gilt. Hinzu kommt dass sich die Förderbedingungen auch hinsichtlich des Förderbetrages deutlich verschlechtert haben. Havelberg wurde so beispielsweise noch mit 5 Millionen Euro gefördert. Die Fördersumme hat sich mit der neuen STARK III-Förderung jedoch auf 3,6 Millionen reduziert. Damit ist der Eigenanteil deutlich höher.

Zusammengefasst, so der Landrat, ist festzustellen, dass sich die STARK III-Förderung nicht nur der Höhe nach sondern auch hinsichtlich der Mindestschülerzahlen verschlechtert hat.

Auf allen politischen Veranstaltungen, so Herr Schulz, wird erklärt, dass alle Bestandsschulen gefördert werden. Im Raum Osterburg hingegen trifft dieses Versprechen nicht zu, da auch bestandsfähige Schulen aufgrund der Mindestschülerzahlen nach STARK III nicht gefördert werden. Die Ehrlichkeit im Hinblick auf diesen Umstand vermisst Herr Schulz seitens des Landes. Außerdem kann niemand sagen, was nach den 15 Jahren im Jahr 2032 sein wird. Hinzu kommt, so Herr Schulz, dass Flüchtlinge zwar beschult werden, aber bei der Sanierung der Schulen nicht berücksichtigt werden sollen. Herr Witt erklärt, dass er in Magdeburg bei der Vorstellung des Förderprogramms war. Neben dem Demographiecheck kommen auch  einige weitere Kriterien hinzu, die es den Kommunen sehr schwer machen, die Schulen zu sanieren. Im Hinblick auf die Unterschiedlichen Schülerzahlen merkt er an, dass die Ministerien miteinander kommunizieren müssen. Herr Witt fügt hinzu, dass die angenommenen Schülerzahlen in der letzten Planung deutlich unter den tatsächlichen Zahlen lagen. Von daher ist diese Datenbasis für STARK III aus 2008 teilweise nicht realistisch und müsste aktualisiert werden.

Herr Kühnel führt an, dass für ihn die Mindestschülerzahlen laut SEPL auch die Zahlen für die STARK III-Förderung sein sollten.