Sitzung: 03.09.2015 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 153/2015
Der Landrat erläutert, dass die Gebühren für die Nutzung der Sporthallen und Räume in den Schulen des Landkreises einige Zeit nicht angehoben worden sind. Aufgrund gestiegener Betriebskosten wurde dies jedoch jetzt vorbereitet. Die Beschlussvorlage enthält die alte und die neue Gebührensatzung mit einer Vergleichsübersicht bezügliche der alten und der neuen Beträge. Für nähere Erläuterungen hinsichtlich der Erhöhungsgrundlagen übergibt der Landrat das Wort an die Amtsleiterin des Hochbauamtes- und Gebäudemanagements, Frau Anja Krüger.
Herr Hellmuth hinterfragt die Fernwärmekosten der Wischelandhalle der Jahre 2007 und 2014. Dort ist entgegen der anderen Objekte eine Reduzierung der Wärmeaufwendungen aufgeführt.
Frau Krüger erklärt, dass sich witterungsbedingt (lange, kalte Winter) Schwankungen ergeben können, die trotz eines Anstiegs der Einheits- und Grundkosten zu geringeren Aufwendungen im Folgejahr führen können. Außerdem führt die ständige Optimierung der Anschlusswerte zu Einsparungen. In der Wischelandhalle gab es zudem eine Umstellung von Öl auf Fernwärme. Weiter erläutert Frau Krüger, dass auch in anderen Bereichen, wie Strom, Unterhaltsreinigung und Abfallgebühren ebenfalls regelmäßige Anpassungen vorgenommen werden. Herr Wulfänger ergänzt, dass bei der Unterhaltsreinigung nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung geachtet wird. Beim Wachsschutz führt der Mindestlohn zu Preissteigerungen, so Frau Krüger.
Von den Kostensteigerungen und damit verbundenen Gebührenerhöhungen nicht betroffen sind Sportvereine, da laut Sportgesetz Sportvereine die Sporthallen gebührenfrei nutzen dürfen, so Frau Krüger. Herr Zimmermann fragt, ob es bei den Sportvereinen Ausnahmen gibt, die Gebühren zahlen müssen. Frau Krüger antwortet, dass alle eingetragenen Sportvereine die Hallen frei nutzen können. Herr Zimmermann führt an, dass es sich hinsichtlich der gebührenpflichtigen Anlässe somit nur um Fremdnutzungen handeln kann. Dem stimmt Frau Krüger zu. Hierzu zählen beispielsweise Weiterbildungsveranstaltungen und Messen. Herr Zimmermann hinterfragt, ob ein Sportverein, welcher die Halle zum Beispiel für eine Veranstaltung nutzen möchte, generell keine Gebühren zahlen muss. Frau Krüger erklärt, dass in diesem Fall geprüft werden müsste, ob es sich um eine Sportveranstaltung oder um eine Veranstaltung anderer Art handelt. Gebührenfrei sind nur Nutzungen im Zusammenhang mit Sport.
Herr Kühnel erfragt die Kostendeckung der Gebühren bei Veranstaltungen. Frau Krüger erklärt, dass es sich um eine Pauschalgebühr handelt.
Herr Wiese hinterfragt die Einnahmen der Wischelandhalle. Er hätte bei der Vielzahl an Veranstaltungen einen höheren Wert erwartet. Herr Wulfänger erklärt, dass es sich hierbei nur um die Einnahmen des Landkreises handelt. Seehausen bekommt laut Vereinbarung einen gewissen Prozentsatz der Einnahmen. Hintergrund ist, dass über die Tourist-Information in Seehausen Veranstaltungen vergeben werden und dass Seehausen in die Wischelandhalle investiert hat. Herr Hellmuth ergänzt, dass Seehausen für die Mehrzwecknutzung investiert hat, diese somit auch in Anspruch nimmt und die Einnahmen zum großen Teil erhält. Herr Wulfänger führt an, dass die Vereinbarung auf Grund der Anfrage überprüft wird.
Herr Zimmermann fragt, wer darüber entscheidet, ob die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden können. Herr Kühnel führt an, dass dies im öffentlichen Interesse entschieden wird und der Landrat darüber urteilt. Herr Wulfänger ergänzt, dass im Interesse der Vereine entschieden wird.