Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Almut Krüger stellt die vorbereitete PowerPoint Präsentation vor. Hierbei erläutert sie die wesentlichen Punkte des Budgetberichtes per 30.06.2015.

Herr Hellmuth hinterfragt die im Budgetbericht erläuterte Abweichung im Produkt des Rettungsdienstes, genauer, wie das Ergebnis nach der Verfahrensänderung ausgeglichen wird. Frau Krüger erklärt, dass die Umstellung insgesamt zu geringeren Erträgen und Aufwendungen führt, sodass der Ausgleich gegeben ist. Herr Wulfänger erläutert, dass die Umstellung zum 01.01.2015 erfolgte, da ab diesem Zeitpunkt vom Gesetzgeber Wege geschaffen worden sind, welche die direkte Abrechnung der Leistungserbringer mit den Krankenkassen ermöglichen. Nur noch die Leitstelle wird nach wie vor durch den Landkreis bei den Krankenkassen abgerechnet. Herr Stoll ergänzt, dass ein Abrechnungszentrum eingerichtet worden ist, welches auch der Landkreis nutzt. Allerdings kam es bisher immer zu Unterschieden in den Einnahmen und Ausgaben, da die Leistungsentgelte nachverhandelt werden. Es gibt also keine Spitzabrechnung zum 31.12. des Jahres, sondern es wird beispielsweise in 2015 für 2016 die Einsatzhöhe verhandelt. Im Jahr 2017 wird dann auf Basis des Leistungsnachweises 2016 berechnet, ob die Entgelte ausreichend waren, oder ob nachverhandelt werden muss. Ab sofort rechnet der Landkreis seine Leistungen nur noch direkt ab. Daraufhin fragt Herr Hellmuth, ob dann auch künftig das Risiko entfällt, dass bestimmte Leistungen nachträglich nicht anerkannt werden. Herr Stoll antwortet, dass laut Gesetz die Träger des Rettungsdienstes und somit auch der Landkreis sämtliche Kosten erstattet bekommen. Herr Wulfänger ergänzt, dass somit auch die umfangreichen Verhandlungen des Landkreises mit den Kostenträgern im Namen der Leistungserbringer entfallen. Ziel ist es nun, die alte Verfahrensweise abzuschließen. Bisher stehen noch die Endabrechnung für die Jahre 2013 und 2014 aus.

Herr Witt fragt, wie sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) begründet. Einleitend erklärt Herr Stoll, dass HLU eine Leistung nach SGB XII darstellt. Sobald eine Person nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält sie Leistungen nach SGB XII. Sofern das Einkommen also nicht ausreicht, hat der Leistungsberechtigte zusätzlich Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhallt. Die Entwicklung der Fallzahlen nach oben kann unterschiedlichste Gründe haben. Beispielsweise können Personengruppen, die plötzlich nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, in den Bereich des SGB XII gefallen sein, oder die Rente ist nicht mehr ausreichend. Herr Witt fragt, ob man diese Tendenz in der Planung hätte vorhersehen können. Herr Stoll erklärt, dass man nie weiß, wie welcher Arzt hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit entscheidet, sodass im Zuge der Planung nie genau vorhergesehen werden kann, wie viele Personen in den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt fallen. Herr Wulfänger ergänzt, dass solche Entwicklungen mindestens zweimal jährlich im Sozialausschuss thematisiert werden.

Herr Zimmermann hinterfragt, ob die Forderungen aus Unterhaltsvorschussleistungen, die älter als 5 Jahre und somit voll wertberichtigt sind, bestehen bleiben. Herr Wulfänger erklärt, dass die Forderung hinsichtlich des Ausfallrisikos abgewertet, jedoch nicht erlassen werden. Das Einbringen dieser Forderungen erfolgt durch die Verwaltung. Das Erlassen der Forderungen ist auch nicht vorgesehen, da dann selbst kleine Ratenbeträge ausblieben. Herr Zimmermann ergänzt, dass in der Praxis nach 5 Jahren kaum noch Einzahlungen erfolgen. Daraufhin erklärt der Landrat, dass aus diesem Grund das Risiko in Form von Wertberichtigungen berücksichtigt wird.

Weitere Fragen bestehen nicht.