Beschluss: einstimmig zugestimmt

Der Landrat erläutert anhand der PowerPoint Präsentation zunächst die aktuellen Asylbewerberzahlen. Daraufhin berichtet er, dass innerhalb der Verwaltung wurden die Organisationsstrukturen auf die aktuelle Situation angepasst. Es wurde ein Gebiet für Asyl, welches dem Sozialamt unterstellt ist, eingerichtet.  In diesem Bereich werden Aufgaben gebündelt, die bisher unter anderem im Ordnungsamt angesiedelt waren. Insgesamt sind zwei Sachgebiete dort zugeordnet. Ein Bereich befasst sich mit Themen der Leistungsgewährung. Sachgebietsleiterin ist Frau Lange. Dann wird es ein weiteres Sachgebiet geben, dem die Aufgaben der Unterbringung obliegen werden. Hierbei erfolgt die Unterteilung in das Stadtgebiet, also die Gemeinschaftsunterkunft am Möringer Weg und die Wohnungen im Stadtgebiet, sowie in das Kreisgebiet, für das ein separater Leiter gesucht wird. Im Einkauf sind 2 Personen vorgesehen, da der Umfang deutlich zugenommen hat. Das Lehrlingswohnheim wird von der Gemeinschaftsunterkunft losgelöst werden.

Aus den Asylbewerberzahlen lässt sich der Bedarf an Unterkunftsplätzen ableiten und neu hochrechnen. Für den Landkreis ergibt sich ein deutlich über Plan liegender Bedarf an Plätzen. Dies bedeutet, dass Wohnungen angemietet oder Wohnraum neu geschaffen werden muss. Derzeit geht man von einem Vorlauf von 2 Wochen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Unterkünften aus.

Der Landrat stellt die Beschlussvorlage vor.

Bei den noch nicht genau benannten Standorten ist man in der Vorbereitung, jedoch liegen noch keine abgeschlossenen Mietverträge vor.

Die Unterkünfte müssen in einen nutzbaren Zustand (Umnutzungsanträge, Brandschutz, Fluchttreppen, Sanitäre Anlagen etc.) versetzt werden. Dadurch ergeben sich überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.100.000 €. Aus der aktuellen Marktsituation ergibt sich, dass einige Objekte günstig angemietet werden können, der Landkreis jedoch investieren muss. Hierbei handelt es sich um 3-Jahres-Mietverträge, bei denen sich nach den 3 Jahren die Miete dann auf das übliche Niveau wieder erhöhen würde. In anderen Fällen ist die angebotene Miete zwar höher, jedoch übernimmt der Vermieter in diesen Fällen auch die Umbaukosten. Als Mietgrenze wird die Grenze nach dem SGB II berücksichtigt (KDU).

Derzeit wird davon ausgegangen, so der Landrat, dass die Ausgaben durch Zuweisungen des Landes gedeckt werden. Da es sich bei den 1.100.000 € um Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen und somit nicht um investive Ausgaben handelt, fallen diese in den Deckungskreis der Pauschale über 8.600 € pro Asylbewerber. Herr Witt fragt, ob es Richtlinien für die Kosten pro Asylbewerberplatz gibt. Herr Wulfänger erklärt, dass das Land wahrscheinlich per Gesetz im September festschreiben wird, dass pro Asylbewerber 8.600 € gezahlt werden. Herr Hellmuth hinterfragt, ob die Pauschale für sämtliche Ausgaben außer Investitionen gezahlt wird. Herr Wulfänger erklärt, dass investive Ausgaben hierbei noch nicht berücksichtigt werden, sondern stattdessen vermutlich über eine andere Richtlinie zusätzlich Fördermittel gezahlt werden.

Herr Kühnel nimmt auf die geringen Rückführungszahlen Bezug. Daraus würde sich ergeben, dass jedes Jahr eine hohe Anzahl an Plätzen zu schaffen wäre. Herr Wulfänger erklärt, dass im Jahr 2016 auch mit 1.033 zusätzlichen Plätzen gerechnet wird. Der Landkreis ist auf diesen Ansturm vorbereitet. Die Turnhalle könnte beispielsweise wie zum Hochwasser 2013 zügig für die Unterbringung nutzbar gemacht werden, allerdings wäre dies nur eine Not- oder Übergangslösung. Ziel ist es, eine angemessene Unterbringung in Form von Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen bereitstellen zu können, so der Landrat.

Herr Zimmermann fragt, ob die Flüchtlinge, die im Status der Duldung sind, sich auf dem freien Wohnungsmarkt bewegen. Herr Stoll erklärt das prinzipielle Verfahren. So ist es möglich, innerhalb von 3 – 6 Wochen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Während des Asylverfahrens ist die Person in Deutschland gestattet. Wenn ein Asylbewerber ausreisepflichtig ist, befindet er sich im Status der Duldung. Herr Wulfänger ergänzt, dass ein Asylbewerber, der dann nach ca. 4 Wochen seine Aufenthaltserlaubnis hat, aus der Statistik herausfällt und sich dann selbst eine Wohnung suchen muss. Das bedeutet aber, dass er trotzdem noch vor Ort ist und eben auch eine Wohnung benötigt. Herr Schulz fragt, ab wann ein Asylbewerber arbeiten darf. Herr Stoll antwortet, dass dies ab der Aufenthaltserlaubnis der Fall ist. Auch während der Gestattung, also während des Asylverfahrens, kann er eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Herr Wiese hinterfragt, wer den Wohnraum zahlt, wenn der Asylbewerber seine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, Herr Stoll erklärt, dass er dann in den Bereich des SGB II fällt und somit bei Bedarf Leistungen vom Jobcenter bezieht. Herr Kühnel führt an, dass somit der Landkreis im übertragenen Sinne die Kosten übernimmt.

Abschließend führt Herr Wulfänger an, dass erst nach Bekanntgabe des FAG darüber geurteilt werden kann, ob die 8.600 € pro Asylbewerber auskömmlich sind. Der Landrat plädiert dafür, dass das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld direkt an die Kommunen und Kreise durchgereicht wird. Im vergangen Jahr hat der Bund 1 Mrd. Euro für Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt. 2 Bundesländer, unter anderem Sachsen-Anhalt, haben das Geld nicht direkt weitergegeben. Von daher muss abgewartet werden.