Herr Stapel übergibt das Wort an die Geschäftsführerin der Abfallentsorgungsgesellschaft. Frau Gose informiert die Ausschussmitglieder daraufhin anhand von Folien über ausgewählte abfallwirtschaftlich relevante Zusammenhänge, Daten und Zukunftsaussichten und geht abschließend auf die Auswirkungen der durch die Gesellschaft zur Abmilderung der hohen Kostenbelastung aus dem Müllverbrennungsvertrag mit dem MHKW in Magdeburg getroffenen Veranlassungen ein. Der Vortrag ist der vorliegenden Niederschrift als Anlage beigefügt. Während ihres Vortrages beantwortet Sie Fragen der Ausschussmitglieder, die sich im Wesentlichen auf den MHKW-Vertrag und die Rekultivierungsrückstellungen für die kreislichen Mülldeponien beziehen. Zur Müllverbrennung erläutert die Geschäftsführerin, dass in dem Vertragszeitraum 2005 bis 2017 wegen anfänglicher Preisvorteile Drittabfallmengen mit einem positiven Ergebnis i.H.v. ca. 740.000,00 € aufgekauft werden konnten. Dadurch und durch die ab 2011 stattfindenden verlustreduzierenden Drittabfallmengenaufkäufe können ab 2010 eingetretene mindermengenbedingte Verluste bis 2017 auf ca. 490.000,00 € begrenz werden. Das entspräche durchschnittlich pro Jahr ca. 39.000,00 €. Gegenwärtig wird die Neuausschreibung der Müllverbrennung für den Zeitraum ab 2018 vorbereitet. Die Verbrennung wird in Erwartung mengenbedingter Preisvorteile gemeinsam für die beiden Altmarkkreise ausgeschrieben. Die Mindestvertragslaufzeit soll dabei 6 Jahre betragen und der Vertrag eine Verlängerungsoption von 2 mal 2 Jahren enthalten. Herr Wiese ist der Meinung, dass der Schaden aus dem Vertrag mit MHKW mit ca. 30 Cent pro Einwohner und Jahr relativ gering gehalten wurde und er findet es gut, dass die Möglichkeit bestehen soll, den neuen Vertrag zweimal zu verlängern. Auch Herr Mosow wertet die Aktivitäten der Gesellschaft zur Begrenzung der mindermengenbedingten Verluste im Ergebnis der Prüfungshandlungen seines Amtes positiv. Herr Reck fragt, ob man sich aus dem Vertrag mit der MHKW nicht hätte freikaufen können. Frau Gose verneint dies. Herr Hellmuth erinnert abschließend daran, dass der Vertrag damals im Ergebnis einer ordnungsgemäß durchgeführten öffentlichen Ausschreibung zustande gekommen war.

Als neues Thema fragt Herr Wiese, wieviel Rückstellungen für die Abfallbeseitigung notwendig sind. Frau Gose erläutert dazu den aktuellen Rekultivierungs- und Nachsorgestand der betreffenden Deponiestandorte und die Ansammlung von Rückstellungen. Dabei warnt sie vor unbegründeten Entnahmen aus den Rückstellungen, weil  nicht auskömmliche Beträge letztlich zu Lasten des Kreisaushaltes und nicht des Gebührenhaushaltes auszugleichen wären. Herr Mosow ergänzt dazu, dass die für die Rekultivierung und Nachsorge zurück gestellten Beträge in den ersten vier Prognosejahren ab 2011 in den Kosten tatsächlich um ca. 200.000,00 T€ unterschritten wurden und sich daraus bisher keine Unauskömmlichkeit für kommende Jahre ableiten lässt. Trotzdem sind die bisher getroffenen Annahmen regelmäßig zu überprüfen und das im Gegensatz zum letzten Mal in 2011 von einem an der Rekultivierung unbeteiligten Gutachter.

Anschließend geht Frau Gose auf Anfrage auf den aktuellen Stand des Rechtstreites mit dem Finanzamt im Ergebnis von Betriebsprüfungen bei der ALS ein und stellt fest, dass der Streit in diesem Sommer zugunsten der ALS ausgegangen ist, die abschließenden korrigierenden Bescheide des Finanzamtes aber noch ausstehen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Landrat, Herr Wulfänger, dazu noch informieren. Im Ergebnis der weiteren Diskussion stellt Herr Mosow fest, dass der Verfahrensausgang voraussichtlich Vorteile für den Gebührenzahler i.H.v. knapp 1 Mio. € nach sich ziehen wird. Herr Wiese schlussfolgert daraus, dass die Gebühren somit auch im nächsten Kalkulationszeitraum nicht steigen dürften, zumal sinkende Einwohnerzahlen und Müllmengen auch Kostensenkungen bewirken sollten. Frau Gose erläutert daraufhin ausgewählte Einflussfaktoren auf das Gebührenniveau, die nicht nur vorteilhaft sind, und bekräftigt Aktivitäten der Gesellschaft zu Kostenersparnissen.

Abschließend unter diesem TOP fragt Herr Wiese die Geschäftsführerin, ob die GmbH bezogen auf die gegenwärtig zu erfüllenden Aufgaben im Sinne des Gebührenzahlers die vorteilhafteste Rechtsform ist. Herr Mosow meint dazu, dass die Geschäftsführerin der ALS da wohl nicht die richtige Ansprechpartnerin sein kann. Vielmehr hätte sich der Landkreis als Aufgabenträger und alleiniger Gesellschafter dieser Frage zu stellen. Der Amtsleiter und Herr Hellmuth erinnern daran, dass das letztmalig in 1999 im Ergebnis einer Begutachtung durch die Göken & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stattgefunden hat. Herr Mosow informiert, dass zwischenzeitlich neben dem Regiebetrieb, dem Eigenbetrieb und der Eigengesellschaft als neue Rechtform die Anstalt öffentlichen Rechts hinzugekommen sei.