Sitzung: 21.01.2016 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Der Landrat informiert u. a., dass im Landkreis Stendal derzeit 1.530 Asylbewerber untergebracht sind. In der vorletzten Woche sind trotz des Stopps einpaar Flüchtlinge gekommen. Ein oder zwei bekommt man immer rein. Nächste Woche Freitag könnte es wieder losgehen, dass der Landkreis Flüchtlinge bekommt. Wir sind darauf vorbereitet. Wir handhaben es wieder so, dass das Durchgangsheim in Tangerhütte geöffnet wird und von dort aus die Flüchtlinge auf die Orte im Landkreis verteilt werden.
Anhand einer Karte zeigt der Landrat jetzt die angemieteten Standorte/Wohnungen für Asylsuchende im Landkreis. Nicht alle Wohnungen sind belegt. Ein gewisser Vorlauf an Wohnungen ist vorhanden. Die Wohnungen müssen mit Möbel ausgestattet werden. Das ist nicht ganz einfach. Man ist dabei, 100 Kinderbetten zu kaufen, weil jetzt auch zunehmend Kinder geboren werden.
Es wird begonnen, die größeren Einrichtungen zu belegen. In Osterburg wird das ab Februar erfolgen. Wir werden auch in Seehausen anfangen, ein Objekt so umzubauen, dass eine Belegung erfolgen kann. Dazu wurde ein Vertrag mit der Stadt Seehausen geschlossen. Auch in Stendal werden wir noch ein Objekt mit 100 Plätzen herrichten. Wir müssen immer genügend Wohnraumkapazitäten für Familien haben. Aber auch für Alleinreisende.
Herr Wiese fragt, ob es auch Flüchtlinge gibt, die der Landkreis in Wohnungen zugeordnet hat, die dann aber woanders hingegangen sind?
Der Landrat antwortet, das ist mir in Größenordnungen jetzt nicht bekannt. Die meisten Flüchtlinge, die wir haben, laufen noch unter Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn der Bund jetzt in Größenordnungen Aufenthaltserlaubnisse rausgibt, gehen diese in den SGB II-Bereich rüber; d. h. also Hartz IV. Die Frage ist nur, wo gibt es für diesen Personenkreis noch Wohnungen? Das kann ich noch nicht beantworten. Wir haben derzeit relativ wenige, die in den SGB II-Bereich gewechselt sind. Deshalb hat sich die Frage so noch nicht gestellt. Da schauen wir natürlich von Monat zu Monat. Eigentlich müssten sie dann aus den durch den Landkreis angemieteten Wohnungen raus. Die vorhandenen Wohnungen sind eigentlich Außenstellen der Gemeinschaftsunterkunft. SGB-II-Empfänger haben einen Anspruch auf größeren Wohnraum. Das Problem ist nur, sie finden keine Wohnungen mit mehr Wohnraum, weil der Wohnungsmarkt ein stückweit erschöpft ist. Und deshalb wird sich irgendwann die Frage stellen, ob es machbar ist, die Mietverträge für die angemieteten Wohnungen so zu drehen, dass dann quasi diejenigen, die in den Wohnungen sind, dann Mieter werden.
Die nächste Integrationskonferenz wird zum Thema ehrenamtliche Tätigkeit durchgeführt werden.
Im letzten Kreistag hatte ich erwähnt, dass beabsichtigt ist, eine Entschädigungssatzung in den Februar-Kreistag einzubringen. Das wird aufgrund der fehlenden Datenlage und anderer Dinge, die wir noch nicht bis zum Ende ergründen können, wahrscheinlich nicht im Februar-Kreistag erfolgen, sondern erst im April-Kreistag. Mit den Bürgermeistern habe ich gesprochen, dass sie uns mitteilen mögen, wie groß der Bedarf derjenigen sein könnte, die eine Entschädigung als Integrationshelfer bekommen.