Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: mehrh, Nein: 0, Enthaltung: 2

Der Landrat erklärt, dass er in der letzten Sitzung des Kreistages unter Bericht des Landrates darüber informiert hatte, dass ein Antrag an das Land aufgrund des Beschlusses des Kreistages gestellt wurde, die Schule in Klietz fortzuführen. Die Fortführung der beantragten Außenstelle der Förderschule für Lernbehinderte „Pestalozzi“ Stendal am Standort Klietz wurde jedoch nicht bestätigt. D. h., die Außenstelle Klietz der Pestalozzi Schule Stendal wird zum Schuljahresende 2016 geschlossen. In der jetzt vorliegenden Drucksache 229/2016 wird ausführlich mitgeteilt, aus welchen Orten die Kinder herkommen. Der Kreistag muss formal den Beschluss fassen, den Schulbezirk der Außenstelle der Förderschule für Lernbehinderte „Pestolozzi“ Stendal in Klietz dem Schulbezirk am Hauptstandort der Förderschule in Stendal uneingeschränkt ab dem Schuljahr 2016/17 zuzuordnen.

Ab Sommer nächsten Jahres sind dann noch 22 Kinder in der Außenstelle. Es stellt sich jetzt die Frage, wo gehen die 22 Kinder hin, wenn es Klietz nicht mehr gibt? Ein Teil der Kinder wird sich noch überlegen, ob sie in die Sekundarschule nach Havelberg gehen. Sicherlich werden dazu noch Gespräche geführt werden müssen. Ein Teil der Kinder wird nach Stendal fahren. Von der Fahrzeit her wird das für die Tangermünder Kinder (6) und für die Kinder aus Schönhausen (2) nicht das Problem sein. Auch nicht für die zwei Kinder aus Fischbeck. Überlegenswert ist, wie wir die Kinder aus dem Bereich Havelberg (Stadt Havelberg und Ortsteile) innerhalb der 60 Minuten nach Stendal bringen. Das wird sicherlich nicht mit dem regulären Busverkehr erfolgen. Da werden wir eine freigestellte Schülerbeförderung organisieren müssen. Das betrifft aus heutiger Sicht 12 Schülerinnen und Schüler. Jetzt stellt sich die Frage, wieviel der Eltern dieser 12 Schüler/Innen sich dafür entscheiden, dass ihre Kinder in der Havelberger Schule beschult werden und wieviel nach Stendal fahren? Das wissen wir im Moment noch nicht. Da werden nach den Winterferien Gespräche geführt. Sicherlich wird man mit einem Kleinbus von Havelberg nach Stendal fahren. Herr Dr. Gruber hat die Taxiunternehmen angerufen und die Fahrzeiten erfragt.

Herr Dr. Gruber geht jetzt auf die Fahrzeiten ein: Es betrifft Kuhlhausen, Jederitz über Havelberg nach Stendal mit einer Fahrzeit von 55 bis 60 Minuten. Wir liegen also in der Regelzeit. Müggenbusch, Havelberg und Stendal wären 50 bis 55 Minuten Fahrzeit (freigestellte Schülerbeförderung).

Herr Rettig geht darauf ein, dass seine erste Frage nach den Elterngesprächen beantwortet wurde. Nach Aussage vom Landrat werden die Elterngespräche nach den Winterferien geführt, auch wo die Kinder hingehen werden.

Zur zweiten Frage: Wir haben die Schulentwicklungsplanung für 2014/15 bis 2018/19 beschlossen. Den Fortbestand der Außenstelle haben wir mit unzumutbaren Beförderungszeiten begründet. Die Frage ist teilweise beantwortet worden. Ich möchte gerne wissen, ob ohne Zwischenhalt oder mit Zwischenhalt? Werden unterwegs noch Schüler aufgenommen?

Der Landrat antwortet, wenn wir mit einem normalen Bus fahren, dann sind das unzumutbare Zeiten.

Herr Rettig hat eine dritte Frage, die ihm Herr Zimmermann aufgetragen hat. Herr Zimmermann hat noch einmal in der Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung nachgeschaut. Dort sind andere Zahlen für Klietz. Da ging es noch um die 38/40 Schüler. Jetzt sind wir auf einmal bei 22 Schülern. Wie kommt das?

Der Landrat antwortet, dass in Klietz keiner mehr in der 1. Klasse eingeschult wird. Die Einschulungen erfolgen in der normalen Grundschule und nicht mehr in der Förderschule. Und das zweite ist, dass sie die Schulwahl haben.

Frau Dr. Bergmann geht darauf ein, dass zum Schuljahr 2016/17 von den Schüler/innen nur ca. 22 in den Klassen 6 bis 9 zu unterrichten sein werden.

Da der Schulausschuss erst nach dem KVPA tagt, hat Herr Rettig die Bitte, dass von der Verwaltung etwas zu diesen Zahlen im Fachausschuss gesagt wird.

Herr Rettig hat eine weitere Frage: Wie verhalten wir uns, wenn Eltern ihre Kinder kreis- oder länderübergreifend – in Kyritz oder Rathenow – beschulen wollen? Das ist nicht ausgeschlossen, da jetzt sowieso gefahren werden muss. Wobei eine freigestellte Schülerbeförderung schwierig wäre. Gibt es solche Ambitionen?

Frau Dr. Bergmann antwortet, dass dies durch Grundschuleltern bereits schon praktiziert wird. Sie stellen einen Antrag, und der wird vom Landesschulamt bearbeitet. In der Regel ist das nicht ausgeschlossen.

Herr Rettig möchte wissen, ob aufgrund der Schulentwicklungsplanung des Landkreises  Rechtsmittel möglich sind?  

Der Landrat erklärt, dass keine Rechtsmittel möglich sind. Es wurde auch nicht mehr als Verwaltungsakt ausgeführt.

Weitere Fragen gibt es nicht.