Der Landrat geht darauf ein, dass der Landesverband der Volkshochschulen Sachsen–Anhalt e.V. seine Absicht angezeigt hat, eine GmbH gründen zu wollen, weil er das als notwendig erachtet. Nach unserer Auffassung sehen wir es nicht als notwendig an und wollten das Votum des KVPA und des Schulausschusses dazu hören.

Frau Dr. Bergmann erläutert, der Landesverband ist vom Ursprung her dafür da, Lobbyarbeit bundes- und landesweit für die Volkshochschulen zu leisten, damit die Volkshochschulen vor Ort gut arbeiten können. Der Verband hat im letzten Jahr die Absicht mitgeteilt, eine GmbH zu gründen. Man hat versucht, eine Begründung herauszuarbeiten. Die Begründung ist fraglich. Die Landkreise Jerichower Land, Börde, Stendal, der Altmarkkreis Salzwedel und die Stadt Stendal haben sich dazu ausgetauscht und bis dato eine ziemlich gleiche Sichtweise. Die Notwendigkeit einer GmbH–Gründung ist einfach nicht schlüssig.

Die Begründung, dass sich andere Haftungsmodalitäten ergeben, ist nicht plausibel, da die Verbandsmitglieder indirekt auch Mitglieder der GmbH sein werden. Unabhängig davon arbeitet der Geschäftsführer des Verbandes dann gleichzeitig als Geschäftsführer der GmbH, so dass die Haftung des Geschäftsführers ohnehin gegeben wäre, wenn entsprechende Versicherungen nicht greifen sollten.

Der Geschäftsführer des Landesverbandes soll gleichzeitig die GmbH–Arbeit leisten. Der Verein soll alleiniger Gesellschafter sein. Daraus folgt, dass den Mitgliedern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, keine Kompetenzen und keine direkten Einflussmöglichkeiten gegeben sind. Es ist lediglich vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung informiert wird. Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes soll gleichzeitig die Gesellschafterversammlung stellen, die dann ausschließlich und allein Entscheidungen trifft. Der Mitgliederversammlung sind somit Entscheidungsmöglichkeiten genommen. 

Der Landrat: Wir haben einen Verband. Dieser Verband hat nicht nur Lobby-Arbeit geleistet, sondern auch Unterricht gegeben. Aus welchen Gründen er das getan hat, weiß ich nicht. Dieser Unterricht wird aber nicht in unserem Landkreis geleistet, sondern in der Stadt Magdeburg. Der Verband ist quasi wirtschaftlich aktiv. Nun hat er Angst, dass er seine Gemeinnützigkeit verliert, was nicht ganz ausgeschlossen ist. Wo dabei das Problem ist, erschließt sich mir nicht. Der Tourismusverband ist auch nicht gemeinnützig und existiert trotzdem. Jetzt will man eine GmbH gründen. Das Problem ist, dass wir nicht mehr Mitglied der GmbH sind, sondern nur der Vorstand des Vereins ist in dieser GmbH. Wenn das mit der GmbH nicht funktioniert, haftet der Verein. Wir sind Mitglied in dem Verein und haften dann mit. Und da sage ich, dass Risiko ist es mir nicht wert.

Herr Wiese: Wenn man sich den § 12 – Auflösung der Gesellschaft – durchliest und eben gehört hat, dass die Gesellschafterversammlung aus dem geschäftsführenden Vorstand besteht, dann möchte ich die Hintergründe nicht weiter erläutern. Nur die Gesellschafter können diese GmbH auflösen. Die GmbH kann nie wieder aufgelöst werden. Das ist eine Selbstbeschaffungsgeschichte. Mehr nicht.

Der Landrat: Und deshalb bin ich nicht dafür.

Herr Rettig geht darauf ein, dass seine Fraktion die Thematik noch nicht beraten konnte. In den Schulausschuss geht die Vorlage erst noch. Ich habe mich mit Herrn Zimmermann vorher kurz geschlossen. Wir können dieser Argumentation hier folgen. Und so, wie das Ganze gestrickt werden soll, gehen wir nicht mit. Deswegen werde ich hier heute der Vorlage zustimmen.

Der Landrat geht darauf ein, dass er es von vornherein als eine ablehnende Beschlussempfehlung formuliert hat. 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.