Der Vorsitzende erteilt dem Landrat das Wort.

Der Landrat informiert wie folgt:

-        Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse:

Der Jugendhilfeausschuss und der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss haben seit der letzten Sitzung des Kreistages im Dezember 2015 nicht getagt. Es sind somit in den genannten Gremien keine Beschlüsse gefasst worden.

Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss fasste in seiner Sitzung am 21. Januar 2016 im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Zur Drucksache Nr. 228/2016 (Vergabe von Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung Ausbau der K 1469 freie Strecke Demker bis Kreuzung Landesstraße 30): „Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung gem. § 3 VOB/A sowie rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird beschlossen, für die Straßenbaumaßnahme des Landkreises Stendal, Hochwasserschadensbeseitigung K 1469 freie Strecke Demker bis Kreuzung Landesstraße 30, der Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG Niederlassung Stendal, aus Stendal, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme (brutto) beträgt 388.240,11 EUR. Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.“

Zur Drucksache Nr. 227/2016 (Vergabe eines LEADER-Managements für die Lokalen Aktionsgruppen "Uchte-Tanger-Elbe" und "Elb-Havel-Winkel"): „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss stimmt der Vergabe des LEADER-Managements für die Lokalen Aktionsgruppen „Uchte-Tanger-Elbe“ und „Elb-Havel-Winkel“ an die Agentur für Regionalentwicklung „Landleute GbR“ aus Stendal, zu.“

-        Zum Thema Asyl und Flüchtlinge: Derzeit sind 3.128 Ausländer im Landkreis, davon 1.564 Asylbewerber, zumeist aus Syrien. Knapp 500 Personen sind in der Gemeinschaftsunterkunft Möhringer Weg in Stendal untergebracht. Ca. 1.100 Personen leben in Wohnungen. Die Durchgangsunterkunft in Tangerhütte wurde wieder geöffnet. Dort waren 42 Personen untergekommen, die jetzt auf die Städte Osterburg, Bismark und Stendal verteilt wurden. Morgen erwarten wir weitere 50 Flüchtlinge. Anfang Januar sind 41 Flüchtlinge in den Landkreis gekommen. Der Verteilungsstopp hat uns geholfen. Wir haben jetzt einen guten Vorlauf an Wohnungen. In fünf Wohnungen in Bismark, die für Asylbewerber vorgesehen waren, gab es in der Nacht vom 22. auf den 23. Januar einen Zwischenfall. Diese Wohnungen wurden unter Wasser gesetzt. Die anderen fünf Wohnungen sind zwischenzeitlich durch Flüchtlinge bezogen worden. Die Ermittlungen hierzu laufen. Ein Ergebnis wurde uns noch nicht mitgeteilt.  

-        Ab dem 01.03.2016 gibt es im Asylrecht Änderungen im Handling. Wir haben damit zu rechnen, dass Ankunftszentren geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt soll das in Halberstadt geschehen. Dort werden Mitarbeiter aufgestockt, und die Verfahren sollen beschleunigt werden. Die Flüchtlinge werden in Kategorie A, B und C eingeteilt. Kategorie A soll innerhalb von vier Tagen einen Aufenthaltstitel erhalten und den Landkreisen zugewiesen werden. Aufenthaltstitel heißt, die Flüchtlinge gehen in den SGB II über. Dann gibt es den zweiten Bereich (Kategorie B). Dass sind die Flüchtlinge, bei denen nicht so einfach zu entscheiden sein wird. Hier wird man nachwievor von langen Bearbeitungszeiten ausgehen. Und dann gibt es den dritten Bereich (Kategorie C), wo klar ist, dass die Flüchtlinge nicht in Deutschland bleiben können. Ab März soll der Landkreis nur noch Flüchtlinge aus der Kategorie A erhalten. Damit bekommen wir keine Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach SGB II. Damit ändert sich die Bezahlung. Nach Asylbewerberleistungsgesetz zahlt der Landkreis. Die Bezahlung nach SGB II erfolgt durch das Jobcenter. Die Kosten der Unterkunft zahlt wieder der Landkreis. Die Frage ist, was mit den Flüchtlingen passiert, die ohne Aufenthaltstitel in den Landkreis gekommen sind? Bereits hier zugewiesene werden im Laufe des Jahres nach Halberstadt gefahren werden. Dort stellen sie ihren Antrag. Es soll dann innerhalb von vier Tagen entschieden werden, ob sie einen Aufenthaltstitel erhalten oder nicht.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Landkreis zuständig, Wohnungen zu vermitteln. Wir gehen davon aus, dass diese Aufgabe auch später beim Landkreis bleibt. Wenn der Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gehen wir ebenfalls davon aus, dass es ab einem bestimmten Zeitraum eine Residenzpflicht für Flüchtlinge geben wird. Das gab es ähnlicher Form schon bei den Spätaussiedlern. Es wird wohl Wohnraumzuweisungsgesetz heißen. Außerdem sind die Mietverträge entsprechend anzupassen. Momentan ist der Landkreis der Mieter. Die Kosten der Unterkunft für die SGB II-Empfänger zahlt der Landkreis. Hier muss man die Mietverträge dann so zu drehen, dass die Flüchtlinge die Mieter sind. Neue Mietverträge müssen dementsprechend abgeschlossen werden.

Weiterhin habe ich festgelegt, dass die großen geplanten Einrichtungen erstmal auf Eis gelegt werden. Wir hatten eine GU in Stendal mit ca. 150 Plätzen, die wir nicht weiter verfolgen, und wir hatten eine relativ große Unterkunft in Osterburg, die wir momentan auch nicht weiter verfolgen werden. Das heißt nicht, dass wir Großwohnanlagen, wie z. B. in Seehausen, nicht weiter im Blick haben. Ganz im Gegenteil. Das sind Wohnungen, die wir weiter für Flüchtlinge nutzen wollen.

Es wurde diskutiert, Krankenkarten für Flüchtlinge einzuführen. Das Thema wird sich aus meiner Sicht erledigen, denn die Flüchtlinge kommen demnächst als SGB II-Empfänger. Und da ist jeder automatisch in einer gesetzlichen Versicherung.

Zum Thema Finanzen: Die Pauschale von 8.400 Euro für das letzte Jahr wird derzeit neu berechnet und ausgehandelt. Die Berechnungen sind im Moment nicht so, dass die Kreise damit leben könnten. Hier sind noch einige Verhandlungen zu führen. Laut Gesetz soll bis zum 31.03. die Pauschale überprüft und neu berechnet werden. Aufgrund der Flüchtlingssituation hat der Landkreis aus dem Bereich Asyl für das letzte Jahr im Haushalt ein Defizit von 1,5 bis 2 Mio. Euro. Hier müssen wir schauen, dass das Land uns das Defizit ausgleicht.

Zur Beschulung der Asylkinder: In der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck werden 27 Kinder in den Schulen beschult, in der Einheitsgemeinde Stendal 213 und in der Einheitsgemeinde Tangerhütte 16 Kinder. In der Berufsschule gab es und gibt es teilweise noch einen Stau von ca. 60 bis 70 Kindern, die im Dezember in die BBS hätten gehen können, wo aber die Lehrer nicht da waren. Man hat mir gesagt, dass es durch das Land neue Ausschreibungen gegeben hat. Vermeintlich wurden Lehrer für die Berufsschule in Stendal gefunden. Das muss man jetzt abwarten.

Zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA): Das rechnet sich runter von deutschlandweit 68.384 auf 907 für Sachsen-Anhalt. Der Landkreis Stendal ist zuständig für 153 UMA. Es sind viele Heimplätze in Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis geschaffen worden, so dass wir die Durchgangseinrichtung in Havelberg zum 31.03. außer Betrieb nehmen werden.

-        Zum Programm „Demokratie leben“:  Der Landkreis Stendal erhält 2016 eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“. Die Höhe beträgt 55 T€. Der Eigenanteil beläuft sich auf 5.000 Euro. Der Bund hat die Summe um 25.000 Euro aufgestockt. Wir werden, ohne dass wir zusätzlich einen Eigenanteil bringen müssen, diese Aufstockung beantragen.

-        Zum Landschaftsschutzgebiet „Wische“:  Die Abwägung der Einwende der Bürger, Verbände und Träger ist erfolgt. Es sind insgesamt 249 Einwendungen eingegangen. Die Einwender werden schriftlich im Februar benachrichtigt. Die Verordnung wird voraussichtlich Mitte März veröffentlicht.

-        Zum Schutzgebiet am Rande der Colbitz-Letzlinger Heide: Der Landkreis wurde per Weisung der Fachaufsichtsbehörde aufgefordert, eine Allgemeinverfügung für ein Gebiet von 78 ha (davon 20 ha Privateigentum) für den Übergang des Vogelschutzgebietes in das FFH-Regime zu erlassen. Das Gebiet bildet eine Abrandung des Vogelschutzgebietes auf dem Truppenübungsplatz. Das hängt mit den weiteren Planungen zum Bau der A 14 zusammen. Die Hauptnutzungsart ist dort Wald. Die Allgemeinverfügung wird wahrscheinlich im I. Quartal erlassen werden.

-        Zur Beiratsgründung „Schulerfolg sichern“: Hier geht es um das Thema Schulsozialarbeit, welches wir weiter voranbringen wollen. 1998 wurde mit zwei Schulsozialarbeitern angefangen. 2009 wurde es auf 13 Schulsozialarbeiter ausgeweitet. Wir haben vier feste Träger: Diakoniewerk Osterburg, DRK-Kreisverband (seit 2009 hier Netzwerkstelle angesiedelt), der Internationale Bund und das Paritätische Sozialwerk. 2012 kamen sechs weitere Schulsozialarbeiter dazu. 2015 erfolgte die Antragstellung für das neue Programm „Schulerfolg sichern“, das für sechs Jahr läuft. Wir haben jetzt 25 Stellen Schulsozialarbeit – davon 6 Bildung und Teilhabe, die Ende 2016 auslaufen. Hierfür wurde ein Beirat gebildet, um das Ganze zu bündeln.

-        Zu den Privatschulen im Landkreis: Der Landkreis wurde im Februar mündlich darüber informiert, dass zwei freie Träger beim Landesschulamt einen Antrag zur Gründung einer Grundschule gestellt haben. Einmal eine Freie Schule „Elbe-Havel-Land“ in Kamern mit dem Träger neugierig e.V. in Kamern und als zweites die Freie Grundschule Werben mit dem Träger Stiftung ev. Jugendhilfe Johannis Bernburg. Die Anträge werden derzeit durch das Landesschulamt schulfachlich bewertet. Das Kultusministerium behält sich vor, die Zustimmung zu erteilen. Ein Zeitfenster für die Genehmigung wurde bisher noch nicht benannt.

-        Zur Prüfung des Landkreises durch den Landesrechnungshof: Ab 29.02. wird der Landesrechnungshof die nächste überörtliche turnusmäßige Prüfung über einen Zeitraum von fünf Wochen im Landkreis Stendal durchführen.

-        Zum Förderprogramm „Land(auf)Schwung“. Das ist ein Bundesprogramm. Hier ist der Landkreis Stendal einer der 13 Modellregionen in Deutschland (von 39 Bewerbern). Bis 2018 können insgesamt 1,5 Mio. Euro Fördermittel in Anspruch genommen werden. Von dem Geld profitieren Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Der Landkreis hat einen Wettbewerbsaufruf gestartet, sich zu beteiligen. Bis zum 2. März können innovative Projekte eingereicht werden.

-        Information über das Thema Endlagersuche: Da wissen wir noch nicht, in welche Richtung es gehen könnte. Es geht um das Standortauswahlverfahren „Endlagersuche radioaktiver Abfälle“. Der Bund hat ein Standortauswahlgesetz beschlossen, das seit 01.01.2014 gilt. Ziel ist die Findung eines Standortes in Deutschland, der die höchstmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Million Jahre für radioaktive Abfälle gewährleistet. Bis 2031 gibt es ein gestuftes Verfahren, in dem über Auswahlprozesse eine Standortregion ausgewählt werden soll. Die Ermittlung erfolgt von 20 bis 30 Teilgebieten und 6 Standortregionen.

Warum sage ich das? Der Landkreis Stendal wurde bereits zweimal zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Nicht alle Nachbarkreise werden hier eingeladen. Daraus schlussfolgern wir, dass auch Untersuchungen in der Nähe oder im Landkreis Stendal zu dem Thema stattfinden könnten. Wir haben ja auch Bergbaugebiete südlich und Gebiete in der Nähe. Da wissen wir noch nicht richtig, wo es hingeht. Wir würden auch immer an den Veranstaltungen teilnehmen, um Sie zu informieren, falls für den Landkreis Stendal relevantes in den nächsten Jahren passieren sollte.

-        Zur Thematik Hochwasser - Straßenbau: Der Straßenbau befindet sich im Plan. Die 22 beantragten Maßnahmen sind alle bewilligt. Ein Gutteil ist auch ausgeschrieben. Wir gehen davon aus, dass wir Ende 2016/Anfang 2017 mit den 22 Straßenbaumaßnahmen fertig sein werden.

-        Zum Programm STABIL = Selbstfindung-Training-Betreuung-Initiative-Lernen: Heute hat der Landkreis eine Mittelzusage von 1,2 Mio. Euro für zwei Jahre und für 38 Teilnehmerplätze erhalten. Hier werden wir einen Wettbewerbsaufruf starten. Das Programm STABIL unterstützt Projekte, die Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf in Ausbildung und Beschäftigung integrieren. Bildungsträger und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können sich am Wettbewerb beteiligen.  

-        Zur Haushaltsgenehmigung: Der Landkreis hat eine Genehmigung für den beschlossenen Haushalt 2016 erhalten. Die Genehmigung besagt:

Ø  Von einer Beanstandung der Beschlüsse über die Haushaltssatzung 2016 und das Haushaltskonsolidierungskonzept wird abgesehen.

Ø  Der Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 660.000 € wird erteilt.

Ø  Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7.311.800 €, der i. H. v. 2.469.300 € der Genehmigung bedarf, wird in vollem Umfang genehmigt.

Ø  Die Genehmigung des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe von 63.000.000 € wird in voller Höhe erteilt.

Ø  Die Genehmigung zu Ziffer 4. ergeht unter der Auflage, dass durch den Landrat eine hauswirtschaftliche Sperre i. H. v. 857.800 € anzuordnen ist.

Ø  Die Genehmigung für die in § 5 der Satzung festgesetzten Umlagesätze der Kreisumlage auf jeweils 44,60 v. H. der Umlagegrundlagen wird erteilt.