Sitzung: 11.02.2016 Kreistag Stendal
Der Vorsitzende erteilt dem
Landrat das Wort.
Der Landrat informiert wie
folgt:
- Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse:
Der Jugendhilfeausschuss und der Finanz-,
Haushalts- und Liegenschaftsausschuss haben seit der letzten Sitzung des
Kreistages im Dezember 2015 nicht getagt. Es sind somit in den genannten
Gremien keine Beschlüsse gefasst worden.
Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
fasste in seiner Sitzung am 21. Januar 2016 im nichtöffentlichen Teil folgende
Beschlüsse:
Zur Drucksache Nr. 228/2016 (Vergabe von
Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung Ausbau der K 1469 freie
Strecke Demker bis Kreuzung Landesstraße 30): „Nach erfolgter öffentlicher
Ausschreibung gem. § 3 VOB/A sowie rechnerischer, technischer und
wirtschaftlicher Prüfung wird beschlossen, für die Straßenbaumaßnahme des
Landkreises Stendal, Hochwasserschadensbeseitigung K 1469 freie Strecke Demker
bis Kreuzung Landesstraße 30, der Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co.
KG Niederlassung Stendal, aus Stendal, den Zuschlag zu erteilen. Die
Auftragssumme (brutto) beträgt 388.240,11 EUR. Das Prüfergebnis des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.“
Zur Drucksache Nr. 227/2016 (Vergabe eines
LEADER-Managements für die Lokalen Aktionsgruppen "Uchte-Tanger-Elbe"
und "Elb-Havel-Winkel"): „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
stimmt der Vergabe des LEADER-Managements für die Lokalen Aktionsgruppen
„Uchte-Tanger-Elbe“ und „Elb-Havel-Winkel“ an die Agentur für
Regionalentwicklung „Landleute GbR“ aus Stendal, zu.“
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Zum
Thema Asyl und Flüchtlinge: Derzeit sind 3.128 Ausländer im Landkreis, davon
1.564 Asylbewerber, zumeist aus Syrien. Knapp 500 Personen sind in der
Gemeinschaftsunterkunft Möhringer Weg in Stendal untergebracht. Ca. 1.100
Personen leben in Wohnungen. Die Durchgangsunterkunft in Tangerhütte wurde
wieder geöffnet. Dort waren 42 Personen untergekommen, die jetzt auf die Städte
Osterburg, Bismark und Stendal verteilt wurden. Morgen erwarten wir weitere 50
Flüchtlinge. Anfang Januar sind 41 Flüchtlinge in den Landkreis gekommen. Der
Verteilungsstopp hat uns geholfen. Wir haben jetzt einen guten Vorlauf an
Wohnungen. In fünf Wohnungen in Bismark, die für Asylbewerber vorgesehen waren,
gab es in der Nacht vom 22. auf den 23. Januar einen Zwischenfall. Diese
Wohnungen wurden unter Wasser gesetzt. Die anderen fünf Wohnungen sind
zwischenzeitlich durch Flüchtlinge bezogen worden. Die Ermittlungen hierzu
laufen. Ein Ergebnis wurde uns noch nicht mitgeteilt.
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Ab dem 01.03.2016
gibt es im Asylrecht Änderungen im Handling. Wir haben damit zu rechnen, dass
Ankunftszentren geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt soll das in Halberstadt
geschehen. Dort werden Mitarbeiter aufgestockt, und die Verfahren sollen
beschleunigt werden. Die Flüchtlinge werden in Kategorie A, B und C eingeteilt.
Kategorie A soll innerhalb von vier Tagen einen Aufenthaltstitel erhalten und den
Landkreisen zugewiesen werden. Aufenthaltstitel heißt, die Flüchtlinge gehen in
den SGB II über. Dann gibt es den zweiten Bereich (Kategorie B). Dass sind die
Flüchtlinge, bei denen nicht so einfach zu entscheiden sein wird. Hier wird man
nachwievor von langen Bearbeitungszeiten ausgehen. Und dann gibt es den dritten
Bereich (Kategorie C), wo klar ist, dass die Flüchtlinge nicht in Deutschland
bleiben können. Ab März soll der Landkreis nur noch Flüchtlinge aus der
Kategorie A erhalten. Damit bekommen wir keine Flüchtlinge nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach SGB II. Damit ändert sich die
Bezahlung. Nach Asylbewerberleistungsgesetz zahlt der Landkreis. Die Bezahlung
nach SGB II erfolgt durch das Jobcenter. Die Kosten der Unterkunft zahlt wieder
der Landkreis. Die Frage ist, was mit den Flüchtlingen passiert, die ohne Aufenthaltstitel
in den Landkreis gekommen sind? Bereits hier zugewiesene werden im Laufe des
Jahres nach Halberstadt gefahren werden. Dort stellen sie ihren Antrag. Es soll
dann innerhalb von vier Tagen entschieden werden, ob sie einen Aufenthaltstitel
erhalten oder nicht.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der
Landkreis zuständig, Wohnungen zu vermitteln. Wir gehen davon aus, dass diese
Aufgabe auch später beim Landkreis bleibt. Wenn der Bundestag und Bundesrat
entschieden haben, gehen wir ebenfalls davon aus, dass es ab einem bestimmten
Zeitraum eine Residenzpflicht für Flüchtlinge geben wird. Das gab es ähnlicher
Form schon bei den Spätaussiedlern. Es wird wohl Wohnraumzuweisungsgesetz
heißen. Außerdem sind die Mietverträge entsprechend anzupassen. Momentan ist
der Landkreis der Mieter. Die Kosten der Unterkunft für die SGB II-Empfänger
zahlt der Landkreis. Hier muss man die Mietverträge dann so zu drehen, dass die
Flüchtlinge die Mieter sind. Neue Mietverträge müssen dementsprechend
abgeschlossen werden.
Weiterhin habe ich festgelegt, dass die
großen geplanten Einrichtungen erstmal auf Eis gelegt werden. Wir hatten eine
GU in Stendal mit ca. 150 Plätzen, die wir nicht weiter verfolgen, und wir
hatten eine relativ große Unterkunft in Osterburg, die wir momentan auch nicht
weiter verfolgen werden. Das heißt nicht, dass wir Großwohnanlagen, wie z. B.
in Seehausen, nicht weiter im Blick haben. Ganz im Gegenteil. Das sind
Wohnungen, die wir weiter für Flüchtlinge nutzen wollen.
Es wurde diskutiert, Krankenkarten für
Flüchtlinge einzuführen. Das Thema wird sich aus meiner Sicht erledigen, denn
die Flüchtlinge kommen demnächst als SGB II-Empfänger. Und da ist jeder automatisch
in einer gesetzlichen Versicherung.
Zum Thema Finanzen: Die Pauschale von 8.400
Euro für das letzte Jahr wird derzeit neu berechnet und ausgehandelt. Die
Berechnungen sind im Moment nicht so, dass die Kreise damit leben könnten. Hier
sind noch einige Verhandlungen zu führen. Laut Gesetz soll bis zum 31.03. die
Pauschale überprüft und neu berechnet werden. Aufgrund der Flüchtlingssituation
hat der Landkreis aus dem Bereich Asyl für das letzte Jahr im Haushalt ein
Defizit von 1,5 bis 2 Mio. Euro. Hier müssen wir schauen, dass das Land uns das
Defizit ausgleicht.
Zur Beschulung der Asylkinder: In der
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck werden 27 Kinder in den Schulen beschult, in
der Einheitsgemeinde Stendal 213 und in der Einheitsgemeinde Tangerhütte 16
Kinder. In der Berufsschule gab es und gibt es teilweise noch einen Stau von
ca. 60 bis 70 Kindern, die im Dezember in die BBS hätten gehen können, wo aber
die Lehrer nicht da waren. Man hat mir gesagt, dass es durch das Land neue Ausschreibungen
gegeben hat. Vermeintlich wurden Lehrer für die Berufsschule in Stendal gefunden.
Das muss man jetzt abwarten.
Zu den unbegleiteten minderjährigen
Ausländern (UMA): Das rechnet sich runter von deutschlandweit 68.384 auf 907
für Sachsen-Anhalt. Der Landkreis Stendal ist zuständig für 153 UMA. Es sind
viele Heimplätze in Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis geschaffen worden, so
dass wir die Durchgangseinrichtung in Havelberg zum 31.03. außer Betrieb nehmen
werden.
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Zum Programm
„Demokratie leben“: Der Landkreis
Stendal erhält 2016 eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“. Die
Höhe beträgt 55 T€. Der Eigenanteil beläuft sich auf 5.000 Euro. Der Bund hat
die Summe um 25.000 Euro aufgestockt. Wir werden, ohne dass wir zusätzlich
einen Eigenanteil bringen müssen, diese Aufstockung beantragen.
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Zum Landschaftsschutzgebiet
„Wische“: Die Abwägung der Einwende der
Bürger, Verbände und Träger ist erfolgt. Es sind insgesamt 249 Einwendungen
eingegangen. Die Einwender werden schriftlich im Februar benachrichtigt. Die
Verordnung wird voraussichtlich Mitte März veröffentlicht.
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Zum Schutzgebiet
am Rande der Colbitz-Letzlinger Heide: Der Landkreis wurde per Weisung der
Fachaufsichtsbehörde aufgefordert, eine Allgemeinverfügung für ein Gebiet von
78 ha (davon 20 ha Privateigentum) für den Übergang des Vogelschutzgebietes in
das FFH-Regime zu erlassen. Das Gebiet bildet eine Abrandung des Vogelschutzgebietes
auf dem Truppenübungsplatz. Das hängt mit den weiteren Planungen zum Bau der A
14 zusammen. Die Hauptnutzungsart ist dort Wald. Die Allgemeinverfügung wird
wahrscheinlich im I. Quartal erlassen werden.
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Zur Beiratsgründung
„Schulerfolg sichern“: Hier geht es um das Thema Schulsozialarbeit, welches wir
weiter voranbringen wollen. 1998 wurde mit zwei Schulsozialarbeitern angefangen.
2009 wurde es auf 13 Schulsozialarbeiter ausgeweitet. Wir haben vier feste
Träger: Diakoniewerk Osterburg, DRK-Kreisverband (seit 2009 hier Netzwerkstelle
angesiedelt), der Internationale Bund und das Paritätische Sozialwerk. 2012
kamen sechs weitere Schulsozialarbeiter dazu. 2015 erfolgte die Antragstellung
für das neue Programm „Schulerfolg sichern“, das für sechs Jahr läuft. Wir
haben jetzt 25 Stellen Schulsozialarbeit – davon 6 Bildung und Teilhabe, die
Ende 2016 auslaufen. Hierfür wurde ein Beirat gebildet, um das Ganze zu
bündeln.
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Zu den Privatschulen
im Landkreis: Der Landkreis wurde im Februar mündlich darüber informiert, dass
zwei freie Träger beim Landesschulamt einen Antrag zur Gründung einer
Grundschule gestellt haben. Einmal eine Freie Schule „Elbe-Havel-Land“ in
Kamern mit dem Träger neugierig e.V. in Kamern und als zweites die Freie Grundschule
Werben mit dem Träger Stiftung ev. Jugendhilfe Johannis Bernburg. Die Anträge
werden derzeit durch das Landesschulamt schulfachlich bewertet. Das
Kultusministerium behält sich vor, die Zustimmung zu erteilen. Ein Zeitfenster
für die Genehmigung wurde bisher noch nicht benannt.
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Zur Prüfung
des Landkreises durch den Landesrechnungshof: Ab 29.02. wird der Landesrechnungshof
die nächste überörtliche turnusmäßige Prüfung über einen Zeitraum von fünf
Wochen im Landkreis Stendal durchführen.
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Zum Förderprogramm
„Land(auf)Schwung“. Das ist ein Bundesprogramm. Hier ist der Landkreis Stendal
einer der 13 Modellregionen in Deutschland (von 39 Bewerbern). Bis 2018 können
insgesamt 1,5 Mio. Euro Fördermittel in Anspruch genommen werden. Von dem Geld
profitieren Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Der Landkreis hat einen
Wettbewerbsaufruf gestartet, sich zu beteiligen. Bis zum 2. März können
innovative Projekte eingereicht werden.
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Information
über das Thema Endlagersuche: Da wissen wir noch nicht, in welche Richtung es
gehen könnte. Es geht um das Standortauswahlverfahren „Endlagersuche
radioaktiver Abfälle“. Der Bund hat ein Standortauswahlgesetz beschlossen, das
seit 01.01.2014 gilt. Ziel ist die Findung eines Standortes in Deutschland, der
die höchstmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Million Jahre für
radioaktive Abfälle gewährleistet. Bis 2031 gibt es ein gestuftes Verfahren, in
dem über Auswahlprozesse eine Standortregion ausgewählt werden soll. Die
Ermittlung erfolgt von 20 bis 30 Teilgebieten und 6 Standortregionen.
Warum sage ich das? Der Landkreis Stendal
wurde bereits zweimal zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Nicht alle
Nachbarkreise werden hier eingeladen. Daraus schlussfolgern wir, dass auch Untersuchungen
in der Nähe oder im Landkreis Stendal zu dem Thema stattfinden könnten. Wir
haben ja auch Bergbaugebiete südlich und Gebiete in der Nähe. Da wissen wir
noch nicht richtig, wo es hingeht. Wir würden auch immer an den Veranstaltungen
teilnehmen, um Sie zu informieren, falls für den Landkreis Stendal relevantes in
den nächsten Jahren passieren sollte.
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Zur
Thematik Hochwasser - Straßenbau: Der Straßenbau befindet sich im Plan. Die 22
beantragten Maßnahmen sind alle bewilligt. Ein Gutteil ist auch ausgeschrieben.
Wir gehen davon aus, dass wir Ende 2016/Anfang 2017 mit den 22 Straßenbaumaßnahmen
fertig sein werden.
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Zum Programm
STABIL = Selbstfindung-Training-Betreuung-Initiative-Lernen: Heute hat der
Landkreis eine Mittelzusage von 1,2 Mio. Euro für zwei Jahre und für 38
Teilnehmerplätze erhalten. Hier werden wir einen Wettbewerbsaufruf starten. Das
Programm STABIL unterstützt Projekte, die Jugendliche ohne Ausbildungsplatz,
mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf in
Ausbildung und Beschäftigung integrieren. Bildungsträger und anerkannte Träger
der freien Jugendhilfe können sich am Wettbewerb beteiligen.
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Zur Haushaltsgenehmigung:
Der Landkreis hat eine Genehmigung für den beschlossenen Haushalt 2016
erhalten. Die Genehmigung besagt:
Ø Von einer Beanstandung der Beschlüsse über
die Haushaltssatzung 2016 und das Haushaltskonsolidierungskonzept wird
abgesehen.
Ø Der Genehmigung des in § 2 der
Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 660.000 € wird
erteilt.
Ø Der in § 3 der Haushaltssatzung
festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7.311.800
€, der i. H. v. 2.469.300 € der Genehmigung bedarf, wird in vollem Umfang
genehmigt.
Ø Die Genehmigung des in § 4 der
Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe
von 63.000.000 € wird in voller Höhe erteilt.
Ø Die Genehmigung zu Ziffer 4. ergeht unter
der Auflage, dass durch den Landrat eine hauswirtschaftliche Sperre i. H. v.
857.800 € anzuordnen ist.
Ø
Die
Genehmigung für die in § 5 der Satzung festgesetzten Umlagesätze der
Kreisumlage auf jeweils 44,60 v. H. der Umlagegrundlagen wird erteilt.