Sitzung: 10.02.2016 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Frau Rütten: Sie erläutert die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen und zur Stärkung der Willkommenskultur. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Richtlinie zur Förderung von Integrationslotsen ein Betreuungskonzept des Landkreises voraussetzt und eine Satzung zur Aufwandsentschädigung. Erst Ende Januar diesen Jahres hat der Landkreis zur Kenntnis bekommen, welche finanziellen Mittel für den Landkreis Stendal zur Verfügung stehen. Insgesamt wird der Landkreis 28.200 € dafür erhalten. Schwierig wird es sein, diese Summe gerecht auf die in der ehrenamtlichen Arbeit tätigen Personen zu verteilen.
Frau Paschke: Die Richtlinien tragen zur Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei. Im Bereich der Willkommenskultur wird sehr gute Arbeit durch Verwaltung, Wohlfahrtsverbände und Ehrenamtliche geleistet.
Herr Dr. Kühn: Ich habe im September 2015 in der Volkstimme einen Artikel zu Integrationslotsen gelesen, es handelte sich um eine studentische Organisation. Es waren jedoch nur ca. 5 Personen. Glauben sie, dass es mehr wird, wenn es 200 € gibt?
Frau Rütten: Ich denke nicht, dass durch die bis zu 200 € Aufwandsentschädigung eine große Anzahl von Personen dazu kommt. Jedoch ist die Verteilung auf die bisher Tätigen bereits schwierig. Bei einer Aufwandsentschädigung von 200 €, könnten monatlich nur ca. 11 Ehrenamtliche Integrationslotsen gefördert werden.
Herr Witt: Werden Integrationslotsen nur für die Kommunen gefördert, in denen Flüchtlinge zugewiesen sind, oder ist auch an die Landesaufnahmeeinrichtung Klietz gedacht?
Frau Rütten: Die Landesaufnahmeeinrichtung Klietz wird auch Berücksichtigung finden.
Frau Kleemann: An welchen Zeitplan hat die Verwaltung hier gedacht?
Frau Rütten: Ich gehe davon aus, dass bis Mitte Mai alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet sind.
Herr Emanuel: Im Rahmen der Willkommenskultur sollten nicht nur Informationsveranstaltungen in Seehausen oder Stendal stattfinden, sondern auch in den anderen Kommunen des Landkreises. Die Richtlinien sind vom 26.11.2015. Mir geht das mit der Umsetzung nicht schnell genug.
Frau Rütten: Auch in den anderen Kommunen werden Dialogveranstaltungen stattfinden. Das geht auch aus den Unterlagen hervor, die der Landkreis ihnen zugesandt hat. Hinsichtlich der Richtlinien verhält es sich so, dass die Richtlinie vom 26.11.2015 ist, jedoch waren die erforderlichen Anlagen und Bezugserlasse noch nicht im Landkreis. Erst am 28. Januar 2016 hat der Landkreis Stendal den Bezugserlass zu der Richtlinie Integrationslotsen erhalten und erst seit diesem Zeitpunkt wissen wir, welche finanziellen Mittel dem Landkreis Stendal für die Aufwandsentschädigung von Integrationslotsen zur Verfügung gestellt werden. Der Landkreis Stendal konnte in diesem Punkt gar nicht vorher tätig werden.
Herr Graubner: Der soziale Friede ist z. Z. noch nicht gefährdet. Es müssen regelmäßig Einwohnerversammlungen stattfinden um die Bürger zu informieren. Ich habe den Eindruck, auch in unserer Einheitsgemeinde, dass die Bevölkerung insgesamt noch nicht mitgenommen wurde.
Frau Hartmann: Zu diesem Punkt möchte ich sagen, dass es im Landkreis sehr gute funktionierende Netzwerke gibt. Auch in ihrer Einheitsgemeinde funktioniert dieses innerhalb des Netzwerkes sehr gut. Gleichzeitig wird diese Arbeit noch begleitet und unterstützt durch den Integrationskoordinator.