Sitzung: 10.02.2016 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Frau Rütten: Im Zusammenhang mit der Unterbringung der Flüchtlinge wird es ab dem März 2016 eine neue Verfahrensweise des Landes Sachsen-Anhalt geben. In der Zentralen Anlaufstelle in Halberstadt wird zukünftig ein sogenanntes Ankunfts- und Verteilzentrum eingerichtet. Den Landkreisen sollen ab diesem Zeitpunkt nur noch Personen zugewiesen werden, die eine Aufenthaltserlaubnis haben. Personen, deren Aufenthalt noch nicht geklärt ist, z. B. auf Grund fehlender Papiere verbleiben zunächst in den Ankunfts- und Verteilzentren. Personen denen kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt wird, werden sofort zurückgeführt und nicht in die Landkreise verteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird die Anzahl seiner Mitarbeiter erhöhen, um die Verfahren schneller abzuschließen. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis werden zukünftig den Landkreisen zugewiesen, sie erhalten dann Leistungen nach dem SGB II. Diese Änderungen werden auch Auswirkungen auf die Personalstruktur der Ämter haben.