Sitzung: 10.02.2016 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Herr Dr. Kühn: Ich stelle den Antrag in einer der nächsten Sitzungen die Gemeinschaftsunterkunft am Möringer Weg zu besuchen, um sich vor Ort über die Verhältnisse zu informieren. Ich beziehe mich dabei auf die Volksstimme vom 23.12.2015. Ich frage wie es sein kann, dass jemand 17 Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft verbleibt und dann dort verstirbt.
Frau Rütten: Besagte Person hatte in Deutschland kein Aufenthaltsrecht. Das Asylverfahren war rechtmäßig abgelehnt und die Person hätte ausreisen müssen. Zu dieser Ausreise kam es nicht, weil durch ihn die Passbeschaffung verweigert wurde. Zwischenzeitlich war er mehrfach untergetaucht und befand sich darüber hinaus auch einige Zeit in Abschiebehaft. Die Unterbringung von Personen die kein Bleiberecht haben, hat nach § 57 Asylverfahrensgesetz in Gemeinschaftsunterkünften zu erfolgen. Es war in der Vergangenheit nicht vorgesehen, diese Personen in Wohnungen unterzubringen.
Frau Hartmann: Zu diesem Fall muss gesagt werden, dass diese Person erhebliche Alkoholprobleme hatte. Wir haben uns auch in der Vergangenheit als Heimmitarbeiter um ihn gekümmert, wenn er unsere Hilfe annehmen wollte. Dieses hat er jedoch oft nicht getan.
In einer eigenen Wohnung hätte er auf Grund seiner Probleme gar nicht allein leben können.
Herr Graubner: Ich möchte darüber informieren, dass der Behindertenbeirat des Landkreises am 23.11.2016 ein öffentliches Forum durchführen wird. Ich lade die Ausschussmitglieder zu dieser Veranstaltung ein. Bitte merken sie sich diesen Termin bereits vor.
Frau Paschke: Ich möchte sie darüber informieren, dass ich heute zur Vorsitzenden der Kreisseniorenvertretung Stendal e. V. gewählt wurde.
Der Sitzungstermin im April müsste auf den 06.04.2016 verlegt werden.