Herr Wulfänger: Wir haben ein neues Projekt. Wir sollen und dürfen uns die Förderrichtlinie für die Jugendarbeit im Landkreis noch einmal ansehen – das ist die logische Konsequenz aus dem neuen Jugendhilfeplan. Sind die einzelnen Punkte noch zeitgemäß? Hat sich etwas verändert? Vielleicht gibt es etwas, was unbedingt noch mit aufgenommen werden soll. Ich schlage vor, dass wir relativ schnell den nächsten Unterausschuss durchführen.

Für Herrn Kloft wäre interessant, zu wissen, welche Punkte der Förderrichtlinie gar nicht genutzt werden.

Herr Müller: Beim ersten Termin setzten wir uns erstmal mit der Förderrichtlinie auseinander und interpretieren sie, geben Erfahrungsberichte, setzen Schwerpunkte.

Frau Schmidt: Das macht ja auch Sinn. Denn die Förderrichtlinie muss ja greifen, wenn die neuen Anträge gestellt werden.

Frau Müller: Es könnte ja auch sein, dass der Unterausschuss die Förderrichtlinie nicht mehr für gut befindet und eine neue erstellt. Dann wäre eine Konsequenz, dass die bestehenden Verträge gekündigt werden müssen, da gibt es halbjährliche Fristen zum Jahresende. Es muss also vorher fertig sein und durch den Ausschluss beschlossen werden.

Sollte noch ein neuer Vertreter hinzugeladen werden, müsste der JHA diese Person in der April-Sitzung auch noch für diesen Zweck mit einberufen.

Nach kurzer Diskussion: Die nächste Sitzung des Unterausschusses findet am 08.03.2016 um 16.00 Uhr im Raum Stendal statt.

Herr Wulfänger beendet die Sitzung um 16.42 Uhr.