Sitzung: 03.03.2016 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Unter dem Tagesordnungspunkt 13 fasste der FHLA zur Drucksache 194/2015 am 26.11.2015 folgenden Beschluss:
„Der Landrat wird ermächtigt, der GfAuS mbH Liquiditätshilfen zur Überbrückung von Zahlungsengpässen von maximal 100.000 EUR in einem Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 zu gewähren.
Die GfAuS hat vor Gewährung von Hilfen aktuelle Liquiditätspläne vorzulegen. Nach Prüfung durch den Landkreis und bei festgestelltem Bedarf werden die Liquiditätshilfen jeweils kurzfristig per Vereinbarung gewährt. Die dem Landkreis entstandenen Bereitstellungskosten sind durch die GfAuS über einen Zinssatz in Höhe von 2 % zu erstatten.
Als Sicherheit dient dem Landkreis der Umlageanteil des Landkreises.“