Sitzung: 16.02.2016 Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 233/2016
Herr Wulfänger bittet Frau Meier, die Beschlussvorlage vorzustellen.
Frau Meier erläutert die DS-Nr. 233/2016 sehr ausführlich.
Herr Wulfänger findet die vorgenommenen Einsparungen sehr schade, aber es gibt einen demografisch rückläufigen Trend. Gut ist, dass die Tür nicht zugeschlagen wird für bestimmte Dinge, die eventuell doch noch möglich werden könnten, wie z. B. Jugendfreizeiten. Hier regiert momentan das Prinzip Hoffnung, weil nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen können. Aber vielleicht ermöglicht dieses System, so flexibel zu sein, dass man zum Schluss doch noch bestimmte Dinge fördern kann.
Frau Meier erklärt, dass positiv an der neuen Zuweisung ist, dass freiwerdende Mittel aus dem Fachkräfteprogramm für andere Sachen eingesetzt werden können, wie z. B. Jugendfreizeitmaßnahmen, was vorher nicht ging.
Frau Müller: Dieses Jahr ist Darstellung noch genauso wie in den vergangenen Jahren, sowohl in dieser Beschlussvorlage als auch im Haushalt. Perspektivisch werden wir uns von den Begriffen „Fachkräfteprogramm“ und „Jugendpauschale“ verabschieden. Es gibt ja nur noch eine Zuweisung für die Jugendarbeit; welche Schwerpunkte wir dann intern setzen, ist unsere Sache.
Herr Wulfänger: So kann man sich längerfristig darauf vorbereiten. Ich habe das Gefühl, dass sich zwar die Namen verändern, aber eines bleibt immer gleich: Dass das Geld vom Land immer weniger wird. Wir können froh sein, dass der Landkreis das Geld immer noch aufbringt, auch wenn das Land sich immer mehr aus der Finanzierung zurückzieht.
Frau Müller: Lt. Gesetzeswortlaut bräuchte der Landkreis nur 30 % gegenfinanzieren, um Zuwendungen zu erhalten. Der Landkreisanteil liegt in Bezug auf die zugewiesenen Landesmittel darüber.
Frau Schmidt fragt nach der Pro-Kopf-Summe pro Jugendlicher – ist das so geblieben?
Frau Müller erklärt, das kann man so nicht rechnen, da die Gesamtsumme vom Land gedeckelt ist; die Summe steht im Gesetz.
Herr Müller fragt nach den 30 % - diese waren bezogen auf das Fachkräfteprogramm. In mehreren Gesprächsrunden waren vom Land ganz andere Kürzungssummen im Gespräch.
Frau Müller: Das war altes Recht. Nun müssen wir ins KJHG Sachsen-Anhalt gucken, da steht die verpflichtende Gegenfinanzierung der örtlichen Träger als Prozentsatz drin. Im Jahr 2008 sind die Landesmittel drastisch nach unten gegangen und im Jahr 2013 auch noch mal – das darf man nicht vergessen, wenn man das Gesamtpaket beurteilt. In den letzten Jahren ging es insgesamt um sechsstellige Beträge, die wir weniger zur Verfügung haben.
Herr Kloft: Das ist eine politische Sache auf Landesebene, wo die Kreispolitiker selbst ein Interesse haben, wenn sie mit ihren Landespolitikkollegen diskutieren, dass der Flächenfaktor berücksichtigt werden muss.
Herr Müller: In allen Gremien, in denen wir diskutiert haben, wurde uns von den Landespolitikern mit auf den Weg gegeben, dass wir mit den Kreistagsabgeordneten sprechen sollen, denn die Landkreise sind zuständig für die Jugendhilfeplanung. Für mich ist wichtig, dass diese angesprochenen Probleme in den Kreistag bzw. in die Fraktionen reingetragen werden.
Herr Wulfänger: Der Wille des Landkreises, das Geld weiter fließen zu lassen, ist da. Aber wir hängen am Tropf beim Land, wir sind davon abhängig, wieviel die uns geben. Die ständige Unterfinanzierung, ob im Kreis oder in den Kommunen, ist nicht mehr feierlich.
Wir haben 647.930 Euro zu verteilen; das ist immer noch eine ganze Menge Geld. Dass es jetzt 16.000 Euro weniger sind, ist zwar bedauerlich, aber wir können unseren Kindern und Jugendlichen noch tolle Dinge anbieten und das soll möglichst noch ganz viele Jahre so weitergehen.
Frau Tews hat eine Verständnisfrage. Sie sagten, der Landkreis finanziert ca. 42 % gegenüber 30 %.
Frau Meier hat getrennt verglichen, was wir an Jugendpauschalmittel bis dato bekommen haben und was der Landkreis dagegengesetzt hat, das war auch in den Vorjahren schon immer höher. Jetzt ist neu im Gesetz festgeschrieben, dass der Landkreis 30 % gegenfinanzieren muss, um die Mittel vom Land zu bekommen. In den vergangenen Jahren stand uns das frei. Beim Fachkräfteprogramm war es immer festgeschrieben. Und das musste jetzt zusammengefasst werden. Obwohl die Mittel vom Land immer weniger wurden, hat der Kreis immer die gleiche Summe im Haushalt eingestellt. Dadurch hat sich das Verhältnis von 30 zu 70 etwas verschoben.
Herr Wulfänger: In den Tabellen kann man ganz gut erkennen, was in der Beschlussvorlage genannt wurde.
Uns war es sicher, das alles hier auch im Unterausschuss zu besprechen, weil eine größtmögliche Transparenz vorhanden sein soll. Die Träger und alle anderen Beteiligten sollen sich ja in den Prozess Jugendarbeit einbringen.
Der DS-Nr. 233/2016 wird einstimmig zugestimmt.