Sitzung: 03.03.2016 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 235/2016
Einleitend erläutert Herr Wulfänger, dass der Landkreis Stendal als einer der wenigen Kreise die Stark V-Förderung erhält. Hierbei handelt es sich um eine 100% Förderung des Bundes für finanzschwache Kreise und Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Der Landrat erklärt im Folgenden die Beschlussvorlage. Diese enthält die Förderbedingungen und die von der Verwaltung angedachten Maßnahmen, die mittels der STARK V-Förderung umgesetzt werden sollen. Ein Teil der Mittel wurde für Schulen, ein weiterer für Kreisstraßen und für den Breitbandausbau angedacht. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen der energetischen Sanierung und des Städtebaus. Unter anderem soll die Gemeinschaftsschule Tangerhütte teilsaniert werden. Die STARK-III-Förderung greift hier nicht, sodass auf STARK V ausgewichen wird. Auch bei der Wärmedämmung der W. Komarow Schule wird auf STARK V-Mittel ausgewichen, da im vergangen Jahr ein Versagungsbescheid über das Programm soziale Stadt eingegangen ist. Die letzte Schule, die mit STARK V-Mitteln bedacht werden soll, ist die Sekundarschule Bismark, da dort ebenfalls eine Ablehnung auf Basis des Demografie-Checks über STARK III wahrscheinlich ist. Im Bereich des Hochbaus wurde als letztes Objekt das feuertechnische Zentrum in Arneburg bedacht. Hier gibt es erhebliche Probleme im Bereich des Daches und der Fenster, die eine Sanierung erforderlich machen. Im Tiefbau wurden 3 Ortsdurchfahrten bedacht – Rohrbeck, Uchtdorf und Staffelde. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen der Lärmbekämpfung, indem die Fahrbahndecke erneuert wird. Der letzte Betrag wurde für den Ausbau des Breitbandes veranschlagt, um das 50 Mbit/s Ausbauziel zu erreichen.
Zur Vorstellung der genauen STARK V Bedingungen und der einzelnen Maßnahmen übergibt Herr Wulfänger das Wort an die Amtsleiterin Hochbau- und Gebäudemanagement, Frau Anja Krüger, und den Amtsleiter Straßenbau, Herrn Müller. Frau Krüger und Herr Müller stellen die vorbereitete Power-Point-Präsentation vor ((Präsentation siehe Sitzungsdienst Session).
Herr Helmuth fragt, ob an der Sekundarschule Bismark ohne weiteres Wärmedämmung von außen angebracht werden darf. Frau Krüger erläutert, dass dies kein Problem ist, da kein Denkmalschutz vorliegt.
Zur Frage, weshalb gerade die Schulen berücksichtigt werden sollen und nicht andere, erläutert Herr Wulfänger, dass für die anderen Schulen andere Fördertöpfe möglich sind. Zum R. Hildebrand-Gymnasium beispielsweise erläutert Herr Wulfänger, dass ein gemeinsamer gymnasialer Schulstandort in Erwägung gezogen wird, um Fördermittel zu erhalten. Herr Hellmuth fragt hierzu, ob derzeit das R.-Hildebrand-Gymnasium die Demografie-Check Bedingungen erfüllen würde. Der Landrat antwortet, dass aus diesem Grund ein gymnasialer Schulstandort gebildet werden soll. Geplant sind Förderungen über EFRE und den städtebaulichen Denkmalschutz gemeinsam mit der Stadt Stendal. Hierrüber könnten die Fassade und das Dach saniert werden. Der Antrag ist bereits eingereicht worden.
Bei der W.-Komarow Schule waren Maßnahmen über das Programm soziale Stadt geplant, allerdings ist dies an dem 10%-igen Eigenanteil der Hansestadt Stendal gescheitert. Die neuen Bedingungen sehen vor, dass auch der Landkreis diesen Eigenanteil übernehmen kann, sodass das Innenleben der Schule über das Programm soziale Stadt und das Äußere über STARK V saniert werden kann. Durch die abgeschlossenen Maßnahmen bestehen auch keine Probleme hinsichtlich der Kombination beider Förderungen.
In Bezug auf Tangerhütte erklärt Herr Wulfänger, dass der Kreis parallel den Demografie-Check neu rechnen lässt, da bei der letzten Berechnung 5 Kinder gefehlt haben. Derzeit ist absehbar, dass die geforderten Schülerzahlen erreicht werden könnten. Sollte sich ergeben, dass daraufhin andere Fördermöglichkeiten bestehen, dann würden die STARK V-Mittel in das Haupthaus investiert werden.
Zum Thema Breitbandausbau erläutert Herr Stoll, dass die 800 TEUR nur für den unrentierlichen Anteil in den Clustern im Kreis Stendal verwendet werden sollen, sofern Bundes- und Landesmittel nicht greifen. Der Kreis ist natürlich bemüht, Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen. Sollte die jedoch nicht vollumfänglich geschehen, möchte man das Projekt daran nicht scheitern lassen.
Herr Hellmuth hinterfragt die 10-jährige Zweckbindung in Bezug auf Straßen. Letztendlich besteht gar keine andere Möglichkeit eine Straße anderweitig zu nutzen. Frau Krüger erläutert, dass für Hochbaumaßnahmen 15 Jahre und für Straßen 10 Jahre Zweckbindung gelten. Zu den Straßen erklärt Herr Müller, dass der Einbau von 14 cm Asphalt so massiv ist, dass die Erneuerung über 10 Jahre abgeschrieben wird. Dies entspricht dann der Zweckbindung.
Herr Zimmermann fragt bezüglich der W. Komarow Schule, ob das Programm soziale Stadt zusätzlich läuft. Herr Wulfänger erklärt, dass dies in den Jahren 2017-2019 geplant ist und zusätzlich laufen soll. Die Eigenanteile werden somit auf 3 Jahre aufgeteilt.
Zu den Straßen fragt Herr Prange, welche Möglichkeiten die Gemeinden über STARK V haben. Herr Müller erklärt die Bedingungen. Zum Breitband erklärt Herr Prange, dass es scheint, dass bei den Tiefbauarbeiten sowohl die Telekom als auch der Zweckverband Kabel verlegen. Seine Befürchtung ist daher, dass viele Bürger aus Gewohnheit später eher die Telekom als Anbieter wählen und nicht den Zweckverband. Die 800 TEUR könnten seiner Meinung nach daher für andere Maßnahmen verwendet werden. Die Anbieter sind nun wach geworden und bauen das Breitband auf den Dörfern aus. Der Landrat erklärt hierzu, dass dann doch schon ein großes Ziel erreicht sei. Die anderen Anbieter werden allmählich selbst tätig. Dennoch ist noch lange nicht alles erreicht. Die Maßnahmen der Telekom können nicht die Datengeschwindigkeiten erreichen, wie die des Zweckverbandes, da andere Technik verwendet wird. Außerdem wählt die Telekom die Ausbaugebiete nach eigenen Kriterien aus, auf die der Kreis keinen Einfluss hat. Dem kann der Zweckverband jedoch entgegensteuern.