Der Landrat bemerkt, dass zu diesem Thema ein relativ langer Zeitraum für die Diskussion vorgesehen ist. Im Sachverhalt wurde erklärt, auf welcher Grundlage die Vorschläge der Verwaltung erstellt worden ist. Zur Vorstellung der Richtlinie STARK V und der einzelnen Maßnahmen übergibt Herr Wulfänger das Wort an die Amtsleiterin Hochbauamt und Gebäudemanagement, Frau Krüger.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation (ist dem Ratsinformationssystem Session als Dokument beigefügt) geht Frau Krüger jetzt auf die STARK V-Förderrichtlinien ein. Aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm STARK V können finanzschwache Kommunen Förderanträge stellen. Die Grundlagen der Stark V-Förderung bilden das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Finanzschwache Kommunen können mit den Zuwendungen im Bereich ihrer Pflichtaufgaben in ihre Infrastruktur investieren.

Förderschwerpunkte sind:

1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur

  1. Krankenhäuser
  2. Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne verhaltensbezogenen Lärm
  3. Städtebau
  4. Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen

Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels

  1. energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
  2. Luftreinhaltung

2. Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

  1. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
  2. energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
  3. energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung
  4. Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Die Fördersumme muss je Maßnahme mindestens 50.000 € betragen. Darunter werden Anträge gar nicht erst angenommen. Es gilt die kommunale Doppik. Das heißt, es kann einmal im investiven Bereich eingestellt werden und einmal im Haushalt. Zum Beispiel die bauliche Unterhaltung. Das ist ein Unterschied zum Stark III-Programm, wo nur im investiven Bereich mit den Geldern gearbeitet werden kann. Es ist eine Zweckbindung für Bauwerke von 15 Jahren festgehalten und für Straßen von 10 Jahren. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich. Bei Schulen kann man z. B. Abschnitte bilden. Bei einer abgeschlossenen Baumaßnahme darf man in ein anderes Förderprogramm hineingehen. Es darf im Förderprogramm aber nicht in einer Bauphase mit einem Bauabschnitt kombiniert werden. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2018. Bis dahin müssen die Maßnahmen baulich abgeschlossen sein. Finanziell jedoch nicht. Die Verwendungszwecknachweise können bis 2019 erfolgen.

Durch den Kreistag sind die zu beantragenden Objekte zu beschließen. Die Fördersumme für den Landkreis Stendal insgesamt beträgt circa 4,1 Millionen €. Es ist eine 100 %-Förderung. Der Landkreis oder die Kommunen brauchen keinen Eigenanteil einbringen.

Frau Krüger stellt jetzt die Vorschläge der Verwaltung vor:

Sekundarschule Komarow in Stendal

Hier würde der Antrag mit dem Förderschwerpunkt Städtebau/energetische Sanierung gestellt werden. Es soll eine vorgehängte Fassade mit Wärmedämmung eingebaut werden. Weiterhin ist die Abdichtung im Kellergeschoss vorzunehmen, einzelne Fenster im Kellergeschoss sind auszutauschen, die Außentüren zu verändern sowie das grüne Klassenzimmer vorzubereiten. Das grüne Klassenzimmer bedeutet, dass der Speiseraum in einen Außenbereich hinein erweitert werden soll, sodass mehr Licht in den Multifunktionsraum gelangt. Die Kosten betragen geschätzt 800.000 €. Die Fenster und das Dach der Komarow-Schule sind neu und werden deshalb nicht berücksichtigt.

Gemeinschaftsschule Tangerhütte

Der nächste Vorschlag wäre die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ in Tangerhütte mit dem Förderschwerpunkt Städtebau/energetische Sanierung. Hier würden wir gerne die Heizungsanlage komplett erneuern. Das heißt, im Schulgebäude und im Nebengebäude soll der Brennwertkessel mit neuer Technik ausgetauscht und die Zuleitung der Heizungsrohre erneuert werden. Schwerpunkt ist der Umbau der alten Sporthalle zum Speiseraum, damit die Container auf dem Schulhof weg kommen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 1,1 Millionen €.

Sekundarschule Bismark

Der dritte Vorschlag (Hochbau) ist die Sekundarschule Bismark. Hier würden wir gerne in die reine energetische Sanierung gehen und Wärmedämmverbundsystem bauen, Fenster erneuern, Außentüre sowie den Brennwertkessel austauschen und mit neuer Technik ersetzen. Die Kosten belaufen sich auf circa 500.000 €.

Feuerwehrtechnisches Zentrum Arneburg

Beim Feuerwehrtechnischen Zentrum in Arneburg liegt der Förderschwerpunkt ebenfalls bei der energetischen Sanierung. Hier ist die Dacherneuerung dringend erforderlich, da durch das ständige Flicken das Dach nicht mehr dicht hält. Gleichzeitig ist es energetisch, wenn ein neues Dach aufgebaut wird sowie Fensterbereiche erneuert werden. Seit dem Bau des Gebäudes sind dort die alten Fenster drin und wurden nicht erneuert. Die Kosten belaufen sich auf circa 340.000 €.

Der Landrat erläutert, warum diese Objekte vorgeschlagen werden und nicht andere. Für die beiden Gymnasien Osterburg und Tangermünde ist über ELER (STARK III-Förderung) eine andere Förderung in Aussicht. Deshalb wurden diese beiden Gymnasien nicht angefasst. Eine Doppelförderung würde nicht funktionieren. Für das Hildebrand-Gymnasium Stendal soll ebenfalls über STARK III (EFRE) ein Förderantrag gestellt werden. Des Weiteren ist beabsichtigt, über den Städtebaulichen Denkmalschutz über die Stadt Stendal einen Antrag für dieses Gymnasium zu stellen. Die Förderbedingungen wären dort 70 % Förderung. 

Zur Komarow Schule: Derzeit läuft der Antrag für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ für diese Schule. Der Antrag wurde bei der Stadt Stendal eingereicht. Über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ wollen wir in das Gebäude hineingehen und dort die Toiletten und die Fachunterrichtsräume, einschließlich der Ausstattung, erneuern. Über das Förderprogramm STARK V wäre das in der Form nicht möglich, da bei diesem Förderprogramm der Förderschwerpunkt hauptsächlich die energetische Sanierung ist. Zwar ist teilweise auch der Städtebau mit dabei. Aber das ist grenzwertig, und da müssen wir aufpassen, nicht etwas zurückzahlen zu müssen. Wir wollten nicht nach dem Gießkannenprinzip Geld an die Schulen verteilen, wo man letztendlich dann doch nicht sieht, dass an den Schulen etwas gemacht werden konnte.

 

Herr Müller geht jetzt auf den Tiefbau ein. Gegenstand der Förderung ist zum einen die Lärmbekämpfung bei Straßen. Das erfolgt durch den Einsatz von Lärm mindernden Oberflächen. Eine einfache Sanierung verschlissener Straßenoberflächen reicht nicht aus, sondern die Lärmimmission muss um mindestens 2 dB/A gesenkt werden. Dieses Erfordernis ist einzuhalten. Erreicht wird es durch einen geringeren Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert. Die Einheit für den Schalldruckpegel ist Dezibel dB (A). Das A in der Klammer steht für einen Filter A, der das menschliche Ohr nachempfinden soll. Deswegen spricht man von der A–Bewertung (A). 1 Dezibel ist die kleinste vom Gehör wahrgenommene Änderung der Lautstärke. 130 Dezibel sind für den Menschen die Schmerzgrenze. Es gibt Kreisstraßen, die bis zu 65 dB (A) haben. 65 dB (A) sind dann schon der Beginn des Stressfaktors für das menschliche Ohr. Der Lärmpegel einer Straße wird nicht gemessen. Das ist Vorschrift in Deutschland. Er wird errechnet, und zwar nach der Verkehrsstärke und nach den Fahrgeräuschgrenzwerten. Ein PKW zum Beispiel mit 74 dB (A) und ein LKW ab 3,5 t mit 80 dB (A). Dazu kommen dann verschiedene Zuschläge. Für eine schlechte Betonoberfläche gibt es einen Zuschlag von 2 dB (A). Das heißt, ersetzt man die Betonoberfläche durch einen glatten Asphalt, darf man bei der Berechnung 2 dB (A) weglassen. Somit wird die 2 dB (A)-Senkung der Lärmimmission erfüllt. Man streitet sich darüber, ob man 2 oder  3 dB (A) als Erleichterung empfindet. 3 dB (A) wäre der Zuschlag für Pflaster. Man sagt, wenn sich etwas um 10 dB (A) senkt, würde das allgemein als große Erleichterung empfunden werden. Dazu müsste man aber den Verkehr um 90 % reduzieren. Eine Halbierung des Verkehrs senkt den Dauerschalpegel nur um 3 dB (A). Die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen erreichbaren  2 dB (A) sind für uns auf jeden Fall hörbar. 

Wir haben uns Betonfahrbahnen in 3 Orten ausgeguckt. Bei der Betonfahrbahn soll der obere Bereich abgefräst, ein Asphaltgitter verlegt sowie eine Asphalttragschicht und eine Asphaltdeckschicht aufgebaut werden. Es würde nur der Belag ausgetauscht und nicht in den Untergrund gegangen werden. Das wird durch dieses Programm nicht gefördert. Es gibt eine Zweckbindungsfrist der Mittel von 10 Jahren. D. h., das sichergestellt werden muss, dass es so lange funktioniert. Bei einem dünnen Belag von 3 cm ist die Dauerhaftigkeit nicht gegeben.

Die vorgeschlagenen Ortsdurchfahrten sind Rohrbeck, Staffelde und Uchtdorf. In Rohrbeck ist die Oberfläche mit Fugen versehen und sehr verschlissen. Das führt zur Belästigung. Deswegen würde es bei einer Lärmberechnung  den Zuschlag von 2 dB (A) im Dauerschalpegel geben. Uchtdorf hat die Straße mit der höchsten Verkehrsbelegung (über 2.000 Fahrzeuge). Auch hier ist das gleiche Bild. Staffelde hat von den drei Ortsdurchfahren die schlechteste Oberfläche. In Uchtdorf ist die Länge ca. 450 m, die erneuert werden soll (250 T€), 200 m in Staffelde (100 T€) und 550 m in Rohrbeck (250 T€). Von den insgesamt 4,1 Millionen € sollen 600.000 € für die Erneuerung der alten Betonstraßen in Anspruch genommen werden.

Herr Stoll informiert über den Breitbandausbau. Es gibt die Möglichkeit, über Stark V Mittel für den Breitbandausbau einzustellen (800 T€). Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen für den unrentierlichen Breitbandausbau verwendet werden, sofern Landes- oder Bundesförderungen nicht greifen.

Frau Krüger bemerkt auf Nachfrage, dass bis zum Sommer die ersten Anträge gestellt werden müssen.

 

Der Landrat erläutert, dass die Bewilligungen bis Weihnachten zu erwarten sind. Der genaue Zeitpunkt ist unklar. Daher kann nicht gesagt werden, ob in diesem Jahr noch mit den Maßnahmen begonnen werden kann. Es kann durchaus sein, das die Ausschreibungen erfolgen, aber im neuen Jahr erst der Maßnahmebeginn ist. Deshalb stehen in der Vorlage oft Zeiträume über 2 bis 3 Jahre. Der KVPA ist bewusst zweimal in der Beratungsfolge; heute und am 14.04.2016. Die Vorlage wird noch in die Ausschüsse und in die Fraktionen gehen, sodass man sich Meinungen bilden kann und bis zum Kreistag am 28.04.2016 das Thema in Ruhe ausdiskutiert hat.

 

Herr Schulz hat eine Anregung zum Thema Straßen: Er geht darauf ein, dass Herr Müller in dieser Woche einen Termin gehabt hat, um sich die Ortdurchfahrt in Schmersau anzusehen. Schmersau gehört zu Gladigau und ist dieses Jahr der Vertreter Sachsen–Anhalts beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Herr Schulz bittet zu prüfen, ob nicht die Ortdurchfahrt Schmersau eine Alternative sein könnte, über STARK V saniert zu werden. Der Zustand der OD Schmersau ist viel schlimmer, als die Straßen, die hier vorgestellt worden sind.

 

Der Landrat geht darauf ein, dass es etliche Straßen gibt, die vom Zustand her schlimmer sind. Die Frage wäre, ob die Ortsdurchfahrt Schmersau förderfähig ist? Ist Schmersau eine Alternative, die man diskutieren kann?

 

Herr Müller erklärt, dass in Schmersau die Borde gesetzt und ein Regenkanal verlegt werden müssten. Bei den anstehenden Höhen müsste man bestimmt 70 cm in den Untergrund. Die Gehwege würden mit reinfallen und müssten auch neu hergestellt werden. Es wäre ein Vollausbau einer Ortsdurchfahrt. Das bekommt man mit dieser Richtlinie nicht hin, weil sie sich auf die Oberfläche bezieht. Es dürfte 20 cm oben drüber hinweg gebaut werden. Und das funktioniert nicht. Deswegen ist das keine Option gewesen. In den Orten, wo Pflaster ist, müssen wir richtig massiv heran gehen.

 

Frau Theil kommt noch einmal auf den Hochbau zurück. Sie erinnert an den Antrag im Kreistag im vergangenen Jahr zur Haushaltsdiskussion. Die Fraktion der SPD war der Ansicht, dass die beiden Sekundarschulen Goldbeck und Bismark bei STARK V berücksichtigt werden sollten, weil sie im STARK III-Förderprogramm nicht gefördert werden konnten. Es wird hier die Sekundarschule Goldbeck vermisst. Die Fraktion der SPD ist der Ansicht, dass bei dieser Schule schwerpunktmäßig zum Beispiel eine Sonnenschutzanlage wichtig wäre, weil sich der Bau schnell aufheizt. Die Außentür/der Eingangsbereich auf der Nordseite ist auch schon lange ein Thema. Der Vorschlag der Fraktion wäre, die Fassade auf der Nordseite, wo der Eingangsbereich ist, mit einer Dämmung zu versehen. 

Frau Theil geht des Weiteren auf die 800 T€, die im Zeitraum 2016 bis 2018 zur Deckung der unrentierlichen Mittel vorgesehen sind. Sie fragt, ob diese Summe eine geschlossene Größe ist? Vielleicht könnte man die Summe für die Maßnahme Breitbandausbau etwas reduzieren und die Sekundarschule in Goldbeck in gewisser Weise berücksichtigen. Es wäre ein Zeichen für die Sekundarschule Goldbeck und an die Region, das man sich auch noch um diese Schule bemüht, wohlwissend, dass die Schülerzahlen zurückgehen. Unsere Bitte, über die Reduzierung der 800 T€ für die Maßnahme Breitbandausbau nachzudenken und die Sekundarschule Goldbeck mit aufzunehmen.

 

Herr Trumpf schließt sich Frau Theil an, zumal die Region bei STARK V komplett herausgefallen ist. Das wäre ein guter Punkt zu sagen, Goldbeck bleibt nicht außen vor.

 

Der Landrat äußert, dass noch Zeit ist, um darüber zu reden. Es wurde erläutert, nach welchen Schwerpunkten die Verteilung erfolgte. Es sollte eine vernünftige Verteilung zwischen Hochbau und Tiefbau sein. Es sollte auch der Breitbandausbau ausreichend Berücksichtigung finden.

Es gibt keine weiteren Bemerkungen zur Vorlage. Die Thematik wird am 14. April noch einmal auf die Tagesordnung des KVPA gesetzt werden.