Sitzung: 10.03.2016 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Vorlage: 235/2016
Der Landrat bemerkt, dass zu
diesem Thema ein relativ langer Zeitraum für die Diskussion vorgesehen ist. Im
Sachverhalt wurde erklärt, auf welcher Grundlage die Vorschläge der Verwaltung
erstellt worden ist. Zur Vorstellung der Richtlinie STARK V und der einzelnen
Maßnahmen übergibt Herr Wulfänger das Wort an die Amtsleiterin Hochbauamt und
Gebäudemanagement, Frau Krüger.
Anhand einer PowerPoint-Präsentation (ist
dem Ratsinformationssystem Session als Dokument beigefügt) geht Frau Krüger
jetzt auf die STARK V-Förderrichtlinien ein. Aufgrund der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für das Programm STARK V können finanzschwache
Kommunen Förderanträge stellen. Die Grundlagen der Stark V-Förderung bilden das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen und die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Finanzschwache Kommunen können mit den Zuwendungen im Bereich ihrer
Pflichtaufgaben in ihre Infrastruktur investieren.
Förderschwerpunkte sind:
1. Investitionen mit dem Schwerpunkt
Infrastruktur
- Krankenhäuser
- Lärmbekämpfung,
insbesondere bei Straßen, ohne verhaltensbezogenen Lärm
- Städtebau
- Informationstechnologie,
beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen
Gebieten, zur
Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
- energetische
Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
- Luftreinhaltung
2. Investitionen mit dem Schwerpunkt
Bildungsinfrastruktur
- Einrichtungen
der frühkindlichen Infrastruktur
- energetische
Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
- energetische
Sanierung kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung
- Modernisierung
von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Die Fördersumme muss je Maßnahme mindestens
50.000 € betragen. Darunter werden Anträge gar nicht erst angenommen. Es gilt
die kommunale Doppik. Das heißt, es kann einmal im investiven Bereich
eingestellt werden und einmal im Haushalt. Zum Beispiel die bauliche Unterhaltung.
Das ist ein Unterschied zum Stark III-Programm, wo nur im investiven Bereich
mit den Geldern gearbeitet werden kann. Es ist eine Zweckbindung für Bauwerke
von 15 Jahren festgehalten und für Straßen von 10 Jahren. Eine Kombination mit
anderen Förderprogrammen ist nicht möglich. Bei Schulen kann man z. B.
Abschnitte bilden. Bei einer abgeschlossenen Baumaßnahme darf man in ein
anderes Förderprogramm hineingehen. Es darf im Förderprogramm aber nicht in
einer Bauphase mit einem Bauabschnitt kombiniert werden. Der Förderzeitraum
endet am 31.12.2018. Bis dahin müssen die Maßnahmen baulich abgeschlossen sein.
Finanziell jedoch nicht. Die Verwendungszwecknachweise können bis 2019
erfolgen.
Durch den Kreistag sind die zu beantragenden
Objekte zu beschließen. Die Fördersumme für den Landkreis Stendal insgesamt
beträgt circa 4,1 Millionen €. Es ist eine 100 %-Förderung. Der Landkreis oder
die Kommunen brauchen keinen Eigenanteil einbringen.
Frau Krüger stellt jetzt die Vorschläge der
Verwaltung vor:
Sekundarschule Komarow in Stendal
Hier würde der Antrag mit dem
Förderschwerpunkt Städtebau/energetische Sanierung gestellt werden. Es soll
eine vorgehängte Fassade mit Wärmedämmung eingebaut werden. Weiterhin ist die
Abdichtung im Kellergeschoss vorzunehmen, einzelne Fenster im Kellergeschoss
sind auszutauschen, die Außentüren zu verändern sowie das grüne Klassenzimmer
vorzubereiten. Das grüne Klassenzimmer bedeutet, dass der Speiseraum in einen
Außenbereich hinein erweitert werden soll, sodass mehr Licht in den
Multifunktionsraum gelangt. Die Kosten betragen geschätzt 800.000 €. Die Fenster
und das Dach der Komarow-Schule sind neu und werden deshalb nicht
berücksichtigt.
Gemeinschaftsschule Tangerhütte
Der nächste
Vorschlag wäre die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ in Tangerhütte mit dem
Förderschwerpunkt Städtebau/energetische Sanierung. Hier würden wir gerne die
Heizungsanlage komplett erneuern. Das heißt, im Schulgebäude und im
Nebengebäude soll der Brennwertkessel mit neuer Technik ausgetauscht und die
Zuleitung der Heizungsrohre erneuert werden. Schwerpunkt ist der Umbau der
alten Sporthalle zum Speiseraum, damit die Container auf dem Schulhof weg
kommen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 1,1 Millionen €.
Sekundarschule Bismark
Der dritte
Vorschlag (Hochbau) ist die Sekundarschule Bismark. Hier würden wir gerne in
die reine energetische Sanierung gehen und Wärmedämmverbundsystem bauen,
Fenster erneuern, Außentüre sowie den Brennwertkessel austauschen und mit neuer
Technik ersetzen. Die Kosten belaufen sich auf circa 500.000 €.
Feuerwehrtechnisches Zentrum Arneburg
Beim Feuerwehrtechnischen Zentrum in
Arneburg liegt der Förderschwerpunkt ebenfalls bei der energetischen Sanierung.
Hier ist die Dacherneuerung dringend erforderlich, da durch das ständige
Flicken das Dach nicht mehr dicht hält. Gleichzeitig ist es energetisch, wenn
ein neues Dach aufgebaut wird sowie Fensterbereiche erneuert werden. Seit dem
Bau des Gebäudes sind dort die alten Fenster drin und wurden nicht erneuert.
Die Kosten belaufen sich auf circa 340.000 €.
Der Landrat erläutert, warum
diese Objekte vorgeschlagen werden und nicht andere. Für die beiden Gymnasien
Osterburg und Tangermünde ist über ELER (STARK III-Förderung) eine andere
Förderung in Aussicht. Deshalb wurden diese beiden Gymnasien nicht angefasst.
Eine Doppelförderung würde nicht funktionieren. Für das Hildebrand-Gymnasium
Stendal soll ebenfalls über STARK III (EFRE) ein Förderantrag gestellt werden.
Des Weiteren ist beabsichtigt, über den Städtebaulichen Denkmalschutz über die
Stadt Stendal einen Antrag für dieses Gymnasium zu stellen. Die Förderbedingungen
wären dort 70 % Förderung.
Zur Komarow Schule: Derzeit läuft der Antrag
für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ für diese Schule. Der Antrag wurde bei
der Stadt Stendal eingereicht. Über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ wollen
wir in das Gebäude hineingehen und dort die Toiletten und die Fachunterrichtsräume,
einschließlich der Ausstattung, erneuern. Über das Förderprogramm STARK V wäre
das in der Form nicht möglich, da bei diesem Förderprogramm der
Förderschwerpunkt hauptsächlich die energetische Sanierung ist. Zwar ist
teilweise auch der Städtebau mit dabei. Aber das ist grenzwertig, und da müssen
wir aufpassen, nicht etwas zurückzahlen zu müssen. Wir wollten nicht nach dem
Gießkannenprinzip Geld an die Schulen verteilen, wo man letztendlich dann doch
nicht sieht, dass an den Schulen etwas gemacht werden konnte.
Herr Müller geht jetzt auf
den Tiefbau ein. Gegenstand der Förderung ist zum einen die Lärmbekämpfung bei
Straßen. Das erfolgt durch den Einsatz von Lärm mindernden Oberflächen. Eine
einfache Sanierung verschlissener Straßenoberflächen reicht nicht aus, sondern
die Lärmimmission muss um mindestens 2 dB/A gesenkt werden. Dieses Erfordernis
ist einzuhalten. Erreicht wird es durch einen geringeren
Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert. Die Einheit für den Schalldruckpegel ist
Dezibel dB (A). Das A in der Klammer steht für einen Filter A, der das
menschliche Ohr nachempfinden soll. Deswegen spricht man von der A–Bewertung
(A). 1 Dezibel ist die kleinste vom Gehör wahrgenommene Änderung der
Lautstärke. 130 Dezibel sind für den Menschen die Schmerzgrenze. Es gibt
Kreisstraßen, die bis zu 65 dB (A) haben. 65 dB (A) sind dann schon der Beginn
des Stressfaktors für das menschliche Ohr. Der Lärmpegel einer Straße wird
nicht gemessen. Das ist Vorschrift in Deutschland. Er wird errechnet, und zwar
nach der Verkehrsstärke und nach den Fahrgeräuschgrenzwerten. Ein PKW zum
Beispiel mit 74 dB (A) und ein LKW ab 3,5 t mit 80 dB (A). Dazu kommen dann
verschiedene Zuschläge. Für eine schlechte Betonoberfläche gibt es einen
Zuschlag von 2 dB (A). Das heißt, ersetzt man die Betonoberfläche durch einen
glatten Asphalt, darf man bei der Berechnung 2 dB (A) weglassen. Somit wird die
2 dB (A)-Senkung der Lärmimmission erfüllt. Man streitet sich darüber, ob man 2
oder 3 dB (A) als Erleichterung
empfindet. 3 dB (A) wäre der Zuschlag für Pflaster. Man sagt, wenn sich etwas
um 10 dB (A) senkt, würde das allgemein als große Erleichterung empfunden
werden. Dazu müsste man aber den Verkehr um 90 % reduzieren. Eine Halbierung
des Verkehrs senkt den Dauerschalpegel nur um 3 dB (A). Die durch die
vorgeschlagenen Maßnahmen erreichbaren 2
dB (A) sind für uns auf jeden Fall hörbar.
Wir haben uns Betonfahrbahnen in 3 Orten
ausgeguckt. Bei der Betonfahrbahn soll der obere Bereich abgefräst, ein
Asphaltgitter verlegt sowie eine Asphalttragschicht und eine Asphaltdeckschicht
aufgebaut werden. Es würde nur der Belag ausgetauscht und nicht in den
Untergrund gegangen werden. Das wird durch dieses Programm nicht gefördert. Es
gibt eine Zweckbindungsfrist der Mittel von 10 Jahren. D. h., das
sichergestellt werden muss, dass es so lange funktioniert. Bei einem dünnen
Belag von 3 cm ist die Dauerhaftigkeit nicht gegeben.
Die vorgeschlagenen Ortsdurchfahrten sind
Rohrbeck, Staffelde und Uchtdorf. In Rohrbeck ist die Oberfläche mit Fugen
versehen und sehr verschlissen. Das führt zur Belästigung. Deswegen würde es
bei einer Lärmberechnung den Zuschlag
von 2 dB (A) im Dauerschalpegel geben. Uchtdorf hat die Straße mit der höchsten
Verkehrsbelegung (über 2.000 Fahrzeuge). Auch hier ist das gleiche Bild.
Staffelde hat von den drei Ortsdurchfahren die schlechteste Oberfläche. In
Uchtdorf ist die Länge ca. 450 m, die erneuert werden soll (250 T€), 200 m in
Staffelde (100 T€) und 550 m in Rohrbeck (250 T€). Von den insgesamt 4,1
Millionen € sollen 600.000 € für die Erneuerung der alten Betonstraßen in Anspruch
genommen werden.
Herr Stoll informiert über den Breitbandausbau. Es
gibt die Möglichkeit, über Stark V Mittel für den Breitbandausbau einzustellen
(800 T€). Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen für den unrentierlichen
Breitbandausbau verwendet werden, sofern Landes- oder Bundesförderungen nicht
greifen.
Frau Krüger bemerkt auf
Nachfrage, dass bis zum Sommer die ersten Anträge gestellt werden müssen.
Der Landrat erläutert, dass
die Bewilligungen bis Weihnachten zu erwarten sind. Der genaue Zeitpunkt ist
unklar. Daher kann nicht gesagt werden, ob in diesem Jahr noch mit den Maßnahmen
begonnen werden kann. Es kann durchaus sein, das die Ausschreibungen erfolgen,
aber im neuen Jahr erst der Maßnahmebeginn ist. Deshalb stehen in der Vorlage
oft Zeiträume über 2 bis 3 Jahre. Der KVPA ist bewusst zweimal in der Beratungsfolge;
heute und am 14.04.2016. Die Vorlage wird noch in die Ausschüsse und in die
Fraktionen gehen, sodass man sich Meinungen bilden kann und bis zum Kreistag am
28.04.2016 das Thema in Ruhe ausdiskutiert hat.
Herr Schulz hat eine Anregung
zum Thema Straßen: Er geht darauf ein, dass Herr Müller in dieser Woche einen
Termin gehabt hat, um sich die Ortdurchfahrt in Schmersau anzusehen. Schmersau
gehört zu Gladigau und ist dieses Jahr der Vertreter Sachsen–Anhalts beim Bundeswettbewerb
„Unser Dorf hat Zukunft“. Herr Schulz bittet zu prüfen, ob nicht die
Ortdurchfahrt Schmersau eine Alternative sein könnte, über STARK V saniert zu
werden. Der Zustand der OD Schmersau ist viel schlimmer, als die Straßen, die
hier vorgestellt worden sind.
Der Landrat geht darauf ein,
dass es etliche Straßen gibt, die vom Zustand her schlimmer sind. Die Frage
wäre, ob die Ortsdurchfahrt Schmersau förderfähig ist? Ist Schmersau eine
Alternative, die man diskutieren kann?
Herr Müller erklärt, dass in
Schmersau die Borde gesetzt und ein Regenkanal verlegt werden müssten. Bei den
anstehenden Höhen müsste man bestimmt 70 cm in den Untergrund. Die Gehwege
würden mit reinfallen und müssten auch neu hergestellt werden. Es wäre ein
Vollausbau einer Ortsdurchfahrt. Das bekommt man mit dieser Richtlinie nicht
hin, weil sie sich auf die Oberfläche bezieht. Es dürfte 20 cm oben drüber
hinweg gebaut werden. Und das funktioniert nicht. Deswegen ist das keine Option
gewesen. In den Orten, wo Pflaster ist, müssen wir richtig massiv heran gehen.
Frau Theil kommt noch einmal auf den Hochbau zurück.
Sie erinnert an den Antrag im Kreistag im vergangenen Jahr zur
Haushaltsdiskussion. Die Fraktion der SPD war der Ansicht, dass die beiden
Sekundarschulen Goldbeck und Bismark bei STARK V berücksichtigt werden sollten,
weil sie im STARK III-Förderprogramm nicht gefördert werden konnten. Es wird
hier die Sekundarschule Goldbeck vermisst. Die Fraktion der SPD ist der
Ansicht, dass bei dieser Schule schwerpunktmäßig zum Beispiel eine
Sonnenschutzanlage wichtig wäre, weil sich der Bau schnell aufheizt. Die Außentür/der
Eingangsbereich auf der Nordseite ist auch schon lange ein Thema. Der Vorschlag
der Fraktion wäre, die Fassade auf der Nordseite, wo der Eingangsbereich ist,
mit einer Dämmung zu versehen.
Frau Theil geht des Weiteren auf die 800 T€,
die im Zeitraum 2016 bis 2018 zur Deckung der unrentierlichen Mittel vorgesehen
sind. Sie fragt, ob diese Summe eine geschlossene Größe ist? Vielleicht könnte
man die Summe für die Maßnahme Breitbandausbau etwas reduzieren und die
Sekundarschule in Goldbeck in gewisser Weise berücksichtigen. Es wäre ein
Zeichen für die Sekundarschule Goldbeck und an die Region, das man sich auch
noch um diese Schule bemüht, wohlwissend, dass die Schülerzahlen zurückgehen.
Unsere Bitte, über die Reduzierung der 800 T€ für die Maßnahme Breitbandausbau
nachzudenken und die Sekundarschule Goldbeck mit aufzunehmen.
Herr Trumpf schließt sich
Frau Theil an, zumal die Region bei STARK V komplett herausgefallen ist. Das
wäre ein guter Punkt zu sagen, Goldbeck bleibt nicht außen vor.
Der Landrat äußert, dass noch
Zeit ist, um darüber zu reden. Es wurde erläutert, nach welchen Schwerpunkten
die Verteilung erfolgte. Es sollte eine vernünftige Verteilung zwischen Hochbau
und Tiefbau sein. Es sollte auch der Breitbandausbau ausreichend
Berücksichtigung finden.
Es gibt keine weiteren Bemerkungen zur
Vorlage. Die Thematik wird am 14. April noch einmal auf die Tagesordnung des
KVPA gesetzt werden.