Der Landrat geht auf die beiden Anfragen aus der letzten Sitzung des Finanzausschusses ein. Zum einen ging es um die Thematik Beschulung der Kinder aus dem Heim in Lückstedt. Hier hat Herr Wiese eine Erklärung bezüglich der Beschulung der Asylkinder gewünscht. Zum anderen ging es um die Leitstelle. Hier wünschte Frau Kunert im KVPA eine ausführliche Information zur Situation in der Rettungsleitstelle.

Derzeit sind 69 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Heimen untergebracht, davon 61 im Landkreis Stendal. Von den 61 gehen bisher nur 5 in eine Schule. Der Hauptgrund dafür, dass sie noch nicht die Schule besuchen, sind Kapazitätsgründe. Insbesondere an der Berufsschule in Stendal. Die Berufsschule hat bisher noch nicht die Lehrer durch das Land bekommen, um den Unterricht abzusichern. 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Berufsschule. 60 bis 70 stehen auf der Warteliste, die alle noch untergebracht werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass in den nächsten Wochen die Lehrer an die Berufsschule kommen werden. Sollten Kinder bis dahin noch nicht untersucht worden sein, sind freie Kapazitäten vorhanden, insbesondere in Klietz, um jederzeit Untersuchungen durchführen zu können.

Was noch zu bereden sein wird ist die Thematik, dass die Kinder dem Alter entsprechend in die Schule kommen. Das hat zu Diskussionen gesorgt. Es gibt ein Umschwenken beim Land, das die Kinder nicht mehr dem Alter entsprechend in die Schule kommen, sondern eine Einzelfallprüfung erfolgt. Zum Thema wird es eine Integrationskonferenz mit den Heimträgern und den Einrichtungen geben. Es werden die notwendigen Protagonisten eingeladen, um das Thema  zu beraten. Nicht nur unter dem Aspekt „Wir haben ein Problem“, sondern wir wollen gleich eine Lösung dafür anbieten.

 

Herr Wiese  gibt zu bedenken, dass es um Jungen im Alter von 13 bis 15 und dann bis 18 geht. Die gehen nicht gleich zur Berufsschule.

 

Herr Dr. Gruber erläutert, dass derzeit 30 Asylbewerber ab dem Alter von 16 bis 18 Jahren an der Berufsschule beschult werden. Die Berufsschule hat sich an den Landkreis gewandt, Druck auf das Land auszuüben und zu melden, dass die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Landkreis hat grünes Licht erhalten. Es werden zeitnah 3 Lehrer eingestellt. Damit können jetzt 100 Flüchtlinge beschult werden. Es gibt ein Umdenken beim Land. Bislang war die Richtlinie vom Landeschulamt und vom Ministerium so ausgelegt, dass die Personen überhaupt erst einmal beschult werden sollten. Einzelfalllösungen sollten dann erfolgen, wenn man Zeit dafür hat und Regelungen getroffen werden können. Man hat jetzt eine Regelung getroffen, das alle unter 16 Jahre an Sekundarschulen einzuschulen sind und mit 16 + an die Berufsschule gehen sollten. Nach Einschätzung des Lehrpersonals sind Personen, die 15 oder 16 Jahre sind, im Umschwung. Man wird gucken, wie das Niveau insgesamt ist. Dann werden Einzelfalllösungen getroffen. Je nachdem, ob man an der Sekundarschule vielleicht die 9. und 10. Klasse wiederholt oder ob man an der Berufsschule die Ausbildung fortsetzt oder beginnt. An der Berufsschule besteht die Möglichkeit, innerhalb von 2 Jahren einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Somit könnte man formal auch alle in Bildungsabschlüsse bringen. In Lückstedt erfolgen in der kommenden Woche die schulischen Untersuchungen. Man wartet auf die Richtlinie des Landes, die allerdings noch nicht freigegeben ist. Das Kultusministerium konnte sich mit dem Sozialministerium nicht einigen, ob die Erstuntersuchung an den Landesaufnahmeeinrichtungen ausreichend ist, um die Kinder schulbar zu machen. Diese Richtlinie fehlt. Deshalb ist es immer noch so, dass die Untersuchung der Gesundheitsämter der Landkreise Voraussetzung dafür ist, dass man an die Schulen kommt. So wird auch verfahren. Die 69 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, von denen der Landrat gesprochen hat, bekommen in den nächsten 2 Wochen alle eine schulärztliche Untersuchung. Die anderen Unterlagen sind abgearbeitet. Das heißt, sie werden dann auf die Sekundarschulen beziehungsweise auf die Berufsbildenden Schulen im Landkreises Stendal aufgeteilt.

Der Landrat bemerkt, dass diese Problematik schon vor Weihnachten anstand.

 

Herr Dr. Gruber erklärt, dieser Stau war begründet auf Weihnachten und die Winterferien. Somit kann der nächste Schwung jetzt zeitnah an die Schulen gebracht werden.

 

Der Landrat schildert, dass die Schüler schon im Dezember bereit waren, aber keine Lehrer zur Verfügung standen. Jetzt ist eine Lösung in Sicht.  

Herr Wiese fragt im Auftrag von Herrn Blum, ob es wahr ist, das Asylanten bei der Sparkasse kein Konto eröffnen können? Die Sparkasse macht das anscheinend nicht.

 

Der Landrat erklärt, dass man hier unterscheiden muss. Grundsätzlich ist es so nicht richtig. Wir werden extra Mitarbeiter der Kreissparkasse über unsere Mitarbeiter darüber schulen, was eine Aufenthaltserlaubnis ist und was nicht und wer SGB II-Empfänger ist und wer nicht. Es wurde grundsätzlich gesagt, wer eine Aufenthaltserlaubnis hat und SGB II-Empfänger ist, wird wie jeder andere SGB II-Empfänger behandelt und kann zukünftig auch ein Konto eröffnen. Bei den Asylbewerbern muss geschaut werden. Da wird es Einzelfallentscheidungen geben. Es wird aber zukünftig eine Filiale geben, in der man ein Konto eröffnen kann. Es ist auch eine Frage des Dolmetschers, der da sein muss. Grundsätzlich aber zu sagen, es wird kein Konto eröffnet, ist nicht richtig. Der Landkreis ist da im Gespräch, und die Sparkasse ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Wenn es soweit organisiert ist, werden wir zusammen an die Öffentlichkeit gehen.  

 

Herr Wiese fragt, ob seit dem 1. März nur Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung kommen oder auch noch andere?

 

Der Landrat antwortet, dass es eine sogenannte Aufenthaltsfiktion gibt. Früher hat man gleich beim ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Jetzt wird eine Aufenthaltsfiktion erteilt. Das ist so ähnlich wie eine Aufenthaltserlaubnis. Der Asylsuchende muss ein zweites Mal in die Behörde, um eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Letzte Woche Freitag haben wir 3 Personen mit Aufenthaltsfiktion bekommen. Diese Woche und nächste Woche Freitag haben wir keine. Dann wird weiter geschaut. Es kann jetzt noch nicht von Erfahrungen berichtet werden.

 

Herr Wiese fragt, wie viele angemietete Wohnungen momentan noch frei sind?

 

Der Landrat äußert, dass das alles nicht so einfach zu machen ist. Es sind genügend Wohnungen vorhanden. Es wurde aber auch schon massiv auf die Bremse getreten. Eigentlich schon seit November letzten Jahres. Bestimmte Objekte wurden nicht mehr genommen. Jetzt wurde noch weiter reduziert. Ein Objekt in Stendal und ein Objekt in Osterburg, welche für die Unterbringung von Alleinreisenden verwendet wurden, sind nicht mehr weiter angemietet. Die Begründung ist, dass man davon ausgeht, dass zukünftig nur noch SGB II-Empfänger in den Landkreis kommen. Und da kann man keine Mietverträge abschließen. Ansonsten werden nur noch Mietverträge abgeschlossen, die schon in die Wege geleitet wurden. Die 12 Mietverträge in Klietz mit 100 Plätzen wurden gekündigt. Der Landkreis ist bereits dabei zu kündigen, wenn sich der Einzelfall ergeben sollte. Momentan sind 49 Wohnungen angemietet. Es muss jetzt geschaut werden, ob Asylsuchende aus der Gemeinschaftsunterkunft in Wohnungen untergebracht werden, da wir ja die größte Gemeinschaftsunterkunft in Sachsen–Anhalt haben. Hier muss man wirklich gucken, damit nicht unnötig Geld ausgeben wird. Pro Platz/Asylsuchenden liegen die Kosten bei 10.400 €. Es muss aber auch für das letzte Jahr ausgeglichen werden. Man muss schauen, wie viel Flüchtlinge dann noch da sind. Es muss auch mit dem Land nochmal geredet werden, wenn die Flüchtlinge in den SGB II-Bereich wechseln, wie der Betreuungsschlüssel für diesen Personenkreis ist. Das läuft dann nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz und Unterbringungsgesetz. Da gibt es momentan noch keine richtige Berechnung dafür.

 

Herr Wiese fragt, ob das ein einmaliger Zuschuss ist oder gibt es ihn im nächsten Jahr noch einmal?

 

Der Landrat erläutert, dass es letztes Jahr 8.600 € pro Asylsuchenden gab. Dieser Betrag wurde jetzt erhöht auf 10.400 €. Er ist für dieses Jahr festgelegt und wird jedes Jahr bis zum 31.03. neu festgelegt. Jetzt muss an die nächste Baustelle gedacht werden, wenn die Asylbewerber in den SGB II-Bereich rüber gehen, das wir den Ausgleich für die KDU-Leistungen bekommen, die ja auch eine Größenordnung für den Haushalt ausmachen.

 

Frau Dr. Paschke hat eine Nachfrage zur Einzelfallprüfung. Unter wessen Verantwortung läuft sie und wird zum Beispiel berücksichtigt, wie lange tatsächlich Schulbesuche vorlagen etc. Ich hatte an einer Konferenz auf der Landesebene teilgenommen. Es wurde beklagt, dass die 16 bis 18 Jährigen automatisch in der Berufsschule gelandet sind, obwohl vereinzelt Fälle dabei waren, die durchaus aufs Fachgymnasium oder wo anders hingehen könnten. Wenn diese Einzelfallentscheidung durchgeführt wird, wird dann auch spezifischer drauf eingegangen, welcher Schulwunsch und welche Möglichkeiten überhaupt vorhanden sind? Oder wird automatisch gesagt, die sind 16 bis 18 Jahre und gehören in die Berufsschule.

 

Der Landrat merkt an, es ist unser Wunsch, dass es in dem Sinne gehändelt wird, wie Frau Dr. Paschke es vorgetragen hat. Aber das muss wachsen.

Herr Dr. Gruber erklärt, dass das Landeschulamt dafür verantwortlich ist. Die Einzelfallentscheidungen führen die schulfachlichen Referenten durch. Je nachdem, ob Grundschule, Sekundarschule, Berufsschule oder Gymnasium. Was passiert ist und was sehr positiv zu Buche schlägt ist, dass die Gymnasien durch die schulfachlichen Referenten noch einmal sensibilisiert wurden, sich gegenüber dieser Population zu öffnen.  

Der Landrat leitet jetzt auf die zweite Fragestellung aus der Sitzung des FHLA über - zum aktuellen Bericht über die Sachlage in der Rettungsleitstelle. Dazu bittet er Herrn Stoll um Ausführungen.  

 

Herr Stoll führt aus: Wie bekannt ist, hat der Landkreis Stendal seit September 2013 eine gemeinsame Leistelle mit dem Altmarkkreis Salzwedel, die für den Rettungsdienst und den Feuerwehreinsatz in der gesamten Altmark zuständig ist. Zur Inbetriebnahme und im Vorhinein wurden Absprachen mit dem Altmarkkreis Salzwedel getroffen, und auch zur Übernahme der dortigen Disponenten. Seiner Zeit war es so, dass die Mitarbeiter den Wunsch geäußert haben, wenn sie nach Stendal fahren, dann fahren sie nur für eine 12- Stundenschicht. Sodass diese 12-Stundenschicht in Vorbereitung der gemeinsamen Leistelle immer gesetzt war. Es ist gesagt worden, dass es eine solche Schicht dann gebe, weil die Mitarbeiter teilweise lange Anfahrtswege haben und sie gesagt haben, für eine kürzere Tagesschicht würde sich das nicht lohnen. Es wird daher in der Leitstelle in einer 12-Stundenschicht gearbeitet. Das heißt, es ist eine 4-Tage-Arbeitswoche für die Mitarbeiter. In den 4 Tagen der Arbeitswoche werden 48 Stunden in der Leitstelle abgeleistet. Diese Arbeitszeit bemisst sich nach § 9 des TVöD, der für Rettungsleistellen und Rettungswachen gilt. Zum Vergleich: für die Rettungswachen im Landkreis Stendal, die beim Landkreis als Leistungserbringer durch die JUH besetzt werden, gibt es 24-Stundenschichten. Das heißt, Rettungsassistent, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter haben 24 Stunden in der Woche Dienst und entsprechend Bereitschaftszeiten nach dem § 9 des TVöD. Das bedeutet also, wenn es eine 12-Stundenschicht in der Leistelle gibt, dass 10 Stunden als reine Arbeitszeit anerkannt werden und 2 Stunden sind Bereitschaftszeiten. Der § 9 des TVöD sagt aus, das die Bereitschaftszeiten im nicht unerheblichen Umfang anfallen müssen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es mindestens 25 % sein sollten. Die dort arbeitenden Disponenten haben demzufolge auch nicht 2 Stunden am Stück frei, sondern im Jahresdurchschnitt soll das erreicht werden. Es werden kumuliert die Zeiten zusammengefasst, die zwischen dem einen oder anderen Einsatz anfallen. Das können mal 5 Minuten und mal 15 Minuten sein. Es kann aber auch eine Stunde sein, bis der Disponent tatsächlich wieder zum Einsatz kommt. Aus der allgemeinen Situation heraus ist es natürlich so, dass in der Tagschicht oder zu größeren Anlässen in den Sommermonaten mehr in der Leitstelle anliegt als zum Beispiel in den Wintermonaten oder in den Nachtschichten. Diese gesamten Regelungen nach dem § 9 des TVöD sind durch eigene Recherchen im letzten Jahr nochmal überprüft worden. Das heißt, es wurden ein halbes Jahr lang die Telefonie sowie die Funkgespräche in ihrer Länge ausgewertet. Es wurde festgestellt, wieviel die Disponenten in den einzelnen Schichten telefoniert beziehungsweise gefunkt haben. Es wurden Nacharbeitungszuschläge prozentual dazugegeben, weil nicht jeder Rettungseinsatz nach der Beendigung des Telefonanrufes tatsächlich beendet ist. Es sind noch Dokumentationspflichten zu erledigen, wo der Mitarbeiter dann arbeitet. Nach der Eigenrecherche kommt man auf mehr als 25 % Bereitschaftszeiten. Das sind Zeiten, wo die Mitarbeiter nicht am Arbeitsplatz in eine aktive Handlung eingebunden sind. Derzeit sind in der Leistelle 18 Disponenten. Das resultiert daher, weil es im letzten Jahr mehrere Langzeiterkrankte in der Leitstelle gab, teilweise sogar über ein Jahr. Die Kollegen sind alle wieder genesen und tackten wieder in den normalen Dienst ein. Es wird aber auch so sein, das sich die 18 Disponenten in den kommenden Monaten wieder verringern werden, da man aus Altersgründen Renteneintritte hat und die Disponenten die Leistelle verlassen werden. Es wurde mit den Krankenkassen vereinbart, dass wir die Kollegen jetzt schon so weit einarbeiten, dass es da keinen Abbruch gibt, sondern man sukzessive mit dem Personalstamm weiter arbeiten kann. Zu den Überstunden, die derzeit in der Leistelle angefallen sind: Im Vergleich zum Jahresende 2015 mit Stichtag 31.12. haben im Durchschnitt alle Mitarbeiter 105 Minusstunden. Im Durchschnitt zum 06.03.2016 haben die Mitarbeiter 153 Minusstunden. Diese Minusstunden ergeben sich daraus, dass derzeit aufgrund der ausreichenden Personaldecke die Mitarbeiter teilweise nur 2 bis 3 Tage die Woche arbeiten und somit nicht auf ihre Sollstunden kommen, die sie eigentlich erfüllen müssten. Dazu wird man ab dem 01.04.2016 eine zusätzliche 4. Schicht in die Tagschicht einführen. Es werden dort im Rahmen der Datenpflege und der Ersatzdisposition die Mitarbeiter mit in den Dienst eingebunden, sodass wir versuchen, die Sollstunden zu erreichen. Wobei man sich von den Minusstunden momentan nicht täuschen lassen sollte. Es kommen noch die Sommermonate, in denen viele Kollegen Urlaub haben werden. Derzeit ist eine relativ urlaubsarme Zeit. Bei Krankheit einiger Kollegen würde sich die Stundenanzahl wieder verändern. Es gab zwei Arbeitsgerichtsverfahren gegen die Bereitschaftszeit in der Leitstelle. Beide Verfahren wurden vor dem Arbeitsgericht verhandelt, beide Verfahren wurden für den Landkreis Stendal entschieden und die Klage entsprechend des Klägers nicht bestätigt. Es wurde vor 14 Tagen eine Dienstberatung in der Leitstelle durchgeführt, bei der alle Disponenten eingeladen und zum sehr großen Teil auch anwesend waren. Auf dieser Dienstberatung hat der Landkreis Stendal und der Altmarkkreis Salzwedel das Angebot unterbreitet, dass die Disponenten zukünftig in einem anderen Schichtmodel arbeiten können. Es wurde angeboten, in einer 8-Stundenschicht zuzüglich Bereitschaftszeiten zu arbeiten und diese relativ schnell umzusetzen. Das Angebot wurde an dem Abend in der Runde mehrheitlich abgelehnt. Die Mitarbeiter haben das Angebot bekommen, sich noch einmal dazu zu äußern. Bisher hat dies niemand getan. An dem Abend in der Runde wurde aber signalisiert, dass es nicht das Ziel der Mitarbeiter ist, in so einem 8-Stundenschichtsystem zu arbeiten. Es kam die Aussage, dann können wir auch so weiter arbeiten wie bisher.

Zur Besetzung des Leiters der Leistelle: Intern sollte die Leistelle zu Beginn des Jahres neu besetzt werden. Durch ein Auswahlverfahren im Jahr 2015 wurde ein Kollege gefunden, der sich von der Ausschreibung angesprochen gefühlt hat und der auch ausgewählt worden war. Er hat Anfang des Jahres aus persönlichen Gründen seine Bewerbung dann zurückgezogen. Kurzfristig bin ich dann als Leiter der Rettungsleitstelle eingesetzt worden. Seit den letzten 3 Wochen ist Herr Wührl aus dem Altmarkkreis Salzwedel als Leiter eingesetzt, der mit 20 Jahren Leitstellenleitererfahrung die Geschicke dort leitet bis zu dem Tag, bis der neue Leiter der Leitstelle eingearbeitet worden ist. Das heißt, es erfolgt jetzt eine externe Ausschreibung, wir wollen einen Leitstellenleiter suchen und entsprechend einarbeiten. Solange wird Herr Wührl die Geschicke in der gemeinsamen ILS leiten.

 

Frau Dr. Paschke fragt, ob es stimmt, dass beide Landräte von den Mitarbeitern mindestens einen Brief erhalten und den alle Mitarbeiter unterschrieben haben, in dem sie auf bestimmte Missstände aufmerksam machen, die in der Leitstelle vorliegen?

Der Landrat schildert, dass es einen Brief von Mitarbeitern gegeben hat, aber nicht alle Mitarbeiter unterschrieben haben. Die Mitarbeiter haben auf bestimmte Dinge hingewiesen, die aber hauptsächlich mit der Arbeitszeit zusammenhängen.

 

Frau Dr. Paschke merkt an, dass der Kreistag die Entwicklung der Leitstelle ganz zuversichtlich begleitet hat. Im Dezember 2013 waren alle Beschlüsse gefasst, und das Vorhaben wurde durchgeführt. Bereits im Mai 2014 waren die ersten „Wellen“ der Unzufriedenheit. Damals hatte sich ein erweiterter Finanzausschuss mit der Thematik befasst. Es wurde auch im Sozialausschuss nachgefragt, ob die Probleme alle beseitigt sind. Ich stelle aber trotzdem fest, nicht nur wegen der zwei Klagen, dass in der Leitstelle eine erhebliche Unzufriedenheit herrscht. Auf Dauer geht es so nicht. Es gibt genug Gegner in der Integrierten Leistelle. Wir waren Vorreiter. Es wirkt in der Öffentlichkeit der Fakt Integrierte Leitstelle im großen Rahmen so, als wenn es nicht funktioniert. Herr Stoll hat dargestellt, wie es in den Rettungswachen ist, wieviel Bereitschaftszeiten sie bringen müssen und wie es lt. TVöD geregelt ist. Es steht immer wieder in der Zeitung, dass die Leute dort nichts haben, wo sie sich mal zurückziehen können. Man addiert die 5 Minuten, wo kein Anruf war. Ich kann mich nicht damit zufrieden geben, das man jetzt sagt, das sind Zeiten, die addiert worden sind, und im Jahr kommen dann soundso viele Minuszeiten heraus. Es sind 18 Mitarbeiter, die nicht eine Möglichkeit haben, sich zurück zu ziehen. Kann nicht etwas geändert werden, was die Arbeitsbedingungen betrifft? Man hat die Hoffnung, dass wenn eine andere Führungspersönlichkeit da ist, sich das negative Grundklima verändert. Wenn Klagen anliegen in Bezug auf die Leitstelle, sollten die Kreistagsmitglieder Informationen erhalten. Erinnert sei an Herrn Kühnels Äußerung, der gesagt hat als die erste Auseinandersetzung mit der Leitstelle war, das er davon ausgeht, das der Landrat offener zukünftig damit umgeht und der Kreistag informiert wird. Das sehe ich jetzt wieder sehr mangelhaft.

 

Herr Kühnel fragt nach, wie es in anderen Leitstellen ist? Gibt es dort auch Ruhezeiten von 5 Minuten, wie es hier gehandhabt wird? Ist die Arbeitsweise dort anders? Denn hier sind zwei Arbeitsgerichtsprozesse, die der Landkreis gewonnen hat. Praktisch hat der Landkreis nach Recht gehandelt. Aber trotzdem sind die Mitarbeiter unzufrieden. Liegt es daran, dass es zwei Gruppen gibt? Die eine aus dem Altmarkkreis Salzwedel, die 12 Stundenschichten fahren wollen, weil sie die längeren Anfahrtzeiten haben. Die andere Gruppe sind die Stendaler. Oder gibt es gemischte Interessen? Die zweite Nachfrage basiert auf das Gespräch, was geführt worden ist. Wurde sich jetzt endlich so ausgesprochen, dass die Mitarbeiter alles auf den Tisch gelegt haben? Wurde sich für die Zukunft auf eine Arbeitsweise geeinigt? Hat die Leitstelle überhaupt Ruhemöglichkeiten für die Mitarbeiter zu Verfügung? Die CDU-Fraktion hat extra eine Sitzung in der Leitstelle durchgeführt. Es ist ein Aufwand betrieben worden, die Technik zu kühlen, dass sie extra steht und noch vieles mehr. Hat man auch an die Menschen gedacht, dass sie sich in solchen Schichten erholen können?

 

Der Landrat antwortet, dass die Klimaanlage nicht nur für die Technik gedacht ist, sondern auch für die Mitarbeiter.

 

Herr Stoll erklärt, dass für den 12 Stundendienst kein Raum vorgesehen ist, in dem es ein Bett gibt, etwas zum Liegen oder zum Ausruhen auf einer Couch. Es ist so, dass die Mitarbeiter ihre Laster dann frönen. Das heißt, zum Rauchen auch das Haus verlassen. Sie gehen dann runter auf den Hof. Sie müssen sich aber ständig in der Bereitschaft halten, falls der Kollege von oben ruft, dass sie die Arbeit dann sofort wieder aufnehmen können. Es gibt eine Küche, in der auch Sitzgelegenheiten sind, in der Essen zubereitet und die Esseneinnahme ermöglicht werden kann. Es gibt aber keinen Raum, wo es ein Bett oder eine Couch zum Hinlegen gibt. Ansonsten besteht für die Mitarbeiter in der Leistelle die Möglichkeit, ihre Bereitschaftszeiten mit privaten Dingen zu verbringen (Buch lesen oder mit eigenen Endgeräten mobiler Art umzugehen). Die Interessen sind auf beiden Seiten vorhanden. Es ist kein klassisches Thema von Salzwedel oder Stendal, sondern es ist gemischt. Durch die Mitarbeiter ist signalisiert worden, dass es ja ein Klötzer Modell mit Bereitschaftszeiten gab. Es gibt unterschiedliche Modelle in ganz Sachsen–Anhalt und darüber hinaus. Es gibt Leitstellen, die mit Bereitschaftszeiten agieren, es gibt aber auch Leitstellen (z. B. Polizei in Magdeburg), die mit solchen Zeiten nicht arbeiten. Ausgesprochen haben wir uns in der Form, dass wir das Angebot gemacht haben, dass die Mitarbeiter noch einmal nachdenken können, nicht mehr als 10 Stunden am Tag in der Leitstelle zu sitzen (8 Stunden + Bereitschaftszeiten). Hier muss geschaut werden, wie sich die Mitarbeiter dazu äußern. Herr Wührl als Leiter der Leitstelle ist im Kontakt mit den Kollegen.

 

Herr Stoll antwortet auf die Frage von Frau Theil nach den Zeiten: 4 x 8 + 1,36 Stunde. Unter 10 Stunden Anwesenheit. 9,36 Stunden Anwesenheitszeit, davon sind 8 Stunden Arbeitszeit und 1,36 Bereitschaftszeit.

 

Frau Theil argumentiert, dass es jetzt aber keine volle Arbeitswoche ist.

 

Herr Stoll bemerkt, dass es dann eine 5-Tagewoche ist. Es würde gewechselt werden von einer 4-Tagewoche auf eine 5-Tagewoche.

 

Der Landrat geht darauf ein, sollte es Veränderungen geben, diese im Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss behandelt werden. Es gibt im April wieder ein Termin. Man wird darüber berichten, was sich verändert hat. Über den aktuellen Stand würden wir dann immer informieren.

 

Frau Dr. Paschke geht darauf ein, was Herr Stoll gesagt hat. Beim Gespräch, wo fast alle Mitarbeiter anwesend waren, haben die Mitarbeiter argumentiert: „Dann können wir auch so weiter arbeiten wie bisher“. Die Mitarbeiter sehen also keine Verbesserung. Warum ist das für die Mitarbeiter keine Verbesserung?

 

Herr Stoll antwortet, das man da eine Zeit sitzt, die länger ist als das, was man bezahlt bekommt. Und das sind diese 1,36 h.

 

Frau Dr. Paschke fragt, ob es stimmt, dass man, wenn man nicht ausgerechnet in der Küche auf dem Stuhl sitzt, in dieser Zeit in der Bereitschaft ist? Man hört sozusagen von den anderen Disponenten sämtliche Gespräche etc.? Man ist voll involviert. Und wenn man 5 Minuten keinen Anruf hatte, zählt es sozusagen gegen einen. Aber man sitzt die ganze Zeit in der Leitstelle. Es ist etwas ähnliches wie ein Call Center.

 

Der Landrat äußert, dass es aber nun mal Tarifrecht ist und was 2 Tarifvertragsparteien als Möglichkeit haben.

Herr Stoll geht darauf ein, dass man mit den Mitarbeitern auch noch einmal darüber gesprochen hat. Es ist nicht notwendig für die Mitarbeiter, jedes Gespräch der andern Kollegen mit zuhören. Es wurde in der Dienstberatung nochmal geklärt, wie die Arbeitsweise in der Leitstelle funktioniert.

 

Frau Dr. Paschke fragt, was man dann machen soll? Weghören? Sie fragt sich, wie man das nicht verfolgen kann, wenn man mit im Raum sitzt? Sie ist noch unzufrieden mit dieser Leistelle. Sie möchte Informationen über die Leitstelle bekommen, wenn es Schwierigkeiten gibt und nicht, dass man das aus der Zeitung erfährt.

Der Landrat sichert dies zu.

 

Der Landrat erklärt zur Frage von Frau Theil bzgl. der Ausschreibung zum Leitstellenleiter, dass der bestmögliche Leitstellenleiter für Stendal gesucht wird und nicht den wir am schnellsten bekommen können. Der Landkreis hat ganz bewusst jetzt auch mit Herrn Wührl einen gestandenen Leiter, der das Ganze gut im Griff hat. Damit ist die notwendige Zeit da, um den besten Leiter zu finden. Bevor die Stelle besetzt wird, werde man im KVPA darüber berichten. Es ist eine Auswahl, die mit Salzwedel zusammen stattfindet.

 

Herr Wiese geht auf die letzte Wahl ein. Dort hatten wir ja eine große Pleite, was unser Image nach Außen betrifft. Er fragt nach, ob alles getan worden ist, um Wahlfälschungen am Sonntag, dem 13.03.2016, zu verhindern? Beim letzten Mal sind ja die Wahlfälschungen durch Nichtbeachten von Vorschriften durch die Verwaltung entstanden.

 

Der Landrat berichtet, dass die Wahlverantwortlichen seit Februar geschult werden. Wir sind ständig mit ihnen im Gespräch. Wir lassen uns auch berichten und haken nach, wenn das Land durch Erlass bestimmte Dinge verändert, dass diese überall eingehalten werden. Nach unserem Dafürhalten wurde das Notwendige getan, um für sachgerechte vernünftige Wahlen zu sorgen.

 

Frau Dr. Paschke geht auf Frau Renne aus Tangermünde ein, die sich schon des Öfteren über die Verbrennungsproblematik im Landkreis geäußert hat. Frau Renne hatte sich an den Petitionsausschuss des Landes gewendet, an alle Landtagsfraktionen und einpaar Kreistragfraktionen. Als das Abfallwirtschaftskonzept beredet worden ist, ist das Thema Verbrennung immer wieder angesprochen worden. Es sind nicht mehr sehr viele Landkreise, die die Verbrennung gestatten. In der Antwort aus dem Petitionsausschuss ist daraus hervor gegangen, wer Verbrennung aus bestimmten Gründen noch zulässt, müsste sichern, dass die Kontrolle erfolgt. Solche Kontrolle durchzuführen, funktioniert nicht. Wir hatten schon einmal einen Antrag gestellt, die Verbrennungsproblematik im Landkreis intensiv zu diskutieren und eventuell zu einem generellen Verbrennungsverbot zu kommen. Wie ist die Position des Landrates dazu? Bewegt sich hier in der nächsten Zeit etwas? Denn es war im Abfallwirtschaftskonzept mit enthalten. Da hatte es sich „leise“ in diese Richtung bewegt.

 

Der Landrat antwortet, dass sich die Position in den letzten 2 bis 3 Jahren nicht geändert hat. Sie wissen, wenn wir es abschaffen, müssen vernünftige Alternativen geschaffen werden, dass die Leute die Möglichkeiten haben, etwas zu entsorgen. Ansonsten haben wir ein Problem durch ein neues ersetzt. Sinnhafterweise wird so etwas diskutiert, wenn man eine Abfallgebührensatzung auf der Tagesordnung hat. Dieses wird im Herbst dieses Jahres sein. Insofern kann über das Thema dort geredet werden.

Zur Frage der Kontrolle: Es wurden in den letzten Jahren extra Leute dafür abgestellt, die die Kontrolle durchgeführt haben. Derzeit ist es so, dass im Frühjahr/bis heute keine Beschwerden eingegangen sind. Bisher hat sich in dieser Verbrennungssaison im Frühjahr bei der Abfallbehörde noch niemand beschwert.

Auf Nachfrage erklärt der Landrat, dass er sich nicht erinnern kann, dass Frau Renne sich beschwert hat. Nicht während des derzeitigen Verbrennungszeitraums. Wir haben gesagt, die Leute sollen sich beschweren, damit man den Beschwerden auch nachgehen kann. Es ist sicherlich schwierig, in so einem großen Landkreis bei jedem Feuer daneben zustehen. Es waren in den vergangen Jahren schon mal wesentlich mehr Beschwerden, denen man nachgegangen ist. Man darf halt nicht ein Problem durch ein neues ersetzen. Wo sollen die Leute mit dem, was sie verbrennen wollen, hin? Und das muss geklärt werden. Und das können wir nur über bestimmte Dinge klären, die wir in Abständen in der Verwaltung diskutieren.

 

Herr Kühnel sagt u. a., dass der Landkreis Stendal eine dünnbesiedelte Region ist. Und da muss es erlaubt sein. Man sieht, wenn jemand eine Verfehlung macht. Wenn jemand unsachgemäß draußen verbrennt und sich nicht an Regeln hält, sieht man es. Da sind Konsequenzen für ihn zu ziehen. Wegen so einem Vergehen darf man aber diese Regelung nicht abschaffen. Man darf nicht die Masse bestrafen, die ihre Abfälle ordentlich in den vorgesehenen Zeiten verbrennt. Das muss man abwägen. Die Thematik sollte in den Herbst verschoben werden, wenn es um die Abfallorganisation geht. Dort gehört die Thematik hin.

 

Frau Theil denkt, dass diskutiert werden muss, wenn die neue Satzung beraten wird. Wenn die Leute sich daran halten würden und nur das Verbrennen, was sie verbrennen dürfen, dann wäre das ganze Dilemma nicht. Für die Stadt Stendal hatte man sich bemüht, eine Ausnahme zur Verbrennungsverordnung zubekommen. Das sollte noch einmal aufgenommen werden. Wenn alle nur das Verbrennen würden, was sie nach der Verordnung verbrennen dürften, dann gebe es diese Beschwerden nicht.

 

Herr Wiese führt aus, dass natürlich mittwochs und samstags verbrannt wird. Die meisten nehmen so viel Rücksicht auf den anderen und sagen Bescheid, an dem Tag nicht die Wäsche aufzuhängen. Und das ist auch vernünftig untereinander. Ich sehe keine größeren Probleme in dieser Region. Zum Thema Dinge verbrennen, die da nicht hingehören: die Bürger sind untereinander sehr wachsam. Kaum einer hat noch den Mut, Sachen zu verbrennen, die da nicht hingehören. Da passen die anderen genügend auf. Und das ist auch gut so.

 

Frau Theil geht darauf ein, dass am 02.03.2016 im Amtsblatt der Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb: „Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“ erschienen ist. Es wurde das Prozedere aufgeführt, was die Beantragungen betrifft etc. Gibt es Chancen der Nutzung? Die Frist der Beantragung läuft bis zum 18.03.2016. Es ist nicht viel Zeit vom Erscheinen des Amtsblattes bis zur Möglichkeit der Antragstellung, die bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises einzugehen haben.

Die nächste Frage ist, ob sich nicht die Arbeitsfördergesellschaft da auch gut einbringen könnte?

 

Der Landrat bemerkt auf die zweite Frage von Frau Theil, dass dies im nichtöffentlichen Teil besprochen wird.

 

Herr Stoll erläutert, dass der Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Auf der Internetseite des Landkreises sind die entsprechenden Unterlagen verfügbar. Es wurden im Vorhinein die bekannten Träger zu „Aktiv zur Rente“ und „Aktiv zur Rente Plus“ per Email informiert. Also alle Träger, mit denen schon mal zusammen gearbeitet worden ist. Es wird momentan so gesehen, dass der Termin 18.03.2016 für die Interessierten kein Problem darstellt. Es werden Beratungsgespräche durchgeführt. Derzeit sind es circa 30 Anträge für Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen. Fördermaßnahmen also. Der Landkreis ist aber auch flexibel, wenn ein Träger sagt, er bräuchte noch ein bisschen Luft. Entweder kann der Landkreis ihm helfen oder in der Zeit kann variabel reagiert werden.

 

Frau Theil möchte sich noch einmal über die Sparkassengeschäftsstellensituation äußern. Der Zeitungsartikel vom 03.03.2016 hat Frau Theil verblüfft. Im Artikel war zu lesen, dass der Bürgermeister der Stadt Werben über die Argumente des Sparkassenvorstandes sehr unzufrieden ist. Sicherlich ist es durch den Verwaltungsrat beschlossen worden. Aber es gibt zu überlegen, ab und zu Ausnahmen zu zulassen oder manche Entscheidungen zu überdenken. Werben liegt im äußersten Zipfel. Nach Seehausen bis zur nächsten Sparkasse sind es 15 bis 16 km. Nach Goldbeck ist es noch viel weiter. In Goldbeck bleibt die Filiale. In Arneburg wird es weiter einen Sparkassenautomaten und einen Kontodrucker geben. Werben gänzlich abzukoppeln - diese Entscheidung für die Region hat Frau Theil schon sehr getroffen.

 

Der Landrat will es als Anregung aufnehmen.

Es gibt keine weiteren Anfragen und Anregungen im öffentlichen Teil der Sitzung. Der Landrat schließt sodann den öffentlichen Teil der Sitzung.