Sitzung: 09.03.2016 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Beschluss: bestätigt
Vorlage: 240/2016
Herr Malycha gibt einen Überblick zum vorliegenden Maßnahmekatalog. Insbesondere die Unterbringung und die Zuweisung der Personen unterliegen einer hohen Dynamik, so dass die Zahlen aus dem Maßnahmekatalog sich ständig verändern. Für das Jahr 2016 wird der Landkreis auf Grund der Landesaufnahmeeinrichtung in Klietz 4,7 % der dem Land Sachsen-Anhalt zugewiesenen Asylbewerber aufnehmen. Bisher waren es 5,7 %. Aktuell sind durch den Landkreis 1.680 Personen in Einrichtungen des Landkreises und dezentral in Wohnungen untergebracht. Davon 427 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft Am Möringer Weg in Stendal, 40 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft in Osterburg und 27 Personen in der Übergangsunterkunft in Tangerhütte. 1186 Personen sind dezentral im gesamten Landkreis untergebracht, wobei ein Großteil im Wohngebiet Stendal Stadtsee lebt. Die Betreuung durch Sozialarbeiter erfolgt mit einem Personalschlüssel von 1:100. Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, ist das Clearingverfahren geregelt und auch ein mobiles Angebot ist vorhanden. Im Rahmen der Kinderbetreuung besteht für Kinder von 0 – 3 Jahren kaum ein Betreuungsbedarf, weil es in diesen Ländern üblich ist, die Kinder in der Häuslichkeit zu betreuen. Für die Kinder von 3 – 6 Jahren muss für die Unterbringung in Kindertagesstätten noch eine Regelung gefunden werden, weil einige Kommunen nicht mehr ausreichende Plätze zur Verfügung haben. Können die Kinder nicht betreut werden, könnte dieses auch Auswirkungen auf die Teilnahme der Eltern an den Integrationskursen haben. In der gesundheitlichen Betreuung ist der Landkreis sehr gut aufgestellt. Die Hausärztliche Versorgung ist gesichert. Das Gesundheitsamt führt die erforderlichen Impfungen durch und eine Sprechstunde für Kinder ebenfalls. Durch das Gesundheitsamt erfolgt die gesundheitliche Untersuchung der Asylbewerber in Klietz. Im Bereich der Sprachkurse hat der Landkreis 6 – 7 Bildungsträger die diese Sprachkurse durchführen können. Zwischen dem Jobcenter, den Bildungsträgern und den Integrationskoordinator besteht ein ständiger Austausch zur Regelung der Teilnahme an den Integrationskursen (Kurszuteilung). Es ist davon auszugehen, dass für die im Landkreis zugewiesenen Personen für alle ein Angebot vorhanden ist, die zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt sind. Im Bereich der Freizeit hat sich gut entwickelt, dass mittlerweile auch Sportvereine auch außerhalb der Stadt Stendal Asylsuchende in die Vereinsarbeit einbinden. Diesbezüglich haben auch Fachkonferenzen mit den Fachverbänden stattgefunden. Einzelne Verbände werden Konzepte entwickeln, für Personen mit Migrationshintergrund. Hinsichtlich der gesellschaftlichen Integration der geflüchteten Menschen hat der Landkreis in den letzten Wochen sehr transparent durch die Integrationskonferenzen dargestellt, wie die Integration im Landkreis erfolgt. Eine wichtige Kernaufgabe sieht die Kreisverwaltung in der Information der Aufnahmegesellschaft. Aber auch die Migranteninitiative wird aktiver. Die Fortschreibung des Programms Demokratie Leben wird auch in diesem Jahr erfolgen. Es gibt Hilfe durch die Islamische Gemeinde. Wichtig ist auch, dass sich Akteure der Fachhochschule beteiligen. Die Verwaltung hat sich durch 2 neue Sachgebiete 50.03 und 50.04 neu aufgestellt. Z.Z. wird daran gearbeitet, dass Integrationslotsen, finanziert aus Landesmitteln, im Landkreis Stendal gefördert werden. Ebenfalls aus Landesmitteln wird eine Ehrenamtskoordinatorin gefördert, die bei der Freiwilligen Agentur Altmark beschäftigt ist.
Frau Paschke: Durch das Asylpaket II haben sich die Bedingungen seit dem 1. März 2016 verändert. Insofern ist fraglich, in wie weit die Mitteilungsvorlage die im April 2016 im Kreistag beraten wird, noch aktuell ist. So steht die Frage, Wird die Notunterkunft in Arneburg noch benötigt? Wer ist zuständig für die Verteilung der Wohnungen? Auf der Integrationskonferenz wurde Kritik hinsichtlich der Mobilität der Flüchtlinge bei dezentraler Unterbringung geäußert. Wenn dezentral unterbracht wird, wie gelingt die Betreuung? Werden die Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge noch benötigt? In die Bedarfsplanung bei Kindertagesstättenplätzen werden Flüchtlinge nicht einbezogen. Wie will der Landkreis die erforderlichen Plätze bereitstellen?
Herr Stoll: Mit Stand vom 09.03.2016 haben für den Landkreis Stendal die geplanten Veränderungen seit dem 01.03.2016 noch keine bemerkbaren Auswirkungen. Personen, die dem Landkreis zugewiesen werden, haben durch das BAMF nur eine Aufenthaltsfiktion, d. h. die Aufenthaltserlaubnis wird erst durch die Ausländerbehörde im Landkreis erteilt. Bei der vorliegenden Drucksache, handelt es sich um einen Maßnahmekatalog, der ständig fortgeschrieben wird. Hinsichtlich der Zahlen gibt es wöchentliche Veränderungen, dennoch sind die inhaltlichen Schwerpunkte zutreffend und können somit dem Kreistag im April 2016 vorgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der Zahlen der Landrat, wie in jeder Sitzung des Kreistages, aktuell berichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hinsichtlich der vorzuhaltenden Unterkünfte noch keine Tendenz erkennbar. Deshalb werden wir auch die Notunterkunft am FTZ Arneburg weiter vorhalten. Es gibt für die nächsten 2 Wochen ein Zuweisungsstopp. Die Zuweisung könnte sich aber auch wieder anders entwickeln. Gemeinsam mit dem Kreistag haben sie im Jahr 2014 eine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber beschlossen. Damit haben sie den Grundstein gelegt, für eine Unterbringung auch in anderen Kommunen des Landkreises Stendal. In diesem Zusammenhang wurden die Probleme hinsichtlich der Infrastruktur (Verkehr, Behörden, Ärzte, Geldinstitute) akzeptiert. Die Betreuung wird derzeit auch in entlegenen Orten des Landkreises realisiert, weil die Sozialarbeiter täglich unterwegs sind. Bei den Unterbringungskapazitäten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird vorerst nicht vom Konzept abgewichen. Es gibt einen bundesweiten Verteilschlüssel, der durch das Land Sachsen-Anhalt noch nicht erfüllt wurde. Hier liegt die Quote noch unter 50 %. Die Wohngruppen werden benötigt, um die Aufnahmeverpflichtung zu erfüllen. Der Landkreis ist mit den Trägern dazu in Verhandlung.
Frau Rütten: Um die Richtlinie zu den Integrationslotsen im Landkreis umsetzen zu können, haben wir Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt genommen, hinsichtlich der Satzung über die Aufwandsentschädigung. Im Landkreis Stendal geht die Intension dahin, diese Aufwandsentschädigung den Einheits- und Verbandsgemeinden und den Vorort tätigen Initiativen, Vereinen und Verbänden für die Arbeit mit den Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis hat diesbezüglich durch das Landesverwaltungsamt eine positive Ausrichtung bekommen und wird nun die in der Richtlinie geforderten Unterlagen erarbeiten, zum einen das Unterbringungs- und Betreuungskonzept und zum anderen die Satzung über die Aufwandsentschädigung.
Frau Schwarz: Hinsichtlich der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist festzustellen, dass diese bis 2018 beschlossen wurde und besteht, so dass es bisher keine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese zu überarbeiten. Dennoch fragt das Jugendamt nach, welche Möglichkeiten die einzelnen Kommunen haben, Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten aufzunehmen. Bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung zählen die Flüchtlingskinder mit, nur in der Schulentwicklungsplanung spielen sie keine Rolle.
Frau Paschke: Wie weit ist die Unterstützung der Integrationslotsen im Landkreis Stendal vorangeschritten?
Frau Schwarz: Ist mit dieser Satzung auch die
Entschädigung für Dolmetscher vorgesehen?
Das wäre sehr wichtig, weil nicht alles über die BegrüßungsApps funktioniert.
Herr Stoll: Der Landkreis erhält für das Jahr 2016 aus der Richtlinie für die Integrationslotsen insgesamt 28.200 €. Wir werden keine Einzelpersonen entschädigen. Wir haben mit den Bürgermeistern der Verbands- und Einheitsgemeinden abgestimmt, dass eine Unterstützung der Netzwerke, die sich in den einzelnen Kommunen angesiedelt haben erfolgen wird. Diese Vorgehensweise haben wir mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt und die entsprechenden Unterlagen sind in der Erarbeitung. Da es sich um eine Zuwendung handelt, wird der Landkreis am Ende in der Pflicht stehen, die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Es ist davon auszugehen, dass für die doch eher geringen Mittel die der Landkreis erhalten wird, durch die Verwaltung ein hoher Aufwand betrieben werden muss. Zu dem wissen wir, dass das Landesverwaltungsamt an die einzureichenden Unterlagen hohe Anforderungen stellt.
Frau Paschke: Diese Regelung mit den Netzwerken
ehrenamtliche Strukturen zu fördern ist gut, weil die Höhe der Fördermittel
ansonsten nur eine Förderung für 10 – 11 Personen im gesamten Landkreis
zulässt. Wann können wir mit den Papieren rechnen?
Herr Malycha: Bis April 2016 wird der Entwurf des Unterbringungs- und Betreuungskonzeptes erarbeitet sein.
Frau Schwarz: Ich möchte noch einmal betonen, dass ich der vorgelegten Drucksache zustimmen werden, weil die Maßnahmen nach wie vor aktuell sind.
Frau Paschke: Der Einbringer sollte am 28.04.2016 etwas zu den aktuellen Zahlen sagen.
Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen die DS 240/2016 an den Kreistag Stendal weiterzuleiten.