Sitzung: 17.03.2016 Ausschuss für Bau, Verkehr und digitale Infrastruktur
Zusatz: BE: Dr. Gruber, Fr. Krüger, Hr. Müller
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 235/2016
Frau Krüger und Herr Müller stellen das Förderprogramm Stark V anhand einer PowerPoint-Präsentation dar (als Anlage beigefügt).
Frau Gohsrich möchte zwischendurch wissen, wie es mit der Innenraumsanierung der Komarowschule aussieht.
Frau Krüger antwortet am Ende ihres Vortrages, dass derzeit der Antrag für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ für die Komarowschule läuft. Dieser Antrag wurde bei der Stadt Stendal eingereicht und darüber sollen die Toiletten und die Fachunterrichtsräume einschließlich der Ausstattung erneuert werden.
Herr Müller führt mit der Präsentation fort und stellt u.a. drei Straßenbaumaßnahmen vor, die unter Stark V gefördert werden sollen.
Herr Staudt bedankt sich und fragt Herrn Müller, warum es zwischen den Straßenbaumaßnahmen in Uchtdorf und Rohrbeck keine Kostenunterschiede gibt, obwohl in Rohrbeck eine 100 Meter längere Straße gebaut werden soll.
Herr Müller entgegnet, dass die Baumaßnahmen unterschiedlich intensiv sind, da in Uchtdorf u.a. noch eine Kreuzung mit enthalten ist.
Frau Gohsrich hat eine Frage zur Auswahl der Straßen. Sie möchte wissen, ob die Straßen mit dem schlechtesten Zustand im Landkreis ausgesucht wurden.
Herr Müller antwortet, dass es beispielsweise noch Betonstraßen von Seehausen nach Werben gibt. Das sind allerdings 15 km, die mit den eingeschränkten Mitteln über Stark V nicht finanzierbar sind.
Frau Krüger führt mit der PowerPoint-Präsentation zum Thema Breitband, in Vertretung für Herrn Stoll, fort.
Herr Dr. Gruber gibt ergänzende Erläuterungen zum Thema Stark V. Insgesamt stehen 4,1 Mio. EUR aus dem Bundesprogramm zur Verfügung. Der Landkreis Stendal ist einer von vier Landkreisen in Sachsen-Anhalt, die begünstigt werden sollen. Als Ergänzung zum Breitbandausbau sagt er, dass es Absprachen mit den Einheits- und Verbandsgemeinden gegeben hat, dass dort 20% der Mittel für Breitband reserviert werden sollen für Maßnahmen, die sich aus anderen Fördertöpfen nicht decken lassen.
Herr Jahns möchte wissen, ob es zu den Schulen zu Stark V nur diese drei Anträge gab.
Herr Dr. Gruber antwortet, dass es eine Prioritätensetzung gab und dass das die Maßnahmen sind, die den größten Handlungsbedarf aufzeigen, Bestandsfähigkeit haben und die durch andere Förderprogramme, wie z.B. Stark III, keine Förderung erhalten.
Frau Gohsrich hat eine Frage zum rechtlichen Hintergrund. Sie möchte wissen, ob man auch Krankenhäuser über Stark V finanzieren kann. Krankenhäuser werden ihrer Kenntnis nach eigentlich durch das Krankenhausfördergesetz des Landes finanziert.
Herr Tögel berichtet, dass das Krankenhausförderprogramm auch nicht den gesamten Bedarf abdeckt. In dem Bereich sind auch für die Krankenhäuser die Kriterien zur Anwendung zu bringen für energetische Sanierung usw., die vermutlich über das Krankenhausförderprogramm nicht abgedeckt werden können.
Herr Staudt bedankt sich und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.
