Sitzung: 21.04.2016 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 239/2016
Einleitend erklärt Herr Wulfänger, dass die Austauschvorlage erstellt worden ist, da sich die Personalkosten und somit die Kosten für den Landkreis nachträglich geändert haben.
Frau Schubert stellt anhand einer vorbereiteten PowerPoint-Präsentation die Beschlussvorlage vor. (Präsentation siehe Sitzungsdienst Session)
Frau Kunert fragt, ob es einen vorgeschriebenen Abstand zum Ortseingangsschild gibt. Auf dem Foto sieht es so aus, als würde der Blitzer relativ dicht hinter dem Eingangsschild aufgestellt werden. Frau Schubert erklärt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Außerdem fragt Frau Kunert zum Vergleich, inwieweit die Einnahmen mit Bekanntwerden des festen Blitzers in Buchholz zurückgegangen sind. Laut Auskunft der Hansestadt Stendal sind die Werte auf eine Verwarngeldwirksamkeitsquote in Höhe von 10% zurückgegangen. Von diesem Wert wurde auch bei der Berechnung der Anlage in Erxleben ausgegangen, so Frau Schubert.
Herr Prange bittet darum, die Geschwindigkeitsbegrenzung für LKWs in der Nacht ab 22:00 Uhr auf 30 km/h zu überdenken. Seine Befürchtung ist, dass der Blitzer und die 30 km/h die LKW-Fahrer dazu verleiten könnten, als Protest geräuschvoll über die Schachtdeckel zu fahren. Herr Wulfänger erklärt hierzu, dass die 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eine Grundlage hat. Ohne Grund wurde diese nicht eingeführt.