Nach kurzer Einleitung durch Herrn Wulfänger erläutert Frau Meier anhand eines Beispiels, wie in der letzten Sitzung vorgeschlagen, die Berechnung der Zuwendungshöhe im Punkt 5. Es entsteht eine rege Diskussion. Im Ergebnis soll unter „Teilnehmer“ der 3. Anstrich geändert werden.

· Bei einer Gruppenstärke von 7 – 10 Teilnehmern wird ein Betreuer eingesetzt; darüber hinaus ist je

  angefangene 10 Teilnehmer ein weiterer Betreuer einzusetzen.

· Bei Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmern oder Freizeiten mit erhöhtem Risiko (z. B. Reiter-

   freizeit, Kanufreizeit, Fahrradfreizeit) sind weitere Betreuer vorzuhalten.

Der 4. Anstrich wird gestrichen.

Bei der „Zuwendungshöhe“ wird der letzte Satz (Wird eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer gezahlt, kann diese mit bis zu 50 v. H., jedoch maximal 5,00 Euro/Tag zusätzlich gefördert werden) rausgenommen.

Frau Meier wird beauftragt, den Vorschlag von Herrn Kloft (feste Fördersumme von z. B. 7,20 Euro pro Teilnehmer) durchzurechnen und mit der derzeitigen Berechnung zu vergleichen.

Im Punkt 9.1. Jugend-Freizeit-Haus/Jugendfreizeitzentrum wird der Punkt „Mitarbeiter“  wie folgt geändert.

Die Einrichtung soll mit mindestens zwei festangestellten Mitarbeitern (Fachkräfte) mit einer Wochenarbeitszeit von insgesamt mindestens 60 Stunden und einem zusätzlichen Mitarbeiter (Fachkraft) für die mobile Jugendarbeit mit mindestens 30 Stunden pro Woche, nach Möglichkeit paritätisch besetzt werden.

Unter dem Punkt „Inhaltliche Angebote“ soll evtl. unter „Standardangebote“ folgender Satz eingefügt werden:

Der Träger ist verpflichtet, im Planungsraum 30 Stunden mobile Jugendarbeit anzubieten.

Weitere Überlegungen hinsichtlich mobiler Jugendarbeit werden in die nächste Sitzung verschoben.