Herr Klemm bittet Herrn Dr. Gruber und Herrn Mattke um ihre Ausführungen.

Herr Dr. Gruber gibt als Einleitung Hinweise zur Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Stendal und Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland AG vom 19.03.2003 in der Fassung der 4. Verlängerungsvereinbarung für den Zeitraum 2015 bis 2017 vom 04.04.2014 über die flächendeckende Einführung der gelben Tonne. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage TOP 8  beigefügt und im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Klemm bedankt sich für die Ausführungen und erteilt dann Herrn Mattke das Wort.

Herr Mattke begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Möglichkeit, hier im Fachausschuss Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz, zum Thema Gelbe Tonne sprechen zu können.

Herr Mattke informiert umfassend über die Entsorgung der Gelben Tonne, seit diese durch die Cont-trans Entsorgungs GmbH (nachfolgend Cont-trans genannt) entsorgt wird:

Für Privathaushalte stehen für die Entsorgung 240-Liter-Tonnen zur Verfügung, für Großwohnanlagen 1,1 Kubikmeter fassende gelbe Container.

Rund 43.500 gelbe Tonnen sind bis Ende 2014 aufgestellt worden. Da es ständig Nachforderungen gab, sind es inzwischen 45.250 Tonnen. Im Landkreis Stendal leben ca. 22.000 Einwohner in Großwohnanlagen. Hier werden die Leichtverpackungen in Containern entsorgt. Das bedeutet, gemessen an der Einwohnerzahl, dass jeder zweite Bürger mit einer gelben Tonne ausgestattet ist. Das ist eine überproportionale Ausstattung. 1.558 1,1 qm-Containern für Großwohnanlagen sind im Landkreis verteilt. Auch hier ist die Ausstattung überproportional. Entleert werden monatlich ca. 52.000 bis 56.000 Behälter. Wenn wir dieses Volumen umrechnen in ein Sackvolumen sind wir bei über 2,6 Millionen gelbe Säcken. Im Landkreis Stendal liegt der Verpackungsmüll bei ca. 48,7 Kilogramm/Einwohner. In Deutschland sind das durchschnittlich 35 Kilogramm/Einwohner. Auf Grund dieser Zahl kann man davon ausgehen, dass in den gelben Tonnen nicht nur Leichtverpackungen entsorgt werden. Die Mengen, die wir jetzt prognostiziert im Jahr 2016 einsammeln, bewegen sich wieder auf dem Niveau des Vorentsorgers in Sacktornage. Die Fehlwurfquote ist sehr hoch. Das reicht von Essensresten über Zigarettenkippen und Windeln bis hin zu toten Tieren. Auch Plastikmüll, wie zum Beispiel zersägte Gartenstühle, Autoradkappen, Blumentöpfe, hat in der gelben Tonne nichts zu suchen. Die gelbe Tonne ist keine Wertstofftonne. Artgleicher Plastikmüll darf darin nicht entsorgt werden. Das Duale System wurde nur für Verkaufsverpackungen eingeführt und nur solche gehören in die gelbe Tonne. Das versuchen wir dem Bürger zu vermitteln.

Unsere Mitarbeiter sind zur Kontrolle der Tonnen berechtigt und verpflichtet. Diese Kontrollen sind sogar Vertragsbestandteil. Auch unsere Firma hat einen Vertrag zu erfüllen. Im Monat werden ca. 800 bis 900 Behälter mit einem roten Klebezettel versehen, also reklamiert. 95 % sind dabei Erstsichtreklamationen. Hat eine Tonne keinen Barcode, steht an einem Ort wo sonst nie eine Tonne steht oder ist sehr  schwer, kontrollieren die Müllwerker genauer. Die Reklamationsquoten liegen bei ca. 1,3 bis 1,6 % bei den durchgeführten 52.000 bis 56.000 Entleerungen. In Prozentzahlen ist das sehr gering, in Absolutzahlen bedeutet das aber 800 bis 900 geklebten Behältern/Monat.  Von diesen 800, 900 Bürgern fühlen sich bis auf vielleicht 10 Bürger  alle ungerecht behandelt. Behälter, die reklamiert werden, werden auch immer dokumentiert. Über jeden dieser geklebten Behältergibt es bei der Cont-trans eine Dokumentation. Mit jedem Bürger eine Einzeldiskussion über entsorgte Blumentöpfe, Gummischuhe etc.  zu führen wird versucht.    Unseren Mitarbeitern wird oft  unterstellt, dass sie eine Prämie für jede  reklamierte Tonne erhalten. Das ist natürlich nicht so. Mitgenommen werden auch die sogenannten Beistellungen, wenn es sich um Leichtverpackungen handelt. Wir reden hier über 10.000 bis 14.000 gelben oder durchsichtigen Säcken/Monat. Diese richtig sortierten Säcke werden natürlich mitgenommen. Es gibt einige Beistellungen, da sind unsere Mitarbeiter  angewiesen, diese nicht zu entsorgen, sondern den Bürger und die Firma zu informieren, wenn zum Beispiel am Standort ein 240-Liter-Behälter  und 65  Säcke entsorgt werden sollen, kann man daraus schließen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Vielleicht wohnen hier wesentlich mehr Personen als angemeldet sind oder es findet eine Entsorgung von Material statt, dass nicht aus einem Haushalt stammt. Bis zum Jahr 2015 war es so, dass zum Beispiel ein Malerbetrieb sämtliche Kunststoffabfälle über die gelbe Tonne/gelber Sack entsorgt hat. Dass das jetzt nicht mehr funktioniert ist natürlich für den Betroffenen ärgerlich,  aber für große Transportverpackungen, Dübel, Kabelschächte, Rohr etc. ist das System nicht da. Das System ist dafür da, Verkaufsverpackungen zu entsorgen, nachdem der Handel eine entsprechende Lizenzabgabe beim Verkauf hat sich entrichten lassen und diese dem System zuführt. Diese Systemabgabe gibt es nicht für das Spielzeug, den Fensterrahmen, den Bauschaum. Das System hält den beauftragen Entsorger an, dieses Material nicht mitzunehmen.  Die Firma ALBA hat im Jahr 2014 5.600 Tonnen Material eingesammelt. Im Jahr 2015 hat unsere Firma ca. 5.200 Tonnen eingesammelt. Ein erheblicher Rückgang ist zu erkennen. Wenn wir die Prognosezahlen hochrechnen, sind wir im Jahr 2016 wieder bei 5.500 Tonnen. Wir reklamieren  derzeit nur diejenigen Behälter die Sicht fehl befüllt sind. Jeder Bürger hat zwischenzeitlich den Vorteil der gelben Tonne erkannt – die gelbe Tonne  ist das System, das Fehlwürfe begünstigt. Das Material wird in Tangerhütte verladen und zur Sortieranlage gebracht. Regelmäßig wird dort im Rahmen der Qualitätskontrolle erhoben, was gehört in die Tonne und was nicht. Mitte des Jahres 2015  lag das Tief  bei 10 bis 15%. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir wieder bei 25 bis 30 %. Das passt auch zu den Mengen. Das anfängliche bessere Sortierverhalten ist umgeschlagen. Befülle ich nur den unteren Teil mit Fehlwürfen erhalte ich keine Reklamation und kann trotzdem die gesamte Menge entsorgen. Zur Datenerhebung 2014 hat jede Liegenschaft, die bewohnt war, hier im Landkreis Stendal eine gelbe Tonne erhalten, so auch bei Neubauten. Anders sieht es bei Mietshäusern aus. Ziehen Mieter ein und aus, ändert sich die Anzahl der Mieter nicht und die Behälter sind vor Ort. Das Problem hier ist, dass jeder Bürger der sich beim Landkreis zur Müllentsorgung angemeldet hat, seine Tonne auch mitnehmen kann. Trotz Information durch die ALS oder auch Cont-trans meldet der Eigentümer dann den Diebstahl der Tonne, die aber gar nicht gestohlen wurde, sondern mit dem Mieter umgezogen ist. In Summe muss man sagen, dass wir in der Behälterausstattung und in den Werten Volumina nicht nur das Maß dessen, was an Säcken eingesammelt  wurde bis 2014 erreicht haben, sondern auch überschritten haben. Wir erhalten vom System Anfragen und geben monatlich Auskunft, wie viele Behälter reklamiert wurden. Wenn Behälter regelmäßig bei bestimmten  Anfahrtstellen fehl befüllt sind, wird der Behälter eingezogen. Das ist das normale Prozedere in einem Entsorgungsgebiet.  Wie das hier im Landkreis in Zukunft gehandhabt wird, muss man abwarten. Der Landkreis ist beim Behälterbestand bestens ausgestattet. 

Herr Klemm bedankt sich für die Ausführungen. Eigentlich sollte es kein Problem sein, die gelbe Tonne ordentlich zu befüllen. Wenn man die Bilder sieht, ist es total rechtens, diese Tonnen zu reklamieren.  Ein anderes Problem ist die Entsorgung im ländlichen Bereich. Hier wird nicht mehr jedes Grundstück angefahren. Es gibt zum Beispiel nur einen geschotterten Weg, keinen Wendeplatz oder das Grundstück liegt an einer Stichstraße. Rest-, Bio- und Papiertonnen werden durch andere Entsorger dort abgeholt. Das sollte doch auch für die gelbe Tonne möglich sein. Wo gelbe Tonnen entsorgt werden müssen, war doch schon bei der Ausschreibung bekannt.

Herr Mattke: Auch die Fa. Cont-tans hat sich vor der Ausschreibung umfassend über die ländlichen Gegebenheiten, über das vorhandene entsprechende örtliche Profil informiert. Dazu muss man berücksichtigen, was in Deutschland für die Abfallentsorgung  zulässig ist. Welche Wege dürfen befahren werden, wie dürfen sie befahren werden, welche Wege dürfen nicht befahren werden. Hier das Beispiel Müggenbusch. In Müggenbusch war das Thema grundsätzlich, wo die Behälter bereitgestellt werden. Dafür haben wir eine Lösung gefunden, die Kübel stehen an der geschotterten Straße. Hier spielt die Berufsgenossenschaft mit ihren gesetzlichen Vorgaben eine große Rolle. Gegen diese Vorgaben würden wir regelmäßig verstoßen, wenn wir Straße trotz Fahrverbot über zwei Tonnen befahren oder rückwärts in die Sackgassen gefahren wird. Hier sagt die Berufsgenossenschaft klipp und klar, dass eventuelle Unfälle nicht versichert sind. Es ist ein Wunder, dass das 20 Jahre funktioniert hat. Alle Entsorger hätten am Tisch der öffentlich rechtlichen Entsorger sitzen müssen um Lösungen zu finden.  Auch für diese Grundstücke sollen Lösungen mit den Gemeinden gefunden werden, aber über geltendes Recht können wir uns nicht hinweg setzen.

Frau Seidel: Welche Satzung gilt im Landkreis für die Abfallentsorgung?

Frau Gose:  Aus 2009 – Entsorgungssatzung ab 01.01.2010 in Kraft.

Frau Seidel: Laut Satzung sind im Landkreis Stendal folgende Abfallbehälter zugelassen: Gelbe Säcke und gelbe Tonnen der im Land Sachsen-Anhalt  festgestellten Systembetreiber.

Herr Dr. Gruber: Im November werden wir eine neue Abfallsatzung  beschließen. Zeitgleich werden wir diese redaktionellen Fehler, die zurzeit noch bestehen, aufarbeiten.

Frau Seidel: Aber diese Satzung gilt noch. Sie sind verpflichtet, die gelben Säcke komplett mitzunehmen. Das ist hier in Stendal nicht der Fall.

Herr Mattke: Die Entsorgung der Dualen Systeme ist  keine Entsorgung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Basis von Satzungsrecht. Es ist ein privatrechtliches Duales System und in diesem Dualen System mache nicht ich die Regeln.

Frau Seidel: Das war jetzt nicht gegen sie gerichtet. Aber in der Satzung steht, gelbe Säcke sind zu entsorgen. Dann muss das geändert werden.

Herr Dr. Gruber: Wir wissen, dass dies behoben  werden muss und wollen das zeitgleich mit der neuen Gebührenkalkulation redaktionell überarbeiten.

Frau Seidel: Bis jetzt ist es völlig korrekt, dass die gelben Säcke mit entsorgt werden, auch wenn diese vom Vorentsorger stammen.

Herr Dr. Gruber: Das ist ein System der Verpackungsverordnung dass Herr Mattke vollzieht. Die Abfallgebührensatzung bezieht sich  auf die anderen Tonnen.

Herr Mattke: Das System der dualen Entsorgung sieht grundsätzlich vor, dass es Anfallsspitzen gibt. Das duale System rüstet den Bürger aus. Fällt einmal im Jahr eine größere Menge Leichtverpackung an,  muss ich dem Bürger nicht mehrere Tonnen   hinstellen. Die Mehr an Leichtverpackung kann dann über durchsichtige, korrekt befüllt Säcke entsorgt werden. Diese werden dann auch anstandslos entsorgt. 

Frau Seidel: In der Osterburger Straße in Stendal bleiben  die gelben Säcke regelmäßig stehen. Die gelben Tonnen, die daneben stehen, werden entsorgt, die gelben Säcke bleiben stehen.  In ihren Ausführungen sagen sie, dass jeder zweite Bürger eine gelbe Tonne hat. Ich wurde von Bürgern angesprochen – hier müssen sich fünf Bürger eine Tonne teilen. Die Zahlen sind für mich nicht nachvollziehbar. Dazu kommt, dass immer noch gelbe Tonnen fehlen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus in Borstel). Es gab Aussagen – erst 8 Personen auf eine Tonne – jetzt 5 Personen. Woher haben sie diese Zahl?

Herr Mattke: Wenn ich davon rede, dass jeder zweite Einwohner eine gelbe Tonne hat, dann nehme ich die Anzahl der Einwohner im Landkreis (das ist eine rein statistische Zahl) ziehe davon die über Großwohnraumanlage versorgten Bürger ab, dann bleibt eine Zahl von 90.000. bei 45.000 aufgestellten gelben Tonnen bleiben 2 Bürger/Tonne. In ländlichen Gegenden habe sie Höfe, dort wohnt nur eine Person. Jede Adresslage bekommt das minimale Ausstattungsvolumina - 240 Liter. Bei einer Adresslage mit mehreren Personen müssen diese sich den Behälter teilen.

Frau Seidel: Hier in Stendal war die Aussage: Die fünfte Person, die in die Familie eingezogen ist, bekommt keine Tonne, da 5 Personen zu einer Tonne gehören.

Herr Mattke: Wenn sie von 35 kg/Einwohner/Jahr im Bundesdurchschnitt  ausgehen, dass durch die Anzahl der Entleerungen teilen und durch das dann entstehende Volumina  dann landen sie bei ca. 10 bis 15 Liter/Einwohner und Woche. Daraus ergibt sich in der Rückrechnung 5 Bürger/Tonne.

Frau Seidel: Die Zahl stimmt nicht.

Herr Mattke: 5 Personen x 10 Liter = 50  x 4 Wochen = 200 – 240 Liter.

Frau Seidel: Rechnen sie das bitte in Kilogramm um.

Herr Mattke: Kilo?

Frau Seidel: Wir kommen bei einer Tonne – ich habe die Zahl von 170 Gramm/Einwohner/Woche – da kommen wir niemals auf ihre 240 Liter.

Herr Mattke: Woher haben sie diese Zahl?

Frau Seidel: Das haben wir umgerechnet. Ihre Zahlen hauen überhaupt nicht hin. Darüber können wir noch einmal in Ruhe reden.

Sie sagen fünf Bürger eine Tonne 240 Liter das sind 12 Liter/Woche/Person x 52 Wochen = 10,6 kg/Bürger/Jahr. Sie sagten, der Bundesdurchschnitt liegt bei 35 kg/Einwohner/Jahr.

Herr Mattke: Wie kommen sie auf Kilo

Frau Seidel: 204 Gramm/Woche/Bürger wenn sie jetzt eine Tonne 240 Liter auf 5 Bürger rechnen. 204 Gramm/Woche/Bürger x 52 Wochen – dann kommen sie auf 10,6 Kilo/Bürger/Jahr.

Herr Schulenburg bittet den Vorsitzenden, den Mathekurs jetzt hier abzubrechen, das sprengt den Rahmen.

Frau Seidel: In Ordnung, aber sagen sie mir, wieviel Bürger ein 240 Liter Tonne bekommen.

Herr Mattke: Wir teilen 5 Bürgern eine Tonne zu, wenn man vom durchschnittlichen Bedarf ausgeht. Wenn plausibel nachgewiesen werden kann, dass der Mehrbedarf besteht, wird selbstverständlich eine Tonne nachgeliefert.  

Frau Seidel: Wie kann man das nachweisen? Es geht um eine nicht entsorgte Tonne.

Herr Mattke: Ich komme beim Bürger vorbei und sehe mir das an. Bei berechtigtem Bedarf ist das kein Problem. In ihrem speziellen Fall können wir das gern gemeinsam überprüfen.

Frau Seidel: Können wir gern drüber reden. Es gibt diese Verpackungsordnung von 1998. Darin steht, dass alles entsorgt werden muss, was Leichtverpackung ist und das es überhaupt keine Mengenangaben gibt. Woher weiß der Bürger wieviel man generell entsorgen kann.

Herr Dr. Gruber: In der Verpackungsverordnung § 6, Abs. 3, steht, dass ausreichend Volumina zur Verfügung zu stellen ist.

Frau Seidel: Und wenn es nicht ausreicht?

Herr Dr. Gruber: Ausreichend hat der Gesetzgeber nicht legal definiert. Was es heißt, kann ich nicht sagen.

Herr Klemm: Herr Mattke hat ausgeführt, wenn ein berechtigter Mehrbedarf besteht, wird das in Augenschein genommen und eine weitere Tonne geliefert.

Frau Seidel: Aber das wird nicht umgesetzt.

Herr Mattke: Genauso wird das gehandhabt. Der Nachweis des Mehrbedarfs führt auch zu mehr Ausstattung.

Frau Seidel: Wie kann der Bürger das nachweisen? Es kommen so viele Beschwerden.

Herr Klemm: Hat denn ein Bürger schon mal bei Cont-trans angemeldet?

Frau Seidel: Ja. Man hat schon mehrfach nach einer zweiten Tonne gefragt.

Herr Mattke: Unsere Standardantwort für die zweite Tonne ist: Sie sind anhand der Personenzahl ausreichend ausgerüstet. Welchen zusätzlichen Bedarf haben sie? Antwort: Ich konsumiere mehr. Kein Problem – bei der nächsten Entsorgung sehen wir uns das an. Wieso wollen sie vorbeikommen? Wieso soll ich ihnen zeigen, was ich an Verpackung habe? Sind viele Haustiere im Haushalt, die aus Büchsen gefüttert werden, dann entsteht natürlich ein Mehrbedarf.  Das tatsächliche Aufwachsen von Mengen  vor Ort plausibel nachzuweisen. Wenn dem so ist, wird mit mehr Volumina ausgestattet. Wenn die Begründung nicht plausibel ist, weil zum Beispiel das Nagelstudio von nebenan mit entsorgt, oder ein Bürger nicht nur Leichtverpackungen entsorgt und trotzdem mehr Volumen haben will, dann funktioniert das natürlich nicht. Das ist dann in der Hausgemeinschaft zu regeln.

Frau Seidel: Wie ist das bei Fehlbefüllungen? Bei uns in der Straße haben ca. 1/3 der Tonnen schon rote Aufkleber. Das ist der Klassiker. Die Leute sind nicht in der Lage, richtig so sortieren. Nach wieviel Mängelscheinen wird die Tonne eingezogen und darf das eingezogen werden? Dürfen Leichtverpackungen in den Restmüll? Sie ziehen die Tonnen ein – wie geht es weiter?

Herr Mattke: Wir ziehen die Tonnen bei renitenter Fehlbefüllung ein. Der Vertrag sieht vor, dass wir beim dritten Mal in Folge die Tonne definitiv einzuziehen haben. Wir haben Bürger, da ist jede zweite Tonne fehl befüllt. Bis jetzt wurden 15 Behälter im Landkreis eingezogen. Das ist eine geringe Zahl! Dann informieren wir den öffentlich rechtlichen Entsorger, dass derjenige an diesem System nicht teilnehmen möchte, es gezielt fehlnutzt für sein Rest- und sonstigen Abfälle. Der Bürger hat dann aber noch die Möglichkeit, die Wertstoffhöfe des Landkreises im Bringesystem zu nutzen.  Leichtverpackungen können dann trotzdem noch kostenlos entsorgt werden.

Frau Seidel: Dann bin ich sehr gespannt, was am Donnerstag hier nicht Stendal noch an Tonnen da steht. Sieben, acht Leute sind mir bekannt, die akribisch trennen und trotzdem schon ihren zweiten Mängelschein haben.

Herr Klemm: Dann haut schon was nicht hin.

Frau Seidel: Vorher hat doch alles mit dem gelben Sack geklappt. Es wurde sich gar nicht getraut, fehl zu befüllen, da es schon von außen sichtbar war. Ich habe den Eindruck, sie entziehen sich hier ihrer Pflicht.

Herr Dr. Gruber: Das ist ein falscher Eindruck. Ich stimme Herrn Mattke zu. Der Vorentsorger hat mitgenommen, was am Straßenrand stand. Es wurde nicht kontrolliert. Jetzt kontrolliert die Firma. Bei den genannten Fehlbefüllungen bleibt die Tonne stehen – zu Recht. Zum Beispiel muss man bei toten Tieren überhaupt nicht diskutieren. Hier kann ich auf keinen Fall zustimmen.

Herr Mattke: Ich kann ihnen das Angebot machen, suchen sie eine ihrer Meinung nach  falsche  Fehlbefüllung heraus. Ich gebe ihnen dann die Dokumentation und dann entscheiden sie selbst. Jeder rote Aufkleber wird mit einer Dokumentation belegt und 99 % sind gerechtfertigt.

Frau Seidel: Noch eine Sache wäre mir wichtig. Wenn jetzt zum Beispiel drei Parteien in eine  Tonne entsorgen – zwei Parteien halten sich an die Vorgaben, die dritte Partei nicht – man kann doch nicht die Leute in Sippenhaft nehmen. Wie kann man da was machen?

Herr Mattke: Grundsätzlich sind wir ab Bereitstellung der Tonne verantwortlich. Wir beurteilen nicht, wer diese Tonne befüllt hat. Das betrifft die Hausgemeinschaft, in die wir uns nicht  einmischen. Da kann sich der Hausmeister, der Eigentümer oder die Mieter untereinander kümmern. Die Hausgemeinschaft kann es gern so regeln, dass sie den renitenten Fehlbefüller ausschließt. Wir werden weder die Ermittlungsarbeit leisten noch in die Mietergemeinschaft eingreifen. Das ist bei der gelben Tonne nicht anders als bei der braunen, blauen,  brauen  Tonne.

Frau Seidel: Wären sie bereit, den Anderen eine eigene Tonne zukommen zu lassen?

Herr Mattke: Aus welchem Grund sollte ich das tun? An eine Privatperson vermieten – jeder Zeit. Aber  einen renitenten Fehlbefüller belohnen?

Frau Seidel: Nicht den Fehlbefüller  sondern die anderen Tonnennutzer.

Herr Mattke: Wir werden keine kostenlosen Behälter zusätzlich aufstellen, wenn Fehlverhalten stattfindet.

Frau Seidel: Was kann man dem Bürger mit auf den Weg geben?

Herr Dr. Gruber: Wir werden uns an das DSD wenden und  darauf hinweisen, dass in der Abstimmungsvereinbarung festgelegt wurde, dass Haushalte ausreichend mit Volumina auszustatten sind. Es ist Sache des DSD dies zu klären.

Frau Seidel: Das wäre schön.

Herr Dr. Gruber: Gegebenenfalls muss das DSD sein Vertragswerk ändern. Darauf haben wir aber keinen Einfluss. Wir können nur darauf hinweisen, dass die Abstimmungsvereinbarung zwischen Landkreis Stendal und DSD nicht so umgesetzt wurde, wie man es erwartet hat.

Frau Seidel: Ich muss auch jemanden haben, den der Bürger ansprechen kann. Sie hat man genervt, die ALS ohne Ende angerufen, jetzt auch Kreistagsmitglieder.

Herr Dr. Gruber: Umweltamt – Cont-trans – ALS  - wir stehen in Verbindung. Einige Anrufe sind fragwürdig. Es wird bei den drei Stellen mit Halbwahrheiten gearbeitet.

Frau Seidel: Der Bürger möchte das geklärt haben.

Herr Klemm: Der Bürger muss die Tonne nur ordentlich befüllen - schon funktioniert  das. Es ist eigentlich einfach!

Herr Dr. Gruber: Hat der Bürger Fragen zur Abfallentsorgung wendet er sich an die ALS und bei Fragen zur gelben Tonne an die Firma Cont-trans. Das ist ein System des DSD – ein privater Auftragnehmer eines privaten Systems.

Herr Mattke: Sie müssen auch dafür Verständnis haben, das System finanziert über die Verpackungsabgabe die gemeinschaftliche Ausrüstung. Dafür zahlt jeder Bürger. Wenn jetzt das System anfangen würde, einzelne Bürger mit mehr Volumina auszustatten, weil sie zum Beispiel eine andere Nutzungsform wünschen, dann müsste es das auch entsprechend beim Produkt bepreisen – und das wird nicht passieren.

Frau Friedebold: Ich möchte noch einmal auf die Nichtbefahrbarkeit der Wege zurückkommen. Für uns erweckt sich der Eindruck  eines schleichenden Rückbaus der ländlichen Infrastruktur. Betroffene Bürger wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Als betroffene Kommune waren wir da außen vor. Informationen gab es aus der Presse und in privaten Gesprächen. Das hat sich jetzt geändert. Wir hatten Vor-Ort-Termine – eines konnte geklärt werden. Ich habe den Eindruck, dass die Sammelstellen schon Gesetz sind und dass die Berufsgenossenschaft ein schöner  Vorwand ist, dass einige Grundstücke nicht mehr angefahren werden. Hier fehlt das Engagement für den Bürger. Wir haben Fälle, da ist die nächste Sammelstelle 1,5 km entfernt. Es sind öffentliche Weg, die schon geschottert werden, wir schaffen Wendepunkte, aber wir können nicht alle Straßen asphaltieren. Ich bitte sie, Herr Dr. Gruber vom Landkreis, Frau Gose von der ALS und Herrn Mattke von der Cont-trans nach Lösungen im Sinne der Bürger zu suchen.

Frau Gose: Sicher ist es so, dass wir momentan viele Grundstücke haben, die überprüft werden. Aber erst durch die Entsorgung der Fa. Cont-trans wurden uns diese  Grundstücke das erste Mal benannt. Es ist tatsächlich so, dass bei der öffentliche Entsorgung – Papier, Bioabfall, Sperrabfall etc. – Grundstücke angefahren worden, die an Privatstraßen lagen, für die  keine Befahrungserlaubnis vorlag. Es wurden Straßen  befahren, wo eindeutig das Durchfahrtsverbotsschild für einen LKW steht oder Brücken überfahren wurden, wo es eine Traglast 2 Tonnen gibt. Wir sind eine reine Verwaltung – können also nicht jedes Grundstück kennen. Hier wurde in den letzten Monaten viel nachgeholt. Die Grundstücke, die uns Cont-trans genannt hat, wurden immer vor Ort überprüft. Es gibt kein Grundstück, das wir uns nicht angesehen haben.

Anfang März hatte der Landrat die Bürgermeister der Verbands- und Einheitsgemeinden zu  einer Beratung eingeladen. Sie wurden auch darüber informiert, dass die Gemeinden es vermehrt mit ALS zu tun haben werden weil viel geklärt werden muss. Für uns war immer klar, dass wir eine Lösung im Sinne des Bürgers suchen. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dass Grundstück anzufahren, machen wir das auch. Der Eindruck, dass wir generell mit Stellplatzzuweisung arbeiten und es uns schnuppe ist, ob dieser 50 oder 100 m oder noch weiter entfernt vom Grundstück ist, ist falsch. Im Zweifelsfall ist dann die Berufsgenossenschaft mit vor Ort. Sagt die Berufsgenossenschaft, dass das Grundstück nicht angefahren werden darf, ist es so. Da kann man auch auf das Alter der Bürger keine Rücksicht nehmen. In der Satzung steht -  Bereitstellung am öffentlichen Straßenrand. Wenn dies bei Grundstücken nicht möglich ist, dann gibt es die Ausnahme, dass ein anderer Stellplatz zugewiesen wird. Wir suchen und finden eigentlich immer eine Lösung im Sinne des Bürgers.

Frau Friedebold: Sind kleinere Fahrzeuge eine Option?

Frau Gose: Kleinere Fahrzeuge sind immer wieder ein Thema. Aber, dass löst unser Problem nicht. Ein kleineres 2-achsiges Fahrzeug ist auch 2 m breit. Wenn die Straße schmal ist darf auch das kleine Fahrzeug diese Straße nicht benutzen. Wir haben den Auftrag, Grundstücke zu ermitteln, die mit einem kleineren Fahrzeug besser oder eher erreicht werden können. Über diese Grundstücke kann man dann kalkulieren, zu wie viel Mehrkosten der Einsatz der kleineren Fahrzeuge führen würde. Dies wird aber erst ab dem Zeitraum 2018 thematisiert, weil sämtliche Sammelverträge noch bis Ende 2017 laufen. In der momentanen Vertragssituation würde das zu Nachverhandlungen führen und auch zu erheblichen Zusatzkosten wenn sie nicht von vornherein mit Ausgeschrieben sind. Von den 160 problematischen Fällen sind noch 15 offen.

Herr Mattke: Aus Entsorgersicht würde ein kleineres Fahrzeug keinen der Fälle, die wir jetzt noch haben, lösen. Nicht einmal in der Innenstadt vom Tangermünde.

Herr Klemm bedankt sich für diese umfangreiche Diskussion und da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, schließt er den Tagesordnungspunkt ab.