Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Herr Klemm bittet Herrn Dr. Gruber und Herrn Mattke um ihre Ausführungen.
Herr Dr. Gruber gibt als Einleitung Hinweise zur
Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Stendal und Der Grüne Punkt –
Duales System Deutschland AG vom 19.03.2003 in der Fassung der 4.
Verlängerungsvereinbarung für den Zeitraum 2015 bis 2017 vom 04.04.2014 über
die flächendeckende Einführung der gelben Tonne. Die Präsentation ist der Niederschrift als
Anlage TOP 8 beigefügt und im
Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr Klemm bedankt sich für
die Ausführungen und erteilt dann Herrn Mattke das Wort.
Herr Mattke begrüßt die
Anwesenden und bedankt sich für die Möglichkeit, hier im Fachausschuss Ordnung,
Umwelt und Landschaftsschutz, zum Thema Gelbe Tonne sprechen zu können.
Herr Mattke informiert umfassend über die Entsorgung der
Gelben Tonne, seit diese durch die Cont-trans Entsorgungs GmbH (nachfolgend
Cont-trans genannt) entsorgt wird:
Für Privathaushalte stehen für die Entsorgung 240-Liter-Tonnen zur
Verfügung, für Großwohnanlagen 1,1 Kubikmeter fassende gelbe Container.
Rund 43.500 gelbe Tonnen sind bis Ende 2014 aufgestellt worden. Da es
ständig Nachforderungen gab, sind es inzwischen 45.250 Tonnen. Im Landkreis
Stendal leben ca. 22.000 Einwohner in Großwohnanlagen. Hier werden die
Leichtverpackungen in Containern entsorgt. Das bedeutet, gemessen an der
Einwohnerzahl, dass jeder zweite Bürger mit einer gelben Tonne ausgestattet
ist. Das ist eine überproportionale Ausstattung. 1.558 1,1 qm-Containern für
Großwohnanlagen sind im Landkreis verteilt. Auch hier ist die Ausstattung überproportional.
Entleert werden monatlich ca. 52.000 bis 56.000 Behälter. Wenn wir dieses
Volumen umrechnen in ein Sackvolumen sind wir bei über 2,6 Millionen gelbe
Säcken. Im Landkreis Stendal liegt der Verpackungsmüll bei ca. 48,7
Kilogramm/Einwohner. In Deutschland sind das durchschnittlich 35
Kilogramm/Einwohner. Auf Grund dieser Zahl kann man davon ausgehen, dass in den
gelben Tonnen nicht nur Leichtverpackungen entsorgt werden. Die Mengen, die wir
jetzt prognostiziert im Jahr 2016 einsammeln, bewegen sich wieder auf dem
Niveau des Vorentsorgers in Sacktornage. Die Fehlwurfquote ist sehr hoch. Das
reicht von Essensresten über Zigarettenkippen und Windeln bis hin zu toten
Tieren. Auch Plastikmüll, wie zum Beispiel zersägte Gartenstühle,
Autoradkappen, Blumentöpfe, hat in der gelben Tonne nichts zu suchen. Die gelbe
Tonne ist keine Wertstofftonne. Artgleicher Plastikmüll darf darin nicht
entsorgt werden. Das Duale System wurde nur für Verkaufsverpackungen eingeführt
und nur solche gehören in die gelbe Tonne. Das versuchen wir dem Bürger zu
vermitteln.
Unsere Mitarbeiter sind zur Kontrolle der Tonnen berechtigt und
verpflichtet. Diese Kontrollen sind sogar Vertragsbestandteil. Auch unsere
Firma hat einen Vertrag zu erfüllen. Im Monat werden ca. 800 bis 900 Behälter
mit einem roten Klebezettel versehen, also reklamiert. 95 % sind dabei
Erstsichtreklamationen. Hat eine Tonne keinen Barcode, steht an einem Ort wo
sonst nie eine Tonne steht oder ist sehr
schwer, kontrollieren die Müllwerker genauer. Die Reklamationsquoten
liegen bei ca. 1,3 bis 1,6 % bei den durchgeführten 52.000 bis 56.000
Entleerungen. In Prozentzahlen ist das sehr gering, in Absolutzahlen bedeutet
das aber 800 bis 900 geklebten Behältern/Monat.
Von diesen 800, 900 Bürgern fühlen sich bis auf vielleicht 10
Bürger alle ungerecht behandelt.
Behälter, die reklamiert werden, werden auch immer dokumentiert. Über jeden
dieser geklebten Behältergibt es bei der Cont-trans eine Dokumentation. Mit
jedem Bürger eine Einzeldiskussion über entsorgte Blumentöpfe, Gummischuhe
etc. zu führen wird versucht. Unseren Mitarbeitern wird oft unterstellt, dass sie eine Prämie für jede reklamierte Tonne erhalten. Das ist natürlich
nicht so. Mitgenommen werden auch die sogenannten Beistellungen, wenn es sich
um Leichtverpackungen handelt. Wir reden hier über 10.000 bis 14.000 gelben
oder durchsichtigen Säcken/Monat. Diese richtig sortierten Säcke werden
natürlich mitgenommen. Es gibt einige Beistellungen, da sind unsere
Mitarbeiter angewiesen, diese nicht zu
entsorgen, sondern den Bürger und die Firma zu informieren, wenn zum Beispiel
am Standort ein 240-Liter-Behälter und
65 Säcke entsorgt werden sollen, kann
man daraus schließen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Vielleicht wohnen hier
wesentlich mehr Personen als angemeldet sind oder es findet eine Entsorgung von
Material statt, dass nicht aus einem Haushalt stammt. Bis zum Jahr 2015 war es
so, dass zum Beispiel ein Malerbetrieb sämtliche Kunststoffabfälle über die
gelbe Tonne/gelber Sack entsorgt hat. Dass das jetzt nicht mehr funktioniert
ist natürlich für den Betroffenen ärgerlich, aber für große Transportverpackungen, Dübel,
Kabelschächte, Rohr etc. ist das System nicht da. Das System ist dafür da,
Verkaufsverpackungen zu entsorgen, nachdem der Handel eine entsprechende
Lizenzabgabe beim Verkauf hat sich entrichten lassen und diese dem System
zuführt. Diese Systemabgabe gibt es nicht für das Spielzeug, den Fensterrahmen,
den Bauschaum. Das System hält den beauftragen Entsorger an, dieses Material
nicht mitzunehmen. Die Firma ALBA hat im
Jahr 2014 5.600 Tonnen Material eingesammelt. Im Jahr 2015 hat unsere Firma ca.
5.200 Tonnen eingesammelt. Ein erheblicher Rückgang ist zu erkennen. Wenn wir
die Prognosezahlen hochrechnen, sind wir im Jahr 2016 wieder bei 5.500 Tonnen.
Wir reklamieren derzeit nur diejenigen
Behälter die Sicht fehl befüllt sind. Jeder Bürger hat zwischenzeitlich den
Vorteil der gelben Tonne erkannt – die gelbe Tonne ist das System, das Fehlwürfe begünstigt. Das
Material wird in Tangerhütte verladen und zur Sortieranlage gebracht.
Regelmäßig wird dort im Rahmen der Qualitätskontrolle erhoben, was gehört in
die Tonne und was nicht. Mitte des Jahres 2015
lag das Tief bei 10 bis 15%. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir wieder bei 25 bis 30 %. Das passt auch zu den
Mengen. Das anfängliche bessere Sortierverhalten ist umgeschlagen. Befülle ich
nur den unteren Teil mit Fehlwürfen erhalte ich keine Reklamation und kann
trotzdem die gesamte Menge entsorgen. Zur Datenerhebung 2014 hat jede
Liegenschaft, die bewohnt war, hier im Landkreis Stendal eine gelbe Tonne
erhalten, so auch bei Neubauten. Anders sieht es bei Mietshäusern aus. Ziehen
Mieter ein und aus, ändert sich die Anzahl der Mieter nicht und die Behälter
sind vor Ort. Das Problem hier ist, dass jeder Bürger der sich beim Landkreis
zur Müllentsorgung angemeldet hat, seine Tonne auch mitnehmen kann. Trotz
Information durch die ALS oder auch Cont-trans meldet der Eigentümer dann den
Diebstahl der Tonne, die aber gar nicht gestohlen wurde, sondern mit dem Mieter
umgezogen ist. In Summe muss man sagen, dass wir in der Behälterausstattung und
in den Werten Volumina nicht nur das Maß dessen, was an Säcken
eingesammelt wurde bis 2014 erreicht
haben, sondern auch überschritten haben. Wir erhalten vom System Anfragen und
geben monatlich Auskunft, wie viele Behälter reklamiert wurden. Wenn Behälter
regelmäßig bei bestimmten Anfahrtstellen
fehl befüllt sind, wird der Behälter eingezogen. Das ist das normale Prozedere
in einem Entsorgungsgebiet. Wie das hier
im Landkreis in Zukunft gehandhabt wird, muss man abwarten. Der Landkreis ist
beim Behälterbestand bestens ausgestattet.
Herr Klemm bedankt sich für die Ausführungen.
Eigentlich sollte es kein Problem sein, die gelbe Tonne ordentlich zu befüllen.
Wenn man die Bilder sieht, ist es total rechtens, diese Tonnen zu
reklamieren. Ein anderes Problem ist die
Entsorgung im ländlichen Bereich. Hier wird nicht mehr jedes Grundstück
angefahren. Es gibt zum Beispiel nur einen geschotterten Weg, keinen Wendeplatz
oder das Grundstück liegt an einer Stichstraße. Rest-, Bio- und Papiertonnen
werden durch andere Entsorger dort abgeholt. Das sollte doch auch für die gelbe
Tonne möglich sein. Wo gelbe Tonnen entsorgt werden müssen, war doch schon bei
der Ausschreibung bekannt.
Herr Mattke: Auch die Fa. Cont-tans hat sich vor der
Ausschreibung umfassend über die ländlichen Gegebenheiten, über das vorhandene
entsprechende örtliche Profil informiert. Dazu muss man berücksichtigen, was in
Deutschland für die Abfallentsorgung
zulässig ist. Welche Wege dürfen befahren werden, wie dürfen sie
befahren werden, welche Wege dürfen nicht befahren werden. Hier das Beispiel
Müggenbusch. In Müggenbusch war das Thema grundsätzlich, wo die Behälter bereitgestellt
werden. Dafür haben wir eine Lösung gefunden, die Kübel stehen an der
geschotterten Straße. Hier spielt die Berufsgenossenschaft mit ihren
gesetzlichen Vorgaben eine große Rolle. Gegen diese Vorgaben würden wir
regelmäßig verstoßen, wenn wir Straße trotz Fahrverbot über zwei Tonnen
befahren oder rückwärts in die Sackgassen gefahren wird. Hier sagt die
Berufsgenossenschaft klipp und klar, dass eventuelle Unfälle nicht versichert
sind. Es ist ein Wunder, dass das 20 Jahre funktioniert hat. Alle Entsorger
hätten am Tisch der öffentlich rechtlichen Entsorger sitzen müssen um Lösungen
zu finden. Auch für diese Grundstücke
sollen Lösungen mit den Gemeinden gefunden werden, aber über geltendes Recht
können wir uns nicht hinweg setzen.
Frau Seidel: Welche Satzung gilt im Landkreis für die
Abfallentsorgung?
Frau Gose: Aus
2009 – Entsorgungssatzung ab 01.01.2010 in Kraft.
Frau Seidel: Laut Satzung sind im Landkreis Stendal
folgende Abfallbehälter zugelassen: Gelbe Säcke und gelbe Tonnen der im Land Sachsen-Anhalt festgestellten Systembetreiber.
Herr Dr. Gruber: Im November werden wir eine neue
Abfallsatzung beschließen. Zeitgleich
werden wir diese redaktionellen Fehler, die zurzeit noch bestehen, aufarbeiten.
Frau Seidel: Aber diese Satzung gilt noch. Sie sind
verpflichtet, die gelben Säcke komplett mitzunehmen. Das ist hier in Stendal
nicht der Fall.
Herr Mattke: Die Entsorgung der Dualen Systeme ist keine Entsorgung des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers auf Basis von Satzungsrecht. Es ist ein privatrechtliches
Duales System und in diesem Dualen System mache nicht ich die Regeln.
Frau Seidel: Das war jetzt nicht gegen sie gerichtet.
Aber in der Satzung steht, gelbe Säcke sind zu entsorgen. Dann muss das geändert
werden.
Herr Dr. Gruber: Wir wissen, dass dies behoben werden muss und wollen das zeitgleich mit der
neuen Gebührenkalkulation redaktionell überarbeiten.
Frau Seidel: Bis jetzt ist es völlig korrekt, dass die
gelben Säcke mit entsorgt werden, auch wenn diese vom Vorentsorger stammen.
Herr Dr. Gruber: Das ist ein System der
Verpackungsverordnung dass Herr Mattke vollzieht. Die Abfallgebührensatzung
bezieht sich auf die anderen Tonnen.
Herr Mattke: Das System der dualen Entsorgung sieht
grundsätzlich vor, dass es Anfallsspitzen gibt. Das duale System rüstet den
Bürger aus. Fällt einmal im Jahr eine größere Menge Leichtverpackung an, muss ich dem Bürger nicht mehrere Tonnen hinstellen. Die Mehr an Leichtverpackung
kann dann über durchsichtige, korrekt befüllt Säcke entsorgt werden. Diese
werden dann auch anstandslos entsorgt.
Frau Seidel: In der Osterburger Straße in Stendal bleiben
die gelben Säcke regelmäßig stehen. Die
gelben Tonnen, die daneben stehen, werden entsorgt, die gelben Säcke bleiben
stehen. In ihren Ausführungen sagen sie,
dass jeder zweite Bürger eine gelbe Tonne hat. Ich wurde von Bürgern
angesprochen – hier müssen sich fünf Bürger eine Tonne teilen. Die Zahlen sind
für mich nicht nachvollziehbar. Dazu kommt, dass immer noch gelbe Tonnen fehlen
(z. B. Dorfgemeinschaftshaus in Borstel). Es gab Aussagen – erst 8 Personen auf
eine Tonne – jetzt 5 Personen. Woher haben sie diese Zahl?
Herr Mattke: Wenn ich davon rede, dass jeder zweite
Einwohner eine gelbe Tonne hat, dann nehme ich die Anzahl der Einwohner im
Landkreis (das ist eine rein statistische Zahl) ziehe davon die über
Großwohnraumanlage versorgten Bürger ab, dann bleibt eine Zahl von 90.000. bei
45.000 aufgestellten gelben Tonnen bleiben 2 Bürger/Tonne. In ländlichen
Gegenden habe sie Höfe, dort wohnt nur eine Person. Jede Adresslage bekommt das
minimale Ausstattungsvolumina - 240 Liter. Bei einer Adresslage mit mehreren
Personen müssen diese sich den Behälter teilen.
Frau Seidel: Hier in Stendal war die Aussage: Die fünfte
Person, die in die Familie eingezogen ist, bekommt keine Tonne, da 5 Personen
zu einer Tonne gehören.
Herr Mattke: Wenn sie von 35 kg/Einwohner/Jahr im
Bundesdurchschnitt ausgehen, dass durch
die Anzahl der Entleerungen teilen und durch das dann entstehende Volumina dann landen sie bei ca. 10 bis 15
Liter/Einwohner und Woche. Daraus ergibt sich in der Rückrechnung 5
Bürger/Tonne.
Frau Seidel: Die Zahl stimmt nicht.
Herr Mattke: 5 Personen x 10 Liter = 50 x 4 Wochen = 200 – 240 Liter.
Frau Seidel: Rechnen sie das bitte in Kilogramm um.
Herr Mattke: Kilo?
Frau Seidel: Wir kommen bei einer Tonne – ich habe die
Zahl von 170 Gramm/Einwohner/Woche – da kommen wir niemals auf ihre 240 Liter.
Herr Mattke: Woher haben sie diese Zahl?
Frau Seidel: Das haben wir umgerechnet. Ihre Zahlen
hauen überhaupt nicht hin. Darüber können wir noch einmal in Ruhe reden.
Sie sagen fünf Bürger eine Tonne 240 Liter das sind 12 Liter/Woche/Person
x 52 Wochen = 10,6 kg/Bürger/Jahr. Sie sagten, der Bundesdurchschnitt liegt bei
35 kg/Einwohner/Jahr.
Herr Mattke: Wie kommen sie auf Kilo
Frau Seidel: 204 Gramm/Woche/Bürger wenn sie jetzt eine
Tonne 240 Liter auf 5 Bürger rechnen. 204 Gramm/Woche/Bürger x 52 Wochen – dann
kommen sie auf 10,6 Kilo/Bürger/Jahr.
Herr Schulenburg bittet den Vorsitzenden, den Mathekurs jetzt
hier abzubrechen, das sprengt den Rahmen.
Frau Seidel: In Ordnung, aber sagen sie mir, wieviel
Bürger ein 240 Liter Tonne bekommen.
Herr Mattke: Wir teilen 5 Bürgern eine Tonne zu, wenn
man vom durchschnittlichen Bedarf ausgeht. Wenn plausibel nachgewiesen werden
kann, dass der Mehrbedarf besteht, wird selbstverständlich eine Tonne nachgeliefert.
Frau Seidel: Wie kann man das nachweisen? Es geht um eine
nicht entsorgte Tonne.
Herr Mattke: Ich komme beim Bürger vorbei und sehe mir
das an. Bei berechtigtem Bedarf ist das kein Problem. In ihrem speziellen Fall
können wir das gern gemeinsam überprüfen.
Frau Seidel: Können wir gern drüber reden. Es gibt diese
Verpackungsordnung von 1998. Darin steht, dass alles entsorgt werden muss, was
Leichtverpackung ist und das es überhaupt keine Mengenangaben gibt. Woher weiß
der Bürger wieviel man generell entsorgen kann.
Herr Dr. Gruber: In der Verpackungsverordnung § 6, Abs. 3,
steht, dass ausreichend Volumina zur Verfügung zu stellen ist.
Frau Seidel: Und wenn es nicht ausreicht?
Herr Dr. Gruber: Ausreichend hat der Gesetzgeber nicht legal
definiert. Was es heißt, kann ich nicht sagen.
Herr Klemm: Herr Mattke hat ausgeführt, wenn ein
berechtigter Mehrbedarf besteht, wird das in Augenschein genommen und eine
weitere Tonne geliefert.
Frau Seidel: Aber das wird nicht umgesetzt.
Herr Mattke: Genauso wird das gehandhabt. Der Nachweis
des Mehrbedarfs führt auch zu mehr Ausstattung.
Frau Seidel: Wie kann der Bürger das nachweisen? Es
kommen so viele Beschwerden.
Herr Klemm: Hat denn ein Bürger schon mal bei
Cont-trans angemeldet?
Frau Seidel: Ja. Man hat schon mehrfach nach einer
zweiten Tonne gefragt.
Herr Mattke: Unsere Standardantwort für die zweite Tonne
ist: Sie sind anhand der Personenzahl ausreichend ausgerüstet. Welchen
zusätzlichen Bedarf haben sie? Antwort: Ich konsumiere mehr. Kein Problem – bei
der nächsten Entsorgung sehen wir uns das an. Wieso wollen sie vorbeikommen?
Wieso soll ich ihnen zeigen, was ich an Verpackung habe? Sind viele Haustiere
im Haushalt, die aus Büchsen gefüttert werden, dann entsteht natürlich ein
Mehrbedarf. Das tatsächliche Aufwachsen
von Mengen vor Ort plausibel
nachzuweisen. Wenn dem so ist, wird mit mehr Volumina ausgestattet. Wenn die
Begründung nicht plausibel ist, weil zum Beispiel das Nagelstudio von nebenan
mit entsorgt, oder ein Bürger nicht nur Leichtverpackungen entsorgt und
trotzdem mehr Volumen haben will, dann funktioniert das natürlich nicht. Das
ist dann in der Hausgemeinschaft zu regeln.
Frau Seidel: Wie ist das bei Fehlbefüllungen? Bei uns in
der Straße haben ca. 1/3 der Tonnen schon rote Aufkleber. Das ist der
Klassiker. Die Leute sind nicht in der Lage, richtig so sortieren. Nach wieviel
Mängelscheinen wird die Tonne eingezogen und darf das eingezogen werden? Dürfen
Leichtverpackungen in den Restmüll? Sie ziehen die Tonnen ein – wie geht es
weiter?
Herr Mattke: Wir ziehen die Tonnen bei renitenter
Fehlbefüllung ein. Der Vertrag sieht vor, dass wir beim dritten Mal in Folge
die Tonne definitiv einzuziehen haben. Wir haben Bürger, da ist jede zweite
Tonne fehl befüllt. Bis jetzt wurden 15 Behälter im Landkreis eingezogen. Das
ist eine geringe Zahl! Dann informieren wir den öffentlich rechtlichen
Entsorger, dass derjenige an diesem System nicht teilnehmen möchte, es gezielt
fehlnutzt für sein Rest- und sonstigen Abfälle. Der Bürger hat dann aber noch
die Möglichkeit, die Wertstoffhöfe des Landkreises im Bringesystem zu nutzen. Leichtverpackungen können dann trotzdem noch
kostenlos entsorgt werden.
Frau Seidel: Dann bin ich sehr gespannt, was am
Donnerstag hier nicht Stendal noch an Tonnen da steht. Sieben, acht Leute sind
mir bekannt, die akribisch trennen und trotzdem schon ihren zweiten
Mängelschein haben.
Herr Klemm: Dann haut schon was nicht hin.
Frau Seidel: Vorher hat doch alles mit dem gelben Sack
geklappt. Es wurde sich gar nicht getraut, fehl zu befüllen, da es schon von
außen sichtbar war. Ich habe den Eindruck, sie entziehen sich hier ihrer
Pflicht.
Herr Dr. Gruber: Das ist ein falscher Eindruck. Ich stimme
Herrn Mattke zu. Der Vorentsorger hat mitgenommen, was am Straßenrand stand. Es
wurde nicht kontrolliert. Jetzt kontrolliert die Firma. Bei den genannten
Fehlbefüllungen bleibt die Tonne stehen – zu Recht. Zum Beispiel muss man bei
toten Tieren überhaupt nicht diskutieren. Hier kann ich auf keinen Fall
zustimmen.
Herr Mattke: Ich kann ihnen das Angebot machen, suchen
sie eine ihrer Meinung nach falsche Fehlbefüllung heraus. Ich gebe ihnen dann die
Dokumentation und dann entscheiden sie selbst. Jeder rote Aufkleber wird mit
einer Dokumentation belegt und 99 % sind gerechtfertigt.
Frau Seidel: Noch eine Sache wäre mir wichtig. Wenn
jetzt zum Beispiel drei Parteien in eine
Tonne entsorgen – zwei Parteien halten sich an die Vorgaben, die dritte
Partei nicht – man kann doch nicht die Leute in Sippenhaft nehmen. Wie kann man
da was machen?
Herr Mattke: Grundsätzlich sind wir ab Bereitstellung
der Tonne verantwortlich. Wir beurteilen nicht, wer diese Tonne befüllt hat.
Das betrifft die Hausgemeinschaft, in die wir uns nicht einmischen. Da kann sich der Hausmeister, der
Eigentümer oder die Mieter untereinander kümmern. Die Hausgemeinschaft kann es
gern so regeln, dass sie den renitenten Fehlbefüller ausschließt. Wir werden
weder die Ermittlungsarbeit leisten noch in die Mietergemeinschaft eingreifen.
Das ist bei der gelben Tonne nicht anders als bei der braunen, blauen, brauen Tonne.
Frau Seidel: Wären sie bereit, den Anderen eine eigene
Tonne zukommen zu lassen?
Herr Mattke: Aus welchem Grund sollte ich das tun? An
eine Privatperson vermieten – jeder Zeit. Aber
einen renitenten Fehlbefüller belohnen?
Frau Seidel: Nicht den Fehlbefüller sondern die anderen Tonnennutzer.
Herr Mattke: Wir werden keine kostenlosen Behälter
zusätzlich aufstellen, wenn Fehlverhalten stattfindet.
Frau Seidel: Was kann man dem Bürger mit auf den Weg
geben?
Herr Dr. Gruber: Wir werden uns an das DSD wenden und darauf hinweisen, dass in der
Abstimmungsvereinbarung festgelegt wurde, dass Haushalte ausreichend mit
Volumina auszustatten sind. Es ist Sache des DSD dies zu klären.
Frau Seidel: Das wäre schön.
Herr Dr. Gruber: Gegebenenfalls muss das DSD sein
Vertragswerk ändern. Darauf haben wir aber keinen Einfluss. Wir können nur
darauf hinweisen, dass die Abstimmungsvereinbarung zwischen Landkreis Stendal
und DSD nicht so umgesetzt wurde, wie man es erwartet hat.
Frau Seidel: Ich muss auch jemanden haben, den der
Bürger ansprechen kann. Sie hat man genervt, die ALS ohne Ende angerufen, jetzt
auch Kreistagsmitglieder.
Herr Dr. Gruber: Umweltamt – Cont-trans – ALS - wir stehen in Verbindung. Einige Anrufe
sind fragwürdig. Es wird bei den drei Stellen mit Halbwahrheiten gearbeitet.
Frau Seidel: Der Bürger möchte das geklärt haben.
Herr Klemm: Der Bürger muss die Tonne nur ordentlich
befüllen - schon funktioniert das. Es
ist eigentlich einfach!
Herr Dr. Gruber: Hat der Bürger Fragen zur Abfallentsorgung
wendet er sich an die ALS und bei Fragen zur gelben Tonne an die Firma
Cont-trans. Das ist ein System des DSD – ein privater Auftragnehmer eines
privaten Systems.
Herr Mattke: Sie müssen auch dafür Verständnis haben,
das System finanziert über die Verpackungsabgabe die gemeinschaftliche
Ausrüstung. Dafür zahlt jeder Bürger. Wenn jetzt das System anfangen würde,
einzelne Bürger mit mehr Volumina auszustatten, weil sie zum Beispiel eine
andere Nutzungsform wünschen, dann müsste es das auch entsprechend beim Produkt
bepreisen – und das wird nicht passieren.
Frau Friedebold: Ich möchte noch einmal auf die
Nichtbefahrbarkeit der Wege zurückkommen. Für uns erweckt sich der
Eindruck eines schleichenden Rückbaus
der ländlichen Infrastruktur. Betroffene Bürger wurden vor vollendete Tatsachen
gestellt. Als betroffene Kommune waren wir da außen vor. Informationen gab es
aus der Presse und in privaten Gesprächen. Das hat sich jetzt geändert. Wir
hatten Vor-Ort-Termine – eines konnte geklärt werden. Ich habe den Eindruck,
dass die Sammelstellen schon Gesetz sind und dass die Berufsgenossenschaft ein
schöner Vorwand ist, dass einige
Grundstücke nicht mehr angefahren werden. Hier fehlt das Engagement für den
Bürger. Wir haben Fälle, da ist die nächste Sammelstelle 1,5 km entfernt. Es
sind öffentliche Weg, die schon geschottert werden, wir schaffen Wendepunkte,
aber wir können nicht alle Straßen asphaltieren. Ich bitte sie, Herr Dr. Gruber
vom Landkreis, Frau Gose von der ALS und Herrn Mattke von der Cont-trans nach
Lösungen im Sinne der Bürger zu suchen.
Frau Gose: Sicher ist es so, dass wir momentan viele
Grundstücke haben, die überprüft werden. Aber erst durch die Entsorgung der Fa.
Cont-trans wurden uns diese Grundstücke
das erste Mal benannt. Es ist tatsächlich so, dass bei der öffentliche
Entsorgung – Papier, Bioabfall, Sperrabfall etc. – Grundstücke angefahren
worden, die an Privatstraßen lagen, für die
keine Befahrungserlaubnis vorlag. Es wurden Straßen befahren, wo eindeutig das
Durchfahrtsverbotsschild für einen LKW steht oder Brücken überfahren wurden, wo
es eine Traglast 2 Tonnen gibt. Wir sind eine reine Verwaltung – können also
nicht jedes Grundstück kennen. Hier wurde in den letzten Monaten viel
nachgeholt. Die Grundstücke, die uns Cont-trans genannt hat, wurden immer vor
Ort überprüft. Es gibt kein Grundstück, das wir uns nicht angesehen haben.
Anfang März hatte der Landrat die Bürgermeister der Verbands- und
Einheitsgemeinden zu einer Beratung
eingeladen. Sie wurden auch darüber informiert, dass die Gemeinden es vermehrt
mit ALS zu tun haben werden weil viel geklärt werden muss. Für uns war immer
klar, dass wir eine Lösung im Sinne des Bürgers suchen. Wenn es eine
Möglichkeit gibt, dass Grundstück anzufahren, machen wir das auch. Der
Eindruck, dass wir generell mit Stellplatzzuweisung arbeiten und es uns
schnuppe ist, ob dieser 50 oder 100 m oder noch weiter entfernt vom Grundstück
ist, ist falsch. Im Zweifelsfall ist dann die Berufsgenossenschaft mit vor Ort.
Sagt die Berufsgenossenschaft, dass das Grundstück nicht angefahren werden
darf, ist es so. Da kann man auch auf das Alter der Bürger keine Rücksicht
nehmen. In der Satzung steht - Bereitstellung
am öffentlichen Straßenrand. Wenn dies bei Grundstücken nicht möglich ist, dann
gibt es die Ausnahme, dass ein anderer Stellplatz zugewiesen wird. Wir suchen
und finden eigentlich immer eine Lösung im Sinne des Bürgers.
Frau Friedebold: Sind kleinere Fahrzeuge eine Option?
Frau Gose: Kleinere Fahrzeuge sind immer wieder ein
Thema. Aber, dass löst unser Problem nicht. Ein kleineres 2-achsiges Fahrzeug
ist auch 2 m breit. Wenn die Straße schmal ist darf auch das kleine Fahrzeug
diese Straße nicht benutzen. Wir haben den Auftrag, Grundstücke zu ermitteln,
die mit einem kleineren Fahrzeug besser oder eher erreicht werden können. Über
diese Grundstücke kann man dann kalkulieren, zu wie viel Mehrkosten der Einsatz
der kleineren Fahrzeuge führen würde. Dies wird aber erst ab dem Zeitraum 2018 thematisiert,
weil sämtliche Sammelverträge noch bis Ende 2017 laufen. In der momentanen
Vertragssituation würde das zu Nachverhandlungen führen und auch zu erheblichen
Zusatzkosten wenn sie nicht von vornherein mit Ausgeschrieben sind. Von den 160
problematischen Fällen sind noch 15 offen.
Herr Mattke: Aus Entsorgersicht würde ein kleineres
Fahrzeug keinen der Fälle, die wir jetzt noch haben, lösen. Nicht einmal in der
Innenstadt vom Tangermünde.
Herr Klemm bedankt sich für diese umfangreiche
Diskussion und da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, schließt er den
Tagesordnungspunkt ab.