Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Herr Dr. Richter-Mendau nimmt Bezug auf die Pressemitteilung und bittet Frau Dr. Bergmann  um Erläuterung der Problematik in kurzer prägnanter Form.

Frau Dr. Bergmann

Die Zielstellung des Kreistages und der Verwaltung des Landkreises Stendal ist, die Schulen optimal zu gestalten. Dazu gehört auch die bauliche Sanierung, die nur mit Fördermitteln möglich ist. Es ist vorgesehen, im September 2016 einen Fördermittelantrag für den Gymnasialen Standort Stendal zu stellen.

Die Fördermittel aus dem ELER-Fond galten bisher für Kommunen mit einer Einwohnerzahl von kleiner als 10.000 Einwohnern.

Jetzt wird ein Fördermittelantrag aus dem EFRE-Fond vorbereitet für Kommunen mit einer Einwohnerzahl über 10.000 Einwohner. Dieser trifft für die Hansestadt Stendal zu.

Ausgangspunkt für eine Förderung ist ein Demografie-Check. Das heißt, pro Schule muss ab

Klasse 11 eine stabile Schülerzahl mit 50 Schülern pro Jahrgang nachgewiesen werden auf Grund der Fördermittelbindung bis zum Jahr 2035.

Für das  Hildebrand-Gymnasium ist diese Zahl nicht sicher. Die Schülerzahl sei das maßgebliche Kriterium für diese STARK III Förderung.

Die Verwaltung möchte nicht, dass die Maßnahme aus der Förderung fällt und schlägt deshalb vor, dass die Gymnasien  2020/21 fusionieren. Die Schülerzahlen sind damit gesichert.

Man muss auch wissen, wie die Schule inhaltlich gestaltet werden soll. Das Schulprogramm muss festgelegt werden. Ausgehend von einem Raumprogramm muss gemeinsam mit dem Hochbauamt geplant werden, wie die Schule inhaltlich gestaltet wird und welche Konstellationen sich ergeben.

Der Gymnasiale Standort setzt sich zusammen aus 3 Gebäuden;

das Hildebrand- Gymnasium wird als Objekt mit gebraucht.

Unter der großen Überschrift: energetische Sanierung müssen Aussagen getroffen und Ideen entwickelt werden, wie der Gymnasiale Standort gestaltet werden soll.

Herr Dr. Richter-Mendau dankt Frau Dr. Bergmann für die Erläuterungen und bittet um Diskussion.

Herr Zimmermann möchte als erstes die Wichtigkeit der STARK III Förderung unterstreichen.

Für ihn ergeben sich einige Fragen:

Hier ist vom Grundsatzbeschluss die Rede.

Welche Bedeutung hat der Grundsatzbeschluss zu einem normalen Beschluss?

Wurde bei dem Termin 15.09.16 der Rahmen vorgegeben oder gibt es noch Möglichkeiten der Veränderung und wurde das Jahr 2020/21 willkürlich gewählt?

Er vertraut den vorgelegten Zahlen nicht so recht. Die jüngste Regionalisierte Bevölkerungsprognose, auf der die Berechnungen beruhen, sei überholt,  in einer neuen Prognose werden höhere Zahlen erwartet.

Die Fusion selbst lehnt er nicht ab, doch er regt an, diese auf das Jahr 2025/26 zu verschieben, da hier ein durch Geburten abgesicherter Jahrgang feststeht.

Bis dahin sollten die geforderten Schülerzahlen gewährleistet sein. Zudem könnten die Zahlen durch veränderte Schuleinzugsbezirke gesteuert werden, um das Hildebrand-Gymnasium zu stabilisieren, z.B. wenn mehr Schüler ankommen. Er gibt auch zu bedenken, dass mit der Fusion eine „Riesengebilde“ mit drei verschiedenen Standorten entsteht, das die Arbeit der Schulleitung mit vielen Lehrern und Schülern erschwert.

Herr Dr. Richter-Mendau stellt fest, dass es eine Menge Fragen dazu gibt und diese

gesammelt werden sollten.

 

Frau Güldenpfennig stellt die Frage, ob schon bei der Antragstellung bis zum 15.09.16 ein klares Raumkonzept vorliegen muss, wie die Gebäude innerlich zu gestalten sind?

Bisher ist es so, dass im Haus A die 9.-12. Klassen  und im Haus B die 5.-8. Klassen unterrichtet werden. So ist das Konzept vorgesehen.

Herr Woitek erklärt, für ihn komme die Fusion überraschend. Er hätte im Vorfeld  auf eine Information der Verwaltung gewartet und mit den Eltern im Vorfeld sprechen wollen, da es sich hier um eine langfristige Problematik handelt und Bestandteil der Schulentwicklungsplanung ist.

Da jetzt die Sommerpause naht, wird es sehr schwierig sein, noch eine gemeinsame Elternratssitzung zu organisieren.

Außerdem ist  das Ergebnis der Beschlussvorlage seitens der Hansestadt Stendal im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz unklar.

Für ihn stellt sich die Frage, ob die Fusion die einzige Möglichkeit ist, um das Gebäude zu sanieren.

Herr Dr. Richter- Mendau ist der Meinung, dass noch Gespräche geführt werden sollen, um offene Fragen zu beantworten.

Herr Woitek ist der gleichen Meinung wie Herr Zimmermann, die Fusion zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen. Jetzt ist es so, dass erst beschlossen und dann informiert wird und das ist nicht in Ordnung.

 

Herr Dr. Richter-Mendau bestätigt, dass es richtig ist, die Eltern einzubeziehen und der Anspruch besteht, informiert zu werden. Es handelt sich hier um eine langfristige Planung bis 2035 und  diese muss noch verschiedene wichtige Gremien durchlaufen.

Es gibt auch mit der Entscheidungsfindung im Stadtrat der Hansestadt Stendal Probleme.

Es darf aber unter keinen Umständen die Möglichkeit vertan werden, Fördermittel zu beantragen.

Das Verschieben der Terminkette hält er persönlich nicht für sinnvoll.

Herr Woitek versteht  die Verwaltung und die Politik.

Doch wenn erst mal Entscheidungen getroffen werden, gibt es dann nichts mehr zu ändern.

Man sollte am Beispiel Wust  erkennen, was Eltern erreichen können.

Wenn die Gymnasien fusionieren, wie sieht es dann mit der Lehreranzahl aus?

Gleiche Lehrerzahl zusammen, z.B. 60+60 oder nur noch 100 am Komplex?

Ist das ausgereift? Es besteht  jetzt schon Lehrermangel.

Die Qualität des Gymnasiums muss auf jeden Fall erhalten bleiben.

Herr Dr.Richter-Mendau antwortet, dass das Landesschulamt diese Entscheidungen

trifft. Das Schulverwaltungs-und Kulturamt ist hier überfragt.

Herr Janas ist gegen die Fusion.

Es  könne doch nicht sein, dass für die Sanierung einer Schule eine Fusion beschlossen werde.

Nach den Unterlagen sei das auch gar nicht nötig, wenn man sich die Zahlen anschaut.

Es stellt sich die Frage, wieviel Übergänge von Grundschülern zum Gymnasium gibt es?

Dies sei lediglich eine Prognose.

Was ist mit denen, die zurückkommen oder denen, die die 10. und 11. Klasse wiederholen?

Diese Zahlen sind gar nicht berücksichtigt.

Außerdem stellt sich die Frage der pädagogischen Arbeit, denn wenn fusioniert wird, muss auch pädagogisch etwas geändert werden.

Es gibt verschiedene Schulprogramme an den beiden Schulen.

Bis zum 15.9 15 die Kriterien festzulegen und konzeptionelle Schulprogramme zu erarbeiten, findet er unrealistisch.

Frage:

Kann denn heute jemand unterschrieben, dass bei einer Fusion wirklich Fördergelder fließen?

Für die Klassenteiler 5. Klassen ist es schon entscheidend, ob ein Lehrer 28 oder 27 Schüler unterrichtet oder nur 23 Schüler.

Wenn wir uns dran erinnern, hat der Zusammenschluss  von Osterburg und Seehausen ewig gedauert und dauert heute noch. Hier müssen wir das eigentlich nicht machen.

Um die Schuleinzugsbereiche ändern  zu wollen, müssen die Volksvertreter entscheiden.

Die Eltern sollte man schon  nach ihrer Meinung fragen, denn wer soll denn sonst entscheiden?

Diese Wegzudrängen ist keine Demokratie

Er wird der Fusion nicht stattgeben oder schlägt vor, sie zu verschieben.

Herr Dr. Richter-Mendau nimmt die Meinung zur Kenntnis.

Wenn man nichts beantragt, kann auch nichts gefördert werden. Ablehnen oder vor sich her schieben bringt nichts.

Ihm geht es um den desaströsen Zustand des Hildebrand- Gymnasiums, der unbedingt geändert werden muss. Die Schüler und Lehrer müssen  in einem beklagenswerten Gebäude Unterricht ausüben und der Zustand ist so schlimm, dass etwas geschehen muss.

Die Fusion  scheint ihm wie bei der Berufsschule sinnvoll. Über pädagogische  Fragen habe der Landkreis nicht zu entscheiden, da keine Entscheidungsgewalt da ist. Wir entscheiden hier nicht, sondern beraten. Die Entscheidung wird letztendlich im Kreistag getroffen.

Herr Woitek meint, der politische und wirtschaftliche Ansatz ist da und wird mit dem Kreistagsbeschluss gefasst.

Die Schulen müssen bei einer Fusion wie Zahnräder ineinandergreifen.

Das Konzept und die Zahlen  der Lehrer müssen noch festgestellt werden.

Außerdem muss es noch eine Informationsveranstaltung der Eltern geben.

Nicht einleuchtend ist ihm außerdem der Eigenanteil der Hansestadt Stendal für den  Denkmalschutz über Herrn Westrum. Dieser Eigenanteil ist auch im Haushalt einzustellen.

Eine Klärung mit der Hansestadt Stendal ist diesbezüglich erforderlich.

Aus den genannten Gründen schlägt er als Elternvertreter vor, die Beschlussfassung nach hinten zu schieben.

Frau Reck stellt fest, dass hier verschiedene Themen durcheinander diskutiert wurden.

Der genannte Termin ist ein gebundener Termin und der Antrag muss kommen bis zum 15.09.2016.

Dr. Bergmann erläutert, dass der 15.09.16 kein fiktiver Termin ist, sondern ein gesetzter Termin.

Die erste Antragseinreichung soll hier durch das Hochbauamt und Gebäudemanagement erfolgen. Der Demografie-Check bis 2035 ist dabei die Basis.

Fakt ist, dass 50 Schüler beim Hildebrand- Gymnasium nicht erreicht werden können.

Der Demografie-Check zählt von der Fusion 2020/21 + 15Jahre.

Wenn der Fördermittelantrag  eingereicht ist, erfolgt die Feinplanung und richtige Planung in den Jahren 2017/18. Erst wenn es die grundsätzliche Bestätigung für Fördermittel gibt, kann der Planer beginnen und dann bauen. Gedacht ist, dass der Bau 2020 im Sommer abgeschlossen wird.

Das Hildebrand Gymnasium kann die Schülerzahlen nicht durchgängig erreichen.

2024/25 ist es mit  50 Schülern schon auf der  „Kippkante“.

Die Zahlen der Schüler, die weg gegen und dazu kommen, kann keiner sagen und sie sind

erfahrungsgemäß nicht mit berechnet worden.

2016/17 sind mehr Kinder am Hildebrand-Gymnasium als die Geburten darstellen.

Der Demografie –Check erfolgt an Hand der Geburten und enthält die aktuellsten Zahlen.

Auf einer Rechenbasis rechnet das Kultusministerium diesen explizit nach.

Das Schulprogramm  bzw. Raumprogramm, also  die Feinplanung in den Gebäuden, ist nicht das Förderkriterium, sondern oberstes Förderkriterium ist der Demografie- Check.

Förderung nach pädagogischen Konzepten hatten wir in der vorvorletzten Periode.

Die kommende Förderung sieht hauptsächlich eine energetische Sanierung vor.

Herr Dr. Richter-Mendau bittet Frau Dr. Bergmann noch um Ausführungen zur Größe der fusionierten Schulen.

 

Frau Dr. Bergmann antwortet darauf, dass dies eine schulinhaltliche Frage ist, für die wir nicht zuständig sind als Landkreis, sondern das Landesschulamt.

Entsprechend der Anzahl der Schüler wird es eine Vorgabe von Lehrerstunden geben,

die gleichberechtigt im ganzen Land verteilt werden.

Einer  Elternbeteiligung steht nichts im Wege, aber bis zur Beschlussfassung am 01.09.16 im Kreistag wird es schwierig.

Laut Hochbauamt ist der Kreistagsbeschluss erforderlich und die Einreichung des Förderantrages bis zum 15.09.16. Je schneller der Landkreis im Rennen ist, desto besser.

Vielleicht könnte man den Eltern den Beschluss bis zum KVPA am 11.08.16 zur Kenntnis geben.

Heute und hier könne sie schlecht drauf antworten, da auch alles  sehr kurzfristig ist.

Die Meinung der Eltern sollte schon einbezogen werden bei Veränderungen der Schulentwicklungsplanung.

 

Herr Woitek wird als Kreiselternratsvorsitzender versuchen, dies über Facebook

zu publizieren und die Beweggründe darzustellen Die meisten Eltern sind hier zu erreichen.                    Er wird versuchen, das auf einen Nenner zu bringen.

Herr Zimmermann fragt noch einmal nach dem Grundsatzbeschluss. Die Zahlen sieht er nicht so und auch nicht den zwingenden Termin der Fusion im Jahr 2020/21 auf Grund der baulichen Seite. Ein späterer Zeitpunkt wäre seiner Meinung nach auch möglich; bis 2024/25 reichen die Zahlen aus für diese Schule.

In drei Jahren muss außerdem eine neue Schulentwicklungsplanung beschlossen werden.

Und diese Fragen müssen neu diskutiert werden.

Er möchte aber eindringlich erklären, dass die Stark III Förderung nicht gefährdet werden darf.

Die Fraktion hatte zudem noch keine ausreichende Möglichkeit zur Diskussion und Stellungnahme. Hintergrund  der Fusion ist die  STARK III Förderung.

Frau Dr. Bergmann antwortet, dass ein Beschluss formuliert ist und im „Sinne eines Grundsatzbeschlusses“ in der Erläuterung steht (-siehe Seite 2 der DS 267/2016).

Herr Janas fragt, unter welchem Namen der Fördermittelantrag auf EFRE-Mittel gestellt werden soll?

 

Frau Dr. Bergmann antwortet: Gymnasialer Standort Stendal.

Herr Janas meint, man könnte die Fusion verschieben, da 2024/25 die gleichen Zahlen vorliegen.

Die Begründung, das Hildebrand- Gymnasium schafft es nicht und  deshalb müssen wir fusionieren, um EFRE –Fördermittel zu erhalten, ist für ihn nicht plausibel. Seiner Meinung nach kann man die Fusion nach hinten schieben und hätte auch noch genügend Zeit, um mit den  Eltern zu sprechen.

Herrn Woitek interessiert der aktuelle Sachverhalt bezüglich des Denkmalschutzes mit der Hansestadt Stendal.

Herr Dr. Richter-Mendau meint, mit  der Stadt Stendal müsse es dazu entsprechende Absprache geben.

Herr Prange fragt, was passiert, wenn der Kreistag am 01.09.16 nicht darüber entscheidet?

Bleibt der Fördermittelantrag dann liegen oder wird der Antrag nicht gestellt?

 

Frau Dr. Bergmann antwortet, diese Frage könne sie heute hier nicht beantworten, da sie nicht weiß, wie im Kreistag am 01.09.2016 entschieden wird. Danach wird in der Verwaltung festzulegen sein, wie damit umgegangen wird.

Sie weiß nur, dass dann der geforderte Demografie-Check bis 2035 nicht geliefert werden kann. Und dieser ist die Basis des Fördermittelantrages.

Herr Prange ist der Meinung, dass unbedingt im Sinne der Kinder und des Lehrerpersonals  zuzustimmen ist, so dass das Hildebrand- Gymnasium vernünftig hergerichtet und ausgebaut werden kann: „Ich möchte, dass die Kinder eine vernünftige Einrichtung haben“.

Die Problematik Gespräche und Meinungen der Eltern kann heute nicht geklärt werden und muss nachgeholt werden.

Herr Zimmermann  sieht die  Förderung über ST ARK III- Mittel  über einen genauen

Demografie- Check ein und ist nicht etwa dagegen.

Er wendet aber ein, dass sich die Fraktion noch keine endgültige Meinung bilden konnte.

Herr  Woitek erinnert noch einmal an die Beschlussfassung der Hansestadt Stendal zum Denkmalschutz des Hildebrand- Gymnasiums.

 

Frau Dr.Bergmann nimmt die Frage mit und leitet sie weiter an das Hochbauamt und Gebäudemanagement.

Herr Dr.Richter-Mendau lässt abstimmen.