Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Rettig: Erhöht sich der Anteil der Kommune und wie erhöht sich der Anteil der Eltern gegenüber dem bisher Geltenden?

Frau Müller: Auf den Kostenbeitrag hat das keinen Einfluss, den setzt die Kommune fest. Ich kann die Frage eigentlich nicht beantworten, weil wir keine Kenntnis haben, wie die Kommune sich bisher tatsächlich mit den einzelnen Tagespflegestellen finanziell auseinandergesetzt hat.

Was wir 2014 gemacht haben, entsprach, wie wir jetzt feststellten, nicht ganz der Rechtlage. Damals war die Beschlusslage so, dass wir das mehr oder weniger als Empfehlung in den Raum stellen. Von dieser Interpretation mussten wir uns verabschieden, es hat zwischenzeitlich auch seitens des Landes eine rechtliche Bewertung hierzu gegeben. Die Festsetzung der laufenden Geldleistung ist durch den örtlichen Träger festzusetzen.

Wir sind hier in der Bredouille. Einerseits sind die kommunalen Haushalte begrenzt, wobei Tagespflege immer noch deutlich preiswerter ist als die Betreuung in einer Einrichtung. Andererseits muss man festhalten, dass man den Leuten, die Tagespflege anbieten, natürlich auch ein Entgelt für die Leistung zahlt, das der Leistung angemessen ist. Es bleibt nur die Umsetzung des § 23 SGB VIII, wenn man absichern will, dass die Tagespflegestellen auch gesetzeskonform finanziert werden.

Herr Rettig: Das ist für mich klar und ich habe auch überhaupt nichts dagegen, dass die Tagespflegestellen das ihnen rechtliche Zustehende auch erhalten. Es soll zum 1.10. in Kraft treten – ist das schon mit den Sozialämtern kommuniziert?

Frau Müller: Das machen wir nach Beschlussfassung.

Herr Rettig: Das heißt, jeder Träger muss eruieren, die Sozialamtsleiterin der Kommune muss das neu aufschlüsseln.

Frau Müller: Früher war es eine Empfehlung, jetzt ist es eine Pflicht. Aber das entzieht sich unserer Kenntnis. Aber wenn ich reflektiere, an welchen Stellen wir Hinweise bekommen haben, dass die Tagespflegestellen mit der Finanzierung nicht unbedingt zufrieden waren, daraus schließe ich, dass das hier nicht zugrunde gelegt war. Aber Sie haben Recht, dass die Zeit relativ knapp bemessen ist.

Frau Güldenpfennig lässt über die DS-Nr. 296/2016 abstimmen. Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.