Sitzung: 23.03.2017 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 343/2017
Herr Stoll erläutert die Mitteilungsvorlage und stellt anhand einer vorbereiteten Power Point Präsentation die Notwendigkeit eines Gutachtens zur Überprüfung der Hilfsfristen im Rettungsdienst dar.
Im Landkreis Stendal beginnt die Hilfsfrist mit dem Eingang des Notrufs (mit dem ersten klingeln) in der Notrufzentrale. Der Disponent nimmt den Notruf entgegen und versucht in kürzester Zeit über die „W“ –Fragen (Wer? Wo? Was ist passiert? usw.) die Situation zu erfassen. Über einen Pieper wird dann der Leistungserbringer (Johanniter Unfall Hilfe) informiert. Diese rücken innerhalb einer entsprechenden Ausrückzeit aus. Vom ersten klingeln bis zur Ankunft am Einsatzort liegt die in Sachsen- Anhalt gesetzlich vorgeschrieben Hilfsfrist bei 12 Minuten für RTW.
Im Landkreis Stendal erfüllt der RTW zu 62,6 % diese Hilfsfrist. Aufgrund verschiedenster Einflüsse kommt es hier zu Verzögerungen. Zum Beispiel durch überörtliche Hilfen außerhalb des eigenen Rettungsdienstbereich, außerhalb des Landkreises und außerhalb des Bundeslandes.
Um den gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen besser gerecht werden zu können, soll ein Gutachten erstellt werden. Es sollen Fahrten unter Echtzeitbedingungen vorgenommen werden. Ggf. kann hieraus abgeleitet werden, dass der Landkreis einen höheren Bedarf an Rettungswachen hat und mehr Fahrzeuge und mehr Personal eingesetzt werden müssen, um den Hilfsfristen gerecht zu werden.
Sollte das Gutachten ergeben, dass neue Rettungswachen eingerichtet oder die bestehenden verlagert werden müssen, weist Herr Stoll darauf hin, dass ggf. Mietverträge gekündigt werden müssen. Die Mietverträge für die bestehenden Wachen haben teilweise eine lange Laufzeit.
Abschließend ergänzt Herr Wulfänger, dass mit der Erstellung eines Gutachtens ursprünglich bis zum Bau der Autobahn gewartet werden sollte. Allerdings zeigt die 62,6 %-ige Erfüllung der Hilfsfisten das hier Handlungsbedarf besteht.
Die Kosten für das Gutachten übernehmen die Krankenkassen.
Herr Kühn fragt, ob es genug Notärzte gibt. Herr Stoll antwortet, dass die Notärzte über die Kassenärztliche Vereinigung gestellt werden und es hier keine Probleme gibt. Es sind genug Notärzte im Einsatz.
Herr Schirmer möchte wissen, wie sich der Rettungsdienstbereichsbeirat zu der Erstellung des Gutachtens geäußert hat. Herr Stoll antwortet, dass der Rettungsdienstbereichsbeirat aus Vertretern der Krankenhäuser Stendal, Seehausen, Havelberg, sowie den ärztlichen Leitern des Rettungsdienstes, Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung für die Notärzte und ein Vertreter für die gesamten Kostenträger bestehen. Der Rettungsdienstbereichsbeirat steht der Erstellung eines Gutachtens positiv gegenüber.