Sitzung: 22.03.2017 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Frau Schatte: Wir haben in diesem Jahr 13 Anträge, in denen unter 50.000 Euro Landesförderung und 3 Anträge in denen über 50.000 Euro Landesförderung beantragt werden. Das ist auf Grund unterschiedlicher Antragsfristen im Land unterteilt. Das könnte sich aber mit den neuen Landesfristen, die kommen sollen, ändern. Alle Antragsfristen sollen dann gleich sein.
Fünf Vereine haben vom Landesverwaltungsamt die Aufforderung bekommen, ihre Unterlagen zu vervollständigen.
Der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. hat zum Beispiel eine große Maßnahme geplant und deshalb eine größere Summe beantragt, welche wir leider in dieser Höhe ablehnen mussten. Diese Maßnahmen können auch durch anderweitige finanzielle Unterstützungen realisiert weren, sodass die Sache auch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Die Ruderriege Havelberg ist der erste Verein der einen Antrag beim ALFF über die EU-Förderung gestellt hat. Dieser bekommt höchstwahrscheinlich nächste Woche Bescheid ob er gefördert wird oder nicht.
Natürlich widmen wir uns auch kleineren Maßnahmen, die dringend gemacht werden müssen (z.B. die Reparatur der Kegelbahnanlage des SV 90 Havelberg).
In diesem Jahr haben wir eine noch höhere Summe für die Sportstättenförderung eingeplant als im letzten Jahr, womit wir aber auch an der Grenze angelangt sind.
Herr Dr. Richter-Mendau bedankt sich und eröffnet die Diskussion.
Herr Dobberkau: Gibt es diese Regelrichtlinie über die EU-Förderung auch in diesem Jahr oder ist dies einmalig?
Frau Schatte: Diese Möglichkeit ist relativ neu und auch andere Vereine und Gemeinden werden über diese Richtlinie gefördert und das wird auf jeden Fall weitergeführt.
Gestern wurde das auch in unserem Hauptausschuss besprochen und es sind 90% der Förderung möglich, was auch unseren Haushalt erheblich entlasten würde.
Herr Dr. Richter-Mendau bedankt sich für die
Ausführungen und erteilt Herrn Dr. Gruber das Wort.