Sitzung: 03.05.2017 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Herr Dr. Richter-Mendau bittet Frau Weber um die Ausführungen zu ihrer Tätigkeit als Bildungskoordinatorin.
Frau Weber erläutert, dass die Tätigkeit des Bildungskoordinators für Neuzugewanderte als Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Dauer von zwei Jahre ausgelegt ist. Zu den Aufgaben gehört es Informationen zu sammeln, zentraler Ansprechpartner zu sein, Bildungsangebote transparent zu machen, die verschiedenen Akteure bei der Arbeit mit Zugewanderten zu vernetzen sowie die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zu verbessern.
Im Weiteren geht Frau Weber auf die Arbeitsnetzwerke, die seit November neu geschaffen wurden oder fachlich unterstützt werden ein. Im Einzelnen sind das verschiedene Sprachkursträger für Integrations- und Aufbaukurse sowie der Arbeitstisch Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration.
Herr Dr. Richter-Mendau zollt der Tätigkeit von Frau Weber Respekt, da es auf diesem Gebiet auch keine Erfahrungen gibt und bedankt sich für den Bericht.
Anschließend eröffnet er die Diskussion.
Herrn Janas interessiert, was nach den zwei Jahren der Projektarbeit bleiben wird.
Frau Weber berichtet über den gegenwärtigen Aufbau einer Webseite zum Thema Migration. Außerdem sollen Strukturen und verbesserte Mechanismen der Zusammenarbeit immer stärker etabliert werden, um später darauf zurückgreifen zu können.
Herr Janas bittet Frau Weber mitzuteilen in welchen Bereichen der Fachausschuss in Bezug auf die Bildungskoordination tätig werden kann.
Frau Weber beantwortet die Anfrage indem sie erklärt,
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine herausgestellten Handlungsfelder
vorhanden sind, was sich perspektivisch durchaus ändern kann.
Frau Schwarzer möchte wissen, ob der Bildungskoordinator für die Zuweisung zu Bildungsmaßnahmen, z.B. Sprachkursen zuständig ist.
Frau Weber verneint die Anfrage und erläutert, dass die Aufgabe der Bildungskoordinatorin in dem Zusammenhang darin besteht, Interessenten zu Bildungsmaßnahmen zu vermitteln bzw. über die Möglichkeiten zu informieren. Weiterhin geht es um die Klärung kursspezifischer Fragen, wie z. B. Angebote, Trägerwechsel oder Sanktionen. Sie soll durch Hinweise auf Bildungsmöglichkeiten, Förderlücken und mögliche Handlungsbedarfe die Entscheidungsträger unterstützen.
