Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Müller erläutert die Drucksache. Der Bund wird über das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz die Förderung  im Rahmen "Kinderbetreuungsausbau" weiterführen. Auf den Landkreis Stendal entfallen voraussichtlich ca. 1,4 Mio. Euro Fördersumme. Zwischenzeitlich gibt es einen Entwurf zur entsprechenden Richtlinie bzw. Verwaltungsvorschrift. Der entsprechende Zuwendungsvertrag existiert auch noch nicht. Aus den Erfahrungen des letzten Förderzeitraumes heraus rechnen wir jedoch damit, dass, wenn es dann kommt, alles wieder ganz schnell gehen muss. Ganz klar ist auch zu sagen, dass der Beschluss des JHA nicht Bedingung der Förderung ist. Ich würde den JHA aber generell an der Entscheidung beteiligen wollen, wie wir es bisher auch gemacht haben.

Ich möchte sie hiermit generell vorinformieren, damit Sie eine Vorstellung bekommen, worüber man insgesamt bei der möglichen Förderung reden würde. Wir haben bereits im April alle Träger angeschrieben und sie über die Fortführung des Bundesprogrammes informiert und um Bedarfsmitteilung gebeten. Bedarf heißt nicht Antrag. In der vorliegenden Liste ist (bis auf die ersten fünf) absolut wertfrei aufgelistet, was uns die Träger als Bedarf mitgeteilt haben. Man muss die Zahlen erstmal mit einer gewissen Vorsicht betrachten.

Die Überlegung der Verwaltung ist, dass wir als Landkreis natürlich vorrangig  die  Maßnahmen in die Förderung reinnehmen wollen und müssten, die der Sicherung des Rechtsanspruchs dienen. Sicher sind viele andere Maßnahmen auch wichtig, aber man muss Prioritäten setzen und hier hat die Sicherung des Rechtsanspruches Priorität. Deshalb finden Sie die ersten fünf Maßnahmen mit einer Nummer versehen und die anderen ohne Rangierung.

Mir wäre es lieb, wenn Sie heute signalisieren könnten, dass Sie dieser "Denkrichtung" grundsätzlich folgen und sie nachvollziehen können. Ich befürchte, wenn die Richtlinie irgendwann kommt, haben wir nicht viel Zeit und ob in dieser Zeit dann kurzfristig ein Ausschuss stattfindet, das ist fraglich.

Frau Kraemer: Ist das eine vollständige Liste derer, die einen Bedarf angemeldet haben?

Frau Müller: Das ist korrekt. Im April wurden alle abgefragt, und was zum vorgegebenen Termin bei uns eingegangen ist, findet man hier. Aber wenn die offizielle Richtlinie kommt, ist davon auszugehen, dass sich hier noch einiges verschieben wird. Bei den o. g. halte ich es für unwahrscheinlich, aber ich denke, dass nicht alle, die Bedarf signalisiert haben, auch einen Antrag stellen werden.

Herr Swiderski: Wenn ich das lese und davon ausgehe, dass die Förderung auf Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet ist, ist ein Neubau keine Erhaltungsmaßnahme.

Frau Müller: Das Programm ist nicht primär auf Bestandssicherung ausgerichtet, sondern auf Sicherung der Ansprüche der Eltern. Vorrang hat der Neubau, wenn erforderlich; wenn man eine Erhaltungsmaßnahme hat, muss garantiert sein, dass der Bedarf mindestens die nächsten 15 Jahre besteht. Die Vorläuferprogramme waren darauf ausgerichtet, Kapazitäten zu schaffen (vor allem in den alten Bundesländern). Damit die neuen Bundesländer von diesen Programmen auch etwas abbekommen, hat man das insofern aufgeweicht, dass auch Erhaltung gefördert werden kann. Das hat man so beibehalten.

Frau Borkowski: Wenn die "Erhaltungsplätze" alle wegfallen würden, hätten wir ja ein riesiges Problem. Ich fände es sinnvoll, zu sehen, welche Plätze sind wirklich in Gefahr.

Frau Müller: Das liegt an dem vorgegebenen Formblatt mit den einzelnen Spalten. Es würden nicht alle Plätze wegfallen, wenn man die Maßnahme nicht durchführt. Aber man kann hier nicht differenzieren, es gibt nur Neubau oder Erhaltung.

Herr Rettig: Gerade bei Neubau interessiert mich die Frage, Förderung ist immer abhängig von bestimmten Kriterien. Wird vor Beginn, während oder auch nach Fertigstellung der Maßnahme gefördert?

Frau Müller: Das Besondere an dem Programm ist, wir können bauen, auch wenn wir noch keinen Bewilligungsbescheid haben.

Herr Rettig: Heißt dann im Umkehrschluss, dass die Träger das allein finanzieren könnten?

Frau Müller: Nein. Wenn der Rest mit Kredit finanziert wird, hat das nichts mit allein zu tun. Der Kredit muss ja auch refinanziert werden.

Frau Voigt fällt auf, dass etliche Gemeinden nicht dabei sind und dass da sicherlich noch  mehr Anträge kommen werden.

Frau Müller: Was wir zum genannten Termin an Bedarfsmeldungen hatten, steht in dieser Tabelle. Und es wurden alle Gemeinden und Träger angeschrieben.

Frau Borkowski: Es gab ja mal eine Diskussion, wen und wieviel fördert man; Rechtsanspruch ist die eine Sache, aber es gab ja auf Bundesebene mal die Diskussion des Qualitätssicherungsgesetzes für Kindertageseinrichtungen. Wird das daran gekoppelt oder ist das außen vor?

Frau Müller: Das ist außen vor; es käme noch dazu, dass der örtliche Träger im vorgegebenen Rahmen die Entscheidung fällt – das wären wir; man könnte als örtlicher Träger Qualitätsaspekte einfließen lassen. Aus unserer Sicht hat die Sicherung des Rechtsanspruches absolute Priorität.

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.