Frau
Müller
erläutert die Drucksache. Der Bund wird über das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
die Förderung im Rahmen
"Kinderbetreuungsausbau" weiterführen. Auf den Landkreis Stendal
entfallen voraussichtlich ca. 1,4 Mio. Euro Fördersumme. Zwischenzeitlich gibt
es einen Entwurf zur entsprechenden
Richtlinie bzw. Verwaltungsvorschrift. Der entsprechende Zuwendungsvertrag
existiert auch noch nicht. Aus den Erfahrungen des letzten Förderzeitraumes
heraus rechnen wir jedoch damit, dass, wenn es dann kommt, alles wieder ganz
schnell gehen muss. Ganz klar ist auch zu sagen, dass der Beschluss des JHA
nicht Bedingung der Förderung ist. Ich würde den JHA aber generell an der
Entscheidung beteiligen wollen, wie wir es bisher auch gemacht haben.
Ich
möchte sie hiermit generell vorinformieren, damit Sie eine Vorstellung
bekommen, worüber man insgesamt bei der möglichen Förderung reden würde. Wir
haben bereits im April alle Träger angeschrieben und sie über die Fortführung
des Bundesprogrammes informiert und um Bedarfsmitteilung gebeten. Bedarf heißt
nicht Antrag. In der vorliegenden Liste ist (bis auf die ersten fünf) absolut
wertfrei aufgelistet, was uns die Träger als Bedarf mitgeteilt haben. Man muss
die Zahlen erstmal mit einer gewissen Vorsicht betrachten.
Die
Überlegung der Verwaltung ist, dass wir als Landkreis natürlich vorrangig die
Maßnahmen in die Förderung reinnehmen wollen und müssten, die der
Sicherung des Rechtsanspruchs dienen. Sicher sind viele andere Maßnahmen auch
wichtig, aber man muss Prioritäten setzen und hier hat die Sicherung des
Rechtsanspruches Priorität. Deshalb finden Sie die ersten fünf Maßnahmen mit
einer Nummer versehen und die anderen ohne Rangierung.
Mir
wäre es lieb, wenn Sie heute signalisieren könnten, dass Sie dieser
"Denkrichtung" grundsätzlich folgen und sie nachvollziehen können.
Ich befürchte, wenn die Richtlinie irgendwann kommt, haben wir nicht viel Zeit
und ob in dieser Zeit dann kurzfristig ein Ausschuss stattfindet, das ist
fraglich.
Frau
Kraemer:
Ist das eine vollständige Liste derer, die einen Bedarf angemeldet haben?
Frau
Müller:
Das ist korrekt. Im April wurden alle abgefragt, und was zum vorgegebenen
Termin bei uns eingegangen ist, findet man hier. Aber wenn die offizielle
Richtlinie kommt, ist davon auszugehen, dass sich hier noch einiges verschieben
wird. Bei den o. g. halte ich es für unwahrscheinlich, aber ich denke, dass
nicht alle, die Bedarf signalisiert haben, auch einen Antrag stellen werden.
Herr
Swiderski:
Wenn ich das lese und davon ausgehe, dass die Förderung auf Erhaltungsmaßnahmen
ausgerichtet ist, ist ein Neubau keine Erhaltungsmaßnahme.
Frau
Müller:
Das Programm ist nicht primär auf Bestandssicherung ausgerichtet, sondern auf
Sicherung der Ansprüche der Eltern. Vorrang hat der Neubau, wenn erforderlich;
wenn man eine Erhaltungsmaßnahme hat, muss garantiert sein, dass der Bedarf
mindestens die nächsten 15 Jahre besteht. Die Vorläuferprogramme waren darauf
ausgerichtet, Kapazitäten zu schaffen (vor allem in den alten Bundesländern).
Damit die neuen Bundesländer von diesen Programmen auch etwas abbekommen, hat
man das insofern aufgeweicht, dass auch Erhaltung gefördert werden kann. Das
hat man so beibehalten.
Frau
Borkowski:
Wenn die "Erhaltungsplätze" alle wegfallen würden, hätten wir ja ein
riesiges Problem. Ich fände es sinnvoll, zu sehen, welche Plätze sind wirklich
in Gefahr.
Frau
Müller:
Das liegt an dem vorgegebenen Formblatt mit den einzelnen Spalten. Es würden
nicht alle Plätze wegfallen, wenn man die Maßnahme nicht durchführt. Aber man
kann hier nicht differenzieren, es gibt nur Neubau oder Erhaltung.
Herr
Rettig:
Gerade bei Neubau interessiert mich die Frage, Förderung ist immer abhängig von
bestimmten Kriterien. Wird vor Beginn, während oder auch nach Fertigstellung
der Maßnahme gefördert?
Frau
Müller:
Das Besondere an dem Programm ist, wir können bauen, auch wenn wir noch keinen
Bewilligungsbescheid haben.
Herr
Rettig:
Heißt dann im Umkehrschluss, dass die Träger das allein finanzieren könnten?
Frau
Müller:
Nein. Wenn der Rest mit Kredit finanziert wird, hat das nichts mit allein zu
tun. Der Kredit muss ja auch refinanziert werden.
Frau
Voigt
fällt auf, dass etliche Gemeinden nicht dabei sind und dass da sicherlich
noch mehr Anträge kommen werden.
Frau
Müller:
Was wir zum genannten Termin an Bedarfsmeldungen hatten, steht in dieser
Tabelle. Und es wurden alle Gemeinden und Träger angeschrieben.
Frau
Borkowski:
Es gab ja mal eine Diskussion, wen und wieviel fördert man; Rechtsanspruch ist
die eine Sache, aber es gab ja auf Bundesebene mal die Diskussion des
Qualitätssicherungsgesetzes für Kindertageseinrichtungen. Wird das daran
gekoppelt oder ist das außen vor?
Frau
Müller:
Das ist außen vor; es käme noch dazu, dass der örtliche Träger im vorgegebenen
Rahmen die Entscheidung fällt – das wären wir; man könnte als örtlicher Träger
Qualitätsaspekte einfließen lassen. Aus unserer Sicht hat die Sicherung des
Rechtsanspruches absolute Priorität.
Die
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
