Sitzung: 01.11.2017 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 380/2017
Dazu übergibt Herr Dr. Richter Mendau das Wort an Frau Hoppe als Amtsleiterin der Kämmerei.
Frau Hoppe erläutert an Hand einer Präsentation den Haushaltsplanentwurf 2018.
(siehe Anlage: Anlage TOP 5)
Man befinde sich jetzt in der Haushaltsdiskussion, im Kreistag am 14.12.2017 soll der Beschluss gefasst werden.
Sie beschränkt sich in Ihren Ausführungen auf finanzielle Rahmenbedingungen, wie z.B. Schulden, Darlehen, Kreisumlage, geht aber näher auf den Bereich Schulen ein.
Im Zeitplan bis zum Kreistag gibt es noch viele Sitzungstermine.
Frau Hoppe stellt kurz die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Schulden- und Finanzlage vor.
Nach dem vorläufiger Jahresabschluss 2016 zum 31.12.2016 beträgt das
Eigenkapital: 0,3 Millionen EUR.
Eine Haushaltskonsolidierung 2018 ist nicht notwendig; es müsse aber ständig daran gearbeitet werden, das Eigenkapital aufzubauen. Schulden aus Darlehen sind Schulden aus der Finanzierung vergangener Bauvorhaben und betragen zum 31.12.2016 48 Millionen EUR. Problematisch sei die Liquiditätslage des Landkreises.
Der Bestand an Liquiditätskrediten beträgt zum 31.12.2016 50 Millionen EUR.
Es sei geplant, Liquiditätskredite langfristig aufzunehmen, um sich vor steigenden Zinsen abzusichern.
Der Landkreis plane vorerst 10 Mio. EUR für eine Laufzeit von 10 Jahren festzuschreiben.
(siehe DS 412/2017)
Frau Hoppe erklärt, dass die Pro- Kopf Verschuldung im Landkreis Stendal insgesamt 849 Euro je EW betrage und damit weit unter dem Landesdurchschnitt in Sachsen-Anhalt liegt (474 EUR je EW). Dieser schlechte Wert würde an den hohen Liquiditätskrediten liegen,
Der Höchstrahmen laut § 4 Haushaltssatzung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten beträgt in 2018 53 Mio EUR (Vorjahr 61 Mio EUR) und müsse in den nächsten Jahren weiter gesenkt werden. Ziel sei es, im Jahr 2035 einen Bestand von ca. 34 Mio. EUR zu haben.
Das Volumen des Ergebnishaushaltes 2018 beträgt laut Planentwurf 173 Mio EUR.
Für den Ergebnishaushalt 2018 wird im Bereich Schulen die Entwicklung der Schülerzahlen zu Grunde gelegt. Gegenüber 2016 ist die Schülerzahl um 18 Schüler/innen gesunken.
Als Planungsgrundlage für Geräte und Ausstattungen, Lehr-und Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen und Geschäftsausgaben wurden pro Schulform verschiedene Beträge angesetzt.
Im Bereich ÖPVN betragen die Aufwendungen insgesamt 9,9 Mio EUR.
Der Zuschussbedarf beträgt 2,9 Mio EUR.
Momentan laufe eine europaweite Ausschreibung als Nettoverfahren. Hier wird mit einer möglichen Kostensteigerung von 400 TEUR gerechnet.
Frau Schwarzer stellt die Anfrage zur Projektförderung“ Schulwegbegleitung“.
Frau Hoppe erklärt, dass dieses über die Arbeitsfördergesellschaft läuft und die Kosten mit dem Jobcenter geteilt werden.
Beim Schülerspezialverkehr erfolge eine jährliche Anpassung.
Er reduziere sich auf 1.15 Mio EUR.
Veränderungen gibt es bei den Produkten „Museen“ und „Kreisvolkshochschule“ sowie den
Zuweisungen für das Altmärkische Musikfest.
Die Zuwendungen für:
Theatervertrag 523.600 EUR
Städt. Musikschule 76.700 EUR
Kreissportbund 200.000 EUR
würden bestehen bleiben.
Bei Museen beträgt der Zuschussbedarf 385.500 EUR.
Ein Förderprogramm für die Beleuchtung im Ausstellungsraum sei für 2017 aufgelegt worden, leider habe es jedoch eine Absage durch die Sparkassenstiftung gegeben . Auch wenn Im Jahr 2018 eine erneute Antragstellung erfolgen würde, solle der Eigenanteil in 2017 eingesetzt werden, um erste Arbeiten durchführen zu können.
Bei der Kreismusikschule betrage der Zuschussbedarf 194. 000 EUR und für das Markgraf-Albrecht Gymnasium Osterburg soll ein Flügel mittels Leasingraten angeschafft werden.
Bei der Kreisvolkshochschule betrage der Zuschussbedarf 119.000 EUR.
Beim Kreisleihverkehr gibt es keine Veränderungen.
Hinsichtlich des Stellenplanes erklärt Frau Hoppe, dass im Jahr 2018 für den Landkreis 698 Stellen geplant sind. Es ergäbe sich ein Mehrbedarf von 25,30 Stellen im Vergleich zum Vorjahr.
Herr Zimmermann stellt die Anfrage, wie sich der Mehrbedarf zusammensetzt.
Frau Hoppe antwortet darauf, dass ein Mehrbedarf u.a. im Jugendamt durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz zu verzeichnen ist. Außerdem stünden einigen Stellenzuwächsen, Förderungen gegenüber (z.B. Teilhabemanager für 2 Jahre).
Herr Dr.Gruber ergänzt, dass im Haushaltsplan 2018 auch Stellen z.B. Natura und die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eingeplant sind, um sofort reagieren zu können.
Herrn Zimmermann genügt diese Antwort; der größte Teil der ergibt sich aus den Notwendigkeiten der Inhalte des Unterhaltsvorschussgesetzes und der Förderrungen.
Frau Hoppe fährt mit den Ausführungen fort.
Die Personalkosten würden im Jahr 2018 35,1 Mio EUR bei einer Förderung von 1,5 Mio EUR.
Im investiven Teil seien 6,9 Mio Euro geplant. 2.885.700 EUR würden in den Schulen zum Einsatz kommen (42 %).
Bei den Bauvorhaben in Schulen würden die Ausgaben nach Jahresscheiben zusammengefasst sein.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
SKS Bismark
SKS Goldbeck
SKS Komarow
Markgraf- Albrecht-Gymnasium Osterburg
Hildebrand Gymnasium Stendal
Diesterweg Gymnasium Tangermünde- Havelberg, Standort Tangermünde
Gemeinschaftsschule Tangerhütte
FÖS Helen Keller
Neben den Förderprogrammen STARK –III und STARK-V sei für die Schulen die Inanspruchnahme des IKT-Förderprogrammes vorgesehen. Mit diesen Mitteln soll der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden. Hier handele es sich um Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 10 Millionen EUR, davon seien für das Land Sachsen- Anhalt 3,3 Millionen EUR vorgesehen. Es würden nur die Endgeräte gefördert werden. Für den Landkreis entstünden darüber hinaus weitere Kosten u.a. für die Anschaffung von Medienwagen, strukturierter Verkabelung.
Herr Zimmermann stellt die Anfrage, ob im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Unterhaltung und Wartung für die Sekundarschulen Bismark, Goldbeck und Komarow mit enthalten sind.
Frau Krüger bejaht dies und ergänzt, dass diese zeitversetzt anfallen.
Herr Woitek stellt die Anfrage, ob die Investitionen zur Digitalisierung an den Orten erfolgt, wo bereits ein gutes Breitbandnetz vorhanden ist. Dieses wurde auch von den Eltern angeregt.
Herr Dr. Richter-Mendau ergänzt, dass es um die Nachhaltigkeit dabei geht.
Frau Krüger erläutert, dass in Tangermünde und Osterburg bereits gute Anschlüsse vorhanden sind und dass sich in Stendal und Bismark im Jahr 2018 die Bedingungen verbessern werden.
Herr Zimmermann meint, dass es außerdem den Zweckverband Breitbandförderung gibt.
Herr Claus erklärt, dass die Schulen nach dem gegenwärtigen Stand der Technik ausgewählt wurden und sich daran orientiert wurde, was andere Schulen schon längst haben.
Herr Dr. Richter-Mendau dankt Frau Hoppe für die Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2018.
Herr Zimmermann bittet darum, den Vortrag als Arbeitsmaterial dem Protokoll beizufügen.
Er merkt an, dass sich bei der Sekundarschule Goldbeck die Bewirtschaftungskosten verdoppelt haben und fragt nach den Gründen.
Frau Krüger erklärt die Besonderheit, dass hier eine externe Firma für Hausmeisterdienstleistungen eingesetzt ist, da an der Schule kein eigener Hausmeister angestellt ist.
Auf Grund dessen treten erhöhte Bewirtschaftungskosten auf.
Der Vertrag mit der Firma gilt noch bis Juni 2018.
Herr Zimmermann meint, dieses ist nicht positiv und wirke sich ungünstig auf die Personalkosten aus.
Herr Woitek fragt nach, ob er eine Übersicht zu den Bauvorhaben, besonders STRARK- III und SRTARK- V- Maßnahmen, für die Eltern erhalten kann.
Frau Krüger verneint und hat Bedenken, weil viele Maßnahmen noch in der Antragstellung sind.
Der Landkreis weiß nicht, ob auch die Fördermittel bereitgestellt werden.
Es kann falsch erstanden werden. Sie bietet an, die Maßnahmen vor dem Elternbeirat vorzustellen und zu erläutern.
Herr Wilcke stellt die Anfrage, bei welchem Kreditinstitut die Kredite aufgenommen werden.
Frau Hoppe antwortet, man habe eine Auswahl an Banken, mit denen üblicherweise Kreditverträge abgeschlossen werden.
Es seien probehalber Angebote eingeholt worden.
Zum gegebenen Zeitpunkt würde ein Kreditvertrag mit dem Kreditinstitut abgeschlossen werden, welches das beste Angebot abgegeben hat.
Herr Wilcke fragt weiter, ob über 10 Jahre maximal 24,75 Mio EUR in Stücken oder im Rahmen genommen werden sollen?
Frau Hoppe antwortet und informiert, dass dies der maximal zulässige Rahmen lt. Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) ist.
Der Landkreis beabsichtige jedoch zunächst lediglich 10 Millionen für 10 Jahre abzuschließen, um sich vor steigenden Zinsen abzusichern.
Herr Wilcke fragt weiter ob es eine obere Grenze gibt und wie bei einem Normalkredit hohe Bereitstellungszinsen anfallen.
Frau Hoppe erklärt, dass sich der Höchstrahmen der zulässigen Liquiditätskredite aus der Haushaltssatzung ergebe. Bereitstellungszinsen würden in der Regel nicht anfallen.
Herr Wilcke stellt fest, dass die Frage damit beantwortet ist.
Herr Dr. Richter-Mendau meint, es wurde alles gut erklärt und nun müsse man darüber abstimmen.
Herr Zimmermann fragt, ob nur für den Bereich Schule und Kultur oder den Gesamthaushalt abzustimmen wäre.
Herr Dr. Richter-Mendau meint, dass für den Bereich befunden werden soll, den Frau Hoppe heute zu Bericht gegeben hat.
Anschließend führt er die Abstimmung durch:
Ergebnis:
3 ja
2 Enthaltungen
= mehrheitlich
Herr Dr. Gruber erklärt, es ist kein Teilbeschluss möglich.
Entweder man stimmt über den Gesamthaushalt komplex ab oder gar nicht.
Frau Hoppe stellt fest, dass heute nicht über den Inhalt, sondern die Weiterleitung an den Kreistag abzustimmen ist.
Herr Dr. Richter Mendau lässt darüber abstimmen:
4 Ja
1 Enthaltung