Sitzung: 08.11.2017 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Vorlage: 380/2017
Zusammenfassung TOP 5 und TOP 7
Frau Hoppe stellt den Haushaltsplanentwurf 2018 vor. Zunächst informiert sie über den Zeitablauf in den einzelnen Ausschüssen. Die Beschlussfassung soll der 14.12.2017 sein. Es werden die Eckdaten zur Schulden- und Finanzlage dargestellt. Der Haushaltsplanentwurf sieht im Ergebnishaushalt ein Finanzvolumen von 173 Mio. € vor. Der Höchstrahmen für die Liquiditätskredite wird auf 53 Mio. € festgelegt. Es wird über den Hebesatz informiert, über Schlüsselzuweisungen, zusätzliche Entlastung durch den Bund und die einzelnen Erträge aus dem FAG. Eine Übersicht informiert über die prozentuale Aufteilung der ordentlichen Aufwendungen. Schwerpunkt sind mit 37 % sogenannte Transferaufwendungen (z. B. KiföG, ÖPNV, UVG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Danach kommen mit 20 % Personalaufwendungen. Weitere ordentliche Aufwendungen mit 27 % sind u. a. Kosten für Unterkunft, Kommunaler Finanzierungsanteil und Schülerbeförderung. Es wird die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften dargestellt, die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten und die Unterkunftskosten nach dem SGB II. Eine weitere Übersicht zeigt die Ausgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt, diese werden sich im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr verringern, da sich auch die Anzahl der Hilfeempfänger verringert.
Den weiteren Übersichten in der Anlage sind die Ausgaben und die Anzahl der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung zu entnehmen.
Die Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist gegenüber dem Vorjahr drastisch zurückgegangen. Insoweit sind auch die Kosten für diesen Personenkreis stark rückgängig. Es ist jedoch festzustellen, dass insbesondere die Leistungen bei Krankheit nur um die Hälfte zurückgehen. Während die Grundleistungen voraussichtlich um 1/3 sinken. In der Übersicht werden noch die Aufwendungen für die Landesaufnahmeeinrichtung in Klietz gezeigt. Festzustellen ist, dass die Personalkosten im Zusammenhang mit der Unterbringung der geflüchteten Menschen nicht erstattet werden. Weitere Übersichten in der Anlage beschäftigen sich mit den unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern. Bei den freiwilligen Leistungen ist dargestellt, welche Vereine, Verbände und Andere, Zuschüsse vom Landkreis erhalten. Für den Bereich des Sozialamtes wird die Förderung der Wohlfahrtspflege auf 70.000 € für das Jahr 2018 angehoben. Insgesamt beträgt der Anteil der freiwilligen Leistungen an den Gesamtaufwendungen des Landkreises 1,4 %. Es wird eine Übersicht vorgestellt zu den Aufwendungen und Erträgen von Museen, Kreismusikschule, Kreisvolkshochschule, Kreisleihverkehr. In einer weiteren Übersicht ist die Entwicklung der Stellen für den gesamten Landkreis von 2009 bis 2018 dargestellt. Es gibt insgesamt einen Mehrbedarf von 5,68 Stellen. Dieser setzt sich zusammen aus einen Mehrbedarf für Verwaltung von 25,3 Stellen und dem Abbau von Altersteilzeit um 19,62 Stellen. Der Bereich Asyl hat ebenfalls einen Minderbedarf von 9,75 Stellen. Einige Stellen werden teilweise oder vollständig durch das Land gefördert (siehe Anlage). Die geplanten Investitionen für 2018 betragen 6.884.800 €. Einzelne Maßnahmen sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen.
Frau Rütten ergänzt zwei weitere wichtige Haushaltsstellen. Die Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen für nichtversicherte Personen beträgt für 2018 auch weiterhin 400.000 €. Die Anzahl der Leistungsberechtigten ist nicht wie erwartet zurückgegangen, weil der Personenkreis der Flüchtlinge über 65 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis dazugekommen ist. Derzeit sind es 267 Personen. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe werden in etwa Mittel in der gleichen Höhe wie in den vorangegangenen Jahren veranschlagt. Die Anzahl der Leistungsberechtigten insbesondere beim Wohngeld und Kinderzuschlag sind rückläufig, jedoch haben sich die Kosten für das Mittagessen erhöht. Während in den zurückliegenden Jahren eine Inanspruchnahme von 85 % der Leistungsberechtigten zu verzeichnen war, ist dieser prozentuale Anteil rückläufig, weil insbesondere der Personenkreis der Flüchtlinge im SGB II diese Leistungen in nur geringem Maße in Anspruch nimmt. Um hier eine Erhöhung zu erreichen wurden gemeinsam mit dem Jobcenter Maßnahmen geplant.
Frau Paschke: An dem gesamten Haushalt ist zu erkennen, dass der Landkreis nicht viel zu verteilen hat. Es ist trotzdem wichtig, dass die Höhe der Kassenkredite verringert wird. Positiv ist die Erhöhung des Betrages von 64.000 € auf 70.000 € für die Unterstützung von Vereinen und die Freie Wohlfahrtspflege, die sich vorwiegend sozialer Themen widmen, zu bewerten. Die Verteilung werden wir entsprechend der Antragstellungen in der Dezembersitzung beraten.
Die Erhöhung ist nach sehr vielen Jahren das erste Mal. Wir alle wissen Hauptamt braucht auch Ehrenamt. Ich sehe diesen Beitrag des Landkreises als eine Würdigung des Ehrenamtes an.