Frau Rütten: Das Bundesteilhabegesetz wird in der Zukunft dazu führen, dass auf den Bereich Hilfe in Einrichtungen mehr Aufgaben zu kommen. Teilhabeplanung, Budget für Arbeit und die Hilfeplanerstellung auf der Grundlage des ICF erfordern einen höheren Zeitaufwand, deshalb wird es in diesem Bereich zukünftig mindestens 2 Stellen für Fallmanager mehr geben. Zu bemängeln ist, dass die Aufgabenübertragung durch das Land keine Veränderungen im FAG nach sich zieht. Diese Personalerhöhung sollen alle im Rahmen des FAG abgegolten sein. Der Landkreis arbeitet hier im übertragenen Wirkungskreis. Diese zusätzlichen Aufgaben betreffen hinsichtlich der Begutachtungen auch das Gesundheitsamt.

Frau Dr. Schubert: Ich kann nur bestätigen, dass der Zeitaufwand für die Begutachtung erheblich steigen wird und die Umsetzung dessen ein personelles Problem wird.