Sitzung: 30.01.2018 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 440/2017
Herr Klemm bittet jetzt Herrn Stoll um seine Ausführungen zur Drucksache 440/2017 – Satzung für die Erhebung eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), der Einsatztechnik sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze des Landkreises Stendal. Die Drucksache wurde an alle Kreistagsmitglieder und Sachkundigen Einwohner rechtzeitig verschickt.
Herr Stoll: Die Satzung musste überarbeitet werden, weil sich mit der Zeit Veränderungen ergeben haben. In der letzten Woche kam noch die Frage, und zwar die Forderung nach einer Gegenüberstellung was es denn für Mehrkosten für eine Einheits- und Verbandsgemeinde wäre.
Diese Gegenüberstellung wurde stellvertretend an einem Löschgruppenfahrzeug ohne Sonderbeladung vorgenommen. Die alte Prüfung hätte 515,20 € gekostet und neue 638,50 €. Hat das Fahrzeug eine Sonderbeladung die geprüft werden muss, wären das alt 196,00 € und neu 335,50 €. Zu erwähnen wäre auch, dass das FTZ für die Einheits- und Verbandgemeinden im Landkreis Stendal kostenlos arbeitet. Wenn nach einem Einsatz, der kostenpflichtig war, diese Geräte wieder herzustellen, zu prüfen sind, dann wird ein Gebührenbescheid erlassen, denn dann wird der Verursacher des Brandes herangezogen. Es gab auch Nachfragen, warum der Betrag von alt zu neu für die dreiteilige Schiebleiter (nicht Schiebeleiter!) so gestiegen ist. Das hat damit zu tun, dass wir früher in der Kalkulation eine Person hatten, neu wurde der tatsächliche Personalaufwand in Ansatz gebracht.
Die Beispielrechnung für die
Prüfung eines Löschgruppenfahrzeuges und die Schiebleiter sind der
Niederschrift als Anlage TOP 7 beigefügt und im Informationsportal des Kreistages des
Landkreises Stendal eingestellt.
Herr
Klemm bittet sodann um Abstimmung über die Drucksache 440/2017, da es keine
Beiträge zur Diskussion gibt.