Sitzung: 24.01.2018 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Herr Dr. Richter-Mendau übergibt dazu das Wort an Herrn Dr. Gruber.
An Hand einer Präsentation erläutert Herr Dr. Gruber die Herangehensweise an die zukünftige Schulentwicklungsplanung(SEPl) im Landkreis Stendal
(Siehe Anlage zu TOP 5).
Er beginnt seine Erläuterungen mit einem historischen Abriss seit 1990 bzw. der Fusion der drei Landkreise im Jahr 1994.
Im Schuljahr 1995/96 gab es im Landkreis Stendal 23.433 Schüler/innen.
10 Jahre später sank die Schülerzahl um etwa 10.000.
Vom Jahr 2013/14 zu 2014/15 kam es sogar zu einer leichten Erhöhung;
Derzeit gibt es im Landkreis Stendal 10.240 Schüler/innen.
Die Anzahl der staatlichen schulischen Einrichtungen des Landkreises als Schulträger verringerte sich in diesem Zeitraum von 43 auf 22.
Durch die Vorgabe von Mindestschülerzahlen an den Grundschulen kam es zu gravierenden Veränderungen in der Schullandschaft der Region. Zum Ende des Schuljahres 2013/14 wurden acht Grundschulen geschlossen. Insgesamt waren von den Schulschließungen im Landkreis Stendal ca. 270 Grundschüler betroffen, die nun zum Teil weitere Wege zurücklegen mussten oder Fahrschüler wurden.
Dies führte wiederum zu erheblichen Mehrkosten bei der Schülerbeförderung, um alle Schüler/innen zu den Grundschulstandorten zu befördern.
Im Folgenden betrachtet er nun die einzelnen Schulstandorte in den Einheits-und Verbandsgemeinden des Landkreises Stendal und nennt die Schwerpunkte (vgl. Anlage).
Danach stellt er die beabsichtigte Novellierung des Schulgesetzes vor.
Es liegt hier die Synopse des Ministeriums mit den geplanten Änderungen in roter Schrift vor.
(vgl. Tabelle SchulG- aktuelle Fassung/ SchulG- Gesetzentwurf)
Es wird Veränderungen zu folgenden Paragraphen geben:
§ 4 Grundschule
§ 13 Jahrgangsübergreifender Unterricht, Bildung von Anfangsklassen
§ 22 Schulentwicklungsplanung
§ 30 Allgemeines
§ 41 Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche
Besonders kommt es gemäß § 22 Abs.2 auf das Einvernehmen mit der zuständigen kreisangehörigen Gemeinde an, wenn diese der Schulträger ist.
Der § 41 legt die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche fest und beinhaltet die
Konzipierung von Grundschulverbünden.
Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde.
Herr Dr. Richter-Mendau dankt Herrn Dr. Gruber für die Ausführungen und stellt fest, dass hier ein kompaktes und vielschichtiges Material vorliegt, welches Schritt für Schritt diskutiert werden muss.
Herr Woitek hat die Novellierung für den
Landeselternrat bereits vorliegen.
Herr Dr. Gruber erklärt noch einmal, dass die Synopse, die vom Ministerium geplanten Änderungen für den Gesetzentwurf in roter Schrift enthält und die Stellungnahme des Landkreises in der letzten Sitzung des Fachausschusses behandelt wurde.
Die derzeitige Situation soll schnellstmöglich aufgearbeitet werden, um vorausschauend planen zu können.
Die statistischen Daten werden von den jeweiligen Einwohnermeldeämtern gemeldet und erfasst. Für die Prognosen wird die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose zu Grunde gelegt.
Um das Einvernehmen mit den landkreisangehörigen Kommunen zu finden, wurde am 16.01.2018 eine erste Beratung mit den Einheits-und Verbandsgemeinden durchgeführt und weitere Beratungstermine sind im Mai und August 2018 geplant.
Ziel ist, im Dezember den Kreistagsbeschluss über die zukünftige SEPl für den Zeitraum 2019/20 - 2023/24 zu fassen.
Zum Kreisentwicklungskonzept erklärt er, dass die vorhandenen Schulstandorte der einzelnen Schulformen in Trägerschaft des Landkreises Stendal erhalten bleiben sollen. Die Grundschulen
in Trägerschaft der Verbands-und Einheitsgemeinden benötigen Schuleinzugsbezirke, die in Abstimmung mit dem Landkreis Stendal als Träger der Schülerbeförderung sinnvoll und im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung erreichbar sind. Die Schulstandorte sollten zukünftig auch qualitativ im Rahmen der Nutzung von Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt aufgewertet werden. Auch für die inhaltliche Arbeit sollen sie den modernsten Anforderungen genügen.
Herr Dr. Richter-Mendau dankt Herrn Dr. Gruber für den interessanten Beitrag.
Vor dem Landkreis steht eine gewaltige Aufgabe. Er schätzt es als schwierig ein, mit allen Verbands-und Einheitsgemeinden ein Einvernahmen über die jeweiligen Schulstandorte
zu finden, denn man müsse sich mit den örtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen.
Frau Schwarz fragt an, ob im Zusammenhang Hauptstandort und Teilstandort ehemalige Schulstandorte wiederbelebt werden könnten; sie denkt dabei speziell an die ehemalige Grundschule in Dobberkau, die die Grundschule Bismark jetzt entlasten könnte. Jedoch ist das organisatorisch nicht umsetzbar, da auch kein zusätzliches Lehrerpersonal zur Verfügung gestellt wird. Es betrifft sicher nur Schulen, die im Bestand sind.
Herr Dr. Gruber entgegnet, dass die Schulen eigenständig sein und Bestand haben müssen.
Auf den Prüfstand kommen alle Schulen, die am Netz sind.
Es wird in der Synopse darauf verwiesen, dass bei Grundschulverbünden kein zusätzliches Lehrerpersonal zur Verfügung gestellt wird vom Land.
Fau Friedebold spricht den Lehrerbedarf am Haupt- und Teilstandort an.
Momentan ist hier ein negativer Trend zu beobachten, wie auch die Lehrerstundenversorgung und Organisation des Unterrichts in der Grundschule Schönhausen, Außenstelle Wust, zeigt.
Der Schulbetrieb soll hier aufrecht erhalten bleiben.
Man habe auch den Landkreis um Unterstützung gebeten und der Landrat hat sich an das Landesschulamt gewandt. Aber wenn jetzt schon verankert ist, dass kein zusätzliches Lehrerpersonal zur Verfügung gestellt wird, wird sich wohl nichts ändern an der Lehrerstundenversorgung.
Herr Dr. Richter-Mendau ist der Meinung, dass hier das Landesschulamt zuständig ist und keine Hilfe zu erwarten ist.
Frau Friedebold sieht das genauso. Sie bittet aber den Landkreis Stendal weiterhin um Unterstützung.
Herr Woitek spricht die notwendige Zusammenarbeit mit den Eltern an; diese müssen rechtzeitig in die Diskussionen mit einbezogen werden.
Herr Dr.Gruber entgegnet, dieses sei gesetzlich vorgesehen, d.h. Schüler-und Elternvertretungen sind anzuhören.
Im Jahr 2013 habe er zusammen mit Frau Braun alle Schulstandorte besucht, die von einer Schulschließung betroffen waren und an Einwohnerversammlungen teilgenommen, um mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Herr Woitek fragt an, ob der Landkreis keinen Einfluss nehmen kann, falls es nicht zu einem Einvernehmen mit der kreisangehörigen Gemeinde kommt.
Herr Dr.Gruber erklärt, dieses wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das Einvernehmen kann ausschließlich durch die Schulbehörde ersetzt werden, falls es zu einer Verweigerung kommt.
Herr Woitek möchte die Stellungnahme des Landkreises den Eltern vorstellen und die aufgeworfenen Probleme vermitteln und fragt an, ob er die vorgestellte Präsentation erhalten kann.
Herr Dr. Gruber verneint diese Anfrage, ist aber bereit, an einem gemeinsamen Termin des Kreiselternrates teilzunehmen. Frau Schwarz würde sich auch zu einer Teilnahme bereiterklären.
Herr Zimmermann meint, es handelt sich bisher um einen Entwurf der zukünftigen SEPL und das neue Schulgesetz wird im Laufe des Jahres novelliert werden.
Bis dahin ist eine ständige Kommunikation unausweichlich.
Frau Schwarz ist der Meinung, dass Herr Woitek bereits den 2. Schritt vor dem 1. machen möchte. Zunächst müssen erst einmal die Rahmenbedingungen für die SEPL durch eine Verordnung des Kultusministeriums vorgegeben werden. Diese werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 erwartet.
Es müssen erst die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um dann die gesetzlich festgeschriebenen Elternanhörungen durchführen zu können. Die Eltern sollte man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in die Diskussionen involvieren.
Sie erklärt die Bereitschaft zur Teilnahme an Elterngesprächen, wenn die Zeit reif ist.
Herr Woitek möchte nur die bestmöglichen Bedingungen für die Eltern schaffen.
Frau Schwarz entgegnet, dass immer darum gekämpft wurde. Sie habe persönlich jahrelang als Kreiselternratsvorsitzende fungiert und kann den Elternwillen sehr gut einschätzen.
Herr Dr. Richter-Menau meint, die Zeit ist noch nicht reif, um die Eltern damit zu belasten. Sie hätten schon genug Probleme. Man müsse abwarten, wie sich die Dinge vor Ort darstellen und Schritt für Schritt an der Umsetzung der neuen Gesetzgebung arbeiten. Dabei müsse
man ein gewisses Fingerspitzengefühl haben.
Herr Zimmermann stellt auch fest, dass die Gemeindevertreter vor Ort dafür die Verantwortung tragen und die Entwicklung der Schulstandorte im Auge behalten müssen. Bei den zukünftigen Elterngesprächen wird man feststellen, dass die Eltern unterschiedliche Sichtweisen haben.
Oberstes Ziel muss es sein, alle Schulstandorte zu erhalten.
Herr Dr. Gruber bittet Herrn Woitek abschließend, ihm einen gemeinsamen Termin mit dem Landeselternrat vorzuschlagen.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beendet Herr Dr. Richter-Mendau den TOP 5.