Sitzung: 30.01.2018 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Herr Klemm: Zum Abbruch Kalkulationszeitraum und Neukalkulation der Abfallgebühren 2017 -2019 wird es am 15.02.2018 wieder eine gemeinsame Sitzung mit dem Kreis-, Vergabe und Personalausschuss und des Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschusses und geben. Beginn der Sitzung ist 15:30 Uhr, stattfinden wird sie im Sitzungsraum „Stendal“.
Herr Klemm bittet jetzt Frau Gose um ihre Ausführungen.
Frau Gose: Die Präsentation ist in drei Teile gegliedert. Zuerst werde ich über die derzeitige Situation sprechen, dann wird Frau Charlier über die rechtlichen Aspekte sprechen und Herr Dehnen übernimmt dann zum Schluss die Vorstellung der Neukalkulation.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage TOP 8 beigefügt und im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr Klemm bedankt sich für die Ausführungen und eröffnet die Diskussion.
Herr Kühnel: Bei einer 120-l-Tonne/Jahr wäre das dann eine Tonne.
Herr Dehnen: In der Tat ist das ein bisschen lächerlich, aber das ist die direkte Folge das die Restmülltonne zu wenig genutzt wird.
Herr Müller: Warum ist das jetzt ein Problem, dass wir die Restmülltonne zu wenig nutzen? Das ist doch eine gute Grundvoraussetzung – wenig Restmüll – viel Biomüll, der legal entsorgt wird. Wo ist hier das grundlegende Übel?
Herr Dehnen: Es gibt gewisse Kostensteigerungsrisiken. Sie haben eine sehr günstige Bioabfallverwertung. Was zurzeit am Markt beobachtet wird, ist, dass die Verwertungspreise für Bioabfall sehr stark steigen. Wenn sie bei diesem Mengenaufkommen bleiben würden und wenn dann neu ausgeschrieben würde, hätten sie eine Kostensteigerung von ca. 30 €/Tonne. Das sind dann Preise bei denen man fürchten müsste, dass das System kollabiert. Es ist natürlich auch eine Frage der Verursachungsgerechtigkeit. Nicht alle Nutzer nutzen die Biotonne ein gleichen Umfang. In der Biotonne sind mindestens 80 % Gartenabfälle. Es ist ein attraktives, komfortables und vor allem preiswertes System zur Entsorgung von Gartenabfällen. Die Diskussion muss geführt werden.
Herr Kühnel: Dem Verursacher muss die Möglichkeit gegeben werden, die Behältergröße zu wählen. Bei den Einwohnergleichwerten sind zwei Personen nur 2 sondern 1,5 Einwohnergleichwert.
Frau Gose: Jeder hat ein freie Behälterwahl. Der Behältertausch kostet ca. 20 €. Das muss jeder Bürger für sich selbst entscheiden.
Herr Dehnen: Es heißt ja nun nicht, dass diese oder jene Gebühr eingeführt werden soll. Aber man sollte darüber diskutieren. Der Bioabfall wird immer mehr, der Restabfall weniger. Das hat Auswirkungen auf die Gebühr.
Frau Dr. Paschke: Es wurde gesagt, wenn der Kreistag beschlossen hat, würde die Endabrechnung erfolgen. Herr Klemm hat auch auf die gemeinsame Sitzung am 15.02.2018 hingewiesen. Die Frage ist, welche Zeiträume Kreistag sind gemeint? Ist der 01.03.2018 gemeint, dann ist meine Meinung, dass geht gar nicht. Wir müssten uns da so unter Druck entscheiden, ähnlich wie es bei der letzten Kalkulation gemacht wurde. Das bitte ich zu überlegen. Die zweite Frage bezieht sich auf die Äußerung von Frau von Bechtolsheim in der Sitzung am 21.12.2017, dass bei einer Gebührenkalkulation die Nichtangeschlossenen nicht berücksichtigt werden. Dass man die Haushalte/Einwohner als Grundlage nimmt war für mich eigentlich bei einer Kalkulation selbstverständlich. Die Frage ist etwas offen geblieben und ich würde Frau Charlier bitten, darauf zu antworten, ist es so, dass bei der Kalkulation Einwohnerzahl und Haushalte zu Grunde gelegt werden. Am 21.12.2017 haben Frau Gose und Frau von Bechtolsheim ausgeführt, dass es bei den Privathaushalten einen 100 %igen Anschluss gibt. Dort liegt nicht der Fehler, sondern sehr stark beim Anschluss der Gewerbetreibenden. Wie ist das richtig? Werden die Nichtangeschlossen nicht berücksichtigt und dann stelle ich die Kalkulation auf sage ich, ich habe eine bestimmte Haushaltsgröße, ich habe bestimmte Einwohnerzahlen und die lege ich der Kalkulation zu Grunde. Das ist für mich eine ganz wichtige Frage!
Frau Charlier: Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Die Benutzungsgebühr setzt per se grundsätzlich die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung voraus. Das heißt, vor allem in der Erhebung der Kosten für Leistungsgebühren brauche ich einen Inanspruchnahme Tatbestand. Das heißt, nur der, der die Leistung nutzt, in Anspruch nimmt, kommt als Gebührenschuldner in Frage. Das heißt, die Anzahl der potenziellen Gebührenschuldner muss ich natürlich meiner Prognose für die Kalkulation zu Grunde legen. Wie gesagt, muss ich auch die Nutzer, die tatsächlich in Anspruch nehmen, abschätzen. Das heißt, alle die theoretisch irgendwo bestehen, aber die ich nicht als potenzielle Nutzer kenne, aus welchen Gründen jetzt auch immer, mal außen vor, kann ich da schlecht einsetzen. In der Vergangenheit stützte man sich darauf, dass man wusste, ich habe so und so viele Haushalte, so und so Einwohnergleichwerte, die sind angeschlossen und dies nutzen, lege ich die Anzahl bei der Gebührenrechnung zu Grunde. Für haushaltsbezogene Leistungsgebühren waren das auch offenbar alle tatsächlichen Nutzer. Für alle gewerblichen Nutzer waren das alle bis Dato bekannten Nutzer. Gewerbliche Nutzer die nicht angeschlossen sind, sondern über einen privaten Entsorger entsorgen lassen. Das ist auch Ziel der Gewerbeabfallverordnung. Dieser gewerbliche Nutzer fällt dann auch nicht in den Kreis der öffentlichen Abfallentsorgung.
Frau Gose: Wir haben die privaten (Haushalte) und die sonstigen (Gewerbe und öffentliche Einrichtungen) Herkunftsbereiche. Was wir im letzten Jahr regelmäßig ausgewertet haben, waren ja die Anzahl der Haushalte, der Einwohner und nachdem wir die Einwohnergleichwerte aktuell ermittelt haben – das ist fast eine Punktlandung. Wenn wir die Einwohnergleichwerte, sprich die Anzahl Haushalt und Einwohner zu Grund legen und auswerten und das ins Verhältnis setzen zu dem, was über das Melderecht erfasst ist, dann sind alle Einwohner im Landkreis Stendal, wie bereits in der Sitzung am 21.12.2017 ausgeführt, über das System angeschlossen. Es gibt sicherlich noch Fälle, die in der Bearbeitung sind. Es kann aber gesagt werden, dass wir keine Defizite bei den privaten Haushalten haben. Bei den Gewerben sieht das etwas anders aus. Zum 30.09. gab es eine Auswertung. Wir haben mehr Gewerbe angeschlossen, die in den Gebühreneinnahmen aber nur 0,6 % der Gesamteinnahmen des Gebührenhaushaltes ausmachen. Im Verhältnis gesehen, relativiert sich das. Die waren allerdings nicht Gegenstand der Kalkulation 2016 da sie einfach nicht im System waren. Das haben wir jetzt auch vorgenommen. Wer ist angeschlossen, wer ist im Gebührenprogramm erfasst. Die fließen dann auch in unsere Prognose für die Kalkulation mit ein.
Frau Dr. Paschke: Es wurde von der Stoffstromanalyse gesprochen. Wir haben ja jährlich den Abfallbericht. Unter Stoffstromanalyse verstehe ich, was in den einzelnen Tonnen drin ist. Das müsste analysiert werden, was ist in der Tonne davon – davon – davon. Beim ersten Hinsehen ist das kein großer Unterschied zu den Abfallberichten. Wo ist da jetzt der Unterschied und gibt es gesetzliche Grundlagen für Stoffstromanalysen, die man dann in regelmäßigen Abständen machen muss.
Herr Dr. Gruber: Im letzten Abfallwirtschaftskonzept hatten wir eine passende Analyse gegeben. Allein beim Befüllungsgrad der Biotonne sind das 10 Seiten, auf denen hergeleitet wurde, woher die Stoffe kommen, entweder aus der Küche oder aus dem Garten. Es wurde dann auch erstellt, falls die Verbrennungsverordnung eines Tages aufgehoben werden sollte, wie hoch dieser Anteil dann wäre der dann zusätzlich in die Biotonne kommt. Die Analysen wurden in der Vergangenheit schon erstellt. Wir hatten auch schon zwei Mal Informationen wie es aussehen würde, wenn die Wertstofftonne eingeführt werden würde.
Zum Zeitplan ist zu sagen, dass sich die Verwaltung vorstellt, die Beschlussvorlagen Abfallentsorgungssatzung als auch Abfallgebührensatzung im Ausschuss am 15.02.2018 einbringen und dass es in der Sitzung des Kreistages am 01.03.2018 beschlossen werden sollte. Wir haben dann mit dem heutigen Termin insgesamt drei Sitzungen des Ausschusses für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz am 15.02.2018 die gemeinsame Sitzung und am 27.02.2018 die nächste Sitzung des Fachausschusses. Außerdem gibt es von Frau Gose und den Damen und Herren das Angebot, in die Fraktionen zu gehen. Die Fraktionen machen davon auch Gebrauch. So kann dann auch einen umfassende Information stattfinden. Ziel ist es, die Beschlussvorlage mit dem Vorschlag der Verwaltung zu versehen, dass wir den gegenwärtigen Gebührenkalkulationszeitraum 2017 bis 2019 sprichwörtlich glatt ziehen, das heißt, Fehler beheben die dort drin sind bei der Berechnung aber dann auch offensiv umgehen, auch schon im Jahr 2018, mit einer Diskussion zur Einführung einer Gebühr für die Biotonnen. Das ist die Zielsetzung, dies hier über diesen Ausschuss zu tun und die Zeichen für die Zukunft auch pro Gebühr für die Biotonne zu setzen. Aus den Medien war zu entnehmen, dass der erste Landkreis in Sachsen Anhalt (Mannsfeld Südharz) diesen Monat damit begonnen hat, Detektoren in die Schüttfahrzeuge für Bioabfälle einzubauen, um eine Schüttsperre in Kraft zu setzen, wenn eine Fehlbefüllung auftritt.
Herr Kühnel: Welcher Vorschlag wird denn heute gemacht?
Herr Dr. Gruber: Eine konstante Grundgebühr zu belassen und eine Gebührensenkung im Bereich der Variablen. Hier die Variante 1.
Herr Klemm: Gebühr für Bioabfall. Ich kann mich erinnern, dass dies immer wieder Thema im Kreistag war aber sich keine Mehrheit dafür gefunden hat.
Es wurde ja schon gesagt, dass die Variante 1 favorisiert wird. Alle Fraktionen haben die Möglichkeit, sich dies im kleinen Kreis nochmals anzuhören. Dann kommen noch zwei Sitzungen des Ausschusses hinzu. Warum sollten wir das nicht a 01.03.2018 als Beschluss in den Kreistag einbringen!
Herr Müller: Wird es bei der nächsten Abrechnung einen Hinweis geben, aus welchem Grund sich die Gebühren geändert haben?
Frau Gose: Das Detailblatt ist ja das Blatt für das vergangene Jahr. Dort werden der Haushalt und seine Personenzahl ausgewiesen mit der unveränderten Grundgebühr. Die Restabfallbehälter mit dem verminderten Gebührensatz, das ist ein Betrag der festgesetzt ist, also zum Beispiel 100 € wurden bezahlt, 80 € sind aber nur fällig, dann werden die restlichen 20 € verrechnet auf den Abschlag für das neue Jahr. Der Bürger sieht, dass er eine geringere Gebühr im Bescheid hat als er eigentlich an Vorauszahlungen an Abschlagszahlungen geleistet hat.
Herr Müller: Aber eine zusätzliche Information wird nicht kommen? Eine Art Informationsblatt warum es dazu gekommen ist.
Frau Gose: Darüber kam man sich Gedanken machen, wenn die Bescheide verschickt werden. Ob wir das über die Öffentlichkeitsarbeit in Form einer Presseerklärung oder als Information im Bescheid regeln, soweit sind die Gedanken noch nicht gereift. Das müssen wir mit dem Umweltamt klären.
Herr Klemm: Gibt es weitere Frage. Da dies nicht der Fall ist, bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Gose, Frau Charlier und Herrn Dehnen für ihre Ausführungen und beendet dann den Tagesordnungspunkt.