Der Vorsitzende erteilt dem Landrat das Wort.

Der Landrat informiert wie folgt:

1. Beschulung am Grundschulstandort Schönhausen – bzw. Außenstelle der Grundschule in Wust

Am 29.03.2018 hat das Landessschulamt das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Stendal darüber in Kenntnis gesetzt, und da zitiere ich: „… dass nach aktueller Prüfung vor Ort durch das Fachreferat für Grund- und Förderschulen des Landesschulamtes festgestellt wurde, dass die baulichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Beschulung aller Schülerinnen und Schüler am Standort Grundschule Schönhausen bereits jetzt vorhanden sind.…“ Weiter heißt es: „Eine Führung der Außenstelle am Standort Wust im Schuljahr 2018/19 wird bei den vorbereitenden Planungen der Schul- und Unterrichtsorganisation nicht weiter berücksichtigt.“

Ich habe am 29.03.2018 die Verbandgemeindebürgermeisterin als auch die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages über den Sachverhalt informiert. Die weitere Verfahrensweise und alles, was damit zusammen hängt, bleibt abzustimmen.

2. Anträge STARK III-Förderung

Wann ist der Fristablauf Antragstellung STARK III für

1.         Gymnasium Hildebrandt                                 28.04.2018

2.         Sekundarschule Goldbeck                             04.05.2018  

3.         Gemeinschaftsschule Tangerhütte                04.05.2018

Die Abgabe wird Ende April erfolgen.

Nachbesserung STARK III-Anträge für die Gymnasien Osterburg und Tangermünde (Ausschreibungsergebnisse über 3,0 Mio. Euro – nicht förderkonform)

Die EU hat Regelungen vorgesehen, die bei 3 Mio. Euro netto und 3,5 Mio. Euro brutto das ganze Deckeln. Wenn es teurer wird, ist es förderschädlich, und der Landkreis muss die gesamte Förderung zurückzahlen. D. h., wir müssen nach oben hin bei 3 Mio. Euro deckeln. Das ist natürlich schwierig, denn die Ausschreibungsergebnisse liegen teilweise 30 Prozent über dem, was bei der Antragsstellung errechnet worden ist.

Das hat Auswirkungen auf die beiden Gymnasien.

 

Gymnasium Tangermünde

Zurzeit wird der Änderungsantrag erarbeitet. Die Abgabe an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird bis zum 10.04.2018 erfolgen. Der Änderungsantrag beinhaltet die Zurückstellung des Dachgeschossausbaus (4 Unterrichtsräume Musik/Kunst), die Erneuerung der Innentüren sowie Maler- und Belagarbeiten in Fluren und Treppenhäuser. Des Weiteren entfällt die geplante Innendämmung.

Die baulichen Sanierungen müssen natürlich trotzdem erfolgen. Derzeit suchen wir nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Gymnasium Osterburg

Hier wurden vor ca. 3 Wochen Gesteinsproben aus der Fassade für die Untersuchung der Schlagregendichtigkeit der Ziegelfassade entnommen. Die weitere Bauausführung hängt von der Schlagregendichtigkeit der Fassade ab. Mit Vorliegen der Laborergebnisse zum 31.03.2018 wird die weitere Ausführung festgelegt und die Baukosten hinsichtlich der geforderten Baukostenobergrenze von 3.000.000 € netto überprüft. Überschreiten die Baukosten die Baukostenobergrenze, wird bis Ende April ein Änderungsantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht.

3. Breitband

1.004 Anschlüsse sind im Pilotcluster 1 gebaut. 906 sind an die DNS:NET übergeben worden. Die aktiven Anschlusszahlen kann ich heute leider nicht liefern. Diese würde ich in der nächsten Sitzung nennen wollen. Die DNS:NET konnte die Zahlen zeitnah nicht liefern.  

Die letzten Tiefbauarbeiten sollen diese, spätestens jedoch nächste Woche fertiggestellt werden. Es erfolgen nun erste Endabnahmen mit den Tiefbauunternehmen, wo durch den ZBA die abschließende Dokumentation eingefordert und kontrolliert sowie nach erfolgreicher Prüfung die Endrechnung gestellt wird. Nächste Woche sollen weitere Orte an die DNS:NET zur Aktivierung übergeben werden.

Sonstiges: Im Bereich Kamern und Wulkau kommt es immer wieder aufgrund von Leitungsbeschädigungen durch den nun folgenden Ausbau anderer Anbieter mit Kupferkabel zu Problemen. Es werden die verlegten Leitungen des ZBA beschädigt, wodurch es zu Störungen bei einzelnen Kunden kommt. Bisher gab es 4 gemeldete Fälle. Das zieht natürlich aufwendige Schadensregulierungen nach sich. Und teilweise sind die Straßen dann ein/zwei Monate ohne Internet.

Heute wurde der Haushalt 2018 des ZBA ohne Einschränkung genehmigt. Das ist Voraussetzung für die weiteren Investitionen.

4. Unterhaltsvorschussgesetz – Informationen

Zum Stand der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes im Landkreis Stendal

 

1. Aktueller Stand (29.03.2018)

Ausgehend von rd. 900 lfd. Fällen nach „altem“ Recht sind seit dem 01.07.2017 bis zum 29.03.2018 1.866 Neuanträge gestellt worden. Davon entfallen 1.130 Anträge auf Personen, die sich auch im Leistungsbezug nach dem SGB II befinden (=sogen. „Jobcenter-Anträge“). Das entspricht 60,56 %. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt sind bei Ihren Hochrechnungen davon ausgegangen, dass 87 % der UV-Anträge auf Personen im SGB II-Bezug entfallen. Für die Bewertung der Kostenfolgen für die Landkreise wird diese erhebliche Differenz noch von Bedeutung sein. Die verbleibenden 736 Neuanträge (= 39,44 %) entfallen auf Antragsteller, die nicht im SGB II-Bezug sind (= sogen. „externe“ Anträge). Im Zuge der Abarbeitung der Antragswelle ist intern  entschieden worden, vorrangig die Anträge „externer“ Antragsteller abzuarbeiten.

Per 29.03.2018 sind von den vorrangig zu bearbeitenden „externen“ 736 Anträgen 638 abgearbeitet (= bewilligt oder abgelehnt) à = 86,86 %. Von den nachrangig zu bearbeitenden 1.130 Anträgen („JC-Anträge) sind 748  abgearbeitet; weitere 64 sind bescheidfähig. Das entspricht einer Quote von 71,86 %, die abgearbeitet wurden.

 

Zusammengefasst:

Summe insgesamt bewilligter/abgelehnter/bescheidfähiger Anträge  = 1450 (= 77,71%)

Anzahl noch zu abzuarbeitender Anträge =  416

Zu berücksichtigen ist, dass derzeit  im Wochenschnitt 25 Neuanträge fortlaufend hinzukommen.

2. Personal

Der Landkreis hat nach Inkrafttreten der UVG-Novelle das Personal  der Unterhaltsvorschussstelle Zug um Zug aufgestockt, um einen sachgerechten Verwaltungsvollzug zu ermöglichen.

Personalbestand nach altem Recht:

Leistungsgewährung               2,0 VzÄ

Rückgriff                                 6,0 VzÄ

Widerspruchsverfahren/

Insolvenzbearbeitung              0,4 VzÄ

Personalbestand nach neuem Recht:

Leistungsgewährung               +4,0 à=6,0 VzÄ

Rückgriff                                 +2,0 à=8,0 VzÄ (ist ggfls. auch noch weiter anzupassen)

Widerspruchsverfahren/

Insolvenzbearbeitung              n.n. à=0,4 VzÄ (nicht ausreichend, muss mit Stellenplan 2019 

                                                    angepasst werden)

3. Bewertung

Der Bund ist im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens von der Annahme (= Schätzung des Fraunhofer Institutes) ausgegangen, dass sich die Fälle „um 59 % erhöhen“. Alle folgenden Kostenschätzungen von Bund und Ländern, so auch das Land Sachsen-Anhalt, gingen von dieser Annahme aus. Für den Landkreis Stendal hat sich die Fallzahl bisher bereits um rd. 200 % erhöht. Inwieweit dies ein Phänomen im Landkreises Stendal ist oder aber es den landes-/bundesweiten Trend abbildet, bleibt im Moment offen. Diese deutliche Fallzahlerhöhung wird sich auch entsprechend deutlich im Haushalt des Landkreises widerspiegeln.

5. Information zur Weiterentwicklung des Lkw-Mautsystems

Hierüber hatte ich bereits auf zwei Kreistagssitzungen informiert. Ich hatte mitgeteilt dass der Landkreis darüber informiert wurde, dass nunmehr die Installation von Kontrollsäulen notwendig ist. Das erfolgt in unserem Landkreis an der B 188 in Wust-Fischbeck in Höhe Kabelitz, Fahrtrichtung Tangermünde sowie des Weiteren an der B 189 in Stendal in Dahlen zwischen Hauptstraße und B 188, Fahrtrichtung Stendal sowie – an der B 189 in der Hansestadt Seehausen zwischen Arendseer Straße und L 12/Osterburger Chaussee, Fahrtrichtung Osterburg.

6. Asyl

3.318 Ausländer leben insgesamt im Landkreis Stendal. Davon sind 2.128 Personen mit Aufenthaltserlaubnis. Bei 156 Personen ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. 180 Personen befinden sich in einer Duldung (abgelehnte Asylbewerber). Es gibt 3 vollzogene Abschiebungen bisher. 2 Personen sind bisher freiwillig ausgereist. 13 Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil diese untergetaucht sind, die Abschiebung abgebrochen werden musste, es Terminverschiebungen gab o.ä.

Seit Januar 2018 sind insgesamt 33 Personen aus 11 verschiedenen Ländern dem Landkreis Stendal zugewiesen worden (Länder: Afghanistan, Benin, Eritrea, Irak, Indien, Kasachstan, Nigeria, Serbien, Somalia, Syrien, Türkei).

Mit Stand 28.02.2018 befanden sich 1.240 Flüchtlinge in 451 Bedarfsgemeinschaften aus 8 Herkunftsländern im ALG II-Bezug. Von diesen 1.240 Personen sind 183 arbeitslos und 332 arbeitssuchend gemeldet (z. B. in Arbeit und erhalten nur noch aufstockend ALG II oder befinden sich in Maßnahmen, z. B. Praktikum oder sind krankgeschrieben); bei den restlichen 725 Personen ist der Status nicht gesetzt (das bedeutet z. B., dass es sich hierbei um Kinder unter 15 Jahren handelt bzw. auch um Personen, die sich in der Schulbildung befinden oder in den Kindergarten gehen).

600 Flüchtlinge werden derzeit von den Sozialarbeitern betreut. Davon leben:

116 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft Möringer Weg in Stendal

   13 Personen sind in der Wohnanlage Seehausen untergebracht 

       (davon. 6 Personen mit Aufenthaltserlaubnis)

237 Personen in privaten Wohnungen

247 Personen in Landkreis-Wohnungen

Im Übergangswohnheim Osterburg sind keine Personen mehr untergebracht, da diese aufgrund der Kündigung des Mietvertrages zum 31.10.2018 und vorheriger notwendiger Umbauarbeiten freigezogen wurde.

69 unbegleitete Minderjährige leben im LK Stendal.  

Die Anzahl der Familiennachzüge nimmt weiterhin zu. So sind im Jahr 2015 insgesamt 14 Personen nachgezogen, im Jahr 2016 waren es 51 Personen, im Jahr 2017 insgesamt 105 Personen und bis 31.03.2018 bereits 34 Personen, die zu ihren Familien in den Landkreis Stendal nachgezogen sind.

7. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse

Der Jugendhilfeausschuss hat seit der letzten Sitzung des Kreistages nicht getagt.

Der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss hat seit der letzten Sitzung des Kreistages keine Beschlüsse gefasst.

Zum Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss:

In seiner Sitzung am 22. März 2018 fasste der KVPA folgenden Beschluss:

Zur Drucksache Nr. 494/2018: Einstellung als Sachgebietsleiter/in Wirtschaftsförderung und Projektmanagement nach externer Stellenausschreibung unter Führung auf Probe: „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene Stelle „Sachgebietsleiter/in Wirtschaftsförderung und Projektmanagement “ mit Frau Maria Wendt HauptHauvoraussichtlich ab 01.06.2018 zu besetzen und sie in die Entgeltgruppe 11 TVöD (Teil A – Allgemeiner Teil, Punkt 3 „Entgeltgruppen 2 – 12  (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst“) Entgeltordnung VKA einzugruppieren. Die Besetzung der Stelle erfolgt zunächst gem. § 31 Abs. 1 TVöD auf 2 Jahre befristet. Bei nachgewiesener Eignung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.“