Sitzung: 05.04.2018 Kreistag Stendal
Der Vorsitzende erteilt dem
Landrat das Wort.
Der Landrat informiert wie
folgt:
1. Beschulung am Grundschulstandort Schönhausen – bzw.
Außenstelle der Grundschule in Wust
Am 29.03.2018 hat das
Landessschulamt das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Stendal
darüber in Kenntnis gesetzt, und da zitiere ich: „… dass nach aktueller Prüfung
vor Ort durch das Fachreferat für Grund- und Förderschulen des Landesschulamtes
festgestellt wurde, dass die baulichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen
Beschulung aller Schülerinnen und Schüler am Standort Grundschule Schönhausen
bereits jetzt vorhanden sind.…“ Weiter heißt es: „Eine Führung der Außenstelle
am Standort Wust im Schuljahr 2018/19 wird bei den vorbereitenden Planungen der
Schul- und Unterrichtsorganisation nicht weiter berücksichtigt.“
Ich habe am 29.03.2018 die
Verbandgemeindebürgermeisterin als auch die Fraktionsvorsitzenden des
Kreistages über den Sachverhalt informiert. Die weitere Verfahrensweise und
alles, was damit zusammen hängt, bleibt abzustimmen.
2. Anträge
STARK III-Förderung
Wann ist der Fristablauf Antragstellung
STARK III für
1. Gymnasium
Hildebrandt 28.04.2018
2. Sekundarschule
Goldbeck 04.05.2018
3. Gemeinschaftsschule
Tangerhütte 04.05.2018
Die Abgabe wird Ende April erfolgen.
Nachbesserung STARK III-Anträge für die
Gymnasien Osterburg und Tangermünde (Ausschreibungsergebnisse über 3,0 Mio.
Euro – nicht förderkonform)
Die EU hat Regelungen vorgesehen, die bei 3
Mio. Euro netto und 3,5 Mio. Euro brutto das ganze Deckeln. Wenn es teurer
wird, ist es förderschädlich, und der Landkreis muss die gesamte Förderung
zurückzahlen. D. h., wir müssen nach oben hin bei 3 Mio. Euro deckeln. Das ist
natürlich schwierig, denn die Ausschreibungsergebnisse liegen teilweise 30
Prozent über dem, was bei der Antragsstellung errechnet worden ist.
Das hat Auswirkungen auf die beiden
Gymnasien.
Gymnasium Tangermünde
Zurzeit wird der Änderungsantrag erarbeitet.
Die Abgabe an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird bis zum 10.04.2018
erfolgen. Der Änderungsantrag beinhaltet die Zurückstellung des
Dachgeschossausbaus (4 Unterrichtsräume Musik/Kunst), die Erneuerung der
Innentüren sowie Maler- und Belagarbeiten in Fluren und Treppenhäuser. Des
Weiteren entfällt die geplante Innendämmung.
Die baulichen Sanierungen müssen natürlich
trotzdem erfolgen. Derzeit suchen wir nach alternativen
Finanzierungsmöglichkeiten.
Gymnasium Osterburg
Hier wurden vor ca. 3 Wochen Gesteinsproben
aus der Fassade für die Untersuchung der Schlagregendichtigkeit der
Ziegelfassade entnommen. Die weitere Bauausführung hängt von der
Schlagregendichtigkeit der Fassade ab. Mit Vorliegen der Laborergebnisse zum
31.03.2018 wird die weitere Ausführung festgelegt und die Baukosten
hinsichtlich der geforderten Baukostenobergrenze von 3.000.000 € netto
überprüft. Überschreiten die Baukosten die Baukostenobergrenze, wird bis Ende
April ein Änderungsantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht.
3. Breitband
1.004 Anschlüsse sind im Pilotcluster 1
gebaut. 906 sind an die DNS:NET übergeben worden. Die aktiven Anschlusszahlen kann
ich heute leider nicht liefern. Diese würde ich in der nächsten Sitzung nennen
wollen. Die DNS:NET konnte die Zahlen zeitnah nicht liefern.
Die letzten Tiefbauarbeiten sollen diese,
spätestens jedoch nächste Woche fertiggestellt werden. Es erfolgen nun erste
Endabnahmen mit den Tiefbauunternehmen, wo durch den ZBA die abschließende
Dokumentation eingefordert und kontrolliert sowie nach erfolgreicher Prüfung
die Endrechnung gestellt wird. Nächste Woche sollen weitere Orte an die DNS:NET
zur Aktivierung übergeben werden.
Sonstiges: Im Bereich Kamern und Wulkau
kommt es immer wieder aufgrund von Leitungsbeschädigungen durch den nun
folgenden Ausbau anderer Anbieter mit Kupferkabel zu Problemen. Es werden die
verlegten Leitungen des ZBA beschädigt, wodurch es zu Störungen bei einzelnen
Kunden kommt. Bisher gab es 4 gemeldete Fälle. Das zieht natürlich aufwendige
Schadensregulierungen nach sich. Und teilweise sind die Straßen dann ein/zwei
Monate ohne Internet.
Heute wurde der Haushalt 2018 des ZBA ohne
Einschränkung genehmigt. Das ist Voraussetzung für die weiteren Investitionen.
4. Unterhaltsvorschussgesetz
– Informationen
Zum Stand der
Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes im Landkreis Stendal
1. Aktueller
Stand (29.03.2018)
Ausgehend von rd.
900 lfd. Fällen nach „altem“ Recht sind seit dem 01.07.2017 bis zum 29.03.2018
1.866 Neuanträge gestellt worden. Davon entfallen 1.130 Anträge auf Personen,
die sich auch im Leistungsbezug nach dem SGB II befinden (=sogen.
„Jobcenter-Anträge“). Das entspricht 60,56 %. Der Bund und das Land
Sachsen-Anhalt sind bei Ihren Hochrechnungen davon ausgegangen, dass 87 % der
UV-Anträge auf Personen im SGB II-Bezug entfallen. Für die Bewertung der Kostenfolgen
für die Landkreise wird diese erhebliche Differenz noch von Bedeutung sein. Die
verbleibenden 736 Neuanträge (= 39,44 %) entfallen auf Antragsteller, die nicht
im SGB II-Bezug sind (= sogen. „externe“ Anträge). Im Zuge der Abarbeitung der
Antragswelle ist intern entschieden
worden, vorrangig die Anträge „externer“ Antragsteller abzuarbeiten.
Per 29.03.2018 sind
von den vorrangig zu bearbeitenden „externen“ 736 Anträgen 638 abgearbeitet (=
bewilligt oder abgelehnt) à = 86,86 %. Von den nachrangig zu
bearbeitenden 1.130 Anträgen („JC-Anträge) sind 748 abgearbeitet; weitere 64 sind bescheidfähig. Das
entspricht einer Quote von 71,86 %, die abgearbeitet wurden.
Zusammengefasst:
Summe insgesamt
bewilligter/abgelehnter/bescheidfähiger Anträge
= 1450 (= 77,71%)
Anzahl noch zu
abzuarbeitender Anträge = 416
Zu
berücksichtigen ist, dass derzeit im
Wochenschnitt 25 Neuanträge fortlaufend hinzukommen.
2. Personal
Der Landkreis hat
nach Inkrafttreten der UVG-Novelle das Personal
der Unterhaltsvorschussstelle Zug um Zug aufgestockt, um einen
sachgerechten Verwaltungsvollzug zu ermöglichen.
Personalbestand
nach altem Recht:
Leistungsgewährung
2,0 VzÄ
Rückgriff 6,0 VzÄ
Widerspruchsverfahren/
Insolvenzbearbeitung 0,4 VzÄ
Personalbestand
nach neuem Recht:
Leistungsgewährung +4,0
à=6,0 VzÄ
Rückgriff +2,0 à=8,0 VzÄ (ist ggfls. auch noch weiter
anzupassen)
Widerspruchsverfahren/
Insolvenzbearbeitung
n.n. à=0,4 VzÄ (nicht ausreichend, muss mit Stellenplan 2019
angepasst werden)
3. Bewertung
Der Bund ist im
Zuge des Gesetzgebungsverfahrens von der Annahme (= Schätzung des Fraunhofer
Institutes) ausgegangen, dass sich die Fälle „um 59 % erhöhen“. Alle folgenden
Kostenschätzungen von Bund und Ländern, so auch das Land Sachsen-Anhalt, gingen
von dieser Annahme aus. Für den Landkreis Stendal hat sich die Fallzahl bisher
bereits um rd. 200 % erhöht. Inwieweit dies ein Phänomen im Landkreises Stendal
ist oder aber es den landes-/bundesweiten Trend abbildet, bleibt im Moment
offen. Diese deutliche Fallzahlerhöhung wird sich auch entsprechend deutlich im
Haushalt des Landkreises widerspiegeln.
5. Information
zur Weiterentwicklung des Lkw-Mautsystems
Hierüber hatte ich bereits auf zwei Kreistagssitzungen
informiert. Ich hatte mitgeteilt dass der Landkreis darüber informiert wurde,
dass nunmehr die Installation von Kontrollsäulen notwendig ist. Das erfolgt in
unserem Landkreis an der B 188 in Wust-Fischbeck in Höhe Kabelitz, Fahrtrichtung
Tangermünde sowie des Weiteren an der B 189 in Stendal in Dahlen zwischen Hauptstraße
und B 188, Fahrtrichtung Stendal sowie – an der B 189 in der Hansestadt
Seehausen zwischen Arendseer Straße und L 12/Osterburger Chaussee,
Fahrtrichtung Osterburg.
6. Asyl
3.318 Ausländer leben insgesamt im Landkreis
Stendal. Davon sind 2.128 Personen mit Aufenthaltserlaubnis. Bei 156 Personen
ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. 180 Personen befinden sich in
einer Duldung (abgelehnte Asylbewerber). Es gibt 3 vollzogene Abschiebungen bisher.
2 Personen sind bisher freiwillig ausgereist. 13 Personen konnten nicht abgeschoben
werden, weil diese untergetaucht sind, die Abschiebung abgebrochen werden
musste, es Terminverschiebungen gab o.ä.
Seit Januar 2018 sind insgesamt 33 Personen
aus 11 verschiedenen Ländern dem Landkreis Stendal zugewiesen worden (Länder: Afghanistan,
Benin, Eritrea, Irak, Indien, Kasachstan, Nigeria, Serbien, Somalia, Syrien,
Türkei).
Mit Stand 28.02.2018 befanden sich 1.240
Flüchtlinge in 451 Bedarfsgemeinschaften aus 8 Herkunftsländern im ALG II-Bezug.
Von diesen 1.240 Personen sind 183 arbeitslos und 332 arbeitssuchend gemeldet
(z. B. in Arbeit und erhalten nur noch aufstockend ALG II oder befinden sich in
Maßnahmen, z. B. Praktikum oder sind krankgeschrieben); bei den restlichen 725
Personen ist der Status nicht gesetzt (das bedeutet z. B., dass es sich hierbei
um Kinder unter 15 Jahren handelt bzw. auch um Personen, die sich in der
Schulbildung befinden oder in den Kindergarten gehen).
600 Flüchtlinge werden derzeit von den Sozialarbeitern
betreut. Davon leben:
116 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft Möringer
Weg in Stendal
13
Personen sind in der Wohnanlage Seehausen untergebracht
(davon. 6 Personen mit Aufenthaltserlaubnis)
237 Personen in privaten Wohnungen
247 Personen in Landkreis-Wohnungen
Im Übergangswohnheim Osterburg sind keine
Personen mehr untergebracht, da diese aufgrund der Kündigung des Mietvertrages
zum 31.10.2018 und vorheriger notwendiger Umbauarbeiten freigezogen wurde.
69 unbegleitete Minderjährige leben im LK
Stendal.
Die Anzahl der Familiennachzüge nimmt
weiterhin zu. So sind im Jahr 2015 insgesamt 14 Personen nachgezogen, im Jahr
2016 waren es 51 Personen, im Jahr 2017 insgesamt 105 Personen und bis
31.03.2018 bereits 34 Personen, die zu ihren Familien in den Landkreis Stendal
nachgezogen sind.
7. Bekanntgabe
der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse
Der Jugendhilfeausschuss hat seit der
letzten Sitzung des Kreistages nicht getagt.
Der Finanz-, Haushalts- und
Liegenschaftsausschuss hat seit der letzten Sitzung des Kreistages keine
Beschlüsse gefasst.
Zum Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss:
In seiner Sitzung am 22. März 2018 fasste
der KVPA folgenden Beschluss:
Zur Drucksache Nr. 494/2018: Einstellung als
Sachgebietsleiter/in Wirtschaftsförderung und Projektmanagement nach externer
Stellenausschreibung unter Führung auf Probe: „Der Kreis-, Vergabe- und
Personalausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2
der Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene
Stelle „Sachgebietsleiter/in Wirtschaftsförderung und Projektmanagement “ mit Frau
Maria Wendt voraussichtlich
ab 01.06.2018 zu besetzen und sie in die Entgeltgruppe 11 TVöD (Teil A – Allgemeiner
Teil, Punkt 3 „Entgeltgruppen 2 – 12
(Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst“)
Entgeltordnung VKA einzugruppieren. Die Besetzung der Stelle erfolgt zunächst
gem. § 31 Abs. 1 TVöD auf 2 Jahre befristet. Bei nachgewiesener Eignung erfolgt
die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.“
