Der Vorsitzende stellt die
Vorlage zur Diskussion.
Der Landrat führt in die Vorlage ein. Unter anderem erklärt er, dass hier der gleiche Tenor ist wie bei der Satzung zuvor. Es wurde die Verwaltungskostensatzung aus dem Jahre 2002 den aktuellen Gegebenheiten und den Veränderungen der letzten Jahre angepasst. Die derzeitige alte Fassung weicht in Teilen von den Regelungen des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ab. Unter Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes kommt es bei den Gebühren für Vervielfältigungen zu einer deutlichen Entlastung für die Gebührenzahler. Diese Gebührenabsenkung ist insbesondere dem durch das Leasing der Druck- und Kopiertechnik verminderten Kostenaufwand geschuldet.
Es wurde auch der Fehler, der im
Finanzausschuss von Herrn Zimmermann festgestellt worden ist, durch die
Austauschvorlage behoben.
Ich bitte um Zustimmung zur Vorlage.
Frau Bohlander meldet sich zu
Wort: Wir finden es sehr erfreulich, dass die Gebühren zum Teil gesenkt werden
konnten, denn unsere Fraktion DIE LINKE.-Bündnis 90/Die Grünen finden prinzipiell,
dass die Bürger ermutigt werden sollten, Fragen an ihre politische Vertretung
und an die Verwaltung zu stellen und sich für die kommunalpolitischen Vorgänge
zu interessieren. Dazu gehört auch, dass die Kosten dann nicht abschrecken.
Es gibt aber offenbar Spielraum für die Verwaltung,
die Gebühren festzusetzen. Zum Beispiel, was ist ein erheblicher Zeitaufwand
oder wann gibt es ein öffentliches Interesse? Denn wenn ein öffentliches
Interesse besteht, kann ja auch von der Erhebung einer Gebühr komplett abgesehen
werden. Wir denken, dass es dann durchaus noch ein Nachbesserungsbedarf gibt.
Und dieser Spielraum, den die Verwaltung hat, sollte im Sinne der Bürger
genutzt werden. Es sollte also eher großzügig ausgelegt werden, damit die
Bürger auch den Eindruck bekommen, wenn sie nachfragen und sich einmischen, dass
es erwünscht ist und das es nicht abschrecken soll.
Ich kann dazu eine entsprechende Erfahrung
beisteuern. Ich hatte beim Bauamt Osterburg wegen einem Wirtschaftsweg auf einer
Osterburger Gemarkung nachgefragt und warum dieser jetzt eine andere Oberfläche
aufweist als vorher. Ich musste dreimal nachfragen, bevor ich überhaupt eine
Antwort vom Bauamt bekam. Ich hatte als Bürger nachgefragt. Nach einem Monat
bekam ich eine Antwort mit dem Inhalt, dass ich gegen einen Stundensatz von 57
Euro dann auch eine Antwort bekäme. Es war keine Rede davon, dass nur der
preisliche Anteil von diesem Stundensatz berechnet wird. Wenn ich jetzt ein
normaler Bürger gewesen wäre, dann wäre es das für mich gewesen, denn wer will
schon 57 Euro bezahlen, um auf eine Frage eine Antwort zu bekommen. Ich weiß,
wie ich die Antwort über den Stadtrat bekommen kann. Aber für die Bürger ist es
dann doch sehr schwierig. Deswegen sollte die Verwaltung den Spielraum, den sie
bei der Verwaltungskostensatzung hat, auch nutzen.
Prinzipiell sind wir in unserer Fraktion der
Meinung, die Bürger zu bestärken, dass sie sich einmischen und das sie sich im
kommunalpolitischen Geschehen einmischen sollen und sich nicht abschrecken
lassen.
Der Vorsitzende geht darauf ein,
dass die Stadt Osterburg mit dem Landkreis bezüglich der
Verwaltungskostensatzung eigentlich nichts zu tun.
Herr Schulz will auf den
Redebeitrag von Frau Bohlander antworten und sagt, dass er reagieren muss, wenn
sein Bauamt kritisiert wird. Sein Bauamt arbeitet rechtskonform und beachtet
das Informationszugangsgesetz. Dort ist geregelt, wenn solche Informationen
erbeten werden, dass dann auch diese Gebühren zu bezahlen sind.
Zur Vorlage gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über die Drucksache Nr. 475/2018 abstimmen.