Der Vorsitzende stellt die
Vorlage zur Diskussion.
Herr Dr. Gruber erläutert, dass der
Landkreis für die Jahre 2018 bis 2019 jährlich 2,14 Mio. Euro aus dem
EntflechtG-Programm zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus erhält, die für
verkehrswichtige innerörtliche Straßen verwendet werden, aber auch für verkehrswichtige
überörtliche Zubringerstraßen, für Radwege, für Brückenbauten sowie zur Kostenbeteiligung
bei Landes- und Bundesstraßen.
Diese Mittel werden aufgrund eines
Kreistagsbeschlusses je zur Hälfte geteilt; die Hälfte geht an den Landkreis
Stendal und die andere Hälfte an die kreisangehörigen Verbands- und Einheitsgemeinden.
Für 2018 und 2019 beabsichtigt der Landkreis
Stendal die Kostenbeteiligung am Bahnhof Hohenwulsch sowie am Ausbau der
Kreisstraße Hämerten-Storkau, der Kreisstraße Cobbel-Ringfurth sowie an der
Erneuerung von zwei Brückenbauten bei Dobrun.
Mit den Kommunen wurden vorab
Kostenschätzungen durchdiskutiert. Anträge gingen in der Kreisverwaltung ein.
Mit dem Straßenbauamt sind diese abgestimmt. Es ist hinsichtlich des Abrechnungsdatums
(November 2019) erforderlich, dass diese Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt
werden. Aber auch die Abrechnung bis zum November 2019 sollte dann geschehen.
Dieses Gesetz ist in der Novellierung und
wird ab 2020 neu aufgelegt. Wir hoffen dann auch mit steigenden Fördersummen
für die Landkreise in Sachsen-Anhalt.
In Bezug auf den kommenden Kreistag möchte
ich ankündigen, dass der Landkreis Stendal eine Bedarfsliste ab dem Jahr 2020
einbringt, in der Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen und Baumaßnahmen an
Brücken aufgelistet und präsentiert werden.
Ich bitte um Zustimmung zur
Beschlussvorlage.
Herr Schulz hat eine Bitte
und sagt, auch wenn ein wichtiges Osterburger Verkehrsprojekt nicht weiter geführt
werden kann, weil die Beschlussvorlage ein Osterburger Vorhaben streicht, werde
ich trotzdem dieser Vorlage zustimmen, weil die sachlichen Gründe, die dafür
ausschlaggebend sind, zu akzeptieren sind und keine anderen Möglichkeiten
bestehen. Es ist auch noch ein Stendaler Vorhaben dabei, das aus dem
Maßnahmenpaket herausgenommen worden ist.
Ich bitte die Kreisverwaltung und auch die
Kreistagsmitglieder, wenn, so wie der Landtag angekündigt und beschlossen hat,
das Förderprogramm fortgesetzt wird und wieder gemeindliche Straßen über diese
Förderung gefördert werden können, dass die Projekte, die jetzt heraus fallen,
in der Priorität ganz weit oben angesetzt werden und dann zügig in der zweiten
Runde gefördert werden können.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zur
Vorlage.
Der Vorsitzende lässt sodann über die Drucksache Nr. 463/2018 abstimmen.