Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende stellt die Mitteilungsvorlage zur Diskussion.

Herr Stoll erläutert, dass der Hausbesuchsdienst „Willkommen im Landkreis Stendal“ durch den Beschluss des Kreistages zu freigewordenen Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes ermöglicht worden ist, die für Maßnahmen im SGB VIII-Bereich verwendet werden. Seinerzeit ist im Beschluss gefordert worden, regelmäßig darüber zu informieren. Und das tun wir hier zum ersten Mal für den Kreistag. Man kann insgesamt resümieren, dass das Projekt sehr, sehr gut angelaufen ist. Auf der zweiten Seite der Mitteilungsvorlage haben wir Ihnen die Statistik des Willkommensbesuchsdienstes dargestellt. Es wurde auch dargestellt, dass wir rund 75 Prozent aller jungen Eltern im Landkreis Stendal erreichen. Es ist wohlgemerkt ein Angebot, was man freiwillig annehmen kann. Insofern sind wir stolz darauf, dass wir 75 Prozent aller Eltern im Landkreis erreichen und die Möglichkeit haben, das Begrüßungspaket, was der Landkreis hier im Kreistag vorgestellt hat, überreichen zu dürfen und mit Gesprächen den Eltern weiterhelfen bzw. für zukünftige Fragen Ansprechpartner darstellen können.

Herr Rettig hatte eigentlich nicht vor, Herrn Stoll zu widersprechen. Wenn man es relativiert, dass durch diesen Beschluss die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden konnten, dann ist es ja noch nachzuvollziehen. Aber ich denke, diese uns heute vorliegende Mitteilungsvorlage über den Hausbesuchsdienst ist nicht nur das Ergebnis einer schönen Geste des Landkreises für neue Erdenbürger und ihre Eltern, sondern eine relativ langwierige und nicht unproblematische Geschichte. Deshalb seien einige rückblickende Gedanken gestattet, um diese Vorlage auch richtig einordnen zu können.

Bereits im Dezember 2008 hatte der Kreistag auf Antrag unserer Fraktion Arbeitsschwerpunkte zur Verringerung der Folgen von Armut bei Kindern im Landkreis Stendal beschlossen. Und bereits im Dezember 2008 wurde festgestellt, dass ein Schwerpunkt der Prävention die Entwicklung eines „Babybegrüßungspaketes“ ist.

In einer Mitteilungsvorlage im September 2010 wurde dem Kreistag mitgeteilt, dass mit Hilfe einer im Sommer 2009 stundenweise zur Erarbeitung der Begrüßungsmappe zur Verfügung stehenden Kraft (2. Arbeitsmarkt) bereits Material für ein Begrüßungspaket zusammengestellt wurde. Die ursprünglich vorgesehene Übergabe im Rahmen eines Erst-Hausbesuchs, sofern von den Eltern gewünscht, kann jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Dann hat man als Alternative die Ausgabe eines Elternbuches beschlossen, die im Dezember 2010 begonnen wurde. Aber auch hier musste man 2012 einschätzen, dass die Ergebnisse mehr als unbefriedigend sind. Welche Ergebnisse waren das? Die Statistik für den Zeitraum 01.01.2011 bis 07.05.2012 belegte – also 1 1/2 Jahre -, dass 740 Postkarten versendet wurden, 173 auf dem Postweg verschickte Elternbücher zu verzeichnen waren und ganze 9 Elternbesuche stattfanden. Insofern ist das Ergebnis der heutigen Mitteilungsvorlage absolut als positiv zu betrachten.

Hier können wir jetzt feststellen, dass die vorgesehene Stelle des Willkommensbesuchsdienstes zum 01.12.2016 besetzt werden konnte. Herr Stoll hat Recht, 75 Prozent der Eltern haben reagiert und konnten besucht werden. Aber wenn man genau liest, sind es überwiegend Alleinerziehende. Die Beschlussvorlage bezieht sich ausdrücklich auf alle Eltern des Landkreises. Ich denke, es muss auch nach 13 Monaten Projektlaufzeit und 75 prozentiger Erreichung nachwievor das Ziel bleiben, alle Eltern zu erreichen und nicht nur Alleinerziehende.

Richtig ist, dass Haushaltsmittel, die aus den nicht der Revision unterlegenen Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes stammen und genutzt werden konnten. So positiv das ist, so negativ ist es gleichzeitig, denn die Laufzeit des Projektes ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vorerst bis 2019 kalkuliert.

Und wenn man es jetzt seit 2008 wirklich ernst meint und heute mit dieser Mitteilungsvorlage einschätzt, dass 75 Prozent etwas absolut positives sind, erachtet unsere Fraktion das vorliegende Konzept als ein Konzept von besonderer Bedeutung. Wir gehen davon aus, dass nicht - wie leider bei so vielen anderen Projekten – das Ende der Laufzeit gleichbedeutend das Ende des „Hausbesuchsdienstes“ ist.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zur Mitteilungsvorlage.