Herr Emanuel bittet den Amtsleiter einleitend, den Stand der Jahresabschlussprüfung 2016 zu erläutern. Herr Mosow knüpft an die letzte Ausschusssitzung an und stellt fest, dass die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung zwischenzeitlich auch mit der Verwaltungsführung ausgewertet wurden und nunmehr der Entwurf des Prüfberichts zur Beratung vorliegt. Die Berichtsendfassung mit den bis dahin vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung wird er nach der heutigen Ausschusssitzung in der kommenden Woche erstellen. Zwischenfragen von Herrn Wiese zur Wertberichtigung von Forderungen und zu aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erläutert er am Beispiel von Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen bzw. Rechnungsabgrenzungen für Sozialhilfeleistungen. Frau Theil fragt nach den Rückstellungen für Altersteilzeit. Der Amtsleiter  sagt dazu, dass die Auskömmlichkeit der Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 auf dem Prüfstand stehen wird und gegenwärtig davon auszugehen ist, dass dafür weitere Mittel benötigt werden. Herr Emanuel meint, dass sich alle anlässlich der letzten Ausschusssitzung angesprochenen Themen im Berichtsentwurf wiederfinden.

 

Ab 17:30Uhr nehmen seitens der Verwaltung Herr Wulfänger, Herr Dr. Gruber, Herr Stoll und Frau Hoppe an der Ausschusssitzung teil. Herr Emanuel bittet den Landrat daraufhin, zu den fünft grundsätzlichen Hinweisen der Prüfer aus der Jahresabschlussprüfung Stellung zu nehmen, nachdem der Amtsleiter auch hier ein paar einleitende Worte gesagt hat, in denen er die gute Zusammenarbeit mit der Kämmerei hervorhebt und kurz das Verfahren bis zur Erstellung der Endfassung des Jahresabschlusses am 27. April 2018 und einige Berichtsinhalte erläutert.

 

Herr Wulfänger hebt beginnend hervor, dass der Landkreis mit der Fertigstellung von Jahresabschlüssen im Vergleich zu anderen Landkreisen weit ist und er mit dem Jahresabschluss 2016 erstmals über positives Eigenkapital verfügt. Anschließend erläutert Frau Hoppe anhand einiger Folien  ausgewählte Abschlussdaten. Bezugnehmend darauf erklärt der Landrat am Beispiel der Haushaltsgenehmigungsverfahren die Wichtigkeit eines positiven Eigenkapitals und der künftigen Absenkung des Kassenkreditvolumens mit der Zielstellung, es auf 34 Mio. € zu reduzieren. Herr Hellmuth meint, dass es nicht so einfach ist, Kassenkredite zu reduzieren und fragt nach den gegenwärtigen Ansätzen dafür. Der Landrat erklärt daraufhin, dass z.B. in 2021 Kredite auslaufen und das positiv auf den Kassenkreditbedarf wirken wird. Herr Wiese fragt dazu nach, welche Anstrengungen unternommen werden, von den gegenwärtig günstigen Zinskonditionen zu profitieren. Herr Wulfänger erklärt, dass deshalb Kredite mit verschiedenen Laufzeiten aufgenommen werden. Auf eine weitere Frage von Herrn Wiese zur Wertberichtigung der Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen antwortet Frau Hoppe, dass dabei alle Anteile von Bund, Land und Landkreis berücksichtigt werden. Auf eine weitere Frage zur Laufzeit von Altersteilzeitverträgen antwortet der Landrat, dass einige Verträge für Beamte bis 2025 laufen.

 

Herr Emanuel stellt fest, dass mit dem Abschluss 2016 eine positive Entwicklung des Haushalts zu verzeichnen ist. Herr Wulfänger verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass mit dem neuen Tarifabschluss und den Ansprüchen aus dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz neue Risiken für den Landkreis entstehen können. Anschließend bittet der Ausschussvorsitzende den Landrat, nunmehr zu den 5 Hinweisen der Prüfer im Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.

 

Herr Wulfänger sagt zu H1 bzgl. der Absichten und des Zeitplanes der Aufklärung steuerlicher Tatbestände des Landkreises u.a, dass er beabsichtige dafür eine befristete Stelle einzurichten und gleichzeitig Überlegungen anzustellen seien, inwieweit in diesem Punkt eine Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden für beide Seiten hilfreich sein kann. Frau Hoppe ergänzt dazu, dass man in Einzelfällen von grundsätzlicher Bedeutung auch Steuerberater hinzu ziehen will.

 

Mit Bezug auf die im Bericht angemahnten Inventuren (H2) erklärt der Landrat, dass die Verwaltung im Dezember 2017 mit deren Durchführung begonnen hat und erläutert anschließend einige Probleme bei deren Durchführung in der Vergangenheit, beispielsweise bzgl. der Strichcodes, die nunmehr abgestellt werden sollen oder bereits abgestellt sind.

 

Zur Gebührenkalkulation im Abfallbereich (H5) äußert Herr Dr. Gruber, dass bis Juni 2018 der weitere Umgang mit der Wertstofftonne und bis August 2018 Modelle für Abfallgebühren diskutiert bzw. vorbereitet werden sollen. Er sagt, dass dazu auch Erfahrungen und Daten anderer Landkreise zusammen getragen werden. Herr Hellmuth zeigt sich mit Bezug auf den Berichtsentwurf von den 22.000 Personenstandsänderungen in einem Jahr überrascht und sagt, dass bei dieser Größenordnung eine tagaktuelle Verarbeitung unmöglich sei. Frau Theil meint, dass das richtige Modell ausgewählt werden muss und dabei auch über das Verhältnis Restabfall und Bioabfall nachzudenken sei. Ähnlich äußern sich weitere Ausschussmitglieder. Herr Emanuel schlägt vor, als Rechnungsprüfungsausschuss eine Empfehlung für ein Gebührenmodell abzugeben. Herr Wulfänger sagt, dass ab August 2018 die neue Abfallgebührensatzung für den Zeitraum ab 2010 erarbeitet wird. Bis zum Jahresende soll alles abgeschlossen sein. Er gibt zu bedenken, dass der Weg zur Vermieterveranlagung nicht schmerzfrei verlaufen würde. Herr Hellmuth hält dem entgegen, dass die Vermieterveranlagung u.a. weniger Verwaltungsaufwand bedeute. Auf die Frage von Herrn Wiese bzgl. der Gebührenkorrekturen für die Jahre ab 2017 antwortet der Landrat, dass zwischenzeitlich die neuen Bescheide versandt worden sind. Abschließend informiert er, dass Cont-Trans im Verfahren gegen den Landkreis bzgl. der Rechtmäßigkeit des Ausschreibungsverfahrens in allen Punkten unterlegen war und die Kosten dafür zu tragen hat.

 

Zum Hinweis bzgl. von Erbbaurechtsverträgen (H3) sagt Herr Wulfänger, dass die Verträge im Zusammenhang mit dem Immobilienkonzept des Landkreises auf dem Prüfstand stehen und erklärt das am Krankenhausstandort in der Bahnhofstraße.

 

Zum Schwerpunkt Einhaltung der Investitionsverpflichtungen ÖPNV (H4) erläutert Herr Stoll anhand von Übersichten die beabsichtigte Förderung von Bushaltestellen in 2018, die Förderbedingungen und damit verbundene Probleme. Er erläutert und zeigt barrierefreie Bushaltestellen und stellt fest, dass von den insgesamt im Zeitraum 2015 bis 2018 zu investierenden 1.398.962,27 € gegenwärtig 1.141.965,60 € mit Maßnahmen untersetzt, aber größtenteils noch nicht umgesetzt sind. Was mit dem Restbetrag von 256.996,67 € passieren soll, um nicht zurückzahlen zu müssen, muss noch beraten werden. Herr Wulfänger ergänzt, dass bis 2021 alle Bushaltestellen saniert sein sollen. Herr Hellmuth fragt, ob der Prozentsatz von 17,5% für Investitionen  bestehen bleibt. Herr Stoll bejat dies und erläutert in diesem Zusammenhang den Stand und die Probleme des zurzeit laufenden Ausschreibungsverfahrens im ÖPNV. Herr Wiese sagt, dass die Bushaltestellen überwiegend von Kindern und älteren Menschen genutzt werden und findet es gut, dass diese gefördert werden, zumal Nachholbedarf besteht. Frau Theil erinnert daran, dass 10 % der Kosten von den Gemeinden zu tragen sind und meint, dass der Zeitraum für die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen für die Gemeinden zu kurz ist und auch nicht genügend Baufirmenkapazitäten verfügbar seien.

 

Nach Abschluss der Diskussion verabschiedet Herr Emanuel um 19:08 Uhr den Landrat, die Dezernenten und die Kämmerin.