Sitzung: 31.05.2018 Kreistag Stendal
Der Vorsitzende erteilt dem
Landrat das Wort.
Der Landrat informiert wie
folgt:
1. Milchviehbetrieb Demker
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich
eines klar darlegen: Die Landwirte in diesem Landkreis sind wichtig für die
Region, für die Menschen und sie führen ihre Betriebe zum überüberwiegenden
Teil äußerst verantwortungsvoll. Jeder Zeit setze ich mich für die Belange
unserer Landwirte ein. Ich setze mich aber nicht für Betriebe ein, die dieser
hohen Verantwortung nicht gerecht werden – sei es im Rahmen des
Verbraucherschutzes, des Tierschutzes oder des Tierseuchenschutzes.
Nun zum konkreten Betrieb: Seit dem Jahr
2014 hat das Veterinäramt in diesem Betrieb elf Kontrollen unterschiedlichster
Art durchgeführt (sechs
Tierschutzkontrollen). Im Ergebnis der Kontrollen wurden vier Strafanzeigen
gestellt. Davon wurden nach unserer Erkenntnis drei Verfahren durch die
Staatsanwaltschaft eingestellt. Zur Strafanzeige vom 09.05.2018 wegen Verstoßes
gegen das Tierschutzgesetz liegen dem Landkreis noch keine neuen Erkenntnisse
vor. Ebenso gab es seit 2014 15 Verfügungen (mündliche oder schriftliche),
2 Anordnungen, 2 Anhörungen sowie ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens des Veterinäramtes.
Ich habe am 24.05.2018 angewiesen, ein
Tierhaltungsverbot für den Betrieb zu prüfen. Ich muss Ihnen mitteilen, dass
die Umsetzung eines Tierhaltungsverbotes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
möglich ist. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben, da die
Nachweisführung von erheblichen oder länger andauernden Schmerzen oder Leiden
bzw. erheblichen Schäden zur Zeit auf der Grundlage der vom Veterinäramt
durchgeführten Kontrollen nicht gegeben ist. Würde ich es trotzdem anweisen - und
meine Damen und Herren, ich habe darüber nachgedacht -, sind die auch hierfür
möglichen rechtlichen Folgen zu bewerten. Nicht auszuschließen sind Schadensersatzansprüche
in Millionenhöhe gegenüber dem Landkreis. Uns bleibt, das Ergebnis der
laufenden Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz abzuwarten.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte
ich darauf hinweisen, dass das Veterinäramt mit 21 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern besetzt ist. Darunter befinden sich sieben Tierärzte. Wir haben in
den letzten Jahren drei zusätzliche Tierärzte eingestellt. Eine 1 zu 1
Betreuung der im Landkreis arbeitenden Betriebe kann, wird und muss es auch nicht
geben. Das Augenmerk wird verstärkt auf Betriebe gelegt werden, die eine
überdurchschnittlich hohe Sterberate an Tieren aufweisen.
Seien Sie versichert, dass der in Rede
stehende Milchviehbetrieb auch weiterhin allumfassend kontrolliert wird und bei
Verstößen Sanktionen ausgesprochen werden – und dies stets im Rahmen der vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen rechtlichen Regelungen.
Informationen dazu werden Sie auch künftig
sachbezogen erhalten. Folgende Informationskette ist kurzfristig vorgesehen: Heute
wird Herr Stoll unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen und Hinweise im
öffentlichen Teil Ausführungen zum Thema machen. Am 07.06.2018 werden die
Fraktionsvorsitzenden durch mich, Herrn Stoll sowie Herrn Dr. Schaffer über
weitere Inhalte informiert, die heute in der Kürze der Zeit nicht darstellt
werden können. Des Weiteren werden der KVPA am 21.06.2018 und der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus am 27.06.2018 sich der
Thematik annehmen.
2. Asyl
Es befinden sich 3.332 Ausländer insgesamt
im Landkreis Stendal, davon 2.168 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis. Bei
137 Personen ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.
Momentan befinden sich 172 Personen in einer
Duldung. Das heißt, es sind abgelehnte Asylbewerber. Es wurden bereits 6 Abschiebungen
vollzogen, und vier Personen sind bisher freiwillig ausgereist. Damit haben 10
Flüchtlinge den Landkreis Stendal verlassen. Weitere 15 Personen konnten nicht
abgeschoben werden, weil diese untergetaucht sind, die Abschiebung abgebrochen
werden musste, es Terminverschiebungen gab oder ähnliches.
Seit Januar 2018 sind insgesamt 24 Personen
aus 11 verschiedenen Ländern dem Landkreis Stendal zugewiesen worden. Diese
Länder hatte ich in der letzten Sitzung des Kreistages bereits genannt.
Das
Land Sachsen-Anhalt hat die Zuweisungszahlen von Flüchtlingen auf die
Landkreise unter Berücksichtigung der letzten zwei Jahre nochmals neu
berechnet. Danach hat der Landkreis Stendal 75 Flüchtlinge zu viel bekommen.
Diese werden uns angerechnet, so dass wir vorläufig, wahrscheinlich das gesamte
Jahr 2018, keine neuen Flüchtlinge mehr in den Landkreis Stendal zugewiesen
bekommen werden. Ausgenommen davon sind Familienzusammenführungen.
Mit Stand vom 30.04.2018 befanden sich 1.295
Flüchtlinge in 468 Bedarfsgemeinschaften in ALG II-Bezug. Das Asylrecht ist
nicht mehr anzuwenden und damit sind sie SGB II–Empfänger.
Von diesen 1.295 Personen sind 221
arbeitslos und 316 arbeitssuchend gemeldet (z. B. in Arbeit und erhalten nur
noch aufstockend ALG II oder befinden sich in Maßnahmen, z. B. Praktikum oder
sind krankgeschrieben). Insgesamt sind ungefähr 530 Flüchtlinge beim Jobcenter
gemeldet. Die restliche Zahl zu den 1.295 Personen sind Kinder unter 15 Jahren.
Derzeit werden 571 Flüchtlinge von den
Sozialarbeitern betreut, davon 259 mit Fiktion (Betreuung dieser 259 Personen
endet nach ca. 9 Monaten Betreuung nach Erhalt der Anerkennung). Davon leben:
·
107 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft Stendal
im Möringer Weg
·
15 Personen sind in der Wohnanlage Seehausen
untergebracht
·
254 Personen in privaten Wohnungen
·
210 Personen in Landkreis-Wohnungen.
Im Übergangswohnheim Osterburg sind keine
Personen mehr untergebracht, da diese aufgrund der Kündigung des Mietvertrages
zum 31.10.2018 und vorheriger notwendiger Umbauarbeiten freigezogen wurde.
Genauso wird die Wohnanlage Seehausen zum 31.12.2018 an den Eigentümer
zurückgegeben.
Es leben 56 unbegleitete Minderjährige im Landkreis
Stendal.
Die Anzahl der Familiennachzüge nimmt weiterhin
zu. So sind im Jahr 2015 insgesamt 14 Personen nachgezogen, im Jahr 2016 waren
es 51 Personen, im Jahr 2017 insgesamt 105 Personen und bis 30.05.2018 bereits
53 Personen.
Das Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 27.04.2018 darüber
informiert, dass der Betrieb der Landesaufnahmeeinrichtung in Klietz ab heute,
den 31.05.2018, eingestellt wird.
3. Planfeststellungsbeschluss
für ersten Abschnitt 380-kv-Freilandleitung
Der Landkreis wurde darüber in Kenntnis
gesetzt, dass die bestehende, aus den fünfziger Jahren stammende 220
kV-Freileitung zwischen Perleberg und Wolmirstedt nicht mehr den Anforderungen
an den Stromtransport genügt. Die alten Masten sollen zurückgebaut und neue
380-kV-Maste errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Genehmigungsabschnitt
zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Stendal West wurde durch das
zuständige Amt erlassen. Mit dem Beschluss wurde Baurecht für insgesamt 86
Masten erteilt. In unserem Landkreis werden die Hansestadt Stendal und die
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte von dem Vorhaben tangiert. Baubeginn wird
voraussichtlich Herbst 2018 sein.
4. Absage Sperrung Eisenbahnbrücke
Wittenberge
Am 17. April 2018 haben wir von der
Deutschen Bahn die Information erhalten, dass die Sperrung des Elberadweges für
die Erneuerung des Korrosionsschutzes an der Eisenbahnüberführung über die Elbe
in Wittenberge in diesem Jahr nicht benötigt wird. Man teilte mit, dass die
Ursache hierfür in der Änderung der Bautechnologie, die sich erst nach
Abschluss des Vergabeverfahrens ergeben hat, liegt.
5. Breitband
1.
Aktuell sind seit Freitag letzter Woche alle
Tiefbauarbeiten in allen Losen des Cluster 1 abgeschlossen. Die Firma Elektro
König schließt z. Zt. die restlichen Hausanschlüsse in Wischer, Storkau,
Chausseehaus Hassel und anschließend in Lindtorf an. Sollte es bei diesen Arbeiten
zu Problemen kommen, könnten noch vereinzelt Tiefbauer als Fehlerbereiniger im
Einsatzgebiet sichtbar sein.
Aktuelle Zahlen:
-
1.041 Anschlüsse sind in Cluster 1 aktuell gebaut
und bis zum Kunden montiert
-
weitere ca. 60 Anschlüsse werden noch abschließend
montiert
-
1.016 Anschlüsse sind an die DNS:NET zur
Inbetriebnahme übergeben
-
ca. 609 Kunden sind bereits aktiv im Internet
2.
Wie in Punkt 1 ausgeführt sind die Arbeiten in
Wischer mit dem Tiefbau abgeschlossen. Im Moment werden die letzten Anschlüsse
mit Glasfaser beblasen und die Anschlusseinrichtungen montiert. Dann erfolgt
die Übergabe an den Netzbetreiber.
3.
Ich möchte auch zusätzlich darüber informieren,
dass es weiterhin oftmals zu Leitungsbeschädigungen durch eine Firma kommt, die
für die Deutsche Telekom im Gebiet Wulkau und Sandau Kupferkabel nachverlegt. Allein
im Mai 2018 gab es vier Beschädigungen. Die Fehler werden umgehend durch
unseren Netzbetreiber DNS:NET reguliert und dem Verursacher in Rechnung
gestellt.
4.
Die Vergabe von weiteren Planungsleistungen wird
derzeit von der Vergabekammer schon seit einigen Monaten überprüft. Das hindert
allerdings im Moment die weitere Entwicklung.
6. Eichenprozessionsspinner
Der Landkreis Stendal bekämpft jährlich
den Eichenprozessionsspinner an Eichenalleen und Baumreihen der Kreisstraßen
sowie an befallenen Eichen auf kreiseigenen Flächen. Weiterhin bündelt der
Landkreis in jedem Jahr die Anträge von Städten und Gemeinden sowie von privaten
Interessenten zur Eichenprozessionsspinnerbekämpfung. Daraufhin wird eine
großräumige, koordinierte Bekämpfungsmaßnahme mittels Hubschrauber und
Bodengerät veranlasst. Die von der unteren Forstbehörde des Landkreises Stendal
koordinierte Aktion fand in diesem Jahr im Zeitraum vom 4. bis zum 29. Mai
statt. Die Bekämpfung mittels Hubschrauber konnte zügig innerhalb von drei
Tagen vom 9. bis 12. Mai bei besten Witterungsverhältnissen durchgeführt
werden. Der Hubschrauber ist 44-mal von den fünf eingerichteten Flugplätzen in
Sanne (Altmarkreis Salzwedel), Pollitz, Havelberg, Rochau und Weißewarte
gestartet. Auf insgesamt ca. 567 Hektar wurde ein Biozid aufgebracht.
Die Bekämpfung mit
Hochleistungssprühgeräten vom Boden begann am 4. Mai 2018 und wurde am 29.
Mai beendet. Die Bekämpfung fand an
Einzelbäumen, Feldgehölzen, Alleen sowie Park- und Waldflächen in
Siedlungsbereichen und Gebieten statt, in denen sich regelmäßig viele Menschen
aufhalten. Dabei wurden ungefähr 8.200 Einzelbäume behandelt. Auch in diesem
Jahr wurden wieder siedlungsnahe Waldrandbereiche mit in die Bekämpfung
einbezogen.
Ausgebracht wurde das Biozid „Foray ES“.
Hierbei handelt es sich um ein selektives Biozid mit Fraßgiftwirkung. Die
Raupen des Eichenprozessionsspinners nehmen das Biozid über die Nahrung auf. Das
Problem in diesem Jahr bestand darin, dass ein neues Mittel auf den Markt kam,
welches erst im April durch den Bund zugelassen wurde. Zwölf Stunden nach der
Behandlung können die gesperrten Bereiche wieder betreten werden. Das Sammeln
von Beeren, Pilzen und Kräutern ist in behandelten Bereichen jedoch für einen
Zeitraum von 3 Wochen nicht zulässig.
Von Juni bis August 2018 wird dann
noch die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt.
Dabei werden die Nester des Schädlings von den Bäumen abgesaugt. Die Kosten
betragen für die Befliegung 211.824,12 Euro. Diese teilen sich wie folgt auf:
Kosten
Auftraggeber |
Kosten,
brutto (Euro) |
Landkreis |
7.435,83 |
Einheits- & Verbandsgemeinden,
private Personen |
52.719,69 |
Landeszentrum Wald (MULE) |
70.689,00 |
Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt
(eigener Haushalt) |
70.094,88 |
Landgesellschaft Sachsen-Anhalt
(eigener Haushalt) |
661,38 |
Elberadweg (MI, MS und MW) |
10.223,34 |
Befliegung, gesamt |
211.824,12 |
Die Kosten der chemischen
Bodenbekämpfung betragen insgesamt ca. 19.000,00 Euro. Die Kosten der
mechanischen Bodenbekämpfung betragen insgesamt 40.000,00 Euro.
Der Landkreis Stendal bedankt sich bei
allen Partnern für die gute Zusammenarbeit während der Bekämpfungsaktion. Durch
die Einheits- und Verbandsgemeinden, die Landesstraßenbaubehörde, das
Landeszentrum Wald, den Landesforstbetrieb sowie durch den Landkreis werden in
den kommenden Wochen Erfolgskontrollen durchgeführt und auf einer gemeinsamen
Veranstaltung im Sommer diesen Jahres ausgewertet.
Ich habe jedoch bereits durch
Landwirte erfahren, dass es im Bereich Seehausen auch nach der Bekämpfung
extreme Probleme gibt. Wir werden das Problem nicht richtig los. Der Fehler
liegt darin, dass sich das Land nicht flächendeckend engagiert. Dadurch
verbreitet sich der Falter immer wieder auch auf unsere bereits behandelten
Bäume, und das Problem beginnt jedes Jahr aufs Neue.
7. Tourismusverein
Der Tourismusverein musste im Mai Insolvenz
anmelden. Der Grund ist eine Zahlungsunfähigkeit, die aufgrund nicht
ausgezahlter Fördermittel der Investitionsbank entstanden ist. Die IB hat den
Verein vor einigen Monaten als „Betrieb in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“
eingestuft. Danach ist eine Fördermittelauszahlung nicht mehr möglich. An der
wirtschaftlichen Lage des Vereins hatte sich nichts total Gravierendes
geändert, aber an den Fördermittelrichtlinien.
Dies voraus geschickt muss man aber
folgendes feststellen: Es war schon seit zwei Jahren vorgesehen, den Verein
aufzulösen und eine neue Form der Zusammenarbeit zu suchen. Gründe sind das
Beihilferecht und das Vergaberecht. Das können wir nicht umgehen. Deshalb wurde
unabhängig von der Insolvenz die Auflösung des Vereins zum 31.12.2018
beschlossen.
Eine Arbeitsgruppe aus beiden Landkreisen
bereitet zurzeit die neue Tourismusorganisation vor. Dabei ist eine ganze Reihe
von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, im Herbst 2018 in
den Kreistagen und Stadträten über die neue Organisation zu befinden. Ziel ist
es, sie spätestens zum 01.01.2019 aufzubauen.
8. Private Grundschule in Kamern
Ein privater Trägerverein hat einen Antrag
auf eine neue Grundschule in Kamern beim Landesschulamt gestellt. Diesem Antrag
wurde nicht entsprochen. Der Träger hat dagegen geklagt. Gestern nun fand dazu
die Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg statt. Dabei
hat der Träger einen Teilerfolg errungen. Das Gericht erkannte das besondere pädagogische
Konzept an und hat dem Landesschulamt aufgegeben, neu zu entscheiden. Und hier
zitiere ich: „Weiter heißt es von Seiten des Verwaltungsgerichtes: „Da das
Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten
Genehmigung nicht der vollständigen gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung
zugänglich sei, habe das Landesschulamt unter Beachtung der Rechtsauffassung
des Gerichts erneut über die Frage der Genehmigung der Schule zu befinden. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.“ Wir wissen nicht, wie das Land
damit umgehen wird.
9. ÖPNV-Vergabe
Wie Ihnen bereits bekannt ist, hat der
Landkreis Stendal im Jahr 2016 das Verfahren für eine europaweite Ausschreibung
im Bereich des ÖPNV gestartet. Dieses Verfahren wurde formal im Januar 2018 mit
dem Zuschlag an die Stendal Bus GmbH abgeschlossen. Es gibt durch den
unterlegenen Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer.
Bislang hat die Vergabekammer die Bearbeitungsfrist dreimal verschoben. Die
jetzige Frist liegt im Juni 2018. Da der Verkehrsvertrag, der durch eine
europaweite Ausschreibung an einen Bieter weitergegeben werden sollte, zum 01.08.2018
beginnen soll, war es notwendig, eine Notvergabe durchzuführen. Diese
Notvergabe wurde auf der Seite des Landkreises durch Juristen begleitet. Der
Vertrag wurde mit der Stendal Bus GmbH abgeschlossen. Die Verträge sind bereits
unterzeichnet, so dass der Schülerverkehr weiter für das neue Schuljahr geplant
und Fahrdienstleistungen durch die Stendal Bus GmbH erbracht werden kann. Der
Notvertrag hat eine maximale Laufzeit von zwei Jahren und ist zunächst auf den
11.02.2019 ausgerichtet. Die Entscheidung der Vergabekammer ist noch offen.
10. Komfort für alle Fahrgäste im Landkreis Stendal
1,4 Mio. Euro für barrierefreie Bushaltestellen
Positiv für in
der Mobilität eingeschränkte Fahrgäste: Für Nutzer des ÖPNV soll bis 2022 die
vollständige Barrierefreiheit umgesetzt werden. Der Landkreis genehmigt
Gemeinden 1,16 Mio. Euro für den Aus- und Umbau von barrierefreien
Bushaltestellen. Insgesamt wurden dem Landkreis Stendal für das Vorhaben 1,4 Mio. Euro
durch die Landesförderung ÖPNV zur Verfügung gestellt.
11.
Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse
Zum Jugendhilfeausschuss:
In seiner Sitzung am 24.04.2018 fasste er folgenden
Beschluss:
Zur
Drucksache Nr. 502/2018: Finanzierung des
15. Kinderfestivals zum Ferienstart am 28.06.2018 in Billberge: „Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Verwendung von 8.795 EUR aus frei
gewordenen Mitteln der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit zur Finanzierung des
15. Kinderfestivals zum Ferienstart für alle Kinder des Landkreises am
28.6.2018 in Billberge.“
In seiner Sitzung am 22.05.2018 fasste er folgenden
Beschluss:
Zur Drucksache Nr. 512/2018: Vorschlagslisten
zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Stendal
und die Jugendkammern des Landgerichts Stendal: „Der Jugendhilfeausschuss
beschließt auf Grundlage des § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG), der §§ 28 - 57,
77 Gerichtsverfassungsgesetz sowie des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g der Satzung
des Jugendamtes des Landkreises Stendal die Vorschlagslisten zur Wahl der
Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Stendal und die
Jugendkammern des Landgerichts Stendal für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023:
1. Amtsgericht Stendal
und
hier die
·
Vorschlagslisten
Jugendschöffen
·
Vorschlagslisten
Jugendhilfsschöffen
2. Jugendkammern Landgericht Stendal
und hier die
·
Vorschlagslisten
Jugendschöffen
·
Vorschlagslisten
Jugendhilfsschöffen
Zum Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss:
In seiner Sitzung am 19.04.2018 fasste er folgenden
Beschluss:
Zur Drucksache Nr. 496/2018: Zustimmung zur Annahme einer Spende
1.
Der Finanz-, Haushalts-und Liegenschaftsausschuss
beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende in Höhe von 5.000 Euro für Kinder- und Jugendarbeit mit sozial
benachteiligten Kindern im Stadtteil Stadtsee der Hansestadt Stendal.
2.
Die Spende soll je zur Hälfte entsprechend der
Zweckverfügung des Spenders weitergeleitet werden an:
a)
Maranata e.V.
für à Teestube/Jugend-und Freizeittreff, Heinrich-Zille-Straße 3, Hansestadt
Stendal
b)
Lebendige Steine e.V. für
à Jugendclub Eckstein und Kidsclub, Heinrich-Zille-Straße 5, Hansestadt
Stendal.
Zum Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss:
In seiner Sitzung am 26.04.2018 fasste der KVPA folgende
Beschlüsse:
-
Zur Drucksache Nr. 511/2018: Personalangelegenheit;
Unbefristete Einstellung als Sachgebietsleiter/in für den Brand-, Katastrophen-
und Zivilschutz/Rettungsdienst nach externer Stellenausschreibung (Reg.-Nr.:
64/2017 E): „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss beschließt im
Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises
Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene Stelle „Sachgebietsleiter/in für den
Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz/Rettungsdienst“ mit Herrn Florian Schulze
voraussichtlich ab 01.08.2018 zu besetzen und ihn in die Entgeltgruppe 11 TVöD
(Teil A – Allgemeiner Teil, Punkt 3 „Entgeltgruppen 2 – 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger
Innendienst und Außendienst“) Entgeltordnung VKA einzugruppieren.“
-
Zur Drucksache Nr. 498/2018: Befristete Einstellung
als Projektleiter/in RÜMSA bis zum 30.06.2019 nach externer
Stellenausschreibung (Reg.-Nr. 7/2018 E): „Der Kreis-, Vergabe- und
Personalausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2 der
Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene Stelle
„Projektleiter/in RÜMSA“ mit Frau Antje Thiemann voraussichtlich ab 01.06.2018
zu besetzen und sie in die Entgeltgruppe 11 TVöD (Teil A – Allgemeiner Teil,
Punkt 3 „Entgeltgruppen 2 – 12 (Büro-,
Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst“) Entgeltordnung VKA
einzugruppieren. Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet bis zum
30.06.2019.“
-
Zur Drucksache Nr. 505/2018: Instandsetzung der
Brücke über die ICE-Trasse bei Döbbelin im Zuge der K 1045: „Nach erfolgter
öffentlicher Ausschreibung gem. § 3 VOB/A sowie rechnerischer, technischer und
wirtschaftlicher Prüfung wird beschlossen, für die Brückenbaumaßnahme des
Landkreises Stendal, Brücke über die ICE–Strecke bei Döbbelin im Zuge der K
1045, dem Bieter MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG aus Magdeburg den
Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 256.994,76 € (brutto). Das
Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.“
-
Zur Drucksache Nr. 507/2018: Wischelandhalle
Seehausen, Winckelmannplatz 7, 39615 Seehausen - Erneuerung Sportboden: „Nach
erfolgter öffentlicher Ausschreibung gem. § 3 VOB/A sowie rechnerischer,
technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird beschlossen, für die Baumaßnahme
„Wischelandhalle, Winckelmannplatz 7, 39615 Seehausen – Erneuerung Sportboden“
der Firma TOP-SPORT GmbH aus Rietberg
den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 159.836,75 € (brutto). Das
Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.“
In seiner Sitzung am 24. Mai 2018 fasste der KVPA folgenden
Beschluss:
-
Zur Drucksache Nr. 516/2018: Energetische Sanierung
des Gymnasiums "Diesterweg" Lindenstraße 44, 39590 Tangermünde - Los
309 Trockenbauarbeiten: „Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung gem. § 3
VOB/A sowie rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird
beschlossen, für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung des Gymnasiums
Diesterweg, Lindenstraße 44, 39590 Tangermünde – Los 309 Trockenbauarbeiten“
der Firma TR GmbH Trockenbau u. Raumakustik aus Hindenburg den Zuschlag zu
erteilen. Die Auftragssumme beträgt 198.404,42 € (brutto) inklusive angebotenem
Preisnachlass von 3,50 %. Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Stendal liegt vor.“
Herr Emanuel hat folgende
Nachfrage an den Landrat: Sie hatten erwähnt, dass vor zwei Jahren bereits
angekündigt worden war, den Tourismusverein Altmark aufzulösen. Ich kann mich
daran erinnern, dass wir im Bau-Ausschuss und sicherlich auch in anderen
Gremien seinerzeit über diese Problematik beraten hatten. Damals hatte Herr
Ulbrich – Mitarbeiter aus Ihrem Hause – bei uns zu dieser Problematik referiert.
Da ging es aber nicht darum, den Altmärkischen Tourismusverein als solchen
aufzulösen. Es gab ja damals zwei Vereine. Man hat dann den einen Verein in den
anderen eingehen lassen. Mir ist nicht bekannt, dass der Wille bestand, diesen
Tourismusverband insgesamt aufzulösen. Es gab auch zur Personalpolitik
innerhalb des Vereins einpaar Dinge, die hätten geregelt werden müssen. Vielleicht
können Sie mich und andere diesbezüglich in Kenntnis setzen. Hier bin ich im
Moment ein bisschen überfragt.
Der Landrat antwortet, dass
es zwei Vereine gab, jedoch nicht zum gleichen Thema, sondern es gab den
Regionalverein und den Tourismusverein. Beide Vereine sollten fusionieren, da
es eine große Mitgliedsidentität gab. Die Aufgaben des Regionalvereins gingen
ein stückweit zu Ende. Allerdings wollten wir ein paar Aufgaben des
Regionalvereins weiterführen. Dazu lagen Konzepte vor. Der Regionalverein wurde
dann aufgelöst. Im Zuge der Fusion wurde aber klar, dass bei dem Umformieren
eine beihilferechtliche Schieflage entstehen würde. Es musste die 200.000 Euro
De-minimis-Regelung eingehalten werden, d. h., uns ist es erlaubt, maximal
200.000 € über 3 Jahre an öffentlichen Förderungen einzusammeln. Diese Grenze
erreichen wir bereits durch den Tourismusverein. Sie wäre daher mit Sicherheit
durch den Regionalverein überschritten worden. Es ist die Entscheidung getroffen
worden, den Regionalverein nicht in den Tourismusverein aufgehen zu lassen,
weil man mit Sicherheit noch mehr in die Schieflage gekommen wäre. Damals war
schon klar gewesen, den Tourismusverein umzuformieren. Es war aber noch nicht
klar, in welcher Form. Es wurde dann ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt, welches
nicht zu Ende gekommen ist. Jetzt erfolgt die Umformierung durch uns alleine.
Es ging der Prozess voraus, die passende Rechtsform zu finden. Damit sind wir
auch noch nicht ganz zu Ende. Es war lange Zeit die Diskussion, eine Anstalt
öffentlichen Rechts als Organisationseinheit zu errichten, die ich gerne gehabt
hätte. Für eine Anstalt öffentlichen Rechts erhalten wir von Seiten des Landesverwaltungsamtes
jedoch keine Genehmigung. Diese Rechtsform ist sehr schwierig. Es gibt hierfür
eine ganze Reihe von Regelungen. Man kann Stimmen nicht auf eine Person übertragen.
Das ist ein Thema. Das zweite ist, wenn ein Träger aus dieser Anstalt
öffentlichen Rechts austritt, muss die ganze Anstalt neu gegründet werden. Das
hält natürlich keiner durch. Es stellt sich auch die Frage der Einbindung von
Privaten. In einem Verein sind Private und Öffentliche gleichberechtigt. Es war
die Frage, was mir machen, wenn man das mit der De-minimis-Regelung und mit dem
Vergaberecht nicht in den Griff bekommt. Das Thema mit De-minimis und der
Vergabe ist genau zu dem Zeitpunkt aufgekommen, als Herr Ulbrich dann nicht
mehr da war. Deshalb haben wir hier auch den Beschluss zum Betrauungsakt für
die Regionale Planungsgemeinschaft beschlossen. Das war genau in dieser Zeit.
Und das kann man nicht einfach wegdrücken. Wir müssen jedes Jahr einmal
gegenüber dem Landesverwaltungsamt erklären, ob wir die Regelung De-minimis
einhalten. Momentan ist eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, über den Namen,
den Sitz, die Rechtsform und die Finanzierung zu reden. Es liegt nahe, einen
Zweckverband zu schaffen, in dem die zwei Landkreise und die Gemeinden
Mitglieder sind. Dem Landesverwaltungsamt muss stufenweise erklärt werden,
welche Rechtsformen ausscheiden und welche in Betracht kommen. Die Frage der
Einbindung von Privaten stellt sich immer noch. Der Vorschlag besteht, neben
dem Zweckverband einen Förderverein aufzubauen und die Geschäftsstelle der
Zweckverband sein wird.
Für Frau Braun
stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Welche Konsequenz hat die Insolvenz
für die Mitgliedsgemeinden? Wird das finanzielle Auswirkungen haben?
Der Landrat verneint diese
Frage. Es wird keine finanzielle Auswirkung auf die Gemeinden haben.
Es bestehen keine
weiteren Anmerkungen.