Der Vorsitzende bittet Herrn Stoll um Ausführungen zur vorliegenden Beschlussvorlage.
Herr Stoll erläutert, dass die Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal bereits in mehreren Ausschüssen beraten wurde. Die größte Änderungsposition stellt die Einführung eines stellvertretenen Kreisjugendfeuerwehrwartes dar. Laut der Statistik des Jahres 2017, welche wir im Haus regelmäßig und ständig führen, gibt es in unserem Landkreis 60 Jugendfeuerwehren mit insgesamt 565 Kindern sowie 28 Kinderfeuerwehren mit 279 Kindern. Es ist natürlich extrem wichtig, gerade im Bereich des Brandschutzes und des Ehrenamtes, die Nachwuchskräfte von morgen an die Feuerwehren zu binden bzw. das Interesse daran zu wecken. Es ist also wichtig und richtig, dass der Kreisjugendfeuerwehrwart Unterstützung bei der Vielzahl der Feuerwehren, der Vielzahl an Ausbildungen und Vielzahl an Veranstaltungen bekommt. Ich denke, dass die Präsens eines Vertreters des Landkreises und eines Jugendfeuerwehrwartes oder auch dessen Stellvertreter eine Wertschätzung für die Kinder bedeutet.
In der Satzung gehen wir weiterhin darauf ein, dass für diesen Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung im Monat von 100 € gewährt werden soll. Somit erklären sich auch die finanziellen Auswirkungen, welche wir Ihnen in der Beschlussvorlage dargestellt haben. Es gibt demnach einen Mehraufwand gegenüber den Vorjahren von 1.200 € pro Jahr.
Alle weiteren Änderungen, die wir vorgenommen haben, sind meist redaktioneller Art bzw. passen sich dem neuen Brandschutzgesetz an und sind aus formellen/rechtlichen Gründen niedergeschrieben worden.
Ich bitte im Sinne der Kinder um Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.