Sitzung: 31.05.2018 Kreistag Stendal
Herr Stoll geht darauf ein, dass die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern gerne noch ein paar Informationen zum Sachverhalt Demker geben möchte. Für die Präsentation werde er die Internetseite des Landkreises Stendal nutzen, so wie sie derzeit aufgerufen werden kann. Am 23. Mai 2018 gab es eine Stellungnahme des Landrates, wobei kurz auf den Sachverhalt eingegangen wird. Dabei bittet er darum, dass die sachliche Prüfung abgewartet werden muss, da die Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit des Handelns zu erkennen sein muss.
Unter dem Punkt „Aktuelle Ereignisse“ findet man eine Chronologie der Aktivitäten des Landkreises vor, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die Milchviehanlage in Demker entstanden sind. Am 06.04.2018 begannen die Recherchen nach einem anonymen Anruf, in welchem angezeigt wurde, dass auf dem Gelände offenbar tote verendete, teilweise wohl skelettierte, Tiere im Freien liegen würden. Am 09.04.2018 erfolgte dann die unangekündigte Vor-Ort-Kontrolle des Betriebes. Am Abend des 08.05.2018 konnten wir die ersten Ausschnitte aus einem Fernsehbeitrag sehen, die uns bis dato nicht vorlagen, obwohl wir mehrmals gebeten hatten, uns dieses Material zukommen zu lassen, damit wir entsprechend tätig werden können. Daraufhin fand am 09.05.2018 eine nochmalige Kontrolle des Betriebes statt. In den darauf folgenden Tagen verdichtet sich die Arbeit des Landkreises. Auf Grundlage der tatsächlich zu sehenden Bilddokumentation im Fernsehen hat der Landkreis Stendal schlussendlich am 15.05.2018 eine Strafanzeige gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden uns immer noch keine weiteren Materialen von der Tierschutzorganisation oder dem Fernsehsender zur Verfügung gestellt. In den nächsten Tagen folgten weitere Kontrollen von Seiten des Landkreises. Erst am 23.05.2018 wurde uns das Rohmaterial zur Verfügung gestellt. Momentan überprüfen wir ein Tierhaltungsverbot und müssen dazu mit den entsprechenden Fachaufsichten zusammen arbeiten, was täglich jetzt auch vollzogen wird. Die Daten wurden in unserem Haus gesichert, das heißt, sie wurden überprüft und werden seit dem 28.05.2018 ausgewertet. Zu den bisher ausgewerteten Tatbeständen werden Verwaltungsverfahren folgen. Am heutigen Tage gab es eine Nachkontrolle vor Ort, um die bisher beauflagten Themen zu kontrollieren, ob der Unternehmer entsprechend gehandelt hat.
Ich möchte nun genauer auf die Prüfung des Videomaterials eingehen. Die Prüfung hat am 28.05.2018 begonnen. Seit dem sitzen zwei Tierärzte aus unserem Haus an diesem Videomaterial und sichten das gesamte Material. Wir können bestätigen, dass der Aufnahmeort und der Betreiber auf diesen Dokumenten zu identifizieren ist. Es handelt sich demnach zweifelsfrei um den Betrieb in Demker. Bis heute zum Dienstende gab es keine tierschutzwidrigen Handlungen oder Rohheiten der Mitarbeiter gegenüber den Tieren. Das ist ein wichtiger Tatbestand, der erfüllt sein muss, damit man entsprechend dem Tierschutzgesetz tätig werden, die Tiere fortnehmen bzw. die Haltung verbieten darf. Sie sehen auch, dass uns 6.193 Daten zur Verfügung gestellt wurden. Das entspricht geschätzt ungefähr 30 Stunden Videomaterial. Man war so großzügig und hat die Daten für uns sortiert. Es sind zugeschnittene Daten. Das bedeutet, es ist kein Rohmaterial, sondern fertige Videosequenzen, die aneinander gereiht und in beschriftete Ordner gepackt wurden. Die Ordner wurden mit Datum entsprechend beschriftet, damit es uns einfacher fällt, das Videomaterial zu prüfen. Dies wird nun geprüft. Die Länge der einzelnen Videosequenzen sind sehr unterschiedlich; von einer bis zehn Minuten. Die Mitarbeiter haben nun die Aufgabe, alle tierschutzrechtlichen Vorfälle, die man dort vermuten könnte, zu dokumentieren, damit wir im Zweifel die Sequenzen danach noch mit Fachleuten teilen und anschauen können oder auch der Staatsanwaltschaft eine Erleichterung zu Teil werden lassen, indem wir ganz genau beschreiben, in welchem Dokument wir was gesehen haben, was aus unserer Sicht strafrechtlich relevant ist.
Um die Echtheit der Videoaufnahme bzw. die
Aktualität an dem entsprechenden Tag nachzuweisen, hat der Regisseur der Filme
eine norddeutsche Tageszeitung jeweils verwendet, um das Aufnahmedatum zu
dokumentieren. Er hat auf seinem Handy mit einer App die GPS-Daten ausgelesen
und gezeigt, dass es wohl offensichtlich in dem Betrieb stattfindet. Wir kennen
die Örtlichkeit. Die Videoaufnahmen lassen deshalb darauf schließen, dass es
wirklich in diesem Betrieb aufgenommen wurde.
Zudem hat uns die Information erreicht, dass das Material nicht komplett ist, welches uns übergeben wurde. Die Tierschutzorganisation hat sich bei uns gemeldet und darum gebeten, ihnen den Datenspeicher noch einmal zur Verfügung zu stellen. Wir haben einen ausreichend großen Datenspeicher der Tierschutzorganisation zur Verfügung gestellt, damit uns das restliche Material zugestellt werden kann.
Seit gestern Abend, nach der Ausstrahlung bei Stern TV, gibt es einen kleinen Nebenschauplatz; das sind die Telefonprotokolle. In der letzten Zeit kam häufig die Frage auf, wie viel Anrufe es beim Landkreis gab, wann sich wer wie vorgestellt hat, mit Name, ohne Name, gab es eine Rückrufnummer und gab es tatsächlich konkrete Angaben. Nach einer Auswertung mit unseren Mitarbeitern sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es Anrufe gab, in denen sich der Anrufer tatsächlich zu erkennen gegeben hat. Allerdings gab es auch anonyme Anrufe. Und trotz Nachfrage, ob wir denn irgendwelche Daten aufnehmen und zurückrufen könnten, bestand die Möglichkeit anfangs nicht, so vorzugehen. So war es leider dann auch ab und zu so, dass der Anrufer uns sein tatsächliches Anliegen nicht mitteilen konnte. Er wollte mit einer ganz bestimmten Kollegin aus dem Hause sprechen, die dienstlich eingebunden gewesen ist bzw. außer Haus war. Und so blieb es manchmal dabei, dass wir den tatsächlichen Anruf und den Inhalt nicht mitbekommen haben.
Die Denkanschrift auf der Internetseite des Landkreises ist vom 23.05.2018. Dort geht es um die Aufgaben, Funktion und Größe unseres Veterinäramtes sowie um die Anzahl der Agrarbetriebe im Landkreis Stendal. Wir wollten hiermit die Möglichkeit nutzen, einige Vorwürfe richtig zu stellen und deutlich zu machen, dass es für uns als Landkreis nicht möglich ist, eine 1 : 1 -Betreuung der Anlagen und Betriebe im Landkreis Stendal durchzuführen.
Zum Schluss gibt es die Rubrik „Sanktionen gegen den Betreiber“. Dort gibt es eine chronologische Zusammenfassung aller Aktivitäten seitens des Landkreises Stendal gegenüber dem Milchviehbetrieb in Demker seit 2014. Sie sehen die Strafanzeigen, die durch uns als Veterinärbehörde gestellt wurden. Der Landrat hat erklärt, dass von vier gestellten Strafanzeigen bereits drei eingestellt wurden. Eine ist nach unserer Kenntnis noch in der Bearbeitung. Zudem sehen Sie auch, welche verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten im Jahr 2018 durchgeführt wurden. Am 15.05.2018 hat der Landkreis Stendal eine Strafanzeige aufgrund des Videomaterials gestellt, was im Fernsehen für alle Menschen zu sehen war und ausgestrahlt wurde. Diese befindet sich momentan in der Bearbeitung.
Wir haben uns auch erlaubt, alle häufig gestellten Fragen zu beantworten und öffentlich zu machen, damit sich jeder ein eigenes Bild vom Sachverhalt machen kann. Ebenfalls werden alle Pressemitteilungen auf die Seite des Landkreises gestellt, damit auch da die Aktualität weiterhin gegeben ist.
Gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden werden wir das Thema in der nächsten Woche besprechen. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus werde ich eine Stellungnahme abgeben und die Ereignisse Revue passieren lassen. Und auch dort werde ich für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.
Herr Tögel hat folgende Frage: In unserer Fraktionssitzung wurde uns passend zum Thema ein Fall geschildert, dass ein Bürger schon vor längerer Zeit nicht anonym sich an das Veterinäramt gewandt hat, weil im Winter auf einer Koppel eine Stute gefohlt hat und das Fohlen dann erfroren/gestorben ist. Der Bürger hat vom Veterinäramt keine Rückmeldung erhalten. Er hat dann nach einiger Zeit nachgefragt, und da wurde ihm mitgeteilt, dass die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist und dann der Fall eingestellt wurde. Herr Tögel fragt, ob es für das Veterinäramt keine Möglichkeit gibt, bei Gefahr im Verzug selber einzugreifen oder Auflagen zu geben? Wie sehen die Eingriffsmöglichkeiten bei Gefahr im Verzuge aus?
Herr Stoll antwortet, dass die Eingriffsmöglichkeiten natürlich gegeben sind. Sie sind auch im Sofortvollzug selbstverständlich gegeben. Nach § 17 Tierschutzgesetz besteht für das Veterinäramt die Möglichkeit der Fortnahme, wenn einem Tier Schmerzen und Leiden auf längere Zeit zugeführt werden oder die Gefahr besteht, dass dieser Fall eintreten wird. Mit dem Begriff der Fortnahme verbinden Sie sicherlich aus dem Jahre 2016 eine andere Aktion des Landkreises Stendal, wo es da um zahlreiche Pferde ging. Das stellt eine solche Maßnahme dar, dass man sich entschließt, sofort die Tiere fortzunehmen und in Obhut zu bringen, tierärztlich untersucht und betreut. Dazu muss man aber sagen, dass hinter solchen Maßnahmen immer ein Verwaltungsverfahren steht. Dieses Verwaltungsverfahren kann auch kurzfristig, durch einstweilige Rechtsschutzanträge des entsprechenden Beschuldigten, unterbrochen oder verkürzt werden. Wenn wir als Landkreis eine ernsthafte Gefahr für das Leib und Leben von Tieren erkennen und Tierschutzprobleme erkennen, greifen wir ein und nehmen die Tiere fort. Wir haben es auch erlebt, dass uns in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht stattgegeben worden ist und die Tiere wieder heraus gegeben werden mussten. Um aber auf Ihre Frage zu antworten: ja, der Landkreis hat die Möglichkeit, wenn die entsprechende Situation so ist und der Tatbestand vorliegt. Dann können wir sofort eingreifen und handeln, ohne auf das Handeln der Staatsanwaltschaft zu warten.
Frau Friedebold ist der Meinung, dass Konsequenzen gezogen werden müssen, wenn ein Tierhalter gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstößt. Letztendlich ist es ein schwarzes Schaf und verunglimpft den ganzen Berufsstand. Wie kann es sein, dass die SOKO über 6.000 Dateien mit 30 Stunden Material aus diesem Betrieb vorlegt? Das ist für mich vollkommen unverständlich. Geht man dagegen auch mal vor? Für mich ist das Hausfriedensbruch. Irgendwo her muss das Material ja kommen. Ich sehe unseren Berufsstand dahingehend gefährdet, dass die Tierhalter ein bisschen zu Freiwild verkommen. Jeder Milchviehhalter muss in Zukunft Angst haben, wenn irgendwo ein verletztes Tier ist, dass er ja auch aus dem Stall bekommen muss, zusammengeschnittenes Material über 30 Stunden gefilmt wird und jedes Mal so ein Eklat stattfindet. Ich hätte gerne gewusst, wie die SOKO zu diesem Material von 6.000 Dateien gekommen ist? Unabhängig davon, dass dieser Vorgang nachverfolgt werden muss, und wenn Missstände da sind, sie auch zu ahnden sind.
Herr Stoll unterstützt die Meinung, dass die Behörde sofort tätig werden muss, wenn tierschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden. Der Landrat hat bereits gesagt, dass bei solchen Erkenntnissen harte rechtliche Konsequenzen folgen werden. Wie diese ersten 6.000 Dateien zustande gekommen sind, wissen wir auch nicht. Offensichtlich gibt es unterschiedliche Kameraeinstellungen, welche teilweise mobil und teilweise stationär sind. Die Bewertung dessen und ob dagegen rechtlich vorgegangen wird, muss der Eigentümer des Objektes entscheiden, wo die Aufnahmen entstanden sind. Wie ich bereits erwähnte, haben wir einen weiteren Datenträger zur Verfügung gestellt. Es kommen offensichtlich noch mehr Dateien.
Der Landrat verweist auf ein OVG-Urteil des Landes Sachsen-Anhalt und bittet Herrn Stoll um Ausführungen dazu.
Herr Stoll erklärt, dass es ein Urteil speziell in Sachsen-Anhalt gibt, welches sich mit dem Einbruch einer Tierschutzorganisation in Anlagen befasst hat. Man ist in den Anlagen eingebrochen und hat dort gefilmt. Das entsprechende Gerichtsurteil spricht der Tierschutzorganisation insofern zu und hat sie nicht für Hausfriedensbruch verurteilt, als dass man gesagt hat, sobald ein Missstand entsteht, weil die Behörde nicht handelt, wäre es rechtens. Wenn man sich die Worte auf der Zunge zergehen lässt, ist festzustellen, dass eine Tierschutzorganisation, wenn solche Bilder veröffentlicht werden, immer daran interessiert ist, den Landkreis bzw. die zuständige Behörde so darzustellen, dass sie Fehler gemacht hat, damit sie sich selbst nicht auf einem rechtswidrigen Weg befindet und im Zweifel nicht wegen Hausfriedensbruch verurteilt wird. Dieses Urteil ist speziell. Speziell insofern, als dass es bisher nur für Sachsen-Anhalt gefällt wurde, was auch für entsprechende Prüfungen im Landkreis Stendal und in Sachsen-Anhalt gesorgt hat.
Herr Schirmer will den Sachverhalt konkretisieren, den Herr Tögel vorhin erwähnt hat. Es geht um einen Hinweis durch den sachkundigen Einwohner Heinz Riemann. Erst einmal möchte Herr Schirmer das Tierwohl unterstützen. Wenn das in Gefahr ist, muss zeitnah gehandelt werden. Herr Riemann hat hier ein Beispiel geschildert, welches er auch zur Anzeige an das Veterinäramt gebracht hat. Herr Schirmer verliest nun das Schreiben von Herrn Riemann. Dort geht es um eine Stute, die im Winter ohne Unterstand gefohlt hat. Dieses Fohlen lag nach drei Wochen verendet auf der Weide. Für Herrn Schirmer ist es sehr wichtig, dass bei solchen Missständen sofort und zügig gehandelt wird.
Herr Stoll schlägt vor, diesen Sachverhalt noch einmal auszuwerten und in der nächsten Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden genauere Erkenntnisse dazu zu erläutern.
Frau Dr. Paschke hat die Frage an den Landrat, ob zu den Neuverhandlungen der Theaterverträge bereits Kommunikationen stattgefunden haben. Es war eine Anregung, dass Thema mit dem Landrat des Altmarkkreises Salzwedel zu bereden und sich hinsichtlich der Finanzierung mit dem Altmarkkreis Salzwedel noch einmal auseinander zu setzen. Ich wollte Sie bitten, den Stand zu erläutern, wie es sich auf beiden Ebenen gestaltet.
Der Landrat bittet Herrn Dr. Gruber, dazu auszuführen.
Herr Dr. Gruber äußert, dass es nach der Sommerpause einen Intendantenwechsel gibt. Der neue Intendant hat sich bereits beim Landrat vorgestellt. Wir werden das Gespräch mit dem neuen Intendanten suchen und seine Vorstellungen dazu abklopfen. Wir werden auch noch einmal mit der Stadt Stendal hierüber sprechen. Wir als Landkreis Stendal stehen zu der Förderung, die derzeit erbracht wird und werden Gespräche mit Salzwedel führen, um deren Position herauszufinden.
Frau Dr. Paschke hinterfragt, dann ist das das, was zukünftig gemacht wird, und dann ist bisher noch nichts weiter erfolgt, auch mit dem Land noch nicht?
Herr Dr. Gruber verneint diese Frage. Wir haben gesagt, unsere Position ist diesbezüglich fest. Wir als Landkreis stehen zu der Förderung und führen auch die Gespräche mit der Stadt Stendal. Seitens der anderen beteiligten Partner werden wir zeitnah mit diesen zusammentreffen.
Frau Christine Paschke erwähnt, dass alle Kreistagsmitglieder vor zwei Tagen einen Brief vom Landrat erhalten haben. Darin befand sich das gemeinsam mit Herrn Schulz und Herrn Dr. Böhme erarbeitete medizinische Positionspapier, das ich am 05.04.2018 im Kreistag angekündigt hatte. Wir haben ein Forderungspapier erarbeitet, welches am 09.05.2018 dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, mit der Empfehlung an den Landrat, dieses Papier zu unterstützen und als Anlage zu einem Brief an die Landesregierung zu senden. Weitere Adressaten wurden dann im Laufe der Ausschusssitzung empfohlen. Letztendlich haben wir das Positionspapier an den Vorsitz des Ausschusses für Soziales und Integration des Landtages Sachsen-Anhalt, an alle Fraktionsvorsitzenden des Landtages, an die Kassenärztliche Vereinigung und an die Ärztekammer versendet. Wie wir alle wissen, ist der Landkreis Stendal mit dieser Problematik nicht alleine in unserem Land. Laut Statistik gibt es Landkreise, die durchaus schlimmer vom Ärztemangel oder auch zukünftigen Ärztemangel betroffen sind. Unsere Empfehlung und meine ganz speziell an alle Fraktionen dieses Kreistages: ermuntern Sie Ihre Kollegen in den anderen Kreistagen unseres Landes, dass sie sich mit diesem Thema entsprechend beschäftigen, ähnliche Dinge erarbeiten und an die Landesregierung senden. Damit soll ein gewisser Druck von unten auf die Landesregierung ausgeübt werden, damit sich dieser Thematik ernsthaft angenommen wird mit allen Beteiligten, die es etwas angeht und die Entscheidungsträger zu dieser Problematik sind. Ich setze voraus, dass Sie mit diesem Positionspapier einverstanden sind, dass wir so in dieser Form entsprechend versendet haben.
Herr Dr. Kühn hat eine kurze Anfrage. Der Neubau des Krankenhauses geht schnell voran und ist bald fertig, und die Frauen- und Kinderklinik wird dort rüber ziehen. Gibt es schon Planungen, was mit dem gegenwärtigen Gebäude passieren wird?
Der Landrat antwortet, dass die Klinik bis zum heutigen Tage keinen genauen Zeitpunkt des Auszuges festlegen kann. Aus diesem Grund gestaltet sich eine Planung als schwierig. Wir haben uns von der Klinik die konkreten Pläne geben lassen und werden uns in den nächsten Tagen damit beschäftigen. Es stehen schon einige Ideen im Raum. Allerdings ist der größte Makel das Parkplatzproblem, welches dort herrscht. Wir denken, dass wir vor 2020 nicht in dieses Gebäude ziehen können.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.