Sitzung: 04.09.2018 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 539/2018
Frau Gose stellt den Abfallbericht 2017 anhand einer Präsentation vor.
Diese ist der Niederschrift als
Anlage TOP 10 beigefügt und im Informationsportal des
Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Das Thema „Rekultivierung der Deponien“ stellt Herr Eitner anhand
einer Präsentation vor. Diese ist ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 10 im
Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Frau Dr. Paschke stellt mehrere Fragen zu dem Thema Abfallbericht.
Frage 1: Zu Beginn wurde
erwähnt, dass die LVP-Verpackungen nicht mit erfasst werden. In der
Abfallbilanz des Landes werden die LVP-Verpackungen ausgewiesen. Ist es eine
Kann-Vorschrift was im Abfallbericht aufzuführen ist?
Antwort von Frau Gose: Der Abfallbericht ist ein Tätigkeitsbericht über
die Entsorgung des Landkreises. Alles das, was wir melden geht jährlich in die
Abfallbilanz ein. Dort sind dann die LVP-Abfälle erfasst, genauso wie Altglas
und Verpackungsabfälle. Jeder Landkreis meldet zum 31.03. seine eigenen
Abfallmengen und die der privaten Verpackungsentsorgung. Im Bericht war es für
uns immer die Aufgabe darzustellen, wie die Abfallentsorgung organisiert ist,
ob sie erfüllt wird und aktuelle Zahlen aufzustellen. Da wir über die operative
Umsetzung gar keine Angaben haben, außer der Abfallmenge, waren diese
Verpackungen nie ein Thema bei uns.
Frage 2: In dem
Abfallbericht ist eine enorme Steigerung der Gewerbe zu verzeichnen. Wie viele
Gewerbe gehen in den Bereich der Abfrage und wie viele Gewerbeanmeldungen gab
es?
Antwort Herr Dr. Gruber: Uns wurden damals 3.100 Vorgänge als
Umweltamt übergeben. Im Bereich der privaten Haushalte wurden alle Fälle
bearbeitet und abgeschlossen. Das waren insgesamt 1.584 Vorgänge. Des Weiteren
gab es 1.514 Meldungen zu Gewerben. Davon befinden sich 68 Vorgänge in
Bearbeitung und 76 Fälle sind unbearbeitet. Demnach sind dort rund 1.400 Fälle
erledigt.
Frage 3: Diese Zahlen
werden aufgrund der Einwohnergleichwerte ermittelt. Welche Einwohnergleichwerte stellen diese
Zahlen dar?
Antwort von Frau Gose: Das würden wir in der Abfallgebührenkalkulation
erkennen. Dort werden die Einwohnergleichwerte für die Haushalte und für die
Gewerbetreibenden aufgeführt.
Frage 4: Die
Unterflursysteme werden in der Satzung nicht aufgeführt. Finde ich sie hier im
Bericht wieder und über welche Menge reden wir?
Antwort von Frau Gose: Die
Unterflursysteme hat ein Vermieter in der Stadt Stendal eingeführt. Für diese
Großraumcontainer haben wir in der Satzung eine Transportgebühr und eine
Entsorgungsgebühr veranschlagt. Die Anzahl der Haushalte, die an diesem System
angeschlossen sind, werden pauschal über die Zwei-Personen-Regel abgerechnet.
Wir erkennen, dass wir wesentlich mehr Restabfälle über dieses System erfassen.
Damit erklärt sich, dass der Haushalt mehr Abfallgebühren als im Vorjahr zahlt.
Antwort von Herr Dr. Gruber: Die Abrechnung erfolgt nicht über den
Landkreis, sondern über den Vermieter.
Frage 5: Bei Bau- und
Abbruchabfällen haben sich die Zahlen mehr als halbiert. Die Begründung lag
darin, dass die Gebühren erhöht wurden. Wo verbleiben die Kilogramm an Müll,
die weniger auftauchen?
Antwort von Frau Gose: Für diese Abfälle hatten wir eine sehr geringe
Gebühr veranschlagt. Das führte in der Praxis dazu, dass wir mehr gewerbliche
Anlieferungen als private Anlieferungen hatten. Demnach haben wir beschlossen,
ab dem 01.01.2017 die Gebühren hoch zu setzen. Unsere Aufgabe ist es, die Bau-
und Abbruchabfälle aus den privaten Haushalten abzufahren.
Frage 6: Ist die Verwaltung
der Meinung, dass man Bioabfälle nicht zu 100% quer subventionieren sollte.
Antwort des Landrates: Dieses Thema werden wir in den nächsten
Tagesordnungspunkten aufgreifen.
Frau Theil greift auf, dass sich der Anschlussgrad des Bioabfalls erhöht hat. Haben wir eine tatsächliche Erhöhung des Anschaffungsgrades oder gibt es Bürger, die mehrere Biotonnen zu stehen haben, also zwei?
Frau Gose erklärt, dass es eine echte Erhöhung von 72% auf 73% gibt. Das bedeutet
eine echte Anschlussgraderhöhung von 1%.
Frau Dr. Paschke fragt, ob die Nebenwohnungen
von der ALS erfasst werden.
Frau Gose erklärt, dass in der aktuellen Satzung nicht zwischen Haupt- und
Nebenwohnsitz unterschieden wird. Wir erfassen einen privaten Haushalt an einer
bestimmten Adresse. Es gibt kein Merkmal, dass es als Nebenwohnsitz erfasst
wird.
Der Landrat stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
