Herr Stoll stellt den Anwesenden die DS 543/2018 – Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Stendal – anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich vor.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage TOP 7 beigefügt und im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Schulz fragt, wann die neuen Wachen gebaut werden sollen.

Herr Stoll erklärt, dass es noch keinen einzigen Bau- oder Fertigstellungstermin für eine neue Rettungswache gibt. Momentan befinden wir uns in Verhandlungen mit potentiellen Investoren. Ich denke, dass wir mindestens noch ein Jahr brauchen werden, bevor eine Wache in Betrieb genommen werden kann.

Der Landrat ergänzt, dass der Landkreis in den aktuellen Objekten als Mieter agiert. Diese Mietverträge laufen in dem Zeitraum 2020-2022 aus. In diesem Zeitraum muss man in etwa planen.

Frau Dr. Paschke möchte gerne das Gutachten einsehen, auf dessen Grundlage der Beschluss gefasst wurde. Am 20.04.2017 wurde erwähnt, dass dieses Gutachten erstellt wird. Nun wurde es erstellt und ich würde es gerne im Original einsehen.

Ich habe in der Investitionsplanung für 2019 nachgeschaut und keine Ansätze für den Bau von Rettungswachen gefunden. Tritt die Satzung erst in Kraft, wenn alle Rettungswachen gebaut wurden?

Herr Stoll erklärt, dass die Satzung möglichst schnell in Kraft treten soll und dann in jeder Rettungswache eine Änderung eingebracht wird. Im Rettungsdienstbereichsplan muss es auch für die Ausrückebereiche neu definiert werden. In der heutigen Satzung können wir Klietz und Iden nicht mit aufnehmen, da es die Wachen noch nicht gibt. Wir wollen heute die Satzung mit den 3 Stufen beschließen. Dazu haben sich Leistungserbringer und kassenärztliche Vereinigung schon bekannt. Diese wollen daran arbeiten, dass wir die drei Stufen zu den entsprechenden Daten (siehe Präsentation) umsetzen können. Diese drei Stufen finden sie auch unter Blatt 9 der Beschlussvorlage. Dort sind Vorhaltezeiten angegeben.

Das Gutachten werden wir den Fraktionsvorsitzenden zukommen lassen.

Wir haben uns dazu entschieden, in sämtlichen Rettungswachen Mieter sein zu wollen. Sollte man als Landkreis eine Rettungswache bauen, so wird diese durch die Krankenkasse über 50 Jahre abgeschrieben. Das beutet hohe Investitionskosten für uns. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation denken wir, dass diese Variante nicht zielführend ist. Aus diesem Grund haben wir uns bei jeder Rettungswache für eine Hauptmiete entschieden. Der Landkreis sichert als Hauptmieter den Standort und der entsprechende Leistungserbringer wird dann als Untermieter in die Wache ziehen. Über die Krankenkassen bekommen wir jährlich die Miete erstattet.

Herr Staudt stellt eine Frage zur personellen Besetzung der Rettungswagen. Neben dem Arzt sitzt nun ein Notfallsanitäter und kein Rettungsassistent?

Herr Stoll berichtet, dass es eine Änderung im Rettungsdienstgesetz gab. Bisher war es immer so, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein Rettungsassistent war. In der Novellierung wurde diese Anforderung heruntergesetzt auf einen Rettungssanitäter. Der Fahrer eines Notfallfahrzeuges hat im Einsatz die Aufgabe eines organisatorischen Leiters und unterstützt den Notarzt. Aus diesem Grund stößt die Änderung im Land auf viel Unmut. In unserer Satzung haben wir den Zusatz „entsprechend des Rettungsdienstgesetzes“ aufgenommen, um bei erneuter Änderung nicht die Satzung ändern zu müssen.

Frau Theil fragt, ob die Verhandlungen mit den Krankenkassen bezüglich der Miete noch geführt werden müssen.

Herr Stoll antwortet, dass man sich bereits über die Verfahrensweise einig geworden ist. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Krankenkasse erstatten.

Herr Trumpf möchte wissen, ob es für die baulichen Veränderungen aus Anlage 3 schon einen Zeitplan gibt.

Herr Stoll verneint dies. In einigen Orten wissen wir noch nicht, welche Grundstücke wir dort erhalten. Zunächst müssen wir einen Investor finden, der bereit ist Geld für den Bau auszugeben.

Herr Wiese fragt, ob die Autobahn in der Planung bereits berücksichtigt wurde.

Herr Stoll erklärt, dass ein Gutachten aufgrund rückwertiger Einsatzzahlen erstellt wird. Das hier vorliegende Gutachten basiert auf Zahlen von 2015/2016. Eine Autobahn, die es heute noch nicht gibt, kann in einem solchen Gutachten nicht berücksichtigt werden. Wir haben einsatztaktisch und strategisch versucht in die Nähe von Autobahnauffahrten zu kommen.

Der Landrat fügt hinzu, dass die Einsatzstandorte so gewählt wurden, dass in jedem Fall die vorgeschriebenen 12 Minuten eingehalten werden können.

Frau Dr. Paschke hinterfragt den aktuellen Stand der Hilfsfristerfüllung.

Herr Stoll klärt auf, dass der Landkreis im Jahr 2017 bei einer Hilfsfrist von 68 % lag. Das hat sich über die Jahre so entwickelt. Im Jahr 2017 haben wir dann einen Gutachter beauftragt.

Frau Dr. Paschke merkt an, dass die Beratungsfolge zum Beschluss einer Satzung zu eng ist. Wäre es möglich die Beratungsfolge zu verschieben?

Herr Stoll erläutert, dass es die Absicht war noch vor Beginn der ersten Stufe die Satzung zu beschließen, um so viele Stufen wie möglich umsetzen zu können. Das bedeutet, man könnte diese Beratungsfolge noch einmal verschieben.

Es gibt keine weiteren Fragen.